01.12.2012 Aufrufe

Impulse 1-2012 - Hohenstein Institute

Impulse 1-2012 - Hohenstein Institute

Impulse 1-2012 - Hohenstein Institute

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

seite 4 | impulse | 1/<strong>2012</strong><br />

Am 22. Mai <strong>2012</strong> wurde die Verordnung<br />

(EU) Nr. 528/<strong>2012</strong> des<br />

Europäischen Parlaments und des<br />

Rates über die Bereitstellung auf<br />

dem Markt und die Verwendung<br />

von Biozidprodukten im Amtsblatt<br />

der Europäischen Union<br />

(L 167) veröffentlicht. Diese Verordnung<br />

ist seit dem 1. September<br />

2013 gültig und ersetzt die bisherige<br />

EU-Richtlinie 98/8/EG. Ziel<br />

der Verordnung ist es, die Sicherheit<br />

von Biozidprodukten beim Inverkehrbringen<br />

und Verwenden zu<br />

verbessern.<br />

Was ist ein Biozidprodukt?<br />

Artikel 3 der EU-Verordnung definiert<br />

ausführlich Biozidprodukte.<br />

Vereinfacht dargestellt sind Biozidprodukte<br />

Stoffe/Gemische, die auf<br />

andere Art als durch bloße physikalische<br />

oder mechanische Einwirkung<br />

Schadorganismen (Bakterien, Viren,<br />

Schimmelpilze) zerstören, abschrecken,<br />

sie unschädlich machen oder<br />

Schädigungen durch sie verhindern.<br />

Ein mit einem Biozid behandelter Gegenstand<br />

gilt ebenfalls als Biozidprodukt.<br />

So sind z.B. antimikrobiell ausgerüstete<br />

Textilien, Oberflächenbeschichtungen<br />

und andere Gebrauchsgegenstände<br />

Biozidprodukte.<br />

Die Übertragung von Bakterien, Pilzen<br />

und Viren stand im Zentrum einer<br />

aktuellen Studie.<br />

Ausgangspunkt war eine fingierte<br />

Keimquelle, von der aus die<br />

Krankheitserreger über die Hände<br />

von Testpersonen auf verschiedene<br />

Objekte im Raum (z. B. Toilettenbürste,<br />

Türklinke, Wasserhahn)<br />

übertragen wurden, die dann wiederum<br />

eine weitere Infektionsquelle<br />

darstellten. Mit dem neu entwickelten<br />

Keim-Übertragungsmodell wurde<br />

z. B. untersucht, wie viele Mikroorganismen<br />

über die Hand einer<br />

Person von der Toilettenbürste<br />

auf die Türklinke übertragen werden<br />

und welche Keimmengen die<br />

nächste Person, welche die Tür öffnet,<br />

mit ihrer Hand weiter verbrei-<br />

Neue Biozidverordnung<br />

Was Hersteller und Handel zu beachten haben<br />

Welche Verpflichtungen hat der Inverkehrbringer<br />

von Biozidprodukten?<br />

Zulassung: Grundsätzlich müssen<br />

Biozidprodukte nach Artikel 1 gesetzlich<br />

zugelassen werden. Die für die<br />

sog. Unionszulassung erforderlichen<br />

Informationsanforderungen sind in<br />

den Anhängen II und III der Verordnung<br />

festgelegt. Nach Artikel 25<br />

kann ein Biozidprodukt für ein vereinfachtes<br />

Zulassungsverfahren geeignet<br />

sein, sofern eine hinreichende<br />

Wirksamkeit belegt ist.<br />

Kennzeichnung: Artikel 58 beinhaltet<br />

die Verpflichtung des Inverkehrbringers<br />

zur Angabe des bioziden<br />

Wirkstoffes, ebenso wie die besondere<br />

Kennzeichnung von bioziden<br />

„Nano“-Komponenten.<br />

Verwendungszweck: Gemäß Artikel<br />

2 Absatz 1 muss der Verwendungszweck<br />

des Biozidproduktes angegeben<br />

werden. Die dafür erforderlichen<br />

Rahmenvorgaben sind im Anhang V<br />

der Verordnung enthalten. Der Verwendungszweck<br />

wird auf vier Produkthauptgruppen<br />

mit insgesamt 22<br />

Produktarten aufgeteilt.<br />

Wer gilt als Inverkehrbringer?<br />

Jedes Überlassen eines Produkts an<br />

einen anderen, unabhängig, ob das<br />

Produkt neu, gebraucht, wiederaufbereitet<br />

oder wesentlich verändert<br />

tet. Die praxisnahe Studie korreliert<br />

erstmals Keimübertragungswege zu<br />

derzeit bekannten infektiösen Dosen<br />

von Bakterien, Pilzen und Viren.<br />

„Zwar reduziert sich erwartungsgemäß<br />

die Anzahl<br />

lebensfähiger Erreger<br />

bei jedem Übertragungsschritt<br />

in der Toilette<br />

von Händen auf Objekte,<br />

doch einige Krankheitserreger<br />

wurden durch Kontakt<br />

mit kontaminierten<br />

Oberflächen noch in ansteckenden<br />

