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Nucleus Life AG - WM Neue Energien Sachwert Polizze

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<strong>Neue</strong> <strong>Energien</strong> <strong>Sachwert</strong> <strong>Polizze</strong>Produktinformationsblatt(für die fondsgebundene Lebensversicherung mit Einmalprämie der <strong>Nucleus</strong> <strong>Life</strong> <strong>AG</strong>)Österreichwww.nucleus.liMit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherunggeben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sichgemäß der Auflistung in § 1 Nr. 15 AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie daher die gesamtenVertragsbestimmungen sorgfältig durch.<strong>Nucleus</strong> <strong>Life</strong> <strong>AG</strong> l Bangarten 10 l FL-9490 Vaduz l LiechtensteinTel +423 399 10 90 l Fax +423 399 10 97 l info@nucleus.li l www.nucleus.li____________________________________________


1. Welche Art der Versicherung bieten wirIhnen an?Die <strong>Neue</strong> <strong>Energien</strong> <strong>Sachwert</strong> <strong>Polizze</strong> ist eine fondsgebundeneLebensversicherung mit Einmalprämie der <strong>Nucleus</strong> <strong>Life</strong><strong>AG</strong>. Ihre Prämie wird nach Abzug der vereinbarten Kostendurch uns als Versicherer angelegt. Wir investieren IhreBeiträge nach Ihrer Anlageentscheidung direkt oder indirektin Fondsanteile.Die Summe aller Fondsanteile und der sonstigen IhremVertrag zuzurechnenden Vermögensgegenstände bildet dasVertragsportfolio Ihres Vertrages. Das rechtliche und wirtschaftlicheEigentum an den Vermögensgegenständen stehtbis zur Erbringung der Versicherungsleistung uns als Versichererzu. Der Wert des Vertragsportfolios folgt der Wertentwicklungder Fondsanteile und der sonstigen Vermögensgegenstände.Die Entwicklung des Wertes Ihres Vertragsportfoliosist nicht vorhersehbar. Deshalb können wirals Versicherer die Höhe der Versicherungsleistung nichtgarantieren. Eine in der Vergangenheit erzielte Wertentwicklungkann nicht als Garantie für eine zukünftige Wertentwicklunggesehen werden. Ein Totalverlust der in einzelnenFonds angelegten Werte kann je nach der Eigenart desFonds nicht ausgeschlossen werden.Im Rahmen der <strong>Neue</strong> <strong>Energien</strong> <strong>Sachwert</strong> <strong>Polizze</strong> geben wirals Versicherer keine Empfehlungen zu Ihrer Anlageentscheidungund beraten Sie nicht bei der Auswahl der Fonds.Die Risiken Ihrer Fondsanlagen richten sich grundsätzlichnach dem jeweiligen Fondsprospekt bzw. der jeweiligenAnlegerinformation. Die Beschreibungen der möglichenRisiken erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit undkönnen eine eingehende Beratung durch Ihren Anlageberater,Finanzvermittler oder einem sonstigen Experten imKapitalanlagebereich nicht ersetzen. Als Versicherer bietenwir Ihnen lediglich unsere Dienstleistung bei der Abwicklungvon Fondstransaktionen im Rahmen der fondsgebundenenLebensversicherung an. Sie können Ihre Fondsanlagen währendder Vertragsdauer ändern.Möchten Sie mehr wissen, sehen Sie bitte nach, unter„Was ist die <strong>Neue</strong> <strong>Energien</strong> <strong>Sachwert</strong> <strong>Polizze</strong>?” (§ 3 AVB),„Wie verwenden wir Ihre Versicherungsprämie?” (§ 10 AVB),„Wie ergibt sich die Wertentwicklung des Versicherungsvertrages?