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DLG-<strong>Pressedienst</strong> Nr. 8/2011, 9. Dezember 2011 Seite 21<br />
Mischfutterwerke, die ihre Futter nach den DLG-Standards herstellen, müssen nicht nur die<br />
deklarierten Gehalte an Inhaltsstoffen einhalten, sondern auch auf eine besonders bedarfs-<br />
gerechte Nährstoffausstattung abzielen. Solche Futter lassen sich hervorragend in fachlich<br />
abgesicherte und erfolgreiche Fütterungskonzepte einbauen und sind bestens geeignet für<br />
hohe Leistungen bei guter Tiergesundheit und Wirtschaftlichkeit. Dabei wird nicht nach dem<br />
Motto verfahren „viel hilft viel“, sondern die Anforderungen orientieren sich an den auf Ver-<br />
suche gestützten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Überhöhte Gehalte von z.B. Vitaminen<br />
oder anderen Zusatzstoffen, wie sie immer wieder in der Praxis von Einkaufsgemeinschaf-<br />
ten/Landwirten gefordert werden, gibt der Standard nicht vor. Dadurch können Luxuskon-<br />
sum vermieden und Kosten gespart werden.<br />
Damit dies auch fortlaufend gesichert ist, entnimmt die DLG durch neutrale Probenehmer<br />
jährlich mehrfach Futterproben im Werk, beim Handel und beim Landwirt. Die Untersu-<br />
chungsergebnisse werden unter Namensnennung veröffentlicht. Wird die Probenahme<br />
beim Landwirt durchgeführt, erhält dieser kostenlos von der DLG ein Untersuchungsattest<br />
mit der Bewertung des Futters. Landwirte, die Mischfutter mit DLG-Gütezeichen einset-<br />
zen, brauchen mit ihrem Lieferanten nicht um die Rezeptur verhandeln. Sie können da-<br />
rauf vertrauen, dass diese bei Beachtung der jeweiligen Fütterungshinweise „funktioniert“<br />
und haben dadurch den Kopf frei für andere wichtige Aufgaben im Betrieb.<br />
Interessenten erhalten weitere Informationen zum DLG-Gütezeichen für Mischfutter bei<br />
der DLG, Ansprechpartner ist Georg Steuer, Tel. 069/24788-632, E-Mail:<br />
g.steuer@dlg.org.