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Vertrag über die Errichtung eines Einfamilienhauses Auftraggeber ...

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<strong>Auftraggeber</strong>:<br />

A) Name, Vorname:<br />

B) Name, Vorname:<br />

<strong>Vertrag</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Einfamilienhauses</strong><br />

Geburtsdatum A): Geburtsdatum B):<br />

Wohnanschrift :<br />

Plz/ Bauort: Strasse, Hnr.:<br />

Flurstück Nr.: Flur:<br />

Auftragnehmer:<br />

MSB Eigenheimbau GmbH, Auerbacher Ring 53, 12619 Berlin als Generalunternehmen.<br />

Der AG beauftragt den AN mit der <strong>Errichtung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Einfamilienhauses</strong><br />

(<strong>Vertrag</strong>sgegenstand) gemäß gültiger Baubeschreibung, Planvorlagen und Anlagen.<br />

� Mit Keller � ohne Keller, mit Bodenplatte<br />

Dachneigung: ° Dachform:<br />

Nebenanlagen:<br />

� Fertigteilgarage � Garage in Mauerwerksbau<br />

� Carport � Nur Gründung für Garage<br />

Zutreffendes ankreuzen


Folgende Eigenleistungen des AG werden vereinbart *:<br />

� Maler– und Spachtelarbeiten<br />

� Bodenbelagsarbeiten in nichtgefliesten Räumen des Wohngebäudes<br />

� Fliesenarbeiten<br />

� Trockenbau– und Dämmarbeiten<br />

� Innentüren<br />

� Innenfensterbänke<br />

� Sanitärobjekt und Armaturen<br />

* Zutreffendes ankreuzen<br />

Eigenleistungen werden vom AG in eigener Verantwortung erbracht. Für Eigenleistungen <strong>über</strong>nimmt<br />

der AN keinerlei Gewährleistung, weder für <strong>die</strong> verwendeten Materialien, noch für <strong>die</strong> Ausführung der<br />

Arbeiten. Entstehen durch unsachgemäß ausgeführte Eigenleistungen Folgeschäden an vom AN erbrachten<br />

Leistungen, so können auch für <strong>die</strong>se Schäden keinerlei Gewährleistungsansprüche geltend<br />

gemacht werden.<br />

Der AG hat sich an den Bauzeitenplan zu halten und seine Gewerke zeitlich so zu leisten, dass der<br />

Bauablauf nicht beeinträchtigt wird.<br />

Für Bauverzögerungen und deren Folgen durch das Erbringen von Eigenleistungen haftet der AG.<br />

Die Massenermittlung und <strong>die</strong> Materialbeschaffung obliegt dem AG.<br />

§ 1 Vorbemerkungen und <strong>Auftraggeber</strong>leistungen<br />

Der AG versichert, dass sich das Baugrundstück in seinem Eigentum befindet und es sich um ein<br />

Baugrundstück handelt. Das Baugrundstück muß für Schwerlasttransporte frei befahrbar sein. Der<br />

AG hat für den sicheren Standplatz <strong>eines</strong> 70 t Baukrans sowie dessen gesicherten Arbeits– und<br />

Drehkreis zu sorgen.<br />

Ferner obliegt es dem AG eine Bordstein<strong>über</strong>fahrt und oder Baustrasse fertigen zu lassen und evtl.<br />

Baumschutzmaßnahmen durchzuführen.<br />

Das Baugrundstück muß im Bereich des Baukörpers, der Zufahrt und des Kranplatzes spätestens<br />

zum Baubeginn frei von Bewuchs, Gebäuden und Gebäuderesten sowie anderen den Baubeginn behindernden<br />

Objekten sein.<br />

Der AG sorgt für Baugrundverhältnisse, <strong>die</strong> den Bau des Gebäudes zulassen. In <strong>die</strong>sem Zusammenhang<br />

liefert der AG dem AN ein Baugrundgutachten <strong>eines</strong> anerkannten Baugrundgutachters. Sollten<br />

aufgrund widriger Baugrundverhältnisse Arbeiten zur Baugrundverbesserung oder Baugrundherstellung<br />

nötig sein, so trägt der AG <strong>die</strong> Kosten hierfür. Der AG liefert sodann einen entspr. Verdichtungsnachweis<br />

des Erdbauunternehmers/ Bodengutachters.<br />

Der AG stellt dem AN Baustrom und Bauwasser kostenfrei zur Verfügung. Eine Trockentoilette stellt<br />

der AN. Die Kosten für Gerüste und <strong>die</strong> Vorhaltung von Maschinen <strong>die</strong> für das Erstellen des Gebäudes<br />

gemäß Baubeschreibung nötig sind, <strong>über</strong>nimmt der AN. Der AN <strong>über</strong>nimmt <strong>die</strong> Kosten für <strong>die</strong><br />

Beseitigung des durch seine vertragsgemäßen Arbeiten verursachten Abfalls.<br />

Die Kosten für Trocknungs– und Heizanlagen trägt der AG.<br />

Der AG <strong>über</strong>gibt dem AN vor der Erstellung des Baugesuches kostenfrei einen aktuellen Grundbuchauszug<br />

und <strong>die</strong> aktuelle Flurkarte.<br />

Der AG stellt dem AN kostenfrei den amtlichen Lageplan mit Projekteintrag <strong>eines</strong> öffentlich bestellten<br />

Vermessungsingenieurs (ÖbVi) zur Verfügung. Ferner <strong>über</strong>nimmt der AG <strong>die</strong> Kosten für <strong>die</strong> Grobabsteckung<br />

und Feineinmessung des Gebäudes durch den ÖbVi.<br />

Die genannten Unterlagen sind für das Baugesuch zwingend erforderlich und müssen unmittelbar<br />

nach <strong>Vertrag</strong>sabschluß in Auftrag gegeben werden.


Der AG trägt <strong>die</strong> Kosten für den Prüfstatiker.<br />

Der AG hat für <strong>die</strong> Hausanschlüsse s<strong>eines</strong> Gebäudes eigenverantwortlich zu sorgen, in <strong>die</strong>sem Zusammenhang<br />

<strong>die</strong> Anträge rechtzeitig bei den zuständigen Versorgungsunternehmen zu stellen (Gas,<br />

Wasser, Abwasser, Strom, Telekom, Kabelnetz etc) .<br />

Der AN kann sämtliche Gewerke und Leistungen an Nachunternehmer und oder Geschäftspartner<br />

vergeben.<br />

§ 2 <strong>Vertrag</strong>sgrundlagen<br />

Bestandteile des <strong>Vertrag</strong>es sind in nachstehender Reihenfolge:<br />

• Die Bestimmungen <strong>die</strong>se <strong>Vertrag</strong>es<br />

• Die Inhalte der Baubeschreibung<br />

• Die Inhalte der Anlagen und Nachträge<br />

• Die Architekten und oder Ingenieurpläne<br />

• Der Zahlungsplan<br />

• Die VOB (Teil B) in der aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des <strong>Vertrag</strong>sabschlusses<br />

Soweit sich aus den vorgenannten Unterlagen Widersprüche ergeben, gelten <strong>die</strong> Bestandteile des<br />

Bauvertrages in vorstehender Reihenfolge. Das früher Genannte geht dem später Genannten vor.<br />

Die Parteien unterwerfen sich den <strong>Vertrag</strong>sbedingungen auch für alle zusätzlich dem AN erteilten<br />

Aufträge, Arbeiten und Leistungen.<br />

§ 3 Termine<br />

Der Baubeginn richtet sich nach der Erteilung der Baugenehmigung und der Vorlage der Finanzierungssicherstellung<br />

des AG durch ein in der EU zugelassenes und in Deutschland befindliches Kreditinstitut.<br />

Baugenehmigung und Finanzierungssicherstellung hat der AG dem AN unmittelbar nach Erhalt zu<br />

<strong>über</strong>geben.<br />

Der AN wird hiermit aufgefordert, innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der o.g. Unterlagen mit dem<br />

