-BAU- UND LEISTUNGSBESCHREIBUNG â
-BAU- UND LEISTUNGSBESCHREIBUNG â
-BAU- UND LEISTUNGSBESCHREIBUNG â
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
· MSB EIGENHEIM<strong>BAU</strong><br />
E<br />
MBH· H·<br />
IGENHEIM<strong>BAU</strong> GMB G<br />
-<strong>BAU</strong>- <strong>BAU</strong>- <strong>UND</strong> <strong>LEISTUNGSBESCHREIBUNG</strong> –<br />
01.) HAUSPLANUNG <strong>UND</strong> <strong>BAU</strong>ANTRAGSTELLUNG<br />
• Angebot<br />
• Standard<br />
• Variante 1<br />
Die Bauzeichnungen werden - im Maßstab 1 : 100 - auf der Grundlage der Vertragsskizzen durch den<br />
bauvorlageberechtigten Ingenieur erstellt, wobei die in der Vorplanung angegebenen Haus-<br />
Außenmaße bei allen Hausplanungen sowohl für verblendete wie auch für verputzte Haus-<br />
Ausführungen gelten. Bei Verblendbauten verringert sich entspr. die angegebene Wohnfläche<br />
geringfügig. Im Preis enthalten ist die Erstellung der Bauantragsunterlagen zur Einleitung des<br />
Baugenehmigungs- oder Bauanzeigeverfahrens. Zum Bauantrag gehören folgende Unterlagen:<br />
Bauantragsvordruck, Zählkarte (Erhebungsbogen), Anfertigung des Lageplanes nach der amtlichen<br />
Flurkarte, Wohn- und Nutzflächenberechnung und Berechnung des umbauten Raumes nach den<br />
gültigen Vorschriften und Berechnung der Grundflächen und Geschossflächen. Erstellung der<br />
besonderen Baubeschreibung für das Baugenehmigungsverfahren. Behördliche Gebühren für<br />
Flurkarten (Katasteramtsgebühren) oder Gebühren für durch einen Vermesser zu erstellenden,<br />
amtlichen Lageplan oder evtl. notwendige Grundstücksteilungskosten gehören nicht zum<br />
Leistungsumfang des Auftragnehmers.<br />
Im Preis sind ferner enthalten die Erstellung der statischen Berechnung sowie der erforderliche<br />
Wärmeschutznachweis gemäß Energieeinsparverordnung in der jeweils aktuellen Fassung.<br />
Von den Bauherren nach Fertigstellung der Bauantragsunterlagen gewünschte Planungsänderungen<br />
werden gesondert - nach Aufwand - in Rechnung gestellt.<br />
Die vor Baubeginn - nach Eingang der Baugenehmigung - anzufertigenden Bau-Ausführungszeichnungen<br />
können, bedingt durch die statische Berechnung, Maßabweichungen enthalten.<br />
Anfallende Kosten für die behördlich geforderten Gebäudeeinmessungen, erforderliche<br />
Grenzfestlegungen mit Absteckung der Gebäudehauptachsen, evtl. erforderliche Bodengutachten,<br />
amtliche Lagepläne oder Abnahmen während der Bauzeit, sind im Festpreis nicht enthalten und<br />
werden nur nach Rücksprache mit den Bauherren auf deren Kosten und in deren Namen in Auftrag<br />
gegeben oder ausgeführt.<br />
01.) VORBEMERKUNGEN<br />
Die Ausführung der in Auftrag gegebenen Leistungen erfolgt nach den anerkannten Regeln der<br />
Technik und des Handwerkes. Ferner werden die einschlägigen DIN-Vorschriften im allgemeinen<br />
eingehalten. In verschiedenen Bereichen ist der Stand der Technik den DIN-Vorschriften voraus, d.h.<br />
im Baugewerbe werden gegebenenfalls technische Verfahren nach neuesten Erkenntnissen<br />
angewendet, welche bisher ggf. in DIN-Vorschriften noch nicht erfasst sind. Im Interesse der<br />
Bauherren behalten wir uns daher vor, technische Ausführungen zu wählen, welche noch nicht in DIN-<br />
Vorschriften erfasst sind, sofern diese Ausführungen besser oder mindestens gleichwertig sind.<br />
02.) <strong>BAU</strong>STELLENEINRICHTUNG<br />
Die Grobabsteckung sowie die Erstellung des Schnurgerüstes erfolgt durch den<br />
