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Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 1 - Marktgemeinde ...

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Die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf beauftragt und bevollmächtigt Herrn RA Mag. JohannesWutzlhofer, LL.M., geboren 28.02.1978, Rusterstraße 62/1/4. Stock 7000 Eisenstadt,alle mit <strong>der</strong> oben genannten Transaktion zusammenhängenden Urkunden insbeson<strong>der</strong>eIndossamente und sonstige Urkunden, die zur Übertragung <strong>der</strong> Aktien bzw. Zwischenscheinenotwendig sind zu zeichnen und rechtsgeschäftliche Erklärungen einschließlich solcher inNotariatsaktsform abzugeben.Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des Selbstkontrahierens befreit.“Zu Punkt 8.)Auf Antrag des Vorsitzenden fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at nach kurzer, sachlicher Debatte deneinstimmigen Beschluss, all jenen Personen mit Hauptwohnsitz in <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong>Großpetersdorf, die den diesjährigen Heizkostenzuschuss <strong>der</strong> Bgld. Landesregierung für dieHeizperiode 2011/2012 erhalten, einen einmaligen Heizkostenzuschuss aus Mitteln <strong>der</strong>Gemeinde in <strong>der</strong> Höhe von jeweils 40 € (in Worten vierzig Euro) zu gewähren.Anspruchsberechtigt sind diejenigen Personen, <strong>der</strong>en Antrag auf Heizkostenzuschuss desLandes Burgenland von dorther positiv bewilligt wurde. Diese haben für die Erlangung desHeizkostenzuschusses <strong>der</strong> Gemeinde keinen separaten Antrag mehr zu stellen und hat dieAuszahlung unverzüglich von Amtswegen Anfang März 2012 zu erfolgen.Zu Punkt 9.)Auf Antrag des Vorsitzenden fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at den einstimmigen Beschluss, dass die<strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf analog <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atsbeschlüsse <strong>vom</strong> 15.06.2002 und<strong>vom</strong> 18.03.2006 dem Tourismus-Regionalverband Oberwart – Bad Tatzmannsdorf so wiebisher auch in den nächsten fünf Jahren (das ist <strong>der</strong> Zeitraum 2012 bis einschließlich 2016)jeweils mit einem Jahresmitgliedsbeitrag von 5.563,98 € unterstützen und die dafürerfor<strong>der</strong>lichen Budgetmittel zur Verfügung stellen wird.Ab 2016 geht diese Vereinbarung in eine offene Vereinbarung über und kann immer zuJahresbeginn bis 31. Jänner für das darauffolgende Jahr gekündigt werden.Zu Punkt 10.)Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at einstimmig, sämtlicheGemeindesteuern und –abgaben sowie Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungenund –anlagen für das Jahr 2012 unverän<strong>der</strong>t zu belassen und verordnet wienachstehend angeführt ebenfalls einstimmig:Auf Grund bundes- und landesgesetzlicher Ermächtigung werden für das Finanzjahr 2012folgende Gebühren und Hebesätze für die Gemeindesteuern und -abgaben festgesetzt undverordnet wie folgt:• a) - Hebesatz <strong>der</strong> GRUNDSTEUER A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)• b) - Hebesatz <strong>der</strong> GRUNDSTEUER B (Grundsteuer von den Grundstücken)Gemäß § 27 Bundesgesetz <strong>vom</strong> 13. Juli 1955 über die Grundsteuer (Grundsteuergesetz1955), BGBl. Nr. 149/1955 idgF, und § 15 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz 2008 – FAG 2008,BGBl. I Nr. 103/2007 idgF, wird verordnet:§ 1Für die Berechnung des Jahresbetrages <strong>der</strong> Grundsteuer wird <strong>der</strong> Hun<strong>der</strong>tsatz (Hebesatz)des Steuermessbetrages o<strong>der</strong> des auf die Gemeinde entfallenden Teiles desSteuermessbetrages wie folgt festgelegt:1. Grundsteuer für land- undforstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)500 v.HSeite 5 von 8


