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BDL-Leasing-News

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<strong>BDL</strong>-<strong>Leasing</strong>-<strong>News</strong>Herausgegeben vom Bundesverband Deutscher <strong>Leasing</strong>-Unternehmen e. V.Ausgabe Nr. 4 Dezember 2004JahresrückblickSehr geehrte Leserin,sehr geehrter Leser,der <strong>BDL</strong> und die deutsche <strong>Leasing</strong>-Wirtschaft blickenbezüglich der Geschäftsentwicklung mit einem lachendenund mit einem weinenden Auge auf das Jahr 2004zurück. Der Optimismus, der noch in den beiden erstenQuartalen des Jahres in der Branche zutage getretenist, hat sich in den letzten Monaten deutlich abgekühlt;die Erwartungen für 2005 sind verhalten optimistisch.Details können Sie dem nachfolgenden ausführlichenBeitrag zur Entwicklung des <strong>Leasing</strong>-Marktes entnehmen.Im Bereich der steuerlichen Rahmenbedingungen standen2004 die Auswirkungen eines neuen EuGH-Urteilsauf die umsatzsteuerliche Behandlung des Kfz-Full-Service-<strong>Leasing</strong> sowie das Gesetzgebungsverfahrenzum Richtlinien-Umsetzungsgesetz im Fokus des <strong>BDL</strong>.Ein wesentlicher Teilbereich der Full-Service-Thematik,nämlich die Umsatzbesteuerung der Betankung von<strong>Leasing</strong>-Fahrzeugen, wurde durch ein im Benehmenmit der Wirtschaft erlassenes BMF-Schreiben bereitseiner sachgerechten Lösung zugeführt. Die umsatzsteuerlicheBehandlung anderer Servicekomponentenwird gegenwärtig noch diskutiert. Über den aus Sichtdes <strong>BDL</strong> insgesamt erfreulichen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrenszum Richtlinien-Umsetzungsgesetzberichten wir in der vorliegenden Ausgabe der <strong>BDL</strong>-<strong>Leasing</strong>-<strong>News</strong> mit einem gesonderten Beitrag.In den Bereichen Finanzierung und Betriebswirtschaftlag das Hauptaugenmerk 2004 wie schon in den vergangenenJahren auf Basel II und dessen vielfältigenAuswirkungen auf das Produkt <strong>Leasing</strong>. So stand auchder fachliche Teil der im November veranstalteten <strong>BDL</strong>-Geschäftsführerkonferenz ganz im Zeichen des neuenBaseler Akkords. Einzelheiten berichten wir in einemKurzbeitrag über die Konferenz.Besonderes Augenmerk hat der <strong>BDL</strong> im abgelaufenenJahr auch auf seine Öffentlichkeitsarbeit gelegt. DerJahresbericht erschien erstmals im neuen Outfit und mitüberarbeitetem Inhaltskonzept. Der in diesem Zusammenhangentwickelte neue Look des <strong>BDL</strong> mit seinendrei Leitfarben wird bald auch auf der Homepage Einzughalten, deren Relaunch im kommenden Frühjahrvorgesehen ist. Ein weiteres Ergebnis unserer Bemühungenum eine offensivere Kommunikationsstrategieliegt vor Ihnen: Der <strong>News</strong>letter <strong>BDL</strong>-<strong>Leasing</strong>-<strong>News</strong>wurde im März dieses Jahres aus der Taufe gehobenund hat ein erfreulich positives Echo gefunden.Nach diesem kurzen Jahresrückblick wünschen wir allenunseren Leserinnen und Lesern frohe Festtage undein gutes Jahr 2005. Selbstverständlich werden wir Sieauch im kommenden Jahr mit unserem <strong>News</strong>letter überaktuelle Themen, Trends und Ereignisse aus der Weltdes <strong>Leasing</strong> auf dem Laufenden halten.Ihr Redaktionsteam <strong>BDL</strong>-<strong>Leasing</strong>-<strong>News</strong>Der Rechtsbereich des <strong>BDL</strong> wurde in den letzten Monatenmit einer Fülle von Themen überhäuft. Nationaleund europäische Gesetz- bzw. Richtlinienentwürfe unteranderem zu den Komplexen Insolvenzrecht, Geldwäscheprävention,Versicherungsvermittlung und Fernabsatzrechtwaren auf mögliche Auswirkungen für die<strong>Leasing</strong>-Wirtschaft zu untersuchen und im Gesetzgebungsverfahrenzu begleiten. Daneben hat auch dieRechtsprechung zahlreiche neue Entscheidungen mit<strong>Leasing</strong>-Bezug hervorgebracht. So erging vor kurzemein Urteil zu der Frage, inwieweit die Mitwirkung desLieferanten eines <strong>Leasing</strong>-Objekts an der Abgabe einerunrichtigen Übernahmebestätigung durch den <strong>Leasing</strong>-Nehmer zu einer Minderung des dem <strong>Leasing</strong>-Geber indiesem Fall zustehenden Schadensersatzanspruchsführen kann. Auf das Urteil werden wir im Folgendennäher eingehen.