Dosen auf andere<br />

Testpersonen übertragen.“<br />

Die Ergebnisse der Studie lassen den<br />

Schluss zu, dass ein Ansteckungsrisiko<br />

vor allem von der infektiösen Dosis<br />

des jeweiligen Krankheitserregers<br />

abhängt. Bei Durchfall erregenden Viren<br />

oder Bakterien, z. B. Norovirus<br />

oder EHEC, sind nur wenige Partikel<br />

oder Zellen für eine Infektion ausreichend.<br />

Dies bedeutet, dass in öffentlichen<br />

Toiletten für andere Personen<br />

Auch antimikrobielle Ausrüstungen in Haushaltsgeräten fallen unter die neue Biozid-Verordnung.<br />

worden ist, gilt als Inverkehrbringen.<br />

Gleiches gilt gemäß Geräte- und Produktsicherheitsgesetz<br />

(GPSG) auch<br />

für die Einfuhr in den Europäischen<br />

Wirtschaftsraum. Entsprechend unterliegen<br />

sowohl Hersteller, die innerhalb<br />

der EU produzieren, als auch<br />

Hersteller und Handelsunternehmen,<br />

die Produkte aus Nicht-EU-Ländern<br />

einführen und weitergeben, der Biozidverordnung.<br />

Wirksamkeitsprüfungen als Voraussetzung<br />

für das vereinfachte Zulassungsverfahren<br />

Nach Artikel 25 kann ein Biozidprodukt<br />

für ein vereinfachtes Zulassungsverfahren<br />

geeignet sein, so-<br />

Szenarien einer möglichen Keimübertragung von einer Infektionsquelle über Hände und verschiedene Oberflächen von Person zu Person<br />

und die Prävention durch eine antimikrobiell ausgerüstetete Türklinke.<br />

ein hohes Risiko besteht, mit einer<br />

ansteckenden Dosis dieser Keime in<br />

Berührung zu kommen. Auf der anderen<br />

Seite besteht durch die Nutzung<br />

derselben Toilette nur eine sehr geringe<br />

Wahrscheinlichkeit der Ansteckung<br />

mit Erregern, die eine hohe<br />

fern eine hinreichende Wirksamkeit<br />

belegt ist. Der Fachbereich Hygiene,<br />

Umwelt & Medizin an den <strong>Hohenstein</strong><br />

<strong>Institute</strong>n in Bönnigheim<br />

prüft die Wirksamkeit von Biozidprodukten<br />

gegen Zielorganismen<br />

entsprechend der Vorgaben in den<br />

Anhängen II und III der Biozidverordung.<br />

Das Methodenregister umfasst<br />

alle international anerkannten<br />

Standardmethoden. Je nach Verwendungszweck<br />

können Zielorganismen<br />

aus unterschiedlichen Bereichen wie<br />

Wasser, Lebensmittel, Medizin und<br />

Textil ausgewählt werden. Die geforderten<br />

mikrobiologischen Untersuchungen<br />

sind akkreditiert und bieten<br />

differenzierte Prüfungen auf Bak-<br />

Den Keimen auf der Spur<br />

Infektionsdosis verlangen, wie z. B.<br />

Genitalpilze. Das neue Keim-Übertragungsmodell<br />

kann auch zur Beurteilung<br />

anderer Infektketten eingesetzt<br />

werden. Es ist z. B. ohne weiteres<br />

übertragbar auf andere öffentlich<br />

zugängliche Umgebungen wie<br />

terien, Pilze und Viren. Mikroorganismen<br />

verursachen u. a. auch Gerüche.<br />

Die Verwendung von Bioziden<br />

auf Textilien kann auch zur Geruchsreduzierung<br />

dienen. Auch die Wirksamkeit<br />

dieser Funktion ist durch<br />

die <strong>Hohenstein</strong> <strong>Institute</strong> qualifiziert<br />

nachweisbar.<br />

Mehr Informationen zur Umsetzung<br />

der Biozidverordnung<br />

Speziell bei Sport- und Outdoorkleidung<br />

sind bereits heute zahlreiche<br />

biozide Produkte am Markt. Entsprechend<br />

beschäftigt sich u. a. auch<br />

das Seminar „Fit for function“ am<br />

18. Oktober <strong>2012</strong> an den <strong>Hohenstein</strong><br />

<strong>Institute</strong>n mit dieser Thematik.<br />

Programm und Anmeldung unter:<br />

www.hohenstein.de/fitforfunction<br />

Unabhängige Prüfungen sind Voraussetzung<br />

für ein vereinfachtes Zulassungsverfahren.<br />

Dr. Helmut Mucha<br />

h.mucha@hohenstein.de<br />

www.hohenstein.de/pr-428-DE<br />

Mögliche Übertragungswege von Bakterien, Pilzen und Viren<br />

Restaurants oder Hotels, und dort sowohl<br />

auf Textilien als auch auf Oberflächen.<br />

Dr. Anja Gerhardts<br />

a.gerhardts@hohenstein.de<br />

www.hohenstein.de/pr-377-DE

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!