Vermessungsingenieur, wobei alle Grenzsteine vorhanden und erkennbar sein müssen. Die<br />
entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser<br />
sind vom Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.<br />
1
Die Beräumung der Bauabfälle die durch den Auftragnehmer verursacht werden, ist im<br />
Leistungsumfang enthalten. Eine Baustellentoilette wird vom Auftragnehmer gestellt. Die Vorhaltung<br />
notwendiger Gerüste und Geräte/ Maschinen ist im Festpreis ebenfalls enthalten.<br />
03.) ERDARBEITEN<br />
Aushub der Fundamentgräben (bis zu einer Tiefe von 0,80 m) in den Bodenklassen 1 - 4 und seitliche<br />
Lagerung des Aushubbodens. Abschieben des Mutterbodens zwischen den Streifenfundamenten, bis<br />
max 30 cm Tiefe. Die lagenweise vedichtete Wiederverfüllung der Arbeitsräume bei unterkellerten<br />
Gebäuden erfolgt mit dem vorhandenen Aushubboden, soweit dieser dafür geeignet ist, bis zum<br />
bestehenden Terrain. Bei unterkellerten und nichtunterkellerten Gebäuden wird das Füllmaterial<br />
lagenweise verdichtet. Ist das Aushubmaterial nicht zum Wiederverfüllen der Baugrube geeignet, hat<br />
die Bauherrschaft das erforderliche Material auf ihre Kosten zu beschaffen. Das ggf. erforderliche<br />
lagenweise verdichtete Kiesbett bis Unterkante der Sohlplatte ist nicht im Festpreis enthalten und wird<br />
der Bauherrschaft nach dem grundstücksbedingten Aufwand berechnet.<br />
Die Kosten des erforderlichen Verdichtungsnachweises für den Kies-/ Sandunterbau der Bodenplatte<br />
trägt die Bauherrschaft. Das Gelände wird eben und straßenbündig vorausgesetzt. Fehlender Boden<br />
ist durch die Bauherren zu liefern. Überschüssiger Boden steht den Bauherren zur Verfügung.<br />
04.) F<strong>UND</strong>AMENTE <strong>UND</strong> KELLERSOHLE<br />
Bei Häusern mit Keller erfolgt die Gründung des Hauses auf einer Stahlbetonsohle gem. statischer<br />
Berechnung.<br />
Nichtunterkellerte Häuser erhalten eine Bodenplatte (mit unbewehrter umlaufender mind. 80 cm tiefen<br />
Frostschürze) aus stahlbewehrtem Beton gemäß jeweiliger statischer Berechnungen.<br />
Angebote der Fa. MSB Eigenheimbau GmbH ohne vorliegende Statik enthalten grundsätzlich<br />
Streifenfundamente aus Beton und einer konstruktiv mit Stahl bewehrten Beton- Bodenplatte.<br />
Eventuelle Mehrleistungen aufgrund im Nachhinein festgestellter statischer Erfordernisse werden der<br />
Bauherrschaft zusätzlich berechnet.<br />
05.) AUSFÜHRUNG DES KELLERGESCHOSSES (FALLS BEAUFTRAGT)<br />
Die Sockelhöhe bei unterkellerten Häusern beträgt ca. 0,50 m. Entstehen durch veränderte<br />
Einbindetiefen andere Sockelhöhen, können Mehrkosten für zusätzlichen Sockelputz,<br />
Sockelverblendung etc. entstehen. Hauseingangstreppen oder Hauseingangspodeste sind im<br />
Kellerpreis nicht enthalten, können jedoch gesondert als Mehrleistung mit dem entspr. Preis<br />
angeboten und ausgeführt werden .<br />
Die Keller werden als Fertigkeller oder in Mauerwerksbau ausgeführt.<br />
Zusätzliche Leistungen, wie Perimeterdämmung, zusätzl. Fenster, Lichtschächte, Abdichtung gegen<br />
drückendes Wasser, Geschosserhöhung, Innentüren, Spachtelarbeiten, Treppenbeläge und Geländer<br />
können gegen Kostenausgleich ausgeführt werden . Gern unterbreiten wir Ihnen Angebote.<br />
Keller von Häusern bis 120 m² Wohnfläche erhalten max. 3 Räume.<br />
06.) MAUERWERKS- <strong>UND</strong> BETONARBEITEN -ROH<strong>BAU</strong>-<br />
