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-BAU- UND LEISTUNGSBESCHREIBUNG –

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· MSB EIGENHEIM<strong>BAU</strong><br />

E<br />

MBH· H·<br />

IGENHEIM<strong>BAU</strong> GMB G<br />

-<strong>BAU</strong>- <strong>BAU</strong>- <strong>UND</strong> <strong>LEISTUNGSBESCHREIBUNG</strong> –<br />

01.) HAUSPLANUNG <strong>UND</strong> <strong>BAU</strong>ANTRAGSTELLUNG<br />

• Angebot<br />

• Standard<br />

• Variante 1<br />

Die Bauzeichnungen werden - im Maßstab 1 : 100 - auf der Grundlage der Vertragsskizzen durch den<br />

bauvorlageberechtigten Ingenieur erstellt, wobei die in der Vorplanung angegebenen Haus-<br />

Außenmaße bei allen Hausplanungen sowohl für verblendete wie auch für verputzte Haus-<br />

Ausführungen gelten. Bei Verblendbauten verringert sich entspr. die angegebene Wohnfläche<br />

geringfügig. Im Preis enthalten ist die Erstellung der Bauantragsunterlagen zur Einleitung des<br />

Baugenehmigungs- oder Bauanzeigeverfahrens. Zum Bauantrag gehören folgende Unterlagen:<br />

Bauantragsvordruck, Zählkarte (Erhebungsbogen), Anfertigung des Lageplanes nach der amtlichen<br />

Flurkarte, Wohn- und Nutzflächenberechnung und Berechnung des umbauten Raumes nach den<br />

gültigen Vorschriften und Berechnung der Grundflächen und Geschossflächen. Erstellung der<br />

besonderen Baubeschreibung für das Baugenehmigungsverfahren. Behördliche Gebühren für<br />

Flurkarten (Katasteramtsgebühren) oder Gebühren für durch einen Vermesser zu erstellenden,<br />

amtlichen Lageplan oder evtl. notwendige Grundstücksteilungskosten gehören nicht zum<br />

Leistungsumfang des Auftragnehmers.<br />

Im Preis sind ferner enthalten die Erstellung der statischen Berechnung sowie der erforderliche<br />

Wärmeschutznachweis gemäß Energieeinsparverordnung in der jeweils aktuellen Fassung.<br />

Von den Bauherren nach Fertigstellung der Bauantragsunterlagen gewünschte Planungsänderungen<br />

werden gesondert - nach Aufwand - in Rechnung gestellt.<br />

Die vor Baubeginn - nach Eingang der Baugenehmigung - anzufertigenden Bau-Ausführungszeichnungen<br />

können, bedingt durch die statische Berechnung, Maßabweichungen enthalten.<br />

Anfallende Kosten für die behördlich geforderten Gebäudeeinmessungen, erforderliche<br />

Grenzfestlegungen mit Absteckung der Gebäudehauptachsen, evtl. erforderliche Bodengutachten,<br />

amtliche Lagepläne oder Abnahmen während der Bauzeit, sind im Festpreis nicht enthalten und<br />

werden nur nach Rücksprache mit den Bauherren auf deren Kosten und in deren Namen in Auftrag<br />

gegeben oder ausgeführt.<br />

01.) VORBEMERKUNGEN<br />

Die Ausführung der in Auftrag gegebenen Leistungen erfolgt nach den anerkannten Regeln der<br />

Technik und des Handwerkes. Ferner werden die einschlägigen DIN-Vorschriften im allgemeinen<br />

eingehalten. In verschiedenen Bereichen ist der Stand der Technik den DIN-Vorschriften voraus, d.h.<br />

im Baugewerbe werden gegebenenfalls technische Verfahren nach neuesten Erkenntnissen<br />

angewendet, welche bisher ggf. in DIN-Vorschriften noch nicht erfasst sind. Im Interesse der<br />

