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Deutsche Zoologische Gesellschaft e. V.

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– 140. DZG – Rundschreiben Dezember 2009 –<br />

Wissenschaftspreis der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Zoologische</strong>n <strong>Gesellschaft</strong><br />

Karl-Ritter-von-Frisch-Medaille<br />

Statuten in der Fassung 2009<br />

§ 1<br />

Mit dem Wissenschaftspreis würdigt die <strong>Deutsche</strong> <strong>Zoologische</strong><br />

<strong>Gesellschaft</strong> das Lebenswerk des Nobelpreisträgers Prof. Dr. Karl<br />

Ritter von Frisch. Als Forscher und als Lehrer hat Karl von Frisch<br />

die Vielfalt der biologischen Wissenschaften als Einheit verstanden.<br />

Von seinem Werk geht eine Fülle von Impulsen und Anregungen<br />

aus.<br />

§ 2<br />

Mit dem Wissenschaftspreis will die DZG hervorragende und<br />

originelle zoologische Leistungen auszeichnen, insbesondere<br />

solche Werke, die eine Integration der Erkenntnisse mehrerer<br />

biologischer Einzeldisziplinen darstellen. Auch herausragende<br />

Leistungen anderer Disziplinen, die wesentliche neue Kenntnisse<br />

und Vorstellungen zum Verständnis von Organismen und biologischen<br />

Zusammenhängen beitragen, können ausgezeichnet werden.<br />

§ 3<br />

Der Wissenschaftspreis ist eine Stiftung des Inter-Research Wissenschaftsverlages,<br />

Oldendorf/Luhe, vertreten durch Herrn Prof.<br />

Dr. Dr. h.c. Otto Kinne. Der Preis wird in 2jährigem Turnus vergeben.<br />

Er besteht aus einer Urkunde, einer Medaille mit dem<br />

Portrait Karl von Frischs und einem Preisgeld von 5000,- Euro.<br />

Dieses Preisgeld erhält der Preisträger/die Preisträgerin zur persönlichen<br />

Verfügung.<br />

§ 4<br />

Die Unkosten für die Herstellung der Urkunden und der Medaillen<br />

sowie die Unkosten der Jurysitzungen gehen zu Lasten der DZG.<br />

§ 5<br />

Der Preisträger/die Preisträgerin soll die im § 2 dargestellten Kriterien<br />

erfüllen. Er/Sie muss zum Zeitpunkt der Preisverleihung im<br />

aktiven Dienst stehen. Seine Mitgliedschaft in der DZG ist nicht<br />

zwingend.<br />

§ 6<br />

Kandidaten für den Wissenschaftspreis können von allen Mitgliedern<br />

der DZG benannt werden. Vorschläge müssen schriftlich<br />

begründet werden und bis zum Ende der jeweiligen Ausschreibungsperiode<br />

dem Präsidenten der DZG eingereicht werden.<br />

Aktuelles zum Wissenschaftspreis der DZG<br />

– die Karl-Ritter-von-Frisch-Medaille<br />

Im Jahr 2008 Jahr liefen die Verpflichtungen der bisherigen<br />

Sponsoren, einem Verlagskonsortium (zuletzt Spektrum<br />

Akademischer Verlag, Heidelberg, Springer Science<br />

& Business Media, Heidelberg und Georg Thieme, Stuttgart),<br />

endgültig aus, nachdem der Preis seit 1990 insgesamt<br />

15 x in wechselnder Besetzung finanziert worden<br />

war. Diesen Einsatz der Verlage weiß die DZG sehr zu<br />

schätzen, auch wenn damit zu einem gewissen Maß die<br />

Arbeit all der Editoren und Buchherausgeber honoriert<br />

wird, die hochrangige Wissenschaftler aus den zoologisch<br />

orientierten Fachrichtungen sind. Die Stiftung der Wissenschaftsverlage<br />

umfasste das Preisgeld, sowie die Unkosten<br />

für die Herstellung der Urkunden und der Medaillen<br />

und Unkosten der Jurysitzungen (Statuten aus dem Jahr<br />

1990).<br />

Preise<br />

---<br />

15<br />

§ 7<br />

Die Auswahl des Preisträgers/der Preisträgerin erfolgt durch eine<br />

Jury. Diese besteht aus 5 Fachwissenschaftlern und einem Wissenschaftsjournalisten.<br />

