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Rainer Lamberts_ - Pfarrsprengel Hohenselchow

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Antrag auf Zulassung von gewerblichen Tätigkeiten auf den Friedhöfen desFriedhofsverband Pommersche Uckermark(<strong>Hohenselchow</strong> | Groß Pinnow | Woltersdorf | Tantow)Gewerbetreibender / Firma:Vertretungsberechtigter:Art der gewerblichen Tätigkeit:Steinmetz / BildhauerBestattungsunternehmenAndereNachweis der Sachkunde und der Betriebshaftpflichtversicherung (Belege sind als Kopie beizufügen):Innungs- Fach- oderBerufsverbandsmitgliedschaftName | Nummer | OrtDatumEintragung in die HandwerksrolleSonstigesBetriebshaftpflichtversicherungInnerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung wurde keine Zulassung aufgrund von Unzulässigkeit wiederrufen.Die Zulassung wird für 2 Jahre erteilt, die Gebühr beträgt 50,00 €Die Zulassungsbescheinigung muss bei jeder gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhofmitgeführt werden.nur von der Friedhofsverwaltung auszufüllen:Es werden AusfertigungenDie Voraussetzungen liegen vor nicht vor der Zulassung benötigtDie Zulassung kann erteilt nicht erteilt werden………...... € sind am …..............……bezahlt wordenZulassung am ………........….. bis……......….… erteiltDatum / Stempel / UnterschriftUnterschrift / DatumSeiten 1 von 2FriedhofsverbandPommersche UckermarkNebenstraße 2016306 <strong>Hohenselchow</strong>-Groß PinnowTelefon 033331 89 90 90Sprechzeit: Di & Do / 13-16 UhrTelefax 033331 65 28 2Uckermark-friedhof@pek.deSparkasse UckermarkKto-Inh.: FriedhofsverbandBLZ 170 560 60Konto 010 100 475 3


Auzug aus der Friedhofsordnung vom 21.01.2012(Zum Verbleib beim Antragsteller)§ 8 Gewerbliche Arbeiten(1) Gewerbetreibende haben die für den Friedhof geltenden Bestimmungen zu beachten.(2) Eine gewerbliche Tätigkeit kann vom Friedhofsverband untersagt werden, wenn derGewerbetreibende wiederholt gegen für den Friedhof geltende Bestimmungen verstoßenhat und ihm danach schriftlich mitgeteilt worden ist, dass die weitere gewerbliche Tätigkeitim Wiederholungsfall untersagt werden wird.(3) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhofnur vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht hindern. DieArbeits- und Lagerplätze sind nach Beendigung der Tagesarbeit zu säubern und in einemordnungsgemäßen Zustand zu verlassen, bei Unterbrechung der Tagesarbeit soherzurichten, dass eine Behinderung anderer ausgeschlossen ist. Die Gewerbetreibendendürfen auf dem Friedhof keinen Abraum lagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder inden Wasserentnahmestellen des Friedhofes gereinigt werden.(4) Gewerbetreibende haften gegenüber dem Friedhofsverband für alle Schäden, die sie imZusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen.(5) Gewerbetreibende bedürfen für die dem jeweiligen Berufsbild entsprechendegewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch denFriedhofsverband. Für in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassenenichtdeutsche Gewerbetreibende bzw. Dienstleistungserbringer erfolgt keine vorherigeZulassung - entsprechend der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments unddes Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt.GebührenDie Zulassung wird für 2 Jahre erteilt, die Gebühr beträgt 50,00 €Bei gewerblichen Tätigkeiten infolge eines Bestattungsfalles wird vom jeweiligenBestattungsunternehmen eine Gebühr von 20,00 € erhoben.Dazu wird zum Jahresende jeweils eine Rechnung gestellt.Anzeigepflicht von GewerbetreibendenDer Gewerbetreibende hat der zuständigen Friedhofsverwaltung jede gewerbliche Tätigkeitauf dem Friedhof vor Beginn anzuzeigen.Wiederruf der ZulassungDie Zulassung kann durch schriftlichen Bescheid widerrufen werden, wenn die erforderlichefachliche oder persönliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist. An der persönlichenZuverlässigkeit fehlt es insbesondere, wenn der Gewerbetreibende wiederholtAnordnungen des Friedhofspersonals gemäß § 7 Abs. 6 (Friedhofsordnung) nicht befolgt,entstandene Schäden, auch durch das Befahren der Friedhöfe mit Fahrzeugen entstanden,nicht selbstständig beseitigt oder gewerbliche Tätigkeiten auf den Friedhöfen demFriedhofsverband wiederholt nicht anzeigt.Seiten 2 von 2FriedhofsverbandPommersche UckermarkNebenstraße 2016306 <strong>Hohenselchow</strong>-Groß PinnowTelefon 033331 89 90 90Sprechzeit: Di & Do / 13-16 UhrTelefax 033331 65 28 2Uckermark-friedhof@pek.deSparkasse UckermarkKto-Inh.: FriedhofsverbandBLZ 170 560 60Konto 010 100 475 3

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