Bauherren behalten wir uns daher vor, technische Ausführungen zu wählen, welche noch nicht in DIN-<br />

Vorschriften erfasst sind, sofern diese Ausführungen besser oder mindestens gleichwertig sind.<br />

02.) <strong>BAU</strong>STELLENEINRICHTUNG<br />

Die Grobabsteckung sowie die Erstellung des Schnurgerüstes erfolgt durch den<br />

Vermessungsingenieur, wobei alle Grenzsteine vorhanden und erkennbar sein müssen. Die<br />

entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser<br />

sind vom Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.<br />

1


Die Beräumung der Bauabfälle die durch den Auftragnehmer verursacht werden, ist im<br />

Leistungsumfang enthalten. Eine Baustellentoilette wird vom Auftragnehmer gestellt. Die Vorhaltung<br />

notwendiger Gerüste und Geräte/ Maschinen ist im Festpreis ebenfalls enthalten.<br />

03.) ERDARBEITEN<br />

Aushub der Fundamentgräben (bis zu einer Tiefe von 0,80 m) in den Bodenklassen 1 - 4 und seitliche<br />

Lagerung des Aushubbodens. Abschieben des Mutterbodens zwischen den Streifenfundamenten, bis<br />

max 30 cm Tiefe. Die lagenweise vedichtete Wiederverfüllung der Arbeitsräume bei unterkellerten<br />

Gebäuden erfolgt mit dem vorhandenen Aushubboden, soweit dieser dafür geeignet ist, bis zum<br />

bestehenden Terrain. Bei unterkellerten und nichtunterkellerten Gebäuden wird das Füllmaterial<br />

lagenweise verdichtet. Ist das Aushubmaterial nicht zum Wiederverfüllen der Baugrube geeignet, hat<br />

die Bauherrschaft das erforderliche Material auf ihre Kosten zu beschaffen. Das ggf. erforderliche<br />

lagenweise verdichtete Kiesbett bis Unterkante der Sohlplatte ist nicht im Festpreis enthalten und wird<br />

der Bauherrschaft nach dem grundstücksbedingten Aufwand berechnet.<br />

Die Kosten des erforderlichen Verdichtungsnachweises für den Kies-/ Sandunterbau der Bodenplatte<br />

trägt die Bauherrschaft. Das Gelände wird eben und straßenbündig vorausgesetzt. Fehlender Boden<br />

ist durch die Bauherren zu liefern. Überschüssiger Boden steht den Bauherren zur Verfügung.<br />

04.) F<strong>UND</strong>AMENTE <strong>UND</strong> KELLERSOHLE<br />

Bei Häusern mit Keller erfolgt die Gründung des Hauses auf einer Stahlbetonsohle gem. statischer<br />

Berechnung.<br />

Nichtunterkellerte Häuser erhalten eine Bodenplatte (mit unbewehrter umlaufender mind. 80 cm tiefen<br />

Frostschürze) aus stahlbewehrtem Beton gemäß jeweiliger statischer Berechnungen.<br />

Angebote der Fa. MSB Eigenheimbau GmbH ohne vorliegende Statik enthalten grundsätzlich<br />

Streifenfundamente aus Beton und einer konstruktiv mit Stahl bewehrten Beton- Bodenplatte.<br />

Eventuelle Mehrleistungen aufgrund im Nachhinein festgestellter statischer Erfordernisse werden der<br />

Bauherrschaft zusätzlich berechnet.<br />

05.) AUSFÜHRUNG DES KELLERGESCHOSSES (FALLS BEAUFTRAGT)<br />

Die Sockelhöhe bei unterkellerten Häusern beträgt ca. 0,50 m. Entstehen durch veränderte<br />

Einbindetiefen andere Sockelhöhen, können Mehrkosten für zusätzlichen Sockelputz,<br />

Sockelverblendung etc. entstehen. Hauseingangstreppen oder Hauseingangspodeste sind im<br />

Kellerpreis nicht enthalten, können jedoch gesondert als Mehrleistung mit dem entspr. Preis<br />

angeboten und ausgeführt werden .<br />

Die Keller werden als Fertigkeller oder in Mauerwerksbau ausgeführt.<br />

Zusätzliche Leistungen, wie Perimeterdämmung, zusätzl. Fenster, Lichtschächte, Abdichtung gegen<br />

drückendes Wasser, Geschosserhöhung, Innentüren, Spachtelarbeiten, Treppenbeläge und Geländer<br />

können gegen Kostenausgleich ausgeführt werden . Gern unterbreiten wir Ihnen Angebote.<br />

Keller von Häusern bis 120 m² Wohnfläche erhalten max. 3 Räume.<br />

06.) MAUERWERKS- <strong>UND</strong> BETONARBEITEN -ROH<strong>BAU</strong>-<br />

Die lichte Rohbauhöhe des Mauerwerks ab Oberkante Rohfußboden beträgt im Erdgeschoss ca. 2,77<br />

m.<br />

Das Außenmauerwerk bei verputzten Häusern wird gemäß Statik und Erfordernis der aktuellen<br />

EnEV in Mauerwerksbau („Stein- auf- Stein“) hergestellt. Als Wandbaumaterial sind<br />

Porenbetonplansteine der Firma PORIT oder YTONG in einer Dicke gemäß der statiechen<br />

Vorgaben vorgesehen.<br />

vorgesehen<br />

2


KfW- E 70 oder E 85 Häuser erhalten 24 cm dicke Außenwände zuzüglich Wärmedämmung<br />

gemäß Wärmeschutznachweis. Die Außenseiten der Umfassungswände im EG und DG/ OG<br />

erhalten einen weißen, zweilagigen Strukturaußenputz, Wärmedämmfassaden erhalten einen ca. 5<br />

mm dicken Außenputz einschließlich Gewebespachtel.<br />

Die Erdgeschossdecke wird als Filigrandecke gemäß Statik aus Stahlbeton erstellt.<br />

Alle Wände im Erd- und Dachgeschoss, sowie die Innenseiten der Giebelwände im Dachgeschoss<br />

werden mit einem Gipsputz versehen (außer Trockenbauwände). Die Giebelwände im nicht<br />

ausgebauten Spitzboden erhalten keinen Putz, das Mauerwerk bleibt sichtbar.<br />

Das Außenmauerwerk wird gemäß DIN mittels Horizontalsperren aus Bitumenpappe- oder<br />

Kunststoffbahnen gegen aufsteigende Feuchtigkeit gesperrt !<br />

07.) ZIMMERERARBEITEN<br />

Der Dachstuhl wird aus Nadelholz der Güteklasse II, Schnittklasse A, B gemäß der statischen<br />

Berechnung erstellt und erhält den vorgeschriebenen zulässigen Holzschutz. Es können<br />

Binderkonstruktionen oder bei technischer Notwendigkeit Pfettenkonstruktionen zum Einsatz<br />

gelangen.<br />

DACHÜBERSTAND - KRÜPPELWALMDACH/ SATTELDACH<br />

An den Traufseiten beträgt der Dachüberstand ca. 30 cm, an den Giebelseiten ca. 20 cm. Der<br />

Dachkasten wird aus profilierter Fichtenholzschalung hergestellt.<br />

DACHÜBERSTAND – WALMDACH (z.B. Bungalow oder zweigeschossige Stadtvilla)<br />

Der Dachüberstand beträgt bei einem Walmdach umlaufend ca. 30 cm und wird auch hier aus<br />

profilierter Fichtenholzschalung hergestellt. Andere Ausführungen können vereinbart werden.<br />

08.) TROCKEN<strong>BAU</strong>, DÄMMUNG<br />

Bei ausgebauten Dachgeschossen werden die Giebelinnenseiten verputzt. Die Dachschrägen werden<br />

bis zur DG- Decke gem. EnEV 2009 mit Dämmstoffmatten ( Rockwool, DÄMMISOL oder gleichwertig )<br />

und mit Gipskartonplatten bekleidet. Es erfolgt der Einbau einer wärmegedämmten<br />

Einschubtreppe (1,20 x 0,60) zum Spitzboden. Sonstige Ausstattung wie die Räume im<br />

Erdgeschoß.<br />

Die Innenwände im Dachgeschoss werden aus massivem Mauerwerk aus dem selben Material wie die<br />

Außenwände hergestellt.<br />

Die Decke OG (DG) wird gemäß Vorgaben der Statik und der EnEV mit mineralischer Dämmung<br />

zwischen den Kehlbalken bzw. Dachbindern versehen. Sodann wird die Bekleidung der Decke mit<br />

Gipskartonplatten auf Dampfsperre und Unterkonstruktion vorgenommen. Die Feuchträume werden<br />

mit grünen Feuchtraumgipskarton Platten bekleidet.<br />

Die für Trockenbaukonstruktionen gültigen Brandschutzvorschriften werden selbstverständlich<br />

eingehalten. Beplankung generell in Brandschutzklasse F 30.<br />

Die Trockenbauarbeiten werden in der Qualitätsstufe Q 3 gespachtelt und geschliffen<br />

ausgeführt.<br />

Bei Bungalowbauten enstpricht der Deckenaufbau dem der OG Decke bei mehrgeschossigen<br />

Häusern.<br />

09.) DACHKLEMPNERARBEITEN<br />

Die Dachrinnen werden als halbrunde, vorgehängte Rinnen aus Titan- Zinkblech inkl. aller<br />

Befestigungen und Formteile montiert. Die Fallrohre werden ebenfalls in Zinkblech ausgeführt,<br />

erhalten jeweils ein Fallrohr mit einem Bogenableitungsstück ca. 10 cm über Oberkante Gelände.<br />

3


10.) DACHDECKERARBEITEN<br />

Die Dacheindeckung erfolgt aus Betondachsteinen von Nelskamp oder Braas in der jeweiligen<br />

Standardvariante des Herstellers, sowie den dazugehörigen Formsteinen. Die Verlegung der<br />

Dachsteine erfolgt auf Lattung und Konterlattung sowie Unterspannbahn inkl. aller erforderlichen<br />

Formteile.<br />

11.) FENSTER <strong>UND</strong> TÜREN<br />

Die Fensterelemente, Terrassentüren werden entsprechend der jeweiligen Zeichnung aus Kunststoff<br />

(Fünfkammerprofil), weiß, mit umlaufenden Gummilippendichtungen gemäß Vorgaben der EnEv<br />

eingebaut. Sämtliche Fenster und Fenstertüren werden in Dreh- Kipp bzw. Drehausführung eingebaut<br />

und lassen sich somit sämtlichst öffnen. Häuser in KfW E 55 Ausführung erhalten<br />

dreifachverglaste Fenster mit 88 mm Rahmen, mit einem Gesamt U- Wert von 0,8.<br />

Alle Brüstungsfenster erhalten Außenfensterbänke aus Aluminium in weiß. Die Innenfensterbänke<br />

bestehen aus Juramarmor.<br />

Bäder, WC´s und Küchenfenster erhalten keine Fensterbänke. Bei Bädern, WC`c werden die<br />

Laibungen und Brüstungen gefliest, falls beauftragt. Beim Küchenfenster gehen wir davon aus, dass<br />

die Arbeitsplatte bis unmittelbar unter das Fenster geführt wird und eine Fensterbank nicht notwendig<br />

ist.<br />

Die Haustür wird aus Kunststoff mit Isolierverglasung und Sicherheitsbeschlag (Türknopf und<br />

Profilzylinder-Schloss) eingebaut. Sie erhält eine sogenannte Mehrfach-Verriegelung.<br />