2. Grundsteuer für sonstigeGrundstücke (Grundsteuer B)500 v.H.§ 2Die Höhe <strong>der</strong> Grundsteuer ergibt sich aus dem mit dem Grundsteuermessbetragvervielfachten Hebesatz.§ 3Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.• c – alle übrigen Gebühren und Abgaben sowie Beiträge (Kin<strong>der</strong>betreuung udgl.) bleibenunverän<strong>der</strong>t.Zu Punkt 11.)Der Bürgermeister berichtet, dass <strong>der</strong> Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2012 in <strong>der</strong>Zeit <strong>vom</strong> 30. November 2011 bis einschließlich 14. Dezember 2011 im Gemeindeamt zuröffentlichen Einsichtnahme aufgelegt war. Der Gemeindevorstand hat zuvor über denVoranschlag am 29.11.2011 beraten.Während <strong>der</strong> Auflage sind keine Erinnerungen eingebracht worden, weshalb <strong>der</strong> Vorsitzendedaraufhin beantragt, <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at möge den Voranschlag <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong>Großpetersdorf für das Finanzjahr 2012 in <strong>der</strong> vorliegenden Form beschließen.Danach fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at mit den Stimmen von Bgm. Winfried Kasper, VBgm. WolfgangTauss, Alexandra Baumgartner, Martina Faulhammer, Klaudia Fritz, Mag. Thomas Gabriel,Elisabeth Gollatz, Klaus Huber, Günther Kamper, Dietmar Kaiser, Dr. Alfred Kollar, DorisProhaska und Josef Tauber gegen die Stimmen von Rainer Gutleben, Mag. Werner Kamper,Dr. Horst Kallich, Nicole Pock, Günter Schieber, Wolfgang Schitter, Maria Thek und StefanMarkus Zlatarits, somit mit einem Stimmenverhältnis von 13 : 8, folgenden Beschluss:Der Voranschlag <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf für das Jahr 2012 umfasst:ordentliche Einnahmen in <strong>der</strong> Höhe von 6.956.500 €ordentliche Ausgaben in <strong>der</strong> Höhe von 6.956.500 €außerordentliche Einnahmen in <strong>der</strong> Höhe von 242.800 €außerordentliche Ausgaben in <strong>der</strong> Höhe von 242.800 €Gemäß § 74 <strong>der</strong> Bgld. Gemeindeordnung, i.d.F. LGBlNr. 55/2003 i.d.g.F., wird <strong>der</strong> Rahmenjener Kassenkredite (Kontokorrentkredite), die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben desordentlichen Haushaltes dienen, mit € 1.150.000,00 (in Worten Euro eine Million einhun<strong>der</strong>tfünfzigtausend)festgesetzt.Der Voranschlag mitsamt den angeschlossenen Unterlagen (Dienstpostenplan,Darlehensnachweis, Nachweis <strong>der</strong> eingegangenen Bürgschaften, Ableitung Maastrichtdefizitusw.) bilden einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses und ist <strong>der</strong> Aufsichtsbehördezur Kenntnisnahme vorzulegen.GV Stefan Zlatarits begründet die Ablehnung des Voranschlages 2012 durch die ÖVP-Fraktion wie folgt:„Die ÖVP Fraktion stimmt dem vorliegenden Budget Entwurf nicht zu, weil das vorliegendeBudget 2012 keine nachhaltige Budgetkonsolidierung hat. - Ausgeglichen ist es nur durch denVerkauf <strong>der</strong> BEGAS Anteile; es sind keine Einsparungen ausgabenseitig gesetzt worden. DieEuro und CHF Kredite wurden nicht abgesichert, außerdem wurden keine Wertberichtigungengemacht.“Seite 6 von 8