Bau zu beginnen, sofern nicht Umstände, <strong>die</strong> der AN nicht zu vertreten hat, den Baubeginn verzögern.<br />

Insbesondere ungünstige Witterungsverhältnisse im Winterhalbjahr und oder widrige Baugrundverhältnisse<br />

können den Baubeginn verzögern, was <strong>die</strong> Verlängerung der Fertigstellungsfrist<br />

zur Folge hat.<br />

Der AN verpflichtet sich, das Bauvorhaben bis zum Ende des sechsten Monats nach Baubeginn vertragsgemäß<br />

fertig zu stellen. Die Fertigstellung verschiebt sich um <strong>die</strong> Zeit der Verzögerung der Bauarbeiten<br />

infolge höherer Gewalt, Streik, innerer Unruhen, terroristischer Gewaltakte und deren Folgen,<br />

Schlechtwetterverhältnissen und Tageshöchsttemperaturen unter 8 °C oder sonstigen außerhalb<br />

des Machtbereiches des AN liegender Umstände. Gleiches gilt für Verzögerungen bei der Inbetriebnahme<br />

von Anlagen oder Teilen davon, <strong>die</strong> wichtig für den weiteren Bauablauf sind, wenn <strong>die</strong><br />

Hausanschlüsse nicht rechtzeitig gelegt wurden.<br />

Die <strong>Vertrag</strong>sstrafe für <strong>die</strong> schuldhafte Überschreitung der Bauzeit des AN beträgt je <strong>über</strong>schrittene<br />

Kalenderwoche € 256.-, max. jedoch 2, 00 % der Bruttovertragssumme. Es wird taggenau abgerechnet.<br />

Als Fertigstellung gilt <strong>die</strong> Abnahme des Gebäudes nach <strong>Vertrag</strong>serfüllung durch AG und AN.<br />

§ 4 Vergütung<br />

Die vereinbarten Leistungen werden zu einem Pauschalpreis in Höhe von €............................<br />

erbracht. In <strong>die</strong>sem Preis sind.............% Mehrwertsteuer enthalten.


Nettopreis: € ..................................Mehrwertsteuer: €........................................<br />

Der genannte Preis ist ein Festpreis und gilt 12 Monate ab <strong>Vertrag</strong>sabschluß. Innerhalb von 6 Monaten<br />

nach <strong>Vertrag</strong>sabschluß muß mit dem Bau begonnen werden, um den Festpreis bis zum Bauende<br />

zu garantieren.<br />

Sollte <strong>die</strong> zuständige Baubehörde oder eine andere für das Bauvorhaben maßgebliche Behörde, aufgrund<br />

bestehender Vorschriften Änderungen fordern, auch wenn sie erst bei der Rohbau- oder<br />

Gebrauchsabnahme gefordert werden, geht <strong>die</strong> Erfüllung der Forderung zu Lasten des AG.<br />

Änderungswünsche des AG können für konstruktive Eigenschaften des Gebäudes nur bis zur Bauantragstellung<br />

erfüllt werden. Mehrkosten hierdurch sind in Form <strong>eines</strong> Nachtrages zu vereinbaren.<br />

Änderungswünsche hinsichtlich der Gebäudeausrüstung werden bis zur endgültigen Akzeptanz des<br />

Bemusterungsprotokolls berücksichtigt. Mehrleistungen sind in einem Nachtrag festzuhalten. Auch<br />

das Bemusterungsprotokoll steht im Range <strong>eines</strong> Nachtrages und benötigt keinen weiteren Nachtrag.<br />

Minderleistungen können bis zum <strong>Vertrag</strong>sabschluß vereinbart werden.<br />

§ 5 Zahlungen<br />

Sämtliche Zahlungen des AG an den AN erfolgen gemäß Zahlungsplan. Aufgrund des praktischen<br />

Bauablaufs kann der AN <strong>die</strong> Fälligkeit der Zahlraten verändern oder zusammenfassen, wenn <strong>die</strong><br />

entspr. Leistungen erbracht wurden.<br />

Die Zahlungen sind mit Rechnungseingang beim AG sofort zur Zahlung fällig und ohne Abzüge an<br />

den AN zu <strong>über</strong>weisen.<br />

Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem Konto des AN als erfolgt. Der AG gerät ohne Mahnung in<br />