<strong>BDL</strong>-<strong>Leasing</strong>-<strong>News</strong> 4/2004<strong>Leasing</strong>-Markt 2004:Deutliches Wachstum bei Maschinen2004 war für das Mobilien-<strong>Leasing</strong> ein gutes Jahr. Miteinem Neugeschäftsvolumen von gut 41 Milliarden Eurowerden von unseren Mitgliedsgesellschaften etwazwei Milliarden Euro (5,2 Prozent) mehr investiert als imVorjahr. Die zum Ende des letzten Jahres erfolgreicheVerhinderung der lange drohenden „<strong>Leasing</strong>-Steuer“hat nach einer Phase des Abwartens diesen erneutenWachstumsschub des <strong>Leasing</strong> ermöglicht. Damit konntedas <strong>Leasing</strong> seinen Beitrag zur Stabilisierung vonKonjunktur und Beschäftigung leisten. Bei einem erwartetenRückgang der Ausrüstungsinvestitionen in diesemJahr um ein Prozent steigt die Mobilien-<strong>Leasing</strong>-Quoteauf ein neues Allzeithoch von 24,2 Prozent (Vorjahr:22,8 Prozent). Diese eindrucksvollen Zahlen bestätigendie auch in Umfragen zum Ausdruck kommende großeAttraktivität des <strong>Leasing</strong> bei der Wahl der bevorzugtenInvestitionsform.Im Immobilien-<strong>Leasing</strong> hat sich jedoch der Rückgangdes letzten Jahres leider fortgesetzt. Das deutliche Minusin diesem Geschäftsfeld von 1,6 Milliarden Euro(minus 20,5 Prozent) auf nunmehr 6 Milliarden Euro istdabei Spiegelbild der rezessiven Entwicklung im gewerblichenund staatlichen Bau und Ausdruck der insgesamtrückläufigen Investitionen in Deutschland. Hinzukommen immer wieder Steueränderungsvorhaben,die die Investoren verunsichern. Beispielhaft zu nennensind hier die Regelungen zur Mindestbesteuerung, diefür die im Immobilien-<strong>Leasing</strong> typischen Objektgesellschaftenein echtes Handicap darstellen. Auch die verlängertenAbschreibungszeiten haben die Refinanzierungsbedingungenfür das Immobilien-<strong>Leasing</strong> fühlbarverschlechtert.Das schon im Vorjahr beobachtete Wachstum des Anteilsder Maschinen hat sich im laufenden Jahr nochmalsbeschleunigt (plus 16 Prozent). Maschinen sinddamit inzwischen mit deutlichem Abstand vor den Büromaschinenund Computern die drittwichtigste Objektgruppeinnerhalb des Mobilien-<strong>Leasing</strong>. Seit Jahrenunbestrittener Marktführer bei den <strong>Leasing</strong>-Gütern sindjedoch die Straßenfahrzeuge mit einem Anteil vonknapp 55 Prozent.Betrachtet man Mobilien- und Immobilien-<strong>Leasing</strong> zusammen,liegt das gesamte Neugeschäft mit gut 47 MilliardenEuro ein Prozent über dem Ergebnis des Jahres2003. Angesichts des erneuten Rückgangs der gesamtwirtschaftlichenInvestitionen (ohne Wohnungsbau)um zwei Prozent hat sich das Produkt <strong>Leasing</strong>damit ausgezeichnet behauptet.Die <strong>Leasing</strong>-Branche blickt zuversichtlich in die Zukunft.Mit dem für das nächste Jahr erwarteten Wachstum derInvestitionen bestehen angesichts der hohen Attraktivitätdes Produktes gute Voraussetzungen für ein gutes<strong>Leasing</strong>-Jahr 2005. Einen wachsenden Beitrag wird dazudas internationale Geschäft leisten.Friedhelm WestebbeInvestitionsentwicklung 1)1986 = 100400<strong>Leasing</strong>300200Gesamte Wirtschaft1002) 3)1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 20041) In jeweiligen Preisen 2) Vorläufig 3) PlanungQuelle: ifo Investitionstest Anlagenvermietung, Statistisches Bundesamt


<strong>BDL</strong>-<strong>Leasing</strong>-<strong>News</strong> 4/2004Drohende Benachteiligung von ObjektgesellschaftenabgewendetBundestag entschärft Richtlinien-UmsetzungsgesetzDie Immobilien-<strong>Leasing</strong>-Branche hat erleichtert aufdie im Finanzausschuss des Deutschen Bundestagesvorgenommenen Änderungen des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes reagiert. Eine ursprünglichvorgesehene generelle Einschränkung der Gewerbesteuerfreiheitvon Grundbesitzunternehmen wurdeweitgehend abgemildert, so dass die zunächstbefürchteten negativen Folgen für die im Immobilien-<strong>Leasing</strong>verbreiteten Objekt-GmbH & Co. KGsabgewendet werden konnten. Der Finanzausschusshat damit der im Zuge einer öffentlichen Anhörungzu dem Gesetzentwurf vorgebrachten Kritik der<strong>Leasing</strong>-Wirtschaft Rechnung getragen und einenvom <strong>BDL</strong> unterbreiteten alternativen Gesetzgebungsvorschlagaufgegriffen. Das geänderte Gesetzist mittlerweile von Bundestag und Bundesratverabschiedet worden und teilweise bereits in Kraftgetreten.Nach der ursprünglichen Gesetzesvorlage wären bestimmteVeräußerungs- und Aufgabegewinne beiGrundbesitz-GmbH & Co. KGs zukünftig generell nichtmehr unter die aus steuersystematischen Gründen beireinen Grundstücksunternehmen gebotene Gewerbesteuerfreiheitgefallen. Damit sollte bestimmten Steuerumgehungstatbeständenbei Grundstücksübertragungenentgegengewirkt werden, die jedoch bei den vondem Vorhaben betroffenen <strong>Leasing</strong>-Objektgesellschaftenaufgrund der dort anzutreffenden langen Behaltensfristenvon vornherein ausgeschlossen sind. Derjetzt umgesetzte Alternativvorschlag des <strong>BDL</strong> setztdeshalb folgerichtig an dem Vorgang der Übertragungstiller Reserven und an der Verweildauer des Grundbesitzesin der Grundstücksgesellschaft an. Die drohenden„Kollateralschäden“ im Bereich des Immobilien-<strong>Leasing</strong> werden dadurch vermieden.An einem weiteren vom <strong>BDL</strong> beanstandeten Regelungsvorhabendes Richtlinien-Umsetzungsgesetzeshat der Gesetzgeber indessen festgehalten. Freiberufler,Kleingewerbetreibende und andere nicht bilanzierende<strong>Leasing</strong>-Nehmer können zukünftig Sonderzahlungenund andere im Voraus geleistete <strong>Leasing</strong>-Ausgaben nicht mehr sofort, sondern nur noch überden Zeitraum der Vorauszahlung verteilt steuerlich geltendmachen. Da diese Bestimmung nur bei <strong>Leasing</strong>-Vertragslaufzeiten von über fünf Jahren zur Anwendungkommt, ist der Kreis der Betroffenen überschaubar.Auch mit dieser Änderung wurde eine Missbrauchsbekämpfungin ganz anderen Wirtschaftsbereichen bezweckt,die mit den betroffenen <strong>Leasing</strong>-Fällen überhauptnichts zu tun haben.Nachdem die <strong>Leasing</strong>-Wirtschaft diesmal mit einem„blauen Auge“ davon gekommen ist bleibt zu hoffen,dass die – unter Umständen durchaus berechtigten -Missbrauchsverhinderungsbestrebungen zukünftig vonvornherein zielgenauer ausgestaltet werden und unerwünschteNebenwirkungen vermeiden.Dr. Martin VosselerBGH-Urteil zum Schadensersatz beiunrichtiger ÜbernahmebestätigungFehlverhalten des Lieferanten mindert Anspruch des<strong>Leasing</strong>-Gebers nichtDie Mitwirkung des Lieferanten eines <strong>Leasing</strong>-Objekts bei der Abgabe einer unrichtigen Übernahmebestätigungdes <strong>Leasing</strong>-Nehmers geht nichtzulasten des <strong>Leasing</strong>-Gebers; dessen Anspruchgegen den <strong>Leasing</strong>-Nehmer auf Ersatz des infolgeder unzutreffenden Erklärung entstandenen Schadensbleibt davon unberührt. Dies ist die Quintessenzeines BGH-Urteils vom 20.10.2004, mit demdas höchste deutsche Zivilgericht seine frühereRechtsprechung zugunsten der <strong>Leasing</strong>-Unternehmenpräzisiert hat. Demnach ist der Lieferant imHinblick auf die Abgabe der Übernahmebestätigungnicht regelmäßig als so genannter Erfüllungsgehilfeanzusehen, dessen Fehlverhalten sichder <strong>Leasing</strong>-Geber entgegen halten lassen müsste.In dem Urteilsfall war ein <strong>Leasing</strong>-Nehmer von einemLieferanten dazu bewogen worden, wider besseresWissen die korrekte Übernahme einer Maschine zubestätigen, die noch nicht ausgeliefert war. Der <strong>Leasing</strong>-Geberverklagte den <strong>Leasing</strong>-Nehmer auf den Ersatzdes Schadens, der ihm durch die im Vertrauen aufdie unrichtige Übernahmebestätigung geleistete Kaufpreiszahlungan den inzwischen insolventen Lieferantenentstanden war. Bereits 1987 hatte der BGH entschieden,dass die Abgabe einer unrichtigen ÜbernahmebestätigungSchadensersatzansprüche des <strong>Leasing</strong>-Gebers auslöst, die jedoch gemindert sein können,wenn der <strong>Leasing</strong>-Nehmer vom <strong>Leasing</strong>-Geber oderdem als dessen Erfüllungsgehilfen tätigen Lieferantennicht auf die Unvollständigkeit des gelieferten <strong>Leasing</strong>-Objekts hingewiesen wurde.


<strong>BDL</strong>-<strong>Leasing</strong>-<strong>News</strong> 4/2004Im vorliegenden Fall wurde dem <strong>Leasing</strong>-Geber vomBGH ungeminderter Schadensersatz zugesprochen.Nach Auffassung des Gerichts bedürfe es keines Hinweisesauf die Unrichtigkeit einer Übernahmebestätigung,wenn sie der <strong>Leasing</strong>-Nehmer in Kenntnis diesesUmstandes abgegeben habe. Auch sei der Lieferanthinsichtlich der Abgabe der Bestätigung generell nichtals Erfüllungsgehilfe des <strong>Leasing</strong>-Gebers anzusehen,da es sich hierbei um die Erfüllung einer Verbindlichkeitaus dem Pflichtenkreis des <strong>Leasing</strong>-Nehmers, nichtdem des <strong>Leasing</strong>-Gebers handle. Soweit sich aus dem1987er Urteil etwas anderes ergebe, werde hieran nichtfestgehalten.Aus Sicht der <strong>Leasing</strong>-Wirtschaft ist das neue BGH-Urteil zu begrüßen. Es bestätigt eine zuletzt in derRechtsprechung zu beobachtende Tendenz, ein vom<strong>Leasing</strong>-Geber nicht zu beeinflussendes FehlverhaltenDritter nicht automatisch zu seinen Lasten zu werten.So hatte das OLG Koblenz vor kurzem entschieden,dass im <strong>Leasing</strong>-Vertrag nicht enthaltene Zusagen einesLieferanten gegenüber dem <strong>Leasing</strong>-Nehmer fürden <strong>Leasing</strong>-Geber nicht bindend sind (wir berichtetenin <strong>BDL</strong>-<strong>Leasing</strong>-<strong>News</strong> Nr. 3/2004).Dr. Alexander Moseschus<strong>BDL</strong>-Geschäftsführerkonferenz mitSchwerpunktthema RefinanzierungAuswirkungen von Basel II weiter im Mittelpunktdes