“(§ 13 AVB),„Was passiert bei negativer Kurs- bzw. Wertentwicklung derFondsanteile?” (§ 14 AVB),„Wer verwaltet Ihr Vertragsportfolio?” (§ 15 AVB),„Wie wird das Vertragsportfolio bewertet? Welche Kostenentnehmen wir Ihrem Vertragsportfolio?“ (§ 16 AVB),„Welche Fonds können Sie wählen?” (§ 17 AVB),„Wie können Sie Fondsanlagen wechseln (Shift)?“ (§ 18 AVB),„Was passiert, wenn ein oder mehrere Fonds Ihres Vertragsportfoliosvom Handel suspendiert oder liquidiert werden?“(§ 19 AVB),„Was geschieht mit Dividendenzahlungen aus Ihrem imVertragsportfolio befindlichen Fonds?“ (§20 AVB),„In welcher Form sind die fälligen Leistungen aus dem Versicherungsvertragzu erbringen?“ (§ 26 AVB)„Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren?“(§ 28 AVB)und in der Anlegerinformation2. Welche Risiken sind versichert, welchesind nicht versichert und welche Leistungensind ausgeschlossen?Mit der <strong>Neue</strong> <strong>Energien</strong> <strong>Sachwert</strong> <strong>Polizze</strong> können Sie dasTodesfallrisiko absichern.Im Todesfall der letzten versicherten Person vor Ablauf desVertrages zahlen wir eine Todesfallleistung als Geldleistungaus. Als Todesfallleistung zahlen wir 110 % des Vertragswertes.Die Todesfallleistung zahlen wir an den/die bezeichnetenBegünstigten, andernfalls an Sie als Versicherungsnehmeroder Ihre gesetzlichen Erben.Wenn die versicherte Person bei Ablauf des Vertrages lebt,zahlen wir grundsätzlich 100 % des Vertragswertes als Geldleistungaus.Nicht versichert sind das Invaliditäts- und das Unfallrisiko.Möchten Sie mehr wissen, sehen Sie bitte nach, unter„Welche Leistungen erbringen wir im Erlebensfall?”(§ 11 AVB).„Welche Leistungen erbringen wir im Todesfall?” (§ 12 AVB).„Wer erhält die Versicherungsleistung?” (§ 27 AVB).3. Wie hoch ist Ihr Beitrag und wann müssenSie ihn bezahlen? Welche Kosten sind inIhren Beitrag einkalkuliert und welchekönnen zusätzlich entstehen? Was passiert,wenn Sie Ihren Beitrag nicht oderverspätet bezahlen?Im Antragsformular bestimmen Sie, welche Höhe Ihre Prämiehaben soll. Die Prämie beträgt mindestens EUR 2.500,-.Die Prämie muss innerhalb einer Frist von 30 Tagen nachZugang unserer Annahmebestätigung entrichtet werden.Wenn Sie die Einmalprämie trotz Mahnung durch uns nichtrechtzeitig oder nicht vollständig zahlen, können wir vonunserer Bestätigung der Antragsannahme zurücktreten. EinVersicherungsvertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.Möchten Sie mehr wissen, sehen Sie bitte nach, unter„Was ist bei der Prämienzahlung wichtig?” (§ 8 AVB).Was geschieht, wenn Sie die Prämie nicht rechtzeitig bezahlen?“(§ 9 AVB),„Sind Zuzahlungen möglich?“ (§ 21 AVB)Die Versicherungskosten für Ihren Versicherungsvertragsetzen sich grundsätzlich aus der Versicherungssteuer, deneinmaligen Einrichtungs-, Abschluss- und Vertriebskostensowie den regelmäßigen Verwaltungs-, Folgevertriebskostensowie Risikoprämien zur Absicherung des Todesfallschutzeszusammen.Die jährlichen Verwaltungs-, Folgevertriebskosten und Risikoprämienwerden anteilig zum Ende jedes Quartals (31.03.|30.06. | 30.09. | 31.12.) aus dem Kapitalkonto des Vertrags-Tarif: FLV-NU2-A (a) Version September 2012Page 2 / 4


