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Satzung - Jean-Paul-Verein Bayreuth

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<strong>Jean</strong>-<strong>Paul</strong>-<strong>Verein</strong>-<strong>Bayreuth</strong> e. V. - <strong>Satzung</strong> vom 10.12.2009 - Seite - 7 -(6) Der Vorstand ist verpflichtet,a) die/den Vorsitzende/n des Verwaltungsrats umgehend und umfassend über alleGeschäftsvorfälle, die außerhalb des normalen Ablaufs des Betriebes liegen, zu informierenundb) den Verwaltungsrat in dessen Sitzungen über die allgemeine Lage und die wirtschaftlicheEntwicklung des <strong>Verein</strong>s umfassend zu unterrichten.§ 11Beurkundung der BeschlüsseDie Beschlüsse des Vorstands, des Verwaltungsrats und der Mitgliederversammlung werdenprotokollarisch niedergelegt und die Niederschriften von der/vom Versammlungsleiter/inund von der/dem Schriftführer/in unterzeichnet.§ 12RechnungsprüfungDer Jahresabschluss einschließlich der Geschäfts- und Wirtschaftsführung des <strong>Verein</strong>swird jährlich durch eine/n Wirtschaftsprüfer/in oder eine/n vereidigte/n Buchprüfer/in geprüft.Die/der Vorsitzende des Verwaltungsrats erstattet der Mitgliederversammlung überdas Ergebnis der Prüfung Bericht.§ 13Auflösung des <strong>Verein</strong>sBei Auflösung oder Aufhebung des <strong>Verein</strong>s oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckesfällt das Vermögen nach Abzug der bestehenden Verbindlichkeiten an das DiakonischeWerk – Stadtmission <strong>Bayreuth</strong> e. V. – mit der Auflage, es ausschließlich und unmittelbarfür gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des § 2 der <strong>Satzung</strong> zuverwenden.§ 14SchlussbestimmungenDiese <strong>Satzung</strong> wurde in der Mitgliederversammlung am 10.12.2009 beschlossen. Die Genehmigungdes Landeskirchenamtes wurde am 14.01.2010 erteilt. Die <strong>Satzung</strong> tritt mitder Eintragung in das <strong>Verein</strong>sregister in Kraft. Zur gleichen Zeit tritt die <strong>Satzung</strong> vom11.12.2007 außer Kraft.Diakon Thomas RitterVorstand

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