2. Bundestag der Polizeigewerk- schaft – Vorsitzender Hermann - FSG
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Diese Gesetzesstelle ist umgehend<br />
entsprechend zu<br />
novellieren. Es darf nicht<br />
sein, dass Kolleginnen und<br />
Kollegen, die einen Dienstunfall<br />
erlitten haben, durch<br />
einen Dienstantritt fi nanzielle<br />
Nachteile erleiden. Die<br />
geübte Praxis för<strong>der</strong>t das<br />
Verbleiben im Krankenstand,<br />
was ja nicht wirklich<br />
im Interesse des Dienstgebers<br />
liegen kann.<br />
Wertung eines<br />
Dienstunfalls<br />
Die Wertung eines Dienstunfalls<br />
im Sinne § 90 B-KUVG bei<br />
einer Abwesenheit vom Dienst<br />
von über 30 Tagen durch den<br />
Dienstgeber ist für die Weitergewährung<br />
o<strong>der</strong> auch Einstellung<br />
von exekutivdienstlichen<br />
Zulagen maßgeblich. Immer<br />
öfters treten jetzt Fälle auf, wo<br />
<strong>der</strong> Dienstgeber die Anerkennung<br />
des Dienstunfalls durch<br />
den Sozialversicherungsträger<br />
abwartet und sich dieser Meinung<br />
anschließt. Das ist unrichtig,<br />
die Entscheidungen<br />
des Sozialversicherungsträgers<br />
erfolgen in Hinblick auf<br />
Ansprüche aus <strong>der</strong> Sozialversicherung<br />
(Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit,<br />
Anspruch auf<br />
Versehrtenrente) und sind<br />
für dienstrechtliche Entscheidungen<br />
(Fortzahlung <strong>der</strong> oa.<br />
Zulagen) nicht maßgeblich.<br />
Die Beurteilung des Dienstgebers<br />
hat darauf zu zielen,<br />
ob <strong>der</strong> Unfall im örtlichen,<br />
zeitlichen und ursächlichen<br />
Zusammenhang mit dem<br />
Dienstverhältnis steht. Ist<br />
dies <strong>der</strong> Fall, sind die oa.<br />
Zulagen weiterhin zu gewähren,<br />
unabhängig von<br />
<strong>der</strong> Entscheidung des Sozialversicherungsträgers!<br />
Verpfl ichtende Blutabnahme<br />
bei Verletzungen von Exekutivbeamten/innen<br />
Seit Jahren wird versucht, lei<strong>der</strong><br />
erfolglos, eine Lösung<br />
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL<br />
im Sinne <strong>der</strong> Kollegen<strong>schaft</strong><br />
zu finden. Vorfälle, wo Exekutivbedienstete<br />
bei Amtshandlungen<br />
und auch Privatpersonen<br />
von gewaltbereiten<br />
und infi zierten Personen verletzt<br />
werden, häufen sich. Für<br />
die Einsatzkräfte von Polizei,<br />
Rettung und Strafvollzug sowie<br />
für Privatpersonen kommt<br />
es zu unzumutbaren Unsicherheiten<br />
und Ängsten, wenn<br />
diese aufgrund eines gefährlichen<br />
Angriffes einer möglichen<br />
Ansteckung mit einer<br />
gefährlichen Krankheit ausgesetzt<br />
wurden. Aufgrund <strong>der</strong><br />
Ansteckungsgefahr sind auch<br />
Familienangehörige betroffen,<br />
wodurch auch die Privatsphäre<br />
stark beeinträchtigt ist.<br />
Nimmt jemand, bei dem<br />
Grund zur Annahme besteht,<br />
dass er an einer schweren,<br />
übertragbaren Krankheit leidet,<br />
eine Handlung vor, die<br />
geeignet ist, diese Krankheit<br />
bei einem Angegriffenen hervorzurufen,<br />
rechtfertigt dies<br />
jedenfalls eine körperliche<br />
Untersuchung, einschließlich<br />
einer Blutabnahme. In Bezug<br />
auf den „Opferschutz“ handelt<br />
es sich hier um eine offensichtliche<br />
Rechtslücke.<br />
Wird hier <strong>der</strong> Schutz des Täters<br />
vor den Schutz für die Bediensteten<br />
gestellt, die täglich<br />
ihren Kopf für die Sicherheit<br />
dieses Landes und seiner<br />
Bürger hinhalten? Die letzten<br />
offi ziellen Schreiben aus dem<br />
BM für Justiz und dem BM<br />
für Gesundheit lassen darauf<br />