Die Fachwissenschaftler sollen eine möglichst<br />

große fachliche Vielfalt repräsentieren und einen Überblick<br />

über das Gesamtgebiet der Zoologie besitzen. Die Fachwissenschaftler<br />

werden für 2 Vergabeperioden vom Vorstand der DZG<br />

benannt, der einen von ihnen zum Vorsitzenden der Jury bestimmt;<br />

der Wissenschaftsjournalist wird ebenso für zwei Vergabeperioden<br />

benannt. Die Fachwissenschaftler sowie der Wissenschaftsjournalist<br />

sind für eine weitere Periode wieder wählbar.<br />

Der Präsident der DZG und der Vertreter des Stifterverlages gehören<br />

der Jury als nicht stimmberechtigte Mitglieder an.<br />

§ 8<br />

Der Präsident der DZG übergibt dem Vorsitzenden der Jury die<br />

eingegangenen Vorschläge.<br />

Der Vorsitzende übersendet umgehend allen Jurymitgliedern die<br />

Vorschläge und beruft die Auswahlsitzung zu einem Termin bis<br />

spätestens Ende Februar des Verleihungsjahres ein. Die Wahl<br />

des Preisträgers/der Preisträgerin erfolgt nach ausführlicher Diskussion<br />

aller eingegangenen Vorschläge mit einfacher Mehrheit<br />

der stimmberechtigten Jurymitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />

die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorsitzende der Jury<br />

informiert umgehend den Preisträger/die Preisträgerin. Den Mitgliedern<br />

der DZG wird der Preisträger/die Preisträgerin mit dem<br />

Rundschreiben bekannt gemacht.<br />

§ 9<br />

Der Präsident der DZG stellt im Zusammenwirken mit dem Vorsitzenden<br />

der Jury Material für eine Darstellung des Lebenslaufes<br />

und der Würdigung der wissenschaftlichen Leistungen des Preisträgers/der<br />

Preisträgerin zusammen. Die Jury benennt den Redner<br />

für die Laudatio bei der Preisverleihung. Die Organisatoren<br />

der jeweiligen ausrichtenden Jahrestagung sorgen für eine ausführliche<br />

Öffentlichkeitsinformation.<br />

§ 10<br />

Die Verleihung des Wissenschaftspreises findet während der Jahrestagung<br />

der DZG in einer festlichen Veranstaltung statt. Diese<br />

Veranstaltung wird durch den Präsidenten der DZG in Zusammenwirkung<br />

mit dem örtlichen Tagungsgremium organisiert und<br />

eröffnet. Der Preisträger/die Preisträgerin wird mit einer Laudatio<br />

gewürdigt. Der Preisträger stellt Ergebnisse seiner wissenschaftlichen<br />

Arbeit in einem Vortrag vor. Die Laudatio und der Festvortrag<br />

des Preisträgers werden in dem Verhandlungsband der DZG<br />

veröffentlicht.<br />

§ 11<br />

Eine Änderung oder Ergänzung dieser Statuten kann nur durch<br />

Zusammenwirken der DZG, vertreten durch ihren Vorstand, mit<br />

dem Stifterverlag erfolgen.<br />

Der Vorstand der DZG bemühte sich, bedingt durch die<br />

weltwirtschaftlich angespannte Lage lange vergeblich,<br />

neue Preisstifter zu finden. Abgestimmt auf das Meinungsbild<br />

2009 im Beirat, der Mitgliederversammlung und<br />

unter früheren Preisträgern wurde beschlossen, den Preis<br />

dennoch nicht auszusetzen, sondern notfalls mit reduzierter<br />

Dotierung zu vergeben. Dabei sollte aber eine Staffelung<br />

der Preise erhalten bleiben.<br />

In fast aussichtloser Situation kam ein Angebot von Herrn<br />

Prof. Dr. Dr. h. c. Otto Kinne, der den bedeutendsten Preis<br />

der DZG aus persönlichen Gründen aufrechterhalten will -<br />

er war selbst Preisträger im Jahr 1984. Er sicherte zu, den<br />

Preis ab 2010 langfristig mit einem Preisgeld von 5000 €<br />

zu unterstützen, offizieller Sponsor ist sein Verlag, der Inter-Research<br />

Wissenschaftsverlag, Oldendorf/Luhe, den<br />

wir in diesen Heft gleich näher vorstellen. Der Vorstand<br />

der DZG stimmte mehrheitlich für diese Lösung.

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