Verzug, wenn der geforderte Betrag nicht binnen 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung gezahlt<br />

wurde. Im Falle des Verzuges wird <strong>die</strong> geschuldete Summe mit 5 % <strong>über</strong> dem Basiszinssatz der Europäischen<br />

Zentralbank verzinst.<br />

§ 6 Gewährleistung<br />

Der AN <strong>über</strong>nimmt eine Gewährleistung <strong>über</strong> 5 Jahre auf seine Leistungen. Ausgenommen davon<br />

sind sämtliche Armaturen, feuer– und hitzeberührte Teile, Silikon- und Acrylfugen, Türklinken, Fenstergriffe,<br />

Schlösser. Hierfür gilt <strong>die</strong> Gewährleistung gemäß der Bestimmungen des BGB.<br />

§ 7 Abnahme<br />

Die Abnahme erfolgt durch den AN und AG oder deren Bevollmächtigten. Die Abnahme wird schriftlich<br />

festgehalten. Evtl. festgestellte Mängel werden schriftlich fixiert. Für deren Beseitigung wird eine<br />

angemessene Nachfrist vereinbart. Die Mängelbeseitigungsfrist gilt nicht als Baufrist<strong>über</strong>schreitung.<br />

Sind keine erheblichen oder nur optische Mängel feststellbar, berechtigt <strong>die</strong>s den AG nicht zur Einbehaltung<br />

der Schlußrate oder anderer noch offener Forderungen des AN. Bei erheblichen Mängeln<br />

kann der AG einen zu vereinbarenden Teil der Schlußrate bis zur entgültigen Mängelbeseitung einbehalten.<br />

Nach Mängelbeseitigung ist <strong>die</strong> Schlußrate oder der einbehaltene Teil dessen sofort in voller<br />

Höhe zur Zahlung fällig.<br />

§ 8 Streitigkeiten<br />

Auftretende Streitigkeiten werden in der 1. Instanz durch Aufrufen der Schiedskommision geregelt.<br />

Sollte sich auch nach der Entscheidung einer 2. Schiedskommission keine Einigung ergeben, steht<br />

es jeder der Parteien zu den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten. Die Schiedskommission wird<br />

von der IHK des AN benannt.


§ 9 <strong>Vertrag</strong>srücktritt, Kündigung<br />

Der AN ist im Falle des Verstoßes des AG gegen seine Mitwirkungspflichten insbesondere der pünktlichen<br />

Zahlungen aus <strong>die</strong>sem <strong>Vertrag</strong>e zur <strong>Vertrag</strong>skündigung berechtigt. Außer den bis dahin erbrachten<br />

Leistungen hat der AG dem AN Schadenersatz wegen entgangenem Gewinn in Höhe von 7<br />

% ohne weiteren Nachweis der Bruttobausumme zu vergüten. Weitere Schadenersatzansprüche<br />

bleiben dem AN vorbehalten.<br />

Der AG kann den <strong>Vertrag</strong> kündigen, wenn der AN seine Zahlungen entgültig einstellt oder das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet wird. Der AG kann ferner kündigen, wenn <strong>die</strong> Bauarbeiten von jeglicher Regel<br />

der Bautechnik abweichen oder erhebliche durch Sachverständigen festgestellte schwere Baumängel<br />

während der Bauphase nicht behoben werden, sofern <strong>die</strong>s möglich und sinnvoll ist. Der AG hat in<br />

jedem Fall, <strong>die</strong> bis dahin mangelfreien Leistungen dem AN in voller Höhe zu vergüten.<br />

§ 10 Sonstige Vereinbarungen<br />

Der <strong>Vertrag</strong> kommt nur rechtswirksam zustande wenn er vom AN gegengezeichnet ist. Bis dahin<br />

liegt lediglich ein Angebot auf Abschluß eine Bauvertrages vor. Der Bauherr hält sich 6 Wochen an<br />

