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Kanton Bern Auszug aus dem Protokoll Canton de Berne ^,^5 ...

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5. Versicherungsprämien5.1 Unfallversicherung (Art. 98 Abs. 1 und 2 PG, Art. 184 ff. PV)Der Arbeitnehmeranteil <strong>de</strong>r Unfallversicherungsprämie für das <strong>Kanton</strong>spersonal (inkl. Lehrkräfteund SUVA-Versicherte) beträgt:Nichtberufs-Unfallversicherung 0.330 %Zusatzversicherung für To<strong>de</strong>s-/lnvaliditätsfall und Zahnbruchscha<strong>de</strong>n<strong>de</strong>ckung 0.013 %Total <strong>de</strong>s AHV-pflichtigen Gehalts 0.343 %Weitere Angaben wie zum Beispiel <strong>de</strong>r Arbeitgeberanteil o<strong>de</strong>r die Prämiensätze <strong>de</strong>r Berufsunfallversicherungfin<strong>de</strong>n sich im Internet unter www.be.ch/personal > Anstellungsbedingungen >Versicherungen > Unfall5.2 Krankentaggeldversicherung (Art. 98 Abs. 3 PG, Art. 191a PV)Der Arbeitnehmeranteil <strong>de</strong>r Krankentaggeldversicherungsprämie für das<strong>Kanton</strong>spersonal (inkl. Lehrkräfte) beträgt: 0.183 %Der Arbeitgeberanteil beträgt ebenfalls 0.183 % (abweichen<strong>de</strong> Regelungen für tieson<strong>de</strong>re Situationen,insbeson<strong>de</strong>re bei drittmittelfinanzierten Stellen, bleiben vorbehalten). Weitergehen<strong>de</strong>Angaben fin<strong>de</strong>n sich im Internet unter www.be.ch/personal > Anstellungsbedingungen >Versicherungen > Krankentaggeld6. Wert <strong>de</strong>r Naturalien (Art. 62 Abs. 2 PG, Art. 75 PV)6.1 Kost und Logis für Einzelpersonen6.1.1 Gehaltsabzug pro MonatVerpflegung CHF 645.00 Merkblatt N2/2007 <strong>de</strong>r Eidg. SteuerverwaltungUnterkunft, Zimmer CHF 345.00 Merkblatt N2/2007 <strong>de</strong>r Eidg. SteuerverwaltungHinweis: Bei "Unterkunft, Zimmer" ist eine allfällige Mehrfachbelegung <strong>de</strong>s Zimmers im P<strong>aus</strong>chalansatzberücksichtigt.6.1.2 Verzicht auf MahlzeitenBei bewilligtem Verzicht auf Mahlzeiten wer<strong>de</strong>n bewertet:Das Morgenessen mit 1/6, das Mittagessen mit 3/6 und das Aben<strong>de</strong>ssen mit 2/6 <strong>de</strong>s gesamtenAbzuges für die Verpflegung.6.1.3 Mitverpflegung von Kin<strong>de</strong>rnWer<strong>de</strong>n bei Kost und Logis für sich allein Kin<strong>de</strong>r mitverpflegt, so ist dies <strong><strong>de</strong>m</strong> Personalamt auf<strong><strong>de</strong>m</strong> Dienstweg zu mel<strong>de</strong>n. Der Abzug wird vom Personalamt im Einzelfall festgesetzt.

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