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Grundsätze für die Begleitung von Sterbenden - Stiftung ...

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diakonisch-ethische PositionenGrundsätze für <strong>die</strong><strong>Begleitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Sterbenden</strong>in den Einrichtungen der Behindertenhilfeder <strong>Stiftung</strong> kreuznacher diakonie[ 1 ]


<strong>Stiftung</strong> kreuznacher diakonieDie <strong>Stiftung</strong> kreuznacher diakonie nimmt teil am Auftrag der Kirche, Gottes Liebe zur Weltin Jesus Christus allen Menschen zu bezeugen. Sie weiß sich <strong>die</strong>sem Auftrag verpflichtet undbeteiligt sich seit ihren Anfängen an der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung derKirche und nimmt sich besonders der Menschen in leiblicher Not, in seelischer Bedrängnisund in sozial benachteiligten Verhältnissen an.Die kreuznacher diakonie ist eine große, gemeinnützige und mildtätige kirchliche <strong>Stiftung</strong>des öffentlichen Rechts und wurde 1889 in Bad Sobernheim gegründet. Heute hat <strong>die</strong> <strong>Stiftung</strong>kreuznacher diakonie ihren Sitz in Bad Kreuznach und ist Träger <strong>von</strong> Einrichtungen inRheinland-Pfalz, Saarland und Hessen.Durch <strong>die</strong> Angebote der Geschäftsbereiche der <strong>Stiftung</strong> kreuznacher diakonie erfahrenMenschen in vielfältiger Weise Hilfe zum Leben. Dazu gehören Krankenhäuser, Hospize,Wohnungen und Werkstätten für Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungensowie psychischen Erkrankungen, Wohnangebote für alte Menschen, Kinder-, Jugend- undFamilienhilfe, Wohnungslosenhilfe, Übergangswohnstätten sowie Qualifizierungsprojekte fürMenschen, <strong>die</strong> schwer in Arbeit zu vermitteln sind. In allen Arbeitsbereichen gibt es stationäreund ambulante Angebote. Zudem bietet <strong>die</strong> <strong>Stiftung</strong> kreuznacher diakonie rund 1.000Aus-, Fort- und Weiterbildungsplätze in pflegerischen, pädagogischen und diakonischtheologischenBerufen.Rund 8.000 Menschen nehmen täglich Dienstleistungen der kreuznacher diakonie in Anspruch.In der kreuznacher diakonie arbeiten fast 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.Die <strong>Stiftung</strong> kreuznacher diakonie ist auch auf <strong>die</strong> Hilfe <strong>von</strong> Freundinnen und Freundenangewiesen. Sie unterstützen unsere Arbeit durch Geld- und Sachzuwendungen, durchVermächtnisse und <strong>Stiftung</strong>en. Diese Hilfen kommen direkt den Menschen zugute, <strong>die</strong>unsere Dienste in Anspruch nehmen.Unser Spendenkonto: 55 115 bei der KD-Bank, BLZ: 350 601 90Grundsätze für <strong>die</strong><strong>Begleitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Sterbenden</strong>in den Einrichtungen der Behindertenhilfeder <strong>Stiftung</strong> kreuznacher diakoniediakonisch-ethische PositionenImpressum:Herausgeber: <strong>Stiftung</strong> kreuznacher diakonie, Kirchliche <strong>Stiftung</strong> desöffentlichen Rechts, Ringstraße 58, 55543 Bad KreuznachVerantwortlich: Der VorstandRedaktion:Basislayout:Druck:Ethikausschuss der <strong>Stiftung</strong> kreuznacher diakonieTRANSFORMDESIGN, Silke Andrea Schmidt, Berlinodd gmbh & co. kg print + me<strong>die</strong>n, Bad KreuznachAuflage: 400 Stück, April 2009[ 2 ]


