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2. Bundestag der Polizeigewerk- schaft – Vorsitzender Hermann - FSG

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Diese Gesetzesstelle ist umgehend<br />

entsprechend zu<br />

novellieren. Es darf nicht<br />

sein, dass Kolleginnen und<br />

Kollegen, die einen Dienstunfall<br />

erlitten haben, durch<br />

einen Dienstantritt fi nanzielle<br />

Nachteile erleiden. Die<br />

geübte Praxis för<strong>der</strong>t das<br />

Verbleiben im Krankenstand,<br />

was ja nicht wirklich<br />

im Interesse des Dienstgebers<br />

liegen kann.<br />

Wertung eines<br />

Dienstunfalls<br />

Die Wertung eines Dienstunfalls<br />

im Sinne § 90 B-KUVG bei<br />

einer Abwesenheit vom Dienst<br />

von über 30 Tagen durch den<br />

Dienstgeber ist für die Weitergewährung<br />

o<strong>der</strong> auch Einstellung<br />

von exekutivdienstlichen<br />

Zulagen maßgeblich. Immer<br />

öfters treten jetzt Fälle auf, wo<br />

<strong>der</strong> Dienstgeber die Anerkennung<br />

des Dienstunfalls durch<br />

den Sozialversicherungsträger<br />

abwartet und sich dieser Meinung<br />

anschließt. Das ist unrichtig,<br />

die Entscheidungen<br />

des Sozialversicherungsträgers<br />

erfolgen in Hinblick auf<br />

Ansprüche aus <strong>der</strong> Sozialversicherung<br />

(Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit,<br />

Anspruch auf<br />

Versehrtenrente) und sind<br />

für dienstrechtliche Entscheidungen<br />

(Fortzahlung <strong>der</strong> oa.<br />

Zulagen) nicht maßgeblich.<br />

Die Beurteilung des Dienstgebers<br />

hat darauf zu zielen,<br />

ob <strong>der</strong> Unfall im örtlichen,<br />

zeitlichen und ursächlichen<br />

Zusammenhang mit dem<br />

Dienstverhältnis steht. Ist<br />

dies <strong>der</strong> Fall, sind die oa.<br />

Zulagen weiterhin zu gewähren,<br />

unabhängig von<br />

<strong>der</strong> Entscheidung des Sozialversicherungsträgers!<br />

Verpfl ichtende Blutabnahme<br />

bei Verletzungen von Exekutivbeamten/innen<br />

Seit Jahren wird versucht, lei<strong>der</strong><br />

erfolglos, eine Lösung<br />

POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL<br />

im Sinne <strong>der</strong> Kollegen<strong>schaft</strong><br />

zu finden. Vorfälle, wo Exekutivbedienstete<br />

bei Amtshandlungen<br />

und auch Privatpersonen<br />

von gewaltbereiten<br />

und infi zierten Personen verletzt<br />

werden, häufen sich. Für<br />

die Einsatzkräfte von Polizei,<br />

Rettung und Strafvollzug sowie<br />

für Privatpersonen kommt<br />

es zu unzumutbaren Unsicherheiten<br />

und Ängsten, wenn<br />

diese aufgrund eines gefährlichen<br />

Angriffes einer möglichen<br />

Ansteckung mit einer<br />

gefährlichen Krankheit ausgesetzt<br />

wurden. Aufgrund <strong>der</strong><br />

Ansteckungsgefahr sind auch<br />

Familienangehörige betroffen,<br />

wodurch auch die Privatsphäre<br />

stark beeinträchtigt ist.<br />

Nimmt jemand, bei dem<br />

Grund zur Annahme besteht,<br />

dass er an einer schweren,<br />

übertragbaren Krankheit leidet,<br />

eine Handlung vor, die<br />

geeignet ist, diese Krankheit<br />

bei einem Angegriffenen hervorzurufen,<br />

rechtfertigt dies<br />

jedenfalls eine körperliche<br />

Untersuchung, einschließlich<br />

einer Blutabnahme. In Bezug<br />

auf den „Opferschutz“ handelt<br />

es sich hier um eine offensichtliche<br />

Rechtslücke.<br />

Wird hier <strong>der</strong> Schutz des Täters<br />

vor den Schutz für die Bediensteten<br />

gestellt, die täglich<br />

ihren Kopf für die Sicherheit<br />

dieses Landes und seiner<br />

Bürger hinhalten? Die letzten<br />

offi ziellen Schreiben aus dem<br />

BM für Justiz und dem BM<br />

für Gesundheit lassen darauf<br />