Zu Punkt 12.)GR Günter Schieber hinterfragt den Stand <strong>der</strong> Dinge im laufenden Verfahren für die 5.Än<strong>der</strong>ung des digitalen Flächenwidmungsplanes, verweist auf ein wesentlichen Vorhabendabei (Stallanlage Welgersdorf) und betont, <strong>der</strong> hierfür zuständige Ausschuss ist schon langenicht damit beschäftigt gewesen. Bürgermeister Winfried Kasper verweist auf eine Aussprachezwischen Projektsbetreibern, Anrainern, Gemeindevertretern und dem Raumplaner Prof. W.Gimbel, bei <strong>der</strong> eine Konsenslösung gesucht wurde. Weitere Verhandlungen folgen.GR Günter Schieber begehrt Auskunft über den geplanten Austausch des „Rasenbuggies“ –Bürgermeister Winfried Kasper stellt dazu fest, dass dieser seit 1993 im Einsatz ist undErsatzteile nur mehr schwer zu beschaffen sind. Zusätzlich merkt <strong>der</strong> Vorsitzende an, dass einim Bauhof eingesetzter Pritschenwagen ausgemustert und durch ein ähnlichesGebrauchtfahrzeug zum Preis von ca. 6.000 Euro ersetzt wurde.Auf die Frage von GR Wolfgang Schitter über die bereits für 2011 zugesagte Sanierung <strong>der</strong>Straßenbeleuchtung Miedlingsdorf (Entrosten <strong>der</strong> Maste) sichert <strong>der</strong> Bürgermeister dieseMaßnahme im Jahr 2012 zu.GR Mag. Werner Kamper verlangt endlich Maßnahmen für die Aufstellung <strong>der</strong>Bushaltestellen. Dazu stellt Bürgermeister Winfried Kasper fest, dass im VA 2012 dafürentsprechende Vorsorge getroffen wurde, jedoch behördliche Einreichungen es bis jetzt nichtgibt.GR Mag. Werner Kamper fragt den Bürgermeister, ob es bereits eine Entscheidung desVerwaltungsgerichtshofes bezüglich <strong>der</strong> Kostentragung für das baubehördlicheBewilligungsverfahren <strong>der</strong> Zwangsentlüftung für das Objekt Halwachs, Siebensterngasse 10a,gibt. Dazu stellt <strong>der</strong> Schriftführer fest, dass <strong>der</strong> VwGH für eine Kostentragung durch dieGemeinde entschieden hat. Weitere rechtliche Schritte wurden keine mehr unternommen.GR Mag. Werner Kamper kritisiert, dass <strong>der</strong> Bürgermeister den Gemein<strong>der</strong>at nicht informierthat, was zumindest schon in <strong>der</strong> letzten Sitzung möglich gewesen wäreIn Anbetracht <strong>der</strong> letzten Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates im Jahre 2011 stellt BürgermeisterWinfried Kasper fest, dass diese auch seine letzte Sitzung als Bürgermeister ist. Dankt für dieArbeit <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>äte und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern <strong>der</strong> Verwaltung und allenübrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern <strong>der</strong> Gemeinde für die Zusammenarbeit in den fastzwei Jahrzehnten seiner Amtsführung. Der Bürgermeister verweist darauf, dass doch einigesgeschehen ist und Großpetersdorf nicht so schlecht dasteht, wie es hinlänglich die Meinung<strong>der</strong> Öffentlichkeit ist. Fehler passieren überall. An<strong>der</strong>e Verantwortungsträger werden inZukunft die immer schwieriger werdende Arbeit bewältigen müssen.Abschließend wünscht Winfried Kasper Frohe Weihnachten und ein Prosit 2012.GV Stefan Zlatarits dankt für 20 Jahre geprägt von Höhen und Tiefen. Er sagt, dieZusammenarbeit erfolgte zwar auf gemeinsamer Augenhöhe, jedoch nicht immer ehrlich undwünscht frohe Weihnachten und ein Prosit 2012.GV LAbg. Doris Prohaska erwähnt die 18 jährige Amtszeit von Bürgermeister Kasper, <strong>der</strong>insgesamt jedoch 22 Jahre Gemein<strong>der</strong>at war. Für ihn, Kasper, hatte nicht die Partei Vorrang,son<strong>der</strong>n die Bevölkerung. Prohaska appelliert daran, nicht nur „Wirtshaussprüche“anzunehmen, denn viel Gutes ist geschehen. Erteilt dem scheidenden Bürgermeister einKompliment für seine Aussage: „Wenn ich mir die Frauen aussuchen dürfte, dich (Prohaska)hätte ich nicht genommen“.Seite 7 von 8


Abschließend wünscht Doris Prohaska Bürgermeister Winfried Kasper für seine nun „privateZukunft“ alles Gute und erwartet ihn doch als Zuhörer bei den Gemein<strong>der</strong>atssitzungen.Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet und die Tagesordnung erschöpft ist, beschließt<strong>der</strong> Vorsitzende die heutige Sitzung.Beilage A) – Aktienkaufvertrag (unterfertigt von Bürgermeister Winfried Kasper (SPÖ), Gemein<strong>der</strong>at Klaus Huber(SPÖ) und Günter Schieber (ÖVP)Der Bürgermeister:Der Schriftführer:Winfried KasperDie Beglaubiger:Günter PhilippAlexandra BaumgartnerMag. Werner KamperSeite 8 von 8

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