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EJOT_Katalog_DWF_2011_DE_WEB

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ServiceInformationenEUROPÄISCHE TECHNISCHE ZULASSUNGENETA-07/0013Befestigungselemente für DachabdichtungssystemeEuropäischetechnische ZulassungenBohrschraubenETA-06/0067ETA-06/0068ETA-06/0069Verbundankersystem zur Verankerung im MauerwerkDichtschraubenETA-01/0013ETA-05/0018ETA-03/0017ETA-99/0010ETA-04/0069ETA-99/0007ETA-10/0200ETA-10/0305MKT Bolzenanker B zur Verankerung im ungerissenen Beton und leichter Deckenbekleidungenund UnterdeckenMKT Bolzenanker BZ plus zur Verankerung im gerissenen und ungerissenen Beton<strong>EJOT</strong> Wetterschalensicherung WSS für dreischichtige AußenwandplattenBefestigungsschrauben für Bauteile und Bleche aus Metall<strong>EJOT</strong> SDF-10V und SDF-10H Kunststoffdübel als Mehrfachbefestigung vonnichttragenden Systemen zur Verankerung im Beton und MauerwerkDie europäische technische Zulassung ist ein Nachweis derBrauchbarkeit eines Bauproduktes im Sinne der Bauproduktenrichtlinie,in Deutschland umgesetzt durch dasBauproduktengesetz. Die ETA beruht auf Prüfungen,Untersuchungen und einer technischen Beurteilung durchStellen, die von den Mitgliedsstaaten der EU hierfür bestimmtworden sind. Sie umfasst alle Produktmerkmale, die für dieErfüllung gesetzlicher Anforderungen in den Mitgliedsstaatenbedeutsam sein können, wobei die jeweils erforderlichenLeistungsniveaus national unterschiedlich sein können.DachbohrschraubenDabo ®Beton-/PorenbetonschraubenOrkankalottenNieteGerüstbefestigungenDirektmontageRohrmanschettenDübel- undVerankerungstechnikHalteteller/FlachdachdübelBefestigungssystemefürSolaranlagenZubehörMontagegeräte/WerkzeugeSonderschraubenEine europäische technische Zulassung kann für Bauprodukteerteilt werden, für die (noch) keine harmonisierten Normennach der Bauproduktenrichtlinie vorliegen oder die wesentlichvon einer harmonisierten Norm abweichen. Grundlagen fürdie Beurteilung der Brauchbarkeit sind entweder Zulassungsleitlinien(ETAGs), die von der EOTA für die entsprechendenProduktbereiche erstellt wurden, oder speziell für einenZulassungsantrag mit den anderen EOTA-Stellen abgestimmteBeurteilungskriterien (CUAPs). Im Interesse derHersteller werden Nachweise, die bereits im nationalenZulassungsverfahren beim DIBt erbracht wurden, so weit wiemöglich auch im europäischen Verfahren genutzt.Die europäische technische Zulassung ermöglicht demHersteller die CE-Kennzeichnung des Bauprodukts und damitden Zugang zum europäischen Markt. Mit der CE-Kennzeichnungbestätigt der Hersteller, dass er das vorgeschriebeneNachweisverfahren durchgeführt hat und die Konformität desProdukts mit der Zulassung gegeben ist.15

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