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Nutzung von Patientendaten im Rahmen von AKIM

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<strong>Rahmen</strong>bedingungen für die <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> <strong>Patientendaten</strong> <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> der <strong>AKIM</strong>-WissenschaftsplattformenPräambelIn den <strong>AKIM</strong>-Wissenschaftsplattformen werden neben medizinischen Daten und Administrativdatenauch Patientenstammdaten verfügbar sein. Je nach Verwendungssituation und Zugriffsberechtigungwerden die Datensätze in den <strong>AKIM</strong>-Wissenschaftsplattformen entweder mit vollem Personenbezug(insbes. mit dem Namen der/des Patientin/Patienten), pseudonymisiert oder anonymisiert verwendetwerden können. Im Interesse der Datenschutzrechte der PatientInnen ist ein strengerMaßstab bei der Beurteilung der Erforderlichkeit der Verwendung <strong>von</strong> Daten mit vollemPersonenbezug oder in pseudonymisierter Form, anzulegen. Insbesondere dann, wenn die wissenschaftlichtätigen MitarbeiterInnen nicht in die ärztliche Behandlung <strong>von</strong> PatientInnen eingebundensind und diese daher nicht namentlich kennen (z.B. <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>von</strong> multizentrischen Studien). Indiesem Fall sollten Daten nur pseudonymisiert zur Verfügung stehen.In jenen <strong>AKIM</strong>-Wissenschaftsplattformen, in denen kein Personenbezug zur Verfügung stehen solloder darf (z.B. das multizentrische Studiensystem), werden die Daten nur mit indirektem Personenbezuggespeichert.Durch die folgenden <strong>Rahmen</strong>bedingungen soll der datenschutzrechtskonforme Umgang mitpersonenbezogenen Gesundheitsdaten für den Bereich der <strong>AKIM</strong>-Wissenschaftsplattformen nähergeregelt und sichergestellt werden.TerminologieIm Sinne des DSG 2000 bedeuten folgende Begriffe: Personenbezogene Daten, § 4 Z 1Dabei handelt es sich um Angaben über Betroffene, deren Identität best<strong>im</strong>mt oder best<strong>im</strong>mbarist; Indirekt personenbezogen Daten, § 4 Z 1Nur indirekt personenbezogen sind Daten dann, wenn für einen Auftraggebern, Dienstleisternoder Empfänger einer Übermittlung, der Personenbezug der Daten derart ist, dass diese/r dieIdentität des Betroffenen mit rechtlich zulässigen Mitteln nicht best<strong>im</strong>men kann.Es handelt sich somit um pseudonymisierte Daten, welche die/der jeweilige Verwender/in nichtre-identifizieren darf und es plausibel ist, dass diese eine Re-Identifizierung auch nicht versuchenwerden, da dies für den Verwendungszweck in keiner Weise erforderlich ist und faktisch (z.B.aufgrund der verwendeten Mechanismen) auch sehr schwer möglich wäre. Sensible Daten (besonders schutzwürdige Daten), § 4 Z 2Das sind Daten natürlicher Personen über ihre rassische und ethnische Herkunft, politischeMeinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gesundheitoder ihr Sexualleben. Auftraggeber, § 4 Z 4Sind natürliche oder juristische Personen, Personengemeinschaften oder Organe einer Gebietskörperschaft(…), wenn sie allein oder gemeinsam mit anderen die Entscheidung getroffenhaben, Daten für einen best<strong>im</strong>mten Zweck zu verarbeiten, und zwar unabhängig da<strong>von</strong>, ob siedie Verarbeitung selbst durchführen oder hiezu einen anderen heranziehen. (…)Version 1.2 Prinz / Wrba Seite 2 <strong>von</strong> 7

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