Die lichte Rohbauhöhe des Mauerwerks ab Oberkante Rohfußboden beträgt im Erdgeschoss ca. 2,77<br />
m.<br />
Das Außenmauerwerk bei verputzten Häusern wird gemäß Statik und Erfordernis der aktuellen<br />
EnEV in Mauerwerksbau („Stein- auf- Stein“) hergestellt. Als Wandbaumaterial sind<br />
Porenbetonplansteine der Firma PORIT oder YTONG in einer Dicke gemäß der statiechen<br />
Vorgaben vorgesehen.<br />
vorgesehen<br />
2
KfW- E 70 oder E 85 Häuser erhalten 24 cm dicke Außenwände zuzüglich Wärmedämmung<br />
gemäß Wärmeschutznachweis. Die Außenseiten der Umfassungswände im EG und DG/ OG<br />
erhalten einen weißen, zweilagigen Strukturaußenputz, Wärmedämmfassaden erhalten einen ca. 5<br />
mm dicken Außenputz einschließlich Gewebespachtel.<br />
Die Erdgeschossdecke wird als Filigrandecke gemäß Statik aus Stahlbeton erstellt.<br />
Alle Wände im Erd- und Dachgeschoss, sowie die Innenseiten der Giebelwände im Dachgeschoss<br />
werden mit einem Gipsputz versehen (außer Trockenbauwände). Die Giebelwände im nicht<br />
ausgebauten Spitzboden erhalten keinen Putz, das Mauerwerk bleibt sichtbar.<br />
Das Außenmauerwerk wird gemäß DIN mittels Horizontalsperren aus Bitumenpappe- oder<br />
Kunststoffbahnen gegen aufsteigende Feuchtigkeit gesperrt !<br />
07.) ZIMMERERARBEITEN<br />
Der Dachstuhl wird aus Nadelholz der Güteklasse II, Schnittklasse A, B gemäß der statischen<br />
Berechnung erstellt und erhält den vorgeschriebenen zulässigen Holzschutz. Es können<br />
Binderkonstruktionen oder bei technischer Notwendigkeit Pfettenkonstruktionen zum Einsatz<br />
gelangen.<br />
DACHÜBERSTAND - KRÜPPELWALMDACH/ SATTELDACH<br />
An den Traufseiten beträgt der Dachüberstand ca. 30 cm, an den Giebelseiten ca. 20 cm. Der<br />
Dachkasten wird aus profilierter Fichtenholzschalung hergestellt.<br />
DACHÜBERSTAND – WALMDACH (z.B. Bungalow oder zweigeschossige Stadtvilla)<br />
Der Dachüberstand beträgt bei einem Walmdach umlaufend ca. 30 cm und wird auch hier aus<br />
profilierter Fichtenholzschalung hergestellt. Andere Ausführungen können vereinbart werden.<br />
08.) TROCKEN<strong>BAU</strong>, DÄMMUNG<br />
Bei ausgebauten Dachgeschossen werden die Giebelinnenseiten verputzt. Die Dachschrägen werden<br />
bis zur DG- Decke gem. EnEV 2009 mit Dämmstoffmatten ( Rockwool, DÄMMISOL oder gleichwertig )<br />
und mit Gipskartonplatten bekleidet. Es erfolgt der Einbau einer wärmegedämmten<br />
Einschubtreppe (1,20 x 0,60) zum Spitzboden. Sonstige Ausstattung wie die Räume im<br />
Erdgeschoß.<br />
Die Innenwände im Dachgeschoss werden aus massivem Mauerwerk aus dem selben Material wie die<br />
Außenwände hergestellt.<br />
Die Decke OG (DG) wird gemäß Vorgaben der Statik und der EnEV mit mineralischer Dämmung<br />
zwischen den Kehlbalken bzw. Dachbindern versehen. Sodann wird die Bekleidung der Decke mit<br />
Gipskartonplatten auf Dampfsperre und Unterkonstruktion vorgenommen. Die Feuchträume werden<br />
mit grünen Feuchtraumgipskarton Platten bekleidet.<br />
Die für Trockenbaukonstruktionen gültigen Brandschutzvorschriften werden selbstverständlich<br />
eingehalten. Beplankung generell in Brandschutzklasse F 30.<br />
Die Trockenbauarbeiten werden in der Qualitätsstufe Q 3 gespachtelt und geschliffen<br />
ausgeführt.<br />
Bei Bungalowbauten enstpricht der Deckenaufbau dem der OG Decke bei mehrgeschossigen<br />
Häusern.<br />
09.) DACHKLEMPNERARBEITEN<br />
Die Dachrinnen werden als halbrunde, vorgehängte Rinnen aