12.07.2015 Aufrufe

Riniken: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1.7.2010

Riniken: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1.7.2010

Riniken: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1.7.2010

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

A-954/2009W.Mit Eingabe <strong>vom</strong> 29. Mai 2009 halten die Beschwerdeführenden 1 anden Beschwerdebegehren fest. Ferner beantragen sie, die Beschwerdegegnerinsei zu einer den effektiven Ausmassen entsprechendenProfilierung und zur Nachbesserung bzw. Ergänzung der eingereichtenFotomontagen zu verpflichten. Die Fotomontagen seien aufgrund dergewählten Standorte und Ausschnitte sowie der grafischen Gestaltung(Himmelsfarbe, Leiter, Quertragewerke) für die Beurteilung der Landschaftsverträglichkeitnicht aussagekräftig. Zur Dokumentation reichensie eigene Fotos und Fotomontagen ein. Sie führen schliesslich aus,angesichts <strong>des</strong> technischen Fortschrittes in der Verkabelungstechnikund den geringeren Immissionen sei eine Kabelvariante ungeachtetder höheren Kosten vorzuziehen.X.In ihrer Stellungnahme <strong>vom</strong> 1. Juli 2009 beantragt die Beschwerdegegnerinweiterhin die Abweisung der Beschwerde. Sie hält fest, dieeingereichten Fotomontagen seien aussagekräftig. In den Visualisierungender Beschwerdeführerinnen seien die Masten dagegenüberhöht dargestellt worden. Sie führt aus, die gewählte Variante seiunter Berücksichtigung aller gegenüberstehenden Interessen diegünstigste.Y.Die Beschwerdeführenden reichen am 10. August 2009 ein von Prof.Heinrich Brakelmann im Auftrag der Gemeinde <strong>Riniken</strong> erstelltesGutachten zur Studie der Beschwerdegegnerin betreffend die Teilverkabelung<strong>Riniken</strong> (nachfolgend „Gutachten Brakelmann“) ein; fernerlegen die Beschwerdeführenden eine Anhörungsvorlage <strong>des</strong> UVEK zueinem „Prüfungs- und Beurteilungsschema Kabel-Freileitung“ sowiedie Stellungnahme <strong>des</strong> Kantons Aargau in dieser Sache ein.Z.Am 13. August 2009 führte das Bun<strong>des</strong>verwaltungsgericht eine mündlicheöffentliche Verhandlung durch.Z.a Im Rahmen ihres Parteivortrages führen die Beschwerdeführendenaus, gemäss dem Gutachten Brakelmann habe die Verkabelungstechnikseit der Studie der Beschwerdegegnerin erheblicheFortschritte gemacht. Bei Berücksichtigung <strong>des</strong> Stands der Technik seivon bedeutend geringeren Investitionskosten auszugehen. Darüberhinaus seien bei einer Gesamtkostenrechnung die geringeren Ener-Seite 12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!