portfolios entnommen.Neben diesen tariflich bedingten Versicherungskosten könnenzusätzliche externe Kosten aus dem Anlageproduktselbst entstehen. (z.B.: Kaufaufschläge, Rücknahmegebühren)siehe Gebührentabelle im Anhang der AllgemeinenVersicherungsbedingungen (AVB).Weitere externe Kosten entstehen durch die Konto- undDepotführung des im Versicherungsvertrag angebundenenVertragsportfolios bei der verwaltenden Bank (z.B.: Depotgebühren,Kosten für Käufe und Verkäufe) siehe Gebührentabelleim Anhang der Allgemeinen Versicherungsbedingungen(AVB).Möchten Sie mehr wissen, sehen Sie bitte nach, unter„Welche Kosten fallen in Ihrem Vertrag regelmäßig an?”(§ 29 AVB).Aus von Ihnen veranlassten Gründen können darüber hinausseparat zu zahlende sonstige Kosten entstehen z.B. für dieAusstellung eines Ersatzversicherungsscheins oder für andereGeschäftsvorfälle, siehe Gebührentabelle im Anhang derAllgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).Möchten Sie mehr wissen, sehen Sie bitte nach, unter„Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?"(§ 30 AVB).4. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschlusszu beachten und welche Folgenkönnen Verletzungen dieser Pflichten haben?Als Versicherungsnehmer stellen Sie einen schriftlichenAntrag auf Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages.Darin müssen alle Tatsachen angegeben werden, die für dieÜbernahme des Risikos bedeutend sind.Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauendarauf, dass Sie alle in Verbindung mit dem Versicherungsantraggestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständigbeantwortet haben (vertragliche Anzeigepflicht). Das giltinsbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früherenErkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden.Bei Verletzung dieser vorvertraglichen Anzeigepflichtkönnen wir – auch noch nach längerer Zeit – vomVertrag zurücktreten. Das kann sogar zur Folge haben, dassSie keinen Versicherungsschutz haben.5. Welche Pflichten haben Sie während derVertragslaufzeit zu beachten und welcheFolgen können Verletzungen dieser Pflichtenhaben?Sie müssen den Versicherer schriftlich und unverzüglich überjegliche Änderung Ihrer Anschrift und Ihres Namens informieren.Andernfalls können Ihnen Nachteile entstehen, dader Versicherer Ihnen nach erfolgloser Zustellung einerMitteilung die Mitteilungen per eingeschriebenen Brief anIhre uns zuletzt bekannte Wohnanschrift sendet. Die Mitteilungwird in diesem Fall zu dem Zeitpunkt wirksam, an demsie Ihnen ohne die Anschriftsänderung bei regelmäßigerBeförderung zugegangen wäre. Dies gilt auch, wenn Sie denVertrag im Namen einer Firma abgeschlossen haben undsich die Anschrift der Firma geändert hat.Möchten Sie mehr wissen, sehen Sie bitte nach, unter„Was gilt für Erklärungen, die den Versicherungsvertragbetreffen?” (§ 31 AVB).6. Welche Pflichten haben Sie bei Eintrittdes Versicherungsfalls und welche Folgenkönnen Verletzungen dieser Pflichten haben?Der Versicherungsschein ist das Dokument, das den Abschlusseiner Lebensversicherung bestätigt. Daher sollen Siediesen vorlegen, wenn Sie Leistungen von uns verlangen.Der Tod der versicherten Person/Personen ist uns unverzüglichanzuzeigen. Im Todesfall der versicherten Person ist unseine amtliche Sterbeurkunde vorzulegen, aus der sowohlAlter als auch Geburtsort der verstorbenen Person hervorgehen.Zur Klärung der Leistungspflicht können wir notwendigeweitere ärztliche oder amtliche Nachweise und Auskünfteverlangen. Solange Sie die geforderten Nachweisenicht erbringen, können wir unsere Leistungspflicht nichtprüfen, sodass sich die Auszahlung der Versicherungsleistungverzögern kann.Möchten Sie mehr wissen, sehen Sie bitte nach, unter„Wann, wo und in welcher Höhe sind Versicherungsleistungenbei Eintritt eines Leistungsfalles oder (Teil-) Kündigungzu erbringen? Was ist bei Fälligkeit einer Versicherungsleistungzu beachten?" (§ 25 AVB),„Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?"