Die Innentüren werden gemäß Zeichnung als endbehandelte, Buchedekor beschichtete Türblätter<br />

eingebaut (PRÜM oder gleichwertig). Die Innentürbeschläge bestehen aus eloxierten<br />

Drückergarnituren mit Buntbartschlössern (HOPPE, Typ Verona).<br />

11.) ELEKTROINSTALLATION<br />

Die gesamte Elektroinstallation entspricht den VDE-Bestimmungen und umfasst alle Installationen<br />

komplett einschließlich Zählerschrank inkl. der erforderlichen Sicherungstafel, die mit ausreichenden<br />

Sicherungsautomaten versehen ist. Ferner wird der Potentialausgleich für die Badewannen- und<br />

Duschwannenerdung installiert und an den Fundamenterder angeschlossen. In den Wohngeschossen<br />

werden die Leitungen unter Putz, in den Kellerräumen auf Putz verlegt.<br />

EINZELAUFSTELLUNG DER JEWEILIGEN GESCHOSSE<br />

A. KELLERGESCHOSS (falls Vertragsbestandteil)<br />

Die Elt- Installation im Keller erfolgt generell Aufputz. Anzahl und Anordnung der Schalter, Dosen und<br />

Lampenauslässe werden individuell mit dem Elektromeister festgelegt, wenn der Kellerrohbau montiert<br />

wurde. Die Abrechnung erfolgt gesondert über die MSB Eigenheimbau GmbH. In Einzelfällen und nach<br />

Absprache kann die Bauherrschaft auch direkt mit dem Elektromeister abrechnen.<br />

B. ERDGESCHOSS - DACHGESCHOSS<br />

Es werden Wechselschaltungen vom Keller- zum Erdgeschoß sowie vom Erd- zum Dachgeschoß<br />

installiert. Im Bereich der Diele und Flur wird eine weitere Wechselschaltung vorgesehen. Im<br />

Erdgeschoß wird eine Hausklingel (Gong) mit einem Klingeldrücker neben der Haustür installiert.<br />

Ferner ist neben der Hauseingangstür ein Anschluß für eine Außenbrennstelle mit Schaltung von der<br />

Diele vorgesehen. In der Küche wird ein Herdanschluß installiert. Es werden nach Angabe des<br />

Bauherrn jeweils ein Kabel (unter Putz) für Telefon und TV verlegt.<br />

Ferner werden folgende Anschlüsse installiert:<br />

a) Wohn-/Eßzimmer<br />

2 Deckenbrennstellen, 2 Ausschaltungen, 4 Steckdosen<br />

b) Elternschlafzimmer<br />

1 Deckenbrennstelle, 1 Ausschaltung, 3 Steckdosen<br />

c) Je Kinder-/Arbeitszimmer<br />

4


1 Deckenbrennstelle, 1 Ausschaltung, 3 Steckdosen<br />

d) Küche<br />

1 Deckenbrennstelle, 1 Ausschaltung, 3 Doppelsteckdosen unter den wandhängenden<br />

Küchenschränken, ein Anschluß für eine Dunstabzugseinrichtung, ein Anschluß für einen E-Herd,<br />

eine Steckdose für einen Kühlschrank, ein Anschluss für einen Geschirrspüler.<br />

e) Flur/Diele EG<br />

1 Deckenbrennstelle in Verbindung mit zwei Wechselschaltern sowie 1 Steckdose<br />

f) Flur DG/ OG<br />

1 Deckenbrennstelle, eine Ausschaltung.<br />

g) Bad<br />

1 Deckenbrennstelle, 1 Ausschaltung, 2 Steckdosen, 1 Wandbrennstelle<br />

h) WC<br />

1 Deckenbrennstelle, 1 Ausschaltung, 1 Steckdose<br />

h) Terrasse<br />

1Steckdose (wassergeschützt)<br />

Die Steckdosen und Flächenschalter werden in der Farbe Cremeweiß oder weiß installiert (BUSCH<br />

JAEGER oder JUNG).<br />

12.)HEIZUNGS<strong>BAU</strong><br />

Die Beheizung des Hauses erfolgt durch eine Luft- Wasser- Wärmepumpe des Herstellers DAIKIN Typ<br />

Alltherma. Die Heizleistung entspricht der wärmetechnischen Berechnung. Ferner wird ein 300 Liter<br />

Warmwasserspeicher inkl. Legionellenschaltung installiert.<br />

Es wird im Erdgeschoss und Obergeschoss eine Fußbodenheizung (PEDOTHERM) mit<br />

Einzelraumsteuerungen installiert.<br />

KfW E 70 Häuser erhalten zusätzlich eine Kontrollierte Wohnungslüftungsanlage mit<br />

Wärmerückgewinnung.<br />

Die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) kann individuell mit der Bauherrschaft festgelegt werden.<br />

13.)SANITÄRINSTALLATION <strong>UND</strong> OBJEKTE<br />

Die Frischwasserleitung wird in Kunststoffrohr ab Wasserzähler zu den einzelnen Sanitärobjekten<br />

und zu der Warmwasserbereitung geführt. Alle Rohrleitungen werden in den erforderlichen<br />

Querschnitten, entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers, verlegt. Die Abflußrohre sowie alle<br />

Versorgungsleitungen werden in vorgeschriebener Ausführung von den jeweiligen Objekten auf dem<br />

kürzesten Wege zur Kelleraußenwand oder des Fundamentes geführt. Wanddurchführungen und<br />

Abdichtungen durch Ver- und Entsorgungsunternehmen oder -gegen Berechnung- durch<br />

zugelassenen örtliche Unternehmen. Die Abwasserleitungen werden über das Dach entlüftet<br />

(Dunstrohr).<br />

Die Eckventile für den Wasseranschluß der Waschbeckenarmaturen werden standardgemäß<br />

installiert, ebenso die Trägerkonstruktionen mit Spülkästen für die wandhängenden WC-<br />

Becken. Die Sanitärobjekte bestehen aus weißem Porzellan, Hersteller Villeroy & Boch, Serie<br />

Omnia Classic.<br />

SANITÄROBJEKTE<br />

ANITÄROBJEKTE <strong>UND</strong> ARMATUREN ARMATUREN<br />

Folgende Sanitärinstallationen sind im Vertragspreis enthalten:<br />

BADEZIMMER<br />

1 wandhängendes WC-Becken<br />

5


1 Waschtisch (Breite ca. 60 cm)<br />

1 Badewanne (ca. 1,70m x 0, 75m)<br />

1 Dusche (ca. 0, 90m x 0,90m)<br />

GÄSTE-WC<br />

1 wandhängendes WC-Becken:<br />

1 Waschbecken (ca. 50 cm Breite)<br />

Die Vorwandinstallationen werden mit Gipskartonplatten verkleidet und gefliest.<br />

Küche<br />

Es wird je ein Anschluß für Warm- und Kaltwasser sowie ein Abfluß installiert. Die Anordnung der Zuund<br />

Ableitungen erfolgt gemäß der vom Bauherrn vor Baugbeginn zu liefernden Küchenpläne.<br />

Waschmaschinenanschluss<br />

Ein Waschmaschinenanschluss wird wahlweise in der Küche, Bad oder HAR installiert.<br />

14.) ESTRICHARBEITEN<br />

Alle Kellerräume (wenn Unterkellerung des Hauses im Vertrag vereinbart) erhalten einen<br />

wärmegedämmten Estrich auf Beton- oder Anhydritbasis.<br />

Die Wohnräume des Erdgeschosses bei nichtunterkellerten Häusern erhalten einen schwimmenden<br />

Estrich (Dämmung entspr. den gültigen Wärmedämmvorschriften aus dem Wärmeschutznachweis).<br />