schließen.<br />

Es ist von dringen<strong>der</strong> Notwendigkeit,<br />

dass in <strong>der</strong>artigen<br />

Fällen die Möglichkeit<br />

für eine verpflichtende<br />

Blutabnahme geschaffen<br />

werden muss, und das<br />

sofort! Auf das Regierungsprogramm<br />

für die XXIV. Gesetzgebungsperiode,Kapitel<br />

Justiz, Seite 123, wird<br />

neuerlich hingewiesen!<br />

Anm. <strong>der</strong> Red.: Zum letzten<br />

Punkt gibt es bereits positive<br />

Signale (siehe Faksimile!)<br />

APA0325 5 CI 0281 II Di, 24.Mai 2011<br />

Polizei/Inneres/Gewerk<strong>schaft</strong>en/Österreich<br />

Verletzte Polizisten: Täter sollen zu Blutabnahme<br />

verpfl ichtet werden<br />

Utl.: Justizministerium erarbeitet Novelle <strong>der</strong> StPO =<br />

Wien (APA) - Justizministerin Beatrix Karl (V) will die verpfl<br />

ichtende Blutabnahme bei Verletzungen von Polizisten<br />

und an<strong>der</strong>en Einsatzkräften durch möglicherweise kranke<br />

Personen in <strong>der</strong> Strafprozessordnung (StPO) verankern. Der<br />

Entwurf für diese Novelle werde <strong>der</strong>zeit erarbeitet und soll<br />

in zwei bis drei Wochen dem Innenministerium übermittelt<br />

werden, sagte <strong>der</strong> Sprecher von Karl, Peter Puller, am Dienstag<br />

zur APA. Gibt es eine Zustimmung zur Novelle von Innenministerin<br />

Johanna Mikl-Leitner (V), wird im Anschluss<br />

die SPÖ konsultiert und das neue Gesetz danach in Begutachtung<br />

geschickt.<br />

Das Regierungsprogramm sieht vor, dass bei Personen, die<br />

möglicherweise mit ansteckenden Krankheiten infi ziert sind,<br />

Blutabnahmemöglichkeit künftig durch richterliche Genehmigung<br />

erwirkt werden kann. <strong>Polizeigewerk</strong><strong>schaft</strong>s-Chef<br />

<strong>Hermann</strong> Greylinger (<strong>FSG</strong>) hatte die Umsetzung dieses<br />

Punktes am Wochenende in einem APA-Interview<br />

von Mikl-Leitner gefor<strong>der</strong>t. Maßgeblich geht es dabei um<br />

Amtshandlungen im Suchtgiftmilieu, die für Beamte, aber<br />

auch für an<strong>der</strong>e Einsatzkräfte, zum Beispiel von <strong>der</strong> Rettung,<br />

mit Gefahren durch Attacken verbunden sind. Für die Betroffenen<br />

bedeutet dies <strong>der</strong>zeit wochenlange Ungewissheit.<br />

Laut Statistik aus dem Innenministerium wurden im Vorjahr<br />

insgesamt <strong>2.</strong>217 Beamte während <strong>der</strong> Dienstausübung<br />

verletzt, 221 davon schwer. Der Großteil kam bei Unfällen zu<br />

Schaden. Gewalteinwirkung durch Dritte sorgte für 919 Verletzte<br />

und einen Toten. Der Polizist starb am 1<strong>2.</strong> Juli 2010<br />

nach einem Zusammenstoß seines Motorrads mit einem<br />

Traktor, dessen Lenker wegen fahrlässiger Körperverletzung<br />

mit Todesfolge angezeigt wurde.<br />

Seit 2005 ist die Zahl <strong>der</strong> verletzten Polizisten von 1.917<br />

leicht aber kontinuierlich gestiegen. Auf Gewalteinwirkung<br />

durch Dritte trifft dies nicht zu: 2010 gab es gegenüber 2009<br />

mit 933 Opfern einen leichten Rückgang. Die niedrigste Verletzungsrate<br />

durch Fremde gab es seit 2003 im Jahr 2007<br />

(798 Verletzte).<br />

(Schluss) zö/mgh<br />

APA0325 2011-05-24/13:22<br />

Schlusswort<br />

Bei diesem <strong>Bundestag</strong> wurde<br />

nicht nur dem Formalismus<br />

Genüge getan, wie es öfters<br />

zu hören war. Nein, es ver-<br />

bergen sich maßgebliche und<br />

wichtige Inhalte im Ablauf dieser<br />

gewerk<strong>schaft</strong>lichen Veranstaltung.<br />

Erstens wurde Bilanz gezogen.<br />

Erfolge wurden aufge-<br />

20 www.polizeigewerk<strong>schaft</strong>-fsg.at<br />

www.fsg4you.at

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