schließen.<br />
Es ist von dringen<strong>der</strong> Notwendigkeit,<br />
dass in <strong>der</strong>artigen<br />
Fällen die Möglichkeit<br />
für eine verpflichtende<br />
Blutabnahme geschaffen<br />
werden muss, und das<br />
sofort! Auf das Regierungsprogramm<br />
für die XXIV. Gesetzgebungsperiode,Kapitel<br />
Justiz, Seite 123, wird<br />
neuerlich hingewiesen!<br />
Anm. <strong>der</strong> Red.: Zum letzten<br />
Punkt gibt es bereits positive<br />
Signale (siehe Faksimile!)<br />
APA0325 5 CI 0281 II Di, 24.Mai 2011<br />
Polizei/Inneres/Gewerk<strong>schaft</strong>en/Österreich<br />
Verletzte Polizisten: Täter sollen zu Blutabnahme<br />
verpfl ichtet werden<br />
Utl.: Justizministerium erarbeitet Novelle <strong>der</strong> StPO =<br />
Wien (APA) - Justizministerin Beatrix Karl (V) will die verpfl<br />
ichtende Blutabnahme bei Verletzungen von Polizisten<br />
und an<strong>der</strong>en Einsatzkräften durch möglicherweise kranke<br />
Personen in <strong>der</strong> Strafprozessordnung (StPO) verankern. Der<br />
Entwurf für diese Novelle werde <strong>der</strong>zeit erarbeitet und soll<br />
in zwei bis drei Wochen dem Innenministerium übermittelt<br />
werden, sagte <strong>der</strong> Sprecher von Karl, Peter Puller, am Dienstag<br />
zur APA. Gibt es eine Zustimmung zur Novelle von Innenministerin<br />
Johanna Mikl-Leitner (V), wird im Anschluss<br />
die SPÖ konsultiert und das neue Gesetz danach in Begutachtung<br />
geschickt.<br />
Das Regierungsprogramm sieht vor, dass bei Personen, die<br />
möglicherweise mit ansteckenden Krankheiten infi ziert sind,<br />
Blutabnahmemöglichkeit künftig durch richterliche Genehmigung<br />
erwirkt werden kann. <strong>Polizeigewerk</strong><strong>schaft</strong>s-Chef<br />
<strong>Hermann</strong> Greylinger (<strong>FSG</strong>) hatte die Umsetzung dieses<br />
Punktes am Wochenende in einem APA-Interview<br />
von Mikl-Leitner gefor<strong>der</strong>t. Maßgeblich geht es dabei um<br />
Amtshandlungen im Suchtgiftmilieu, die für Beamte, aber<br />
auch für an<strong>der</strong>e Einsatzkräfte, zum Beispiel von <strong>der</strong> Rettung,<br />
mit Gefahren durch Attacken verbunden sind. Für die Betroffenen<br />
bedeutet dies <strong>der</strong>zeit wochenlange Ungewissheit.<br />
Laut Statistik aus dem Innenministerium wurden im Vorjahr<br />
insgesamt <strong>2.</strong>217 Beamte während <strong>der</strong> Dienstausübung<br />
verletzt, 221 davon schwer. Der Großteil kam bei Unfällen zu<br />
Schaden. Gewalteinwirkung durch Dritte sorgte für 919 Verletzte<br />
und einen Toten. Der Polizist starb am 1<strong>2.</strong> Juli 2010<br />
nach einem Zusammenstoß seines Motorrads mit einem<br />
Traktor, dessen Lenker wegen fahrlässiger Körperverletzung<br />
mit Todesfolge angezeigt wurde.<br />
Seit 2005 ist die Zahl <strong>der</strong> verletzten Polizisten von 1.917<br />
leicht aber kontinuierlich gestiegen. Auf Gewalteinwirkung<br />
durch Dritte trifft dies nicht zu: 2010 gab es gegenüber 2009<br />
mit 933 Opfern einen leichten Rückgang. Die niedrigste Verletzungsrate<br />
durch Fremde gab es seit 2003 im Jahr 2007<br />
(798 Verletzte).<br />
(Schluss) zö/mgh<br />
APA0325 2011-05-24/13:22<br />
Schlusswort<br />
Bei diesem <strong>Bundestag</strong> wurde<br />
nicht nur dem Formalismus<br />
Genüge getan, wie es öfters<br />
zu hören war. Nein, es ver-<br />
bergen sich maßgebliche und<br />
wichtige Inhalte im Ablauf dieser<br />
gewerk<strong>schaft</strong>lichen Veranstaltung.<br />
Erstens wurde Bilanz gezogen.<br />
Erfolge wurden aufge-<br />
20 www.polizeigewerk<strong>schaft</strong>-fsg.at<br />
www.fsg4you.at