Die Wohnräume im Dachgeschoß oder Obergeschoß erhalten einen schwimmenden Estrich auf<br />

Trittschalldämmung.<br />

15.) TEPPICHBÖDEN (OPTIONAL, GEGEN MEHRPREIS)<br />

Die Verlegung von Teppichboden (Auslegeware) in den Wohnräumen ohne Fußbodenfliesenbelag ist<br />

gegen gesonderte Mehrberechnung möglich. Desgleichen können Sie Parkett-, Laminat oder andere<br />

Fußbodenoberflächen wählen. Sind Bodenbelagsarbeiten Bestandteil eines Angebotes, wird als<br />

Berechnungsgrundlage ein Laminatbelag mit einem Preis/ m² von € 17, 50 zugrundegelegt.<br />

16.)FLIESENVERLEGUNG (WÄNDE <strong>UND</strong> BÖDEN)<br />

Grundsätzlich werden folgende Fußböden gefliest: im EG die Diele, die Küche, das Gäste WC; im<br />

OG/ DG das Bad. Geflieste Fußböden erhalten Sockelfliesen als Abschluß. Folgende Wände werden<br />

gefliest: Gäste WC und Bad (außer Dachschrägen, falls vorhanden), türhoch.<br />

Der Bauherr hat auch die Möglichkeit, sich im Fachhandel Fliesen nach seinem Geschmack<br />

auszusuchen. Wir verlegen diese fachgerecht in den Räumen seiner Wahl. Der Fliesenpreis pro<br />

qm in Höhe von €17,00 wird in diesem Fall dem Bauherren gutgeschrieben. Der Preis für die jeweilige<br />

Fliesenverlegung (Lohn und Verbrauchsmaterial wie Jollyschienen, Kleber, Grundierungen,<br />

Abdichtungen, Bewehrungen, Silikon, Fugenmörtel, Estrichanschliff bei Anhydritestrich) sind im<br />

Vertragspreis weiterhin enthalten.<br />

Die Verfugung erfolgt mit Fugenmörtel im Fußbodenbereich in der Farbe Grau und in den<br />

Wandbereichen in der Farbe Weiß. Andere Fugenfarben können mit unserem Fliesenleger gerne<br />

abgesprochen und vereinbart werden.<br />

17.) ROLLLÄDEN<br />

Die Terrassentüren und Brüstungsfenster im EG und erhalten Rollläden. Die Rollladenkästen<br />

sind von außen nicht sichtbar. Die Rollläden bestehen aus Kunststoff.<br />

6


18.) TREPPEN<br />

Die Treppenanlage EG – DG/ OG wird als elegante, formvollendete, endbehandelte offene<br />

Buchenholztreppe ausgeführt. Die Gesamttreppenbreite beträgt max. ca. 100 cm.<br />

Stufen, Wangen und Geländer bestehen aus massivem Holz. Die Treppenform entnehmen Sie bitte<br />

den jeweiligen Zeichnungen (Gewendelt oder Podesttreppe)<br />

19.) MALER- <strong>UND</strong> TAPEZIERARBEITEN (OPTIONAL, GEGEN MEHRPREIS)<br />

Der Anstrich der äußeren sichtbaren Hölzer der Dachkonstruktion (Dachkasten oder sichtbare<br />

Pfettenköpfe) ist im Preis bereits enthalten. Der Anstrich erfolgt mittels mittels Holzton- Holzton-<br />

Lasurfarbgebung Ihrer Wahl. Weiße oder andere RAL Farbgebung gegen Mehrpreis<br />

Tapezier- und Malerarbeiten im Inneren des Gebäudes können gegen Mehrberechnung ausgeführt<br />

werden und sind nicht im Basispreis enthalten. Grundsätzlich kommen dann zunächst folgende<br />

Leistungen zum Einsatz : Verschluß der Deckenfugen, Grundierung, Wand- und Deckenbeläge aus<br />

