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Die Schweiz will den OECD-Standard bei der Amtshilfe in ...

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<strong>Die</strong> <strong>Schweiz</strong> <strong>will</strong> <strong>den</strong> <strong>OECD</strong>-<strong>Standard</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong><strong>Amtshilfe</strong> <strong>in</strong> Steuersachen übernehmenAls Spezialist im streitigen Steuerrecht und Steuerstrafrecht <strong>will</strong> ich Sie über folgendeaktuellen Entwicklungen <strong>in</strong>formieren, wo<strong>bei</strong> die Veröffentlichung nie die <strong>in</strong>dividuelleBeratung ersetzen kann. Wer an e<strong>in</strong>er guten Beratung spart, spart möglicherweiseam falschen Ende.E<strong>in</strong>e Haftung für die Richtigkeit <strong>der</strong> hier erteilten Informationen schließe ich aus.<strong>Die</strong> Entwicklung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> und an<strong>der</strong>en Staaten gibt Anlass zum Nach<strong>den</strong>kenund ggf. zum Handeln. Das Thema Bankgeheimnis ist sensibel und wirdmancherorts für Gesprächsbedarf und –stoff sorgen. Gerne stehe ich Ihnen für e<strong>in</strong>Beratungsgespräch o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Vertretung im Rahmen e<strong>in</strong>es Mandates zur Verfügung.Frage:Was bedeutet <strong>der</strong> Satz: „<strong>Die</strong> <strong>Schweiz</strong> <strong>will</strong> <strong>den</strong> <strong>OECD</strong>-<strong>Standard</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Amtshilfe</strong> <strong>in</strong> Steuersachenübernehmen“?Antwort:Bern, 13.03.2009 - Der Bundesrat hat heute Freitag beschlossen, dass die<strong>Schweiz</strong> <strong>den</strong> <strong>OECD</strong>-<strong>Standard</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Amtshilfe</strong> <strong>in</strong> Steuersachen gemäss Art. 26des <strong>OECD</strong>-Musterabkommens übernehmen <strong>will</strong>.Das erlaubt, <strong>den</strong> Informationsaustausch im E<strong>in</strong>zelfall auf konkrete undbegründete Anfrage mit an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n auszubauen. Der Bundesrat hatentschie<strong>den</strong>, <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Vorbehalt zum <strong>OECD</strong>-Musterabkommenzurückzuziehen und Verhandlungen zur Revision vonDoppelbesteuerungsabkommen aufzunehmen. Das Bankgeheimnis bleibtbestehen.Durch die Übernahme des <strong>OECD</strong>-<strong>Standard</strong>s <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Amtshilfe</strong> <strong>in</strong> Steuersachengemäß Art. 26 des <strong>OECD</strong>-Musterabkommens, än<strong>der</strong>t sich für <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>ansässige Steuerpflichtige nichts. <strong>Die</strong> Zugriffsmöglichkeiten <strong>der</strong> schweizerischenSteuerbehör<strong>den</strong> auf Bankdaten wer<strong>den</strong> im <strong>in</strong>ternen Recht mit diesem Entscheid nichtgeän<strong>der</strong>t.Der Bundesrat anerkennt, dass <strong>der</strong> Wunsch nach e<strong>in</strong>em angemessenen Schutz <strong>der</strong>Privatsphäre des Bürgers <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Bevölkerung nach wie vor tief verankert