InteressesDer Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat imSommer dieses Jahres neue Vorschriften für dasvon Banken vorzuhaltenden Mindesteigenkapitalfür ausgereichte Kredite verabschiedet, die wesentlichstärker als bisher nach dem individuellen Kreditrisikodifferenzieren. Gegenwärtig erfolgt die europaweiteinheitliche Umsetzung dieses „BaselerAkkords“ auf der Grundlage eines von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlags. Imfachlichen Teil der Mitte November durchgeführten<strong>BDL</strong>-Geschäftsführerkonferenz beschäftigten sichdrei Referate mit den im Vorfeld von Basel II bereitsjetzt spürbaren Veränderungen am Finanzierungsmarkt.Wenngleich <strong>Leasing</strong>-Gesellschaften selbst inder Regel nicht den für Kreditinstitute geltendenEigenkapitalanforderungen unterliegen, wirken sichdie neuen Vorschriften auf der Refinanzierungsseiteauch auf <strong>Leasing</strong>-Verhältnisse aus.Das erste Fachreferat beschäftigte sich mit der besondersgünstigen Risikosituation des <strong>Leasing</strong>. Da <strong>Leasing</strong>-Gesellschaftenüber das Volleigentum am <strong>Leasing</strong>-Objektsowie über besondere Verwertungsfähigkeitenverfügen ist zu erwarten, dass selbst bei einereventuellen Zahlungsunfähigkeit des <strong>Leasing</strong>-Nehmersnur ein vergleichsweise geringer Ausfallschaden entsteht.Wissenschaftliche Studien auf europäischer Ebenehaben diese These bereits bestätigt; entsprechendeUntersuchungen speziell für den deutschen <strong>Leasing</strong>-Markt werden derzeit durchgeführt. Es gilt nun sicherzustellen,dass die risikotechnischen Vorteile des <strong>Leasing</strong>bei der Umsetzung von Basel II angemessene Berücksichtigungfinden.Im zweiten Referat berichtete der Vertreter einer Landesbanküber die konkreten Umsetzungsmaßnahmenseines Hauses im Bereich der <strong>Leasing</strong>-Refinanzierung.Eine besondere Rolle spielt dabei das Rating, dem sich<strong>Leasing</strong>-Gesellschaften und gegebenenfalls auch <strong>Leasing</strong>-Nehmer– ebenso wie andere Finanzierungssuchende– zu unterziehen haben. Die im Rahmen desRatings erfolgende Bonitätsbeurteilung bestimmt maßgeblichdie Finanzierungskosten der <strong>Leasing</strong>-Gesellschaftund beeinflusst somit die Höhe der vom <strong>Leasing</strong>-Nehmerzu entrichtenden <strong>Leasing</strong>-Raten.Schließlich wurden aus der Perspektive einer weiterenLandesbank die Möglichkeiten der <strong>Leasing</strong>-Refinanzierungunter Einsatz der institutionellen Kapitalmärkteanalysiert. Demnach ist von einer Verbreiterungder Refinanzierungsbasis auszugehen, wobei dem Einsatzvon Verbriefungsinstrumenten – so genannten AssetBacked Securities-Strukturen – besondere Bedeutungzukommt. Die Akzeptanz von <strong>Leasing</strong>-Gesellschaften am Kapitalmarkt entwickelt sich weiterhinpositiv, wobei wegen der Erläuterungsbedürftigkeitder <strong>Leasing</strong>-Geschäftsmodelle besondere Anforderungenan die Transparenz zu richten sind.Dr. Martin VosselerHerausgeber:Bundesverband Deutscher <strong>Leasing</strong>-Unternehmen e. V.V.i.S.d.P.: Dr. Martin VosselerKommandantenstraße 80, 10117 BerlinTel. 030/206337-0, Fax. 030/206337-30 bdl@leasingverband.de, www.leasingverband.de

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