Rauhfasertapete, gestrichen mit weißer wischfester Dispersionsfarbe. Selbstverständlich können Sie<br />

Ihre individuellen Wünsche hinsichtlich der Wand- und Deckengestaltung gegen die Berechnung<br />

eines entspr. Mehrpreises ausführen lassen, wir beraten Sie gern ausführlich.<br />

20. ) BALKON (OPTIONAL, GEGEN MEHRPREIS, VARIANTE 1. TRIFFT AUF HAUS „SABINA“ ZU)<br />

Je nach Hausplanung können ein oder mehrere Balkons ausgeführt werden. Folgende<br />

Ausführungsvarianten stehen Ihnen im Standard zur Verfügung:<br />

1. Betonkragplatte mit ISO- Korb, umlaufender Kastenrinne und Wasserspeier.<br />

Brüstungsgeländer aus verzinktem Stahl mit Ober- und Untergurt sowie vertikalen Streben im<br />

Abstand von ca. 12 cm. Horizontale vollflächige Abdichtung mit entspr. Wandanschluß. Belag<br />

aus frostsicherem Steinzeugmaterial. (Materialpreis bis € 20.-/ m²)<br />

2. Vorgesetzte Holzkonstruktion mit entspr. Wandverankerung. Konstruktion auf Holzstützen.<br />

Material Kiefer/ Fichte. Holzbrüstungsgeländer bestehend aus Ober-und Untergurt, sowie<br />

vertikalen Staketen. Balkonfußboden bestehend aus Holzdielen. Kastenrinne umlaufend mit<br />

Wasserspeier.<br />

Weitere Balkonkonstruktionen, z.B. aus Stahl sind möglich und können entspr. Ihrer individuellen<br />

Hausplanung ausgeführt werden.<br />

21.) EIGENLEISTUNGEN<br />

Eigenleistungen sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch bei Vertragsunterzeichnung als Ergänzung<br />

zum Werkvertrag vereinbart werden. Für in Eigenleistung erbrachte Gewerke kann seitens des<br />

Auftragnehmers keine Gewährleistung übernommen werden. Die Erbringung der Eigenleistungen darf<br />

den festgelegten Bauablauf nicht behindern. Eventuelle Bauverzögerungen durch Eigenleistungen<br />

gehen zu Lasten des Bauherren. Die Erbringung von Eigenleistungen durch die Bauherrschaft kann<br />

nur Gewerkeweise erfolgen. Grundsätzlich sind, falls nichts anderes vereinbart wird, die Tapezier- und<br />

Anstricharbeiten im Inneren des Gebäudes sowie die Bodenbelagsarbeiten Eigenleistungen der<br />

Bauherrschaft und nicht im Basispreis enthalten.<br />

22.) ÄNDERUNGEN DER <strong>BAU</strong>- U. <strong>LEISTUNGSBESCHREIBUNG</strong>, UNTERSCHRIFTEN<br />

Im Verlauf der technischen und ökonomischen Bearbeitung behalten wir uns vor, diese<br />

Baubeschreibung zu ändern, sofern neue technische Vorschriften und / oder wirtschaftliche<br />

Erkenntnisse dieses erforderlich werden lassen und sie den Gebrauchswertwert Ihres Hauses nicht<br />

beeinträchtigen. Änderungen der Bau- u. Leistungsbeschreibung können nur vor<br />

Vertragsabschluß vorgenommen werden.<br />

Die Bauherrschaft bestätigt hiermit den Empfang eines Exemplars der VOB Teil B in der gültigen<br />

Fassung. Ferner bestätigt die Bauherrschaft, den Inhalt der Bau- u. Leistungsbeschreibung und der<br />

VOB Teil B gelesen und verstanden zu haben.<br />

7


Ort, Datum..............................................Bauherrschaft:.............................................<br />

AN:....................................................<br />

8

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