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Neufassung Ehrenordnung - Otzberg

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Richtlinien für Sportlerehrungen und kulturelle Ehrungender Gemeinde <strong>Otzberg</strong>(<strong>Ehrenordnung</strong>)Der Gemeindevorstand der Gemeinde <strong>Otzberg</strong> hat in seiner Sitzung am 05.08.2013die nachstehenden Richtlinien für Sportlerehrungen und kulturelle Ehrungen(<strong>Ehrenordnung</strong>) beschlossen:§1Sport(1) Die Gemeinde <strong>Otzberg</strong> ehrt für hervorragende sportliche Leistungen und fürbesondere Verdienste um den Sport Funktionäre, Mitarbeiter und Mitgliederder ortsansässigen Sportvereine sowie <strong>Otzberg</strong>er Bürger, die in auswärtigenSportvereinen als aktive Sportler Leistungen erbracht haben, die nach dieserRichtlinie zu ehren sind.Die Leistung muss in einer vom Deutschen Olympischen Sportbundanerkannten Sportart erzielt worden sein und im jeweiligen Verbandsgebietvon mindestens 50 Vereinen wettkampfmäßig betrieben werden. Beinationalen Meisterschaften muss der ausrichtende Verband Mitglied imDeutschen Olympischen Sportbund sein.(2) Die Ehrung erfolgt mit einer Urkunde, die über die zu ehrende sportlicheLeistung oder über die besonderen Verdienste um den Sport Aufschluss gibt.Des Weiteren erhalten die zu ehrenden eine Ehrengabe, die vomGemeindevorstand festgelegt wird.Weist eine Sportlerin/Sportler oder eine Mannschaft in einem Jahr mehrereErfolge auf, die zu einer öffentlichen Ehrung berechtigen, so wird die Ehrungnur für den am höchsten einzustufenden Erfolg vorgenommen.(3) Die Ehrung erfolgt durch den Gemeindevorstand auf Vorschlag derSportvereine und -organisationen oder von Bürgern. Die Vorschläge sind zubegründen und nach Möglichkeit mit Kopien der entsprechendenSiegerurkunden zu belegen.Die Ehrung erfolgt:1. für "hervorragende sportliche Leistungen", nämlicha. bei Einzelsportarteni. für den ersten Platz bei einer Kreis(Gau)-Meisterschaft (beiErwachsenen jedoch nur wenn es mindestens 3 Teilnehmergab),ii. die ersten zwei Plätze bei einer Gau oder Bezirks-Meisterschaft


iii. die ersten drei Plätze bei einer Hessischen Meisterschaftiv. die ersten fünf Plätze bei einer Deutschen Meisterschaftv. die ersten sechs Plätze bei einer Europameisterschaftvi. die ersten zehn Plätze bei einer Weltmeisterschaftvii. die Teilnahme bei Deutschen, Europa- undWeltmeisterschaften und Olympischen Spielenviii. sonstige außerordentliche sportliche Leistungenb. bei Mannschaftssportarten, nämlichi. für den ersten Platz bei einer südhessischen (Bezirks-)Meisterschaftii. die ersten 2 Plätze bei einer Hessischen Meisterschaftiii. die ersten 3 Plätze bei einer Dt. Meisterschaftiv. die Teilnahme bei Europa- und Weltmeisterschaften undOlympischen Spielenv. den Aufstieg in eine Spielklasse, deren Rahmen mindestensdie Bezirksebene ist.Für Berufssportler sind diese Richtlinien nicht anzuwenden.2. für "besondere Verdienste um den Sport"Diese Ehrung gilt besonders für die Inhaber von Ehrenämtern in den sog.klassischen Vorstandschaften der Vereine; das sind Funktionäre, die ihrAmt 20 Jahre ununterbrochen ausgeübt haben. Bei Jugendleitern gilt dies,wenn sie 10 Jahre ununterbrochen tätig waren.Mehrere zu ehrende sportliche Leistungen werden in einer Ehrungzusammengefasst.Bei Mannschaftswettbewerben werden die Mitglieder einer siegreichenMannschaft geehrt.§ 2Ehrungen im kulturellen BereichDie Gemeinde <strong>Otzberg</strong> ehrt auch besonders herausragende Leistungen aufkulturellem und sozial-caritativem Gebiet von Einzelpersonen oder Vereinen. DieAnerkennung dieser Leistung erfolgt in Form einer Urkunde und einer Ehrengabe (§1 Absatz 2).§ 3Auszeichnung für besonderen ZuchterfolgDie Auszeichnung für besondere Leistungen bei der Kleintierzucht erhalten Züchter,welche einen Meistertitel entsprechend errungen haben (§ 1 Absatz 3 Ziffer 1a).§ 4Durchführung der EhrungDie Ehrung ist in einem würdigen Rahmen durchzuführen, der von der Gemeindefestzulegen ist.


§ 5In-Kraft-TretenDiese <strong>Ehrenordnung</strong> tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft. Im Jahr 2013 wirderstmals diese Richtlinie angewandt und soll die Jahre 2011& 2012 ehren. Danacherfolgt im jährlichen Rhythmus die Ehrung stets für das abgelaufene Jahr.<strong>Otzberg</strong>, 05.08.2013Der Gemeindevorstand der Gemeinde <strong>Otzberg</strong>Matthias Weber, Bürgermeister


Richtlinien für Sportlerehrungen und kulturelle Ehrungender Gemeinde <strong>Otzberg</strong>(<strong>Ehrenordnung</strong>)Der Gemeindevorstand der Gemeinde <strong>Otzberg</strong> hat in seiner Sitzung am 05.08.2013die nachstehenden Richtlinien für Sportlerehrungen und kulturelle Ehrungen(<strong>Ehrenordnung</strong>) beschlossen:§1Sport(1) Die Gemeinde <strong>Otzberg</strong> ehrt für hervorragende sportliche Leistungen und fürbesondere Verdienste um den Sport Funktionäre, Mitarbeiter und Mitgliederder ortsansässigen Sportvereine sowie <strong>Otzberg</strong>er Bürger, die in auswärtigenSportvereinen als aktive Sportler Leistungen erbracht haben, die nach dieserRichtlinie zu ehren sind.Die Leistung muss in einer vom Deutschen Olympischen Sportbundanerkannten Sportart erzielt worden sein und im jeweiligen Verbandsgebietvon mindestens 50 Vereinen wettkampfmäßig betrieben werden. Beinationalen Meisterschaften muss der ausrichtende Verband Mitglied imDeutschen Olympischen Sportbund sein.(2) Die Ehrung erfolgt mit einer Urkunde, die über die zu ehrende sportlicheLeistung oder über die besonderen Verdienste um den Sport Aufschluss gibt.Des Weiteren erhalten die zu ehrenden eine Ehrengabe, die vomGemeindevorstand festgelegt wird.Weist eine Sportlerin/Sportler oder eine Mannschaft in einem Jahr mehrereErfolge auf, die zu einer öffentlichen Ehrung berechtigen, so wird die Ehrungnur für den am höchsten einzustufenden Erfolg vorgenommen.(3) Die Ehrung erfolgt durch den Gemeindevorstand auf Vorschlag derSportvereine und -organisationen oder von Bürgern. Die Vorschläge sind zubegründen und nach Möglichkeit mit Kopien der entsprechendenSiegerurkunden zu belegen.Die Ehrung erfolgt:1. für "hervorragende sportliche Leistungen", nämlicha. bei Einzelsportarteni. für den ersten Platz bei einer Kreis(Gau)-Meisterschaft (beiErwachsenen jedoch nur wenn es mindestens 3 Teilnehmergab),ii. die ersten zwei Plätze bei einer Gau oder Bezirks-Meisterschaft


iii. die ersten drei Plätze bei einer Hessischen Meisterschaftiv. die ersten fünf Plätze bei einer Deutschen Meisterschaftv. die ersten sechs Plätze bei einer Europameisterschaftvi. die ersten zehn Plätze bei einer Weltmeisterschaftvii. die Teilnahme bei Deutschen, Europa- undWeltmeisterschaften und Olympischen Spielenviii. sonstige außerordentliche sportliche Leistungenb. bei Mannschaftssportarten, nämlichi. für den ersten Platz bei einer südhessischen (Bezirks-)Meisterschaftii. die ersten 2 Plätze bei einer Hessischen Meisterschaftiii. die ersten 3 Plätze bei einer Dt. Meisterschaftiv. die Teilnahme bei Europa- und Weltmeisterschaften undOlympischen Spielenv. den Aufstieg in eine Spielklasse, deren Rahmen mindestensdie Bezirksebene ist.Für Berufssportler sind diese Richtlinien nicht anzuwenden.2. für "besondere Verdienste um den Sport"Diese Ehrung gilt besonders für die Inhaber von Ehrenämtern in den sog.klassischen Vorstandschaften der Vereine; das sind Funktionäre, die ihrAmt 20 Jahre ununterbrochen ausgeübt haben. Bei Jugendleitern gilt dies,wenn sie 10 Jahre ununterbrochen tätig waren.Mehrere zu ehrende sportliche Leistungen werden in einer Ehrungzusammengefasst.Bei Mannschaftswettbewerben werden die Mitglieder einer siegreichenMannschaft geehrt.§ 2Ehrungen im kulturellen BereichDie Gemeinde <strong>Otzberg</strong> ehrt auch besonders herausragende Leistungen aufkulturellem und sozial-caritativem Gebiet von Einzelpersonen oder Vereinen. DieAnerkennung dieser Leistung erfolgt in Form einer Urkunde und einer Ehrengabe (§1 Absatz 2).§ 3Auszeichnung für besonderen ZuchterfolgDie Auszeichnung für besondere Leistungen bei der Kleintierzucht erhalten Züchter,welche einen Meistertitel entsprechend errungen haben (§ 1 Absatz 3 Ziffer 1a).§ 4Durchführung der EhrungDie Ehrung ist in einem würdigen Rahmen durchzuführen, der von der Gemeindefestzulegen ist.


§ 5In-Kraft-TretenDiese <strong>Ehrenordnung</strong> tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft. Im Jahr 2013 wirderstmals diese Richtlinie angewandt und soll die Jahre 2011& 2012 ehren. Danacherfolgt im jährlichen Rhythmus die Ehrung stets für das abgelaufene Jahr.<strong>Otzberg</strong>, 05.08.2013Der Gemeindevorstand der Gemeinde <strong>Otzberg</strong>Matthias Weber, Bürgermeister

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