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Werkstattordnung Holz - Fakultät III

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<strong>Werkstattordnung</strong> der <strong>Holz</strong>werkstattAbteilung Design und MedienFakultät <strong>III</strong>/Medien, Information und DesignSicheres Verhalten in der WerkstattAllgemein Jede Person muss sich vor Aufnahme ihrer Arbeiten beim Werkstattleiter anmelden. Grundsätzlich sind die Projekte vor ihrer Realisierung mit dem Werkstattmeister zubesprechen. Jeder Werkstattbenutzer hat sein Verhalten während seines Aufenthaltes imWerkstattbereich so einzurichten, dass er sich selbst und andere nicht gefährdet. Bei Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit bedingt durch Alkohol, Drogen,Medikamente, Krankheit und Übermüdung ist das Arbeiten im Werkstattbereichuntersagt. Kinder und Tiere dürfen nicht mit in die Werkstatt gebracht werden. Werkzeuge dürfen grundsätzlich nicht aus den jeweiligen Werkstätten mitgenommenwerden, auch nicht, um sie in einer anderen Werkstatt zu gebrauchen. Die Anzahl der gleichzeitig arbeitenden Studierenden ist in den Werkstätten von dervorhandenen Anzahl an Arbeitsplätzen abhängig, in der <strong>Holz</strong>werkstatt sind dieses zurZeit 7.Ver‐ und Gebote Das Essen, Trinken und Rauchen ist in den Räumen grundsätzlich untersagt.Auch das Mitbringen von Flaschen ist zu unterlassen. Lösungsmittelhaltige Werkstoffe dürfen nicht in der Werkstatt verarbeitet werden.Tragen von PSA In dieser Werkstatt ist das Tragen von festem Sicherheitsschuhwerk und enganliegender Kleidung Pflicht. Personen mit langen Haaren müssen bei der Arbeit an Bearbeitungs‐ bzw.Werkzeugmaschinen einen Haarschutz tragen. Weitere PSA wie Gehör‐ oder Augenschutz legen Sie je nach Gebotsschild an denverschiedenen Arbeitsplätzen an.Grundsätze des sicheren ArbeitensOrdnung halten. Beseitigen Sie Stolper‐ und Rutschgefahren (z.B. durchherumliegende Gegenstände, verschüttetes Öl) stets sofort. Nie Gegenstände soabstellen, dass Not‐Aus‐Taster, Feuerlöscher, Verbandkastens, Notausgängeversperrt werden.Vor der Benutzung eines Gerätes / einer Maschine ist eine Sichtkontrolle aufordnungsgemäßen Zustand durchzuführen. Überzeugen Sie sich vor Arbeitsbeginnvon der einwandfreien Funktion der Sicherheitseinrichtungen(z.B. Einrückhebelsicherung gegen unbeabsichtigtes Einschalten).Arbeiten Sie niemals mit schadhaften Maschinen, Werkzeugen.Das Entfernen von Schutzeinrichtungen oder das Manipulieren an Schaltern oderSchlössern ist strengstens verboten.Nutzen Sie Werkzeuge nur ihrer Funktion nach, zweckentfremden Sie sie nicht(benutzen Sie z.B. Schraubendreher nicht als Stemm‐, Meißel‐ oder Brechwerkzeug).10.01.2007 2 von 4

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