<strong>die</strong>sen <strong>Vertrag</strong> gebunden. Innerhalb <strong>die</strong>ser Bindefrist muß der <strong>Vertrag</strong> durch den AN angenommen<br />

oder abgelehnt worden sein. Ist <strong>die</strong>s nicht der Fall, kann der AG kostenfrei vom <strong>Vertrag</strong> zurücktreten.<br />

Mündliche Nebenabreden besitzen keine Gültigkeit. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen <strong>die</strong>ses<br />

<strong>Vertrag</strong>es, auch <strong>die</strong>ser Klausel, bedürfen der Schriftform.<br />

Gerichtsstand ist Berlin. Erfüllungsort für Lieferungen ist <strong>die</strong> Anschrift der Baustelle, für Zahlungen<br />

<strong>die</strong> Anschrift des AN<br />

Sollte eine Bestimmung <strong>die</strong>ses <strong>Vertrag</strong>es unwirksam sein oder durch neue gesetzliche Bestimmungen<br />

geändert werden, so wird <strong>die</strong> Gültigkeit des übrigen <strong>Vertrag</strong>es davon nicht berührt.<br />

Die <strong>Vertrag</strong>spartner sind verpflichtet, eine unwirksame Vereinbarung durch eine solche Bestimmung<br />

zu ersetzen, <strong>die</strong> der unwirksamen Regelung in der gesetzlich zulässigen Weise am nächsten kommt.<br />

Eine Änderung der Mehrwertsteuer vor oder während der Festpreisbindung geht zu Gunsten oder zu<br />

Lasten des AG.<br />

Eine Ausfertigung der VOB Teil B in der beim <strong>Vertrag</strong>sabschluß gültigen Fassung, sowie <strong>die</strong> gültige<br />

Baubeschreibung hat der AG erhalten, gelesen und verstanden.<br />

Datum und Ort des <strong>Vertrag</strong>sabschlusses:<br />

Unterschriften:<br />

<strong>Auftraggeber</strong> Auftragnehmer


Rücktrittsrechte<br />

• Finanzierung<br />

Der AG hat das Recht kostenfrei vom <strong>Vertrag</strong> zurückzutreten wenn das Bauvorhaben für den AG<br />

nicht finanzierbar ist. Nichtfinanzierbarkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass drei Kreditinstitute trotz<br />

aller Bemühungen des AG oder s<strong>eines</strong> Beauftragten ihre Ablehnung schriftlich mitteilen. Die Ablehnungsmitteilung<br />

<strong>eines</strong> Kreditvermittlers ist ungültig.<br />

Sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass der Bau trotzdem ausgeführt wird/ wurde und der AG<br />

dem AN den Fall der Finanzierbarkeit verschwiegen hat, kann der AN Schadenersatz in Höhe von 7,<br />

0 % der Bruttoauftragssumme wegen entgangenem Gewinn verlangen. Weitere Schadenersatzansprüche<br />

bleiben dem AN vorbehalten.<br />

• Grundstück<br />

Der AG hat das Recht kostenlos vom <strong>Vertrag</strong> zurückzutreten, wenn ein Kaufvertrag für ein avisiertes<br />

Grundstück aus Gründen <strong>die</strong> der AG nicht zu vertreten hat nicht zustandekommt.<br />

Sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass das Grundstück trotzdem erworben wurde oder dem<br />

AG ein Ausweichgrundstück bekannt war oder wird und der AG dem AN <strong>die</strong>sen Fall verschwiegen<br />

hat, kann der AN Schadenersatz in Höhe von 7, 0 % der Bruttobausumme wegen entgangenem Gewinn<br />

verlangen. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben dem AN vorbehalten.<br />

Diese Rücktrittsrechte erlöschen automatisch mit der Finanzierungszusage <strong>eines</strong> Kreditinstitutes<br />

bzw. mit dem Erwerb <strong>eines</strong> Baugrundstückes ohne dass es einer schriftlichen Löschungsvereinbarung<br />

bedarf.<br />

Datum, Ort<br />

Unterschriften<br />

<strong>Auftraggeber</strong> Auftragnehmer

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