2ist. Er hält deshalb am Bankgeheimnis fest und lehnt e<strong>in</strong>en automatischenInformationsaustausch entschie<strong>den</strong> ab. <strong>Die</strong> Privatsphäre <strong>der</strong> Kun<strong>den</strong> wird weiterh<strong>in</strong>vor unberechtigten E<strong>in</strong>blicken <strong>in</strong> die Vermögensverhältnisse geschützt.Das Bankgeheimnis schützt jedoch ke<strong>in</strong>e Steuerdelikte. Im Zuge <strong>der</strong> Globalisierung<strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzmärkte und <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e vor dem H<strong>in</strong>tergrund <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzkrise hat die<strong>in</strong>ternationale Zusammenar<strong>bei</strong>t im Steuerbereich an Bedeutung gewonnen. DerBundesrat wird die diesbezüglichen Bemühungen weiterh<strong>in</strong> unterstützen.<strong>Die</strong> Umsetzung des heutigen Beschlusses des Bundesrates soll im Rahmen vonbilateralen Doppelbesteuerungsabkommen erfolgenDer erweiterte Informationsaustausch wird erst mit dem Inkrafttreten dieser neu zuverhandeln<strong>den</strong> Abkommen Wirkung entfalten. Zudem muss im Verhältnis zur EUe<strong>in</strong>e Anpassung des Z<strong>in</strong>sbesteuerungsabkommens folgen. Im Weiteren s<strong>in</strong>d für die<strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong>e Verbesserung des Marktzutritts für grenzüberschreitendeF<strong>in</strong>anzdienstleistungen und e<strong>in</strong>e Verbürgtheit <strong>der</strong> Wechselseitigkeit <strong>bei</strong> <strong>der</strong>Informationsbereitschaft und <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Informationsqualität von zentraler Bedeutung.Für <strong>den</strong> Bundesrat s<strong>in</strong>d folgende Elemente für se<strong>in</strong>e künftige <strong>Amtshilfe</strong>politik <strong>in</strong>Steuersachen unverzichtbar:- Wahrung des Verfahrensschutzes- Begrenzung <strong>der</strong> <strong>Amtshilfe</strong> auf <strong>den</strong> E<strong>in</strong>zelfall (ke<strong>in</strong>e ,fish<strong>in</strong>g-expeditions")- faire Übergangslösungen- Beschränkung auf Steuern, die unter das Abkommen fallen- Subsidiaritätspr<strong>in</strong>zip gemäß <strong>OECD</strong>-Musterabkommen- Bereitschaft zur Beseitigung von Diskrim<strong>in</strong>ierungenDer Bundesrat wird sich auch <strong>in</strong> Zukunft dafür e<strong>in</strong>setzen, dass diegrenzüberschreitende Zusammenar<strong>bei</strong>t <strong>in</strong> Steuerfragen ausschließlich im Rahmenvertraglich festgelegter Kanäle stattf<strong>in</strong>det.Der Bundesrat ist überzeugt, dass <strong>der</strong> Entscheid, <strong>den</strong> <strong>OECD</strong>-<strong>Standard</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong><strong>Amtshilfe</strong> <strong>in</strong> Steuersachen zu übernehmen, sowohl die Akzeptanz <strong>der</strong> rechtlichenRahmenbed<strong>in</strong>gungen des F<strong>in</strong>anzplatzes <strong>Schweiz</strong> <strong>bei</strong> <strong>den</strong> wichtigsten Partnern desLandes wie auch die Rechtssicherheit für die Kun<strong>den</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Banken erhöht.<strong>Die</strong>ser Schritt wird zum Erhalt <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit und <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternationalenBedeutung des F<strong>in</strong>anzplatzes <strong>Schweiz</strong> <strong>bei</strong>tragen. Das stärkt auch <strong>den</strong> Werkplatz undsichert Ar<strong>bei</strong>tsplätze <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>.Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich unter: 0611-890910 und vere<strong>in</strong>barenSie e<strong>in</strong>en Besprechungsterm<strong>in</strong> –ggf. zusammen mit Ihrem Steuerberater – über me<strong>in</strong>Sekretariat mit mir.


3Das Wichtigste <strong>in</strong> Kürze zum Verhandlungsangebot des Bundesratesh<strong>in</strong>sichtlich <strong>Amtshilfe</strong> <strong>in</strong> Steuerfragen vom 13. März 2009:http://www.swissbank<strong>in</strong>g.org/qaa_zum_verhandlungsangebot_des_bundesrates_h<strong>in</strong>sichtlich_amtshilfe_<strong>in</strong>_steuerfragen__sbvg__13._maerz_2009.pdfMedienmitteilung <strong>der</strong> Bankiervere<strong>in</strong>igung:http://www.swissbank<strong>in</strong>g.org/20090313-5000-mmd_bkg_tsu.pdfMedien<strong>in</strong>formation des Bundesrates zum Bankgeheimnis:http://www.adm<strong>in</strong>.ch/aktuell/00089/<strong>in</strong>dex.html?lang=de&msgid=25863&pr<strong>in</strong>t_style=yesFür die Richtigkeit <strong>der</strong> auf <strong>den</strong> verwiesenen L<strong>in</strong>ks erteilten Informationen übernehme ichke<strong>in</strong>e Gewähr.Kanzlei Dr. jur. Jörg Burkhard, Frankfurter Str. 14, 65189 Wiesba<strong>den</strong>, Tel: 0611-890910,Fax: 0611-8909179, home: www.drburkhard.de, email: kanzlei@drburkhard.de

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