(§ 33 AVB).Möchten Sie mehr wissen, sehen Sie bitte nach, unter„Welche Bedeutung haben Ihre Antworten auf die Antragsfragen(vorvertragliche Anzeigepflicht)?" (§ 7 AVB).Tarif: FLV-NU2-A (a) Version September 2012Page 3 / 4


7. Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, an dem Ihnenunser Versicherungsschein zugeht. Sie können in IhremAntrag ein Datum für einen späteren Beginn der Versicherungbestimmen. In diesem Fall wird dieses Datum von unsim Versicherungsschein angegeben und Ihr Versicherungsschutzbeginnt mit diesem Zeitpunkt. Vor dem Beginn derVersicherung besteht kein Versicherungsschutz. Die Vertragslaufzeitist durch Sie als Versicherungsnehmer freibestimmbar. Zu beachten ist jedoch, dass eine Laufzeit unter15 Jahren zu steuerlichen Nachteilen führen kann. Die vereinbarteVertragslaufzeit wird im Versicherungsschein angegeben.Möchten Sie mehr wissen, sehen Sie bitte nach, unter„Wie kommt der Versicherungsvertrag zustande?" (§ 4 AVB).„Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?" (§ 5 AVB),„Welche Laufzeit hat die <strong>Neue</strong> <strong>Energien</strong> <strong>Sachwert</strong> <strong>Polizze</strong>?"(§ 6 AVB).8. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?Es stehen Ihnen (bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen)folgende gesetzliche Rücktrittsrechte zur Verfügung:§ 5b Versicherungsvertragsgesetz§ 165a Versicherungsvertragsgesetz§ 3a Konsumentenschutzgesetz§ 3 Konsumentenschutzgesetz§ 8 Fern-Finanzdienstleistungs-GesetzMit Zugang Ihrer Rücktrittserklärung endet Ihr Versicherungsschutzund wir erstatten Ihnen die gesamte gezahlteEinmalprämie.Möchten Sie mehr wissen, sehen Sie bitte nach, unter„Belehrung über Ihr Widerrufsrecht, dessen Ausübung unddie Folgen" (§39 AVB).Sie können Ihren Vertrag während der Laufzeit jederzeitganz oder teilweise vorzeitig beenden (Kündigung), frühestensjedoch nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres. DieKündigung ist mit Nachteilen verbunden. In der AnfangszeitIhrer Versicherung ist der Rückkaufswert deutlich geringerals die Summe der eingezahlten Versicherungsprämien.Die Kündigung beendet den Vertrag. Die Entwicklung derVermögensgegenstände des Vertragsportfolios ist nichtvorhersehbar. Deshalb können wir die Höhe des Vertragswertesnicht garantieren. Der auszuzahlende Vertragswertim Falle der Kündigung, wird auch als Rückkaufswert bezeichnet.Möchten Sie mehr wissen, sehen Sie bitte nach, unter„Wann können Sie den Versicherungsvertrag kündigen? Wiekönnen Sie den Vertrag ansonsten beenden?" (§ 22 AVB).„Wie wirkt sich eine (Teil-)Kündigung aus?“ (§ 23 AVB)„Wie wird der Vertragswert im Falle der (Teil-)Kündigungermittelt?“ (§ 24 AVB)Der Rücktritt hat die unten beschriebenen Rechtsfolgen. Erist zu richten an:<strong>Nucleus</strong> <strong>Life</strong> <strong>AG</strong>,Bangarten 10,9490 Vaduz,Fürstentum LiechtensteinTarif: FLV-NU2-A (a) Version September 2012Page 4 / 4

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