Inhaltsverzeichnis6781011I . GültigkeitII. GrundsätzeIII. <strong>Begleitung</strong>IV. EntscheidungWeitere diakonisch-ethische Positionen[ 5 ]


I.II.GültigkeitGrundsätze(1) Die Einrichtungen der Behindertenhilfe der <strong>Stiftung</strong> kreuznacher(1) Weil wir daran glauben, dass jedes menschliche Leben ein Geschenkdiakonie bieten Menschen mit Behinderungen vielfältige Formen derGottes und damit unserer Verfügbarkeit entzogen ist, lehnen wir jedeHilfen zur Eingliederung einschließlich der umfassenden Versorgung imaktive Sterbehilfe ab, auch dann, wenn ein/e Bewohner/-in sie fordert.Alltag an, d.h. verschiedene Wohnangebote und differenzierte pädagogische,pflegerische sowie medizinisch-therapeutische Assistenzen undweitere Hilfen zur Lebensgestaltung. Zu <strong>die</strong>sem Angebot gehört nachunserem Selbstverständnis auch <strong>die</strong> <strong>Begleitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Sterbenden</strong>.(2) Es ist uns wichtig, das Leben in seinen wechselnden Phasen als einGanzes zu begreifen. Das beinhaltet, dass wir Leben sowohl <strong>von</strong> denMöglichkeiten als auch <strong>von</strong> den Begrenzungen her verstehen undakzeptieren.Die folgenden Grundsätzehaben nur dannGültigkeit, wennein/e Bewohner/-insich in einem unumkehrbarenSterbeprozessbefindet.(2) Die folgenden Grundsätze haben nur dann Gültigkeit, wenn ein/eBewohner/-in sich in einem unumkehrbaren Sterbeprozess befindet. Einsolcher ist charakterisiert durch das unwiderrufliche Versagen vitalerFunktionen und ist im Konsens der behandelnden Ärzte/Ärztinnen undder Personen, <strong>die</strong> mit der Versorgung der/des Betroffenen betraut sind,festzustellen. Das Vorliegen einer unheilbaren Krankheit ist für uns noch(3) Für uns sind <strong>die</strong> unterschiedlichen Phasen menschlichen Lebens zujeder Zeit <strong>von</strong> gleichem Wert. Dies betrifft auch das Sterben als letztePhase des Lebens.(4) Bei unseren Entscheidungen und Handlungen nehmen wir <strong>die</strong>Ängste <strong>von</strong> Menschen mit Behinderungen ernst.Für uns sind <strong>die</strong> unterschiedlichenPhasenmenschlichenLebens zu jeder Zeit<strong>von</strong> gleichem Wert.Dies betrifft auch dasSterben als letztePhase des Lebens.kein Sterbeprozess.Dazu gehören unter anderem:• Die Angst, Schmerzen erleiden zu müssen.• Die Angst, im Sterben alleingelassen zu werden.• Die Angst, ausgeliefert zu sein und in der Würdeund seinem Willen nicht geachtet zu werden.• Die Angst, unerträglich lange am Leben erhalten zu werden,was keiner Lebens-, sondern einer Sterbeverlängerunggleichkäme.• Die Angst, dass das Leben fahrlässig verkürzt wird durchmangelnde medizinische oder pflegerische Hilfe.[ 6 ] [ 7 ]


