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SAT21 8x18 5x112 ET35 ML57.1.pdf

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Teilegutachten 366-0041-12-WIRD-TG/N3ANLAGE: 1Radtyp: SAT 21 <strong>8x18</strong>Hersteller: SAT Autosport Ug & Co. KG Stand: 02.10.2013__________________________________________________________________________________________________________________Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise desVentilherstellers zu beachten.Seite: 22 von 33729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kanndas serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise desFahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren dieEinbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alleRadbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteilezu überprüfen.5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteilenochmals zu überprüfen.744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zuentnehmen.74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei istdie Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung vonRadschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zubeachten.74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenenZentrierringe verwendet werden.75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieserAnlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfallsist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mitmindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in denFahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mitmindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.ADW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenumfaßter, belüfteterBremsscheibe an der Vorderachse nicht zulässig.AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn dieReifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in denFahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eineweitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn dieReifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in denFahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eineweitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an derVorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16".Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren desKraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

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