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Antragsmuster - gew-buedingen.de

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Abgeltung von im Rahmen von Klassenfahrten geleisteter Mehrarbeit<strong>Antragsmuster</strong> für teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte................................................................... .......................................................................(Vorname, Name)(Personalnummer).............................................................. .......................................................................(Anschrift)(Dienststelle)An dasStaatliche Schulamt ...................................................................auf <strong>de</strong>m DienstwegSehr geehrte Damen und Herren,(1) Seit .........................o<strong>de</strong>rIn <strong>de</strong>r Zeit vom ....................... bis ..................bin ich/war ich teilzeitbeschäftigt im Umfang von ........... Pflichtstun<strong>de</strong>n.In <strong>de</strong>r Zeit vom .............. habe ich im Teilzeitbeschäftigungsverhältnis auf Anordnung meinerSchulleitung Mehrarbeit im Rahmen von Klassenfahrten geleistet. An ………. Tagen war ichwie eine vollzeitbeschäftigte Lehrkraft eingesetzt. Eine genaue Aufstellung ist als Anlage beigefügt.Der Umfang <strong>de</strong>r geleisteten Mehrarbeit ergibt sich aus <strong>de</strong>m in Pflichtstun<strong>de</strong>n ausgedrücktenvergüteten Umfang meiner Teilzeitbeschäftigung und <strong>de</strong>r Pflichtstun<strong>de</strong>nzahl bei Vollbeschäftigung.Für die geleistete Mehrarbeit habe ich bislang keinen Zeitausgleich und keine Vergütung erhalten.1. Hiermit beantrage ich <strong>de</strong>shalb zunächst die Gewährung von Zeitausgleich.Im Falle <strong>de</strong>r Gewährung von Zeitausgleich erwarte ich eine konkrete Entscheidung darüber, zuwelchen Zeiten und in welchem Umfang ich von welchen ansonsten bestehen<strong>de</strong>n Dienstpflichtenzeitäquivalent zum Umfang <strong>de</strong>r geleisteten Mehrarbeit entbun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>.Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich eine Entscheidung, es wer<strong>de</strong> Dienstbefreiung in unterrichtsfreienZeiten <strong>gew</strong>ährt, nicht als effektiven und äquivalenten Zeitausgleich akzeptierenwer<strong>de</strong>.Stand März 2009


2. Vorsorglich beantrage ichfür <strong>de</strong>n Fall, dass Zeitausgleich in <strong>de</strong>r oben genannten Form zum Beispiel aus pädagogischenund/o<strong>de</strong>r schulorganisatorischen o<strong>de</strong>r sonstigen Grün<strong>de</strong>n nicht <strong>gew</strong>ährt wer<strong>de</strong>n kann/soll, einefinanzielle Abgeltung in Höhe zeitanteiliger Besoldung aus <strong>de</strong>r Besoldungsgruppe A …..Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung <strong>de</strong>s Eingangs dieses Antrages unter Angabe <strong>de</strong>s Aktenzeichens<strong>de</strong>s Verwaltungsvorgangs. Falls Sie <strong>de</strong>n Antrag nicht positiv entschei<strong>de</strong>n wollen, beantrageich <strong>de</strong>n Erlass eines rechtsmittelfähigen Bescheids.BegründungNach gefestigter Rechtsprechung ist anerkannt, dass teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die imRahmen von Klassenfahrten „voll“, das heißt in gleichem Umfang, eingesetzt sind wievollzeitbeschäftigte Lehrkräfte, Mehrarbeit leisten, aus <strong>de</strong>r sich ein Anspruch auf „Abgeltung“ergibt. Nach Ansicht <strong>de</strong>s BVerwG besteht <strong>de</strong>r Abgeltungsanspruch zunächst in Form von Zeitausgleich.Allerdings ergibt sich aus <strong>de</strong>r Rechtsprechung <strong>de</strong>s BVerwG, Entscheidung vom30.09.2004 (2 C 50.03) und vom 27.02.2007 (2 B 76.06) und insbeson<strong>de</strong>re auchaus <strong>de</strong>r Rechtsprechung <strong>de</strong>s EuGH zum Diskriminierungsverbot bei Teilzeitbeschäftigung,zwingend, dass eine tatsächliche zeitliche Entlastung erfolgen muss.Hierauf bezieht sich <strong>de</strong>r unter Nr. 1 gestellte Antrag.Fin<strong>de</strong>t kein Zeitausgleich statt, so ist nach <strong>de</strong>r einschlägigen Rechtsprechung <strong>de</strong>s EuGHdie Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten zu vergüten.Hierauf bezieht sich <strong>de</strong>r unter Nr. 2 gestellte Antrag.Die im Rahmen einer Klassenfahrt geleistete Mehrarbeit liegt immer oberhalb <strong>de</strong>r Grenze von dreiStun<strong>de</strong>n im Monat. Bei dieser Konstellation ist durch die Rechtsprechung <strong>de</strong>s EuGH, Urteil vom06.12.2007 (C – 300/06 – Voß) und durch das Urteil <strong>de</strong>s BVerwG vom 13.03.2008 (2 C 128.07)rechtskräftig und abschließend entschie<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Anspruch auf Vergütung in Höhe anteiligerBesoldung besteht. In <strong>de</strong>n genannten Verfahren ging es zwar um Mehrarbeit in Form von zusätzlichemVertretungsunterricht. Für die Frage <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s Vergütungsanspruchs ist dieseRechtsprechung jedoch in vollem Umfang auch auf <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Vergütung von Mehrarbeit imRahmen von Klassenfahrten anzuwen<strong>de</strong>n.…………………………………………..UnterschriftAnlageStand: März 2009

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