Wir verpflichten unszu einer würdigen<strong>Begleitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Sterbenden</strong>.Darunterverstehen wir <strong>die</strong>medizinische, pflegerischeund seelsorgerliche<strong>Begleitung</strong>.III.<strong>Begleitung</strong>(1) Wir sehen unsere Aufgabe darin, <strong>Sterbenden</strong> beizustehen und siebis zu ihrem Tode zu begleiten; ebenso <strong>die</strong> Angehörigen und <strong>die</strong> Mitarbeiter/-innender Betreuungsteams in <strong>die</strong>sem Prozess zu unterstützen.(2) Wir achten das Selbstbestimmungsrecht des <strong>Sterbenden</strong>.(3) Bewohner/-innen sollen in vertrauter Umgebung, d.h. in ihren Wohnungenund in ihren Zimmern sterben dürfen, wenn <strong>die</strong>s medizinisch undpflegerisch zu leisten ist.(4) Wir verpflichten uns zu einer würdigen <strong>Begleitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Sterbenden</strong>.Darunter verstehen wir <strong>die</strong> medizinische, pflegerische und seelsorgerliche<strong>Begleitung</strong>. Wir verpflichten uns zu menschlicher Zuwendung und situationsgerechterund fachlich kompetenter Pflege, zur Prävention <strong>von</strong>Komplikationen, zur Linderung <strong>von</strong> Schmerzen, Atemnot und Übelkeitsowie zur Befriedigung subjektiver Grundbedürfnisse wie z. B. Hungerund Durst.(5) Sofern ein unumkehrbarer Sterbeprozess vorliegt, gewinnen gegenüberder Verpflichtung zur Lebenserhaltung und damit Lebensverlängerungtherapeutische Maßnahmen mit dem Ziel möglichst großerSchmerzlinderung besondere Bedeutung. Die Schmerzlinderung hatfür uns Priorität, auch wenn dadurch <strong>die</strong> verbleibende Lebensspanneverkürzt würde.(6) Wir wirken daraufhin auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten,wenn das unausweichlich gewordene Sterben dadurch hinausgezögertwird. Ein solcher Verzicht ist für uns besonders dann verpflichtend,wenn der/<strong>die</strong> Bewohner/-in im Bewusstsein der Tragweite <strong>die</strong>ser Entscheidung<strong>die</strong>s ausdrücklich als ihren/seinen Willen erklärt.(7) Ein besonderes Problem sehen wir im Verzicht auf lebensverlängerndeMaßnahmen ohne aktuelle Einwilligung des/der Betroffenen.Sollte eine Willenserklärung in Form einer Patientenverfügung oderVorsorgevollmacht vorliegen, ist <strong>die</strong>se für uns verbindlich. Es ist zuprüfen, ob <strong>die</strong>ser Wille auch angesichts der jetzt eingetretenen SituationGültigkeit hat.(8) Der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen ohne Einwilligungdes/der Betroffenen und ohne vorliegende Patientenverfügung erfordert<strong>die</strong> Ermittlung seines/ihres mutmaßlichen Willens. Dieser ergibt sich ausden Gesamtumständen, insbesondere früheren Erklärungen seiner/ihrerLebenseinstellung, seiner/ihrer religiösen Überzeugung, seiner/ihrer Haltungzu Schmerzen und zu schweren Schädigungen in der ihm/ihr verbleibendenLebenszeit. In <strong>die</strong> Ermittlung des mutmaßlichen Willens sollen<strong>die</strong> Angehörigen, <strong>die</strong> gesetzlichen Betreuer/-innen, <strong>die</strong> mit der Versorgungbetrauten MitarbeiterInnen und ggf. nahestehende Personen einbezogenwerden. Über <strong>die</strong> weitere Behandlung sollen <strong>die</strong> behandelnden Ärzte/Ärztinnen, <strong>die</strong> gesetzlichen Betreuer/Betreuerinnen und/oder Angehörigebzw. nahestehende Personen, <strong>die</strong> Mitarbeiter/-innen der Wohngruppenund hinzuzuziehende Fach<strong>die</strong>nste gemeinsam beraten und eine Empfehlungaussprechen. Über <strong>die</strong>ses Gespräch ist ein Protokoll abzufassen.(9) Entscheidungen in <strong>die</strong>sem Zusammenhang dürfen nicht <strong>von</strong> wirtschaftlichenErwägungen abhängig gemacht werden.Sollte eine Willenserklärungin Formeiner Patientenverfügungoder Vorsorgevollmacht vorliegen,ist <strong>die</strong>se für unsverbindlich. Es ist zuprüfen, ob <strong>die</strong>serWille auch angesichtsder jetzt eingetretenenSituationGültigkeit hat.[ 8 ][ 9 ]


IV.Weitere diakonisch-ethische PositionenWir verpflichten unsin strittigen Fällenzu einem interdisziplinärenund alleBeteiligten einbeziehendenDialog.Entscheidung(1) Grundsätzlich bekennen wir, keine fertigen Antworten für alle Situationenzu haben. Wir verpflichten uns aber, in der jeweils konkretenSituation zu einer für alle Beteiligten verantwortbaren Entscheidung zukommen.(2) Wir verpflichten uns in strittigen Fällen zu einem interdisziplinärenund alle Beteiligten einbeziehenden Dialog. Wir versuchen dabei, uns <strong>die</strong>Situation und <strong>die</strong> Not des Gegenübers zu vergegenwärtigen. Wir nehmenuns in unseren Gewissen gegenseitig ernst.(3) Unsere Entscheidungen basieren grundsätzlich auf einem Konsensder ärztlichen, betreuenden und sonstigen Beteiligten.(4) Uns ist wichtig, Menschen mit Behinderungen durch wahrheitsgemäßeInformation, <strong>die</strong> sich an ihren Wünschen, ihren Fähigkeiten und anihrer Situation orientiert und vorhandenen Ängsten Rechnung trägt, weitestgehend selbstständige Entscheidungen zu ermöglichen. Wir nehmenuns Zeit für solche Gespräche und Beratungen. Angehörige und/odergesetzliche Betreuer/Betreuerinnen sowie <strong>die</strong> Mitarbeiter/-innen sind miteinzubeziehen.(5) Wir verpflichten uns einerseits, alles in unserer Macht stehende zutun, um eben zu schützen und zu erhalten, ohne andererseits zu versuchen,qualvolle Prozesse nur um des bloßen Prinzipswillen sinnlos zu verlängern.Wir sind uns bewusst, dass gerade <strong>die</strong> Angst nicht in Würde sterben zukönnen <strong>die</strong> Notwendigkeit <strong>die</strong>ser Grundsätze bedingt.Über <strong>die</strong>se Grundsätze für <strong>die</strong> <strong>Begleitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Sterbenden</strong> in der Behindertenhilfeder <strong>Stiftung</strong> kreuznacher diakonie hinaus, hat <strong>die</strong> <strong>Stiftung</strong>kreuznacher diakonie weitere diakonisch-ethische Positionen als Richtschnurdes Handelns in den Geschäftsbereichen der <strong>Stiftung</strong> kreuznacherdiakonie verfasst:• Grundsätze für <strong>die</strong> <strong>Begleitung</strong> Sterbender in derWohnungslosenhilfeSeniorenhilfesowie in den Krankenhäusern• Grundsätze zum Umgang mit PEG Sonden in den Krankenhäusernder <strong>Stiftung</strong> kreuznacher diakonie• Grundsätze zur Behandlung <strong>von</strong> Zeugen Jehovas• Grundsätze zur Geltung <strong>von</strong> und zum Umgang mitPatientenverfügungen in den Krankenhäusern• Positionspapier Arbeit• Wahrhaftigkeit im Krankenhaus• Grundsätze zur Ernährung in den Einrichtungender Seniorenhilfe kreuznacher diakonie• Grundsätze für gesundheitsbezogene Angebotedurch <strong>die</strong> Einrichtungen der Behindertenhilfe SkdWeitere diakonisch-ethische Positionen sind in Vorbereitung.Sie finden <strong>die</strong>se Grundsatzpapiere im Bereich <strong>Stiftung</strong> unterwww.kreuznacherdiakonie.de<strong>Stiftung</strong> kreuznacher diakonieReferat Diakonik-EthikBösgrunder Weg 1255543 Bad Kreuznach[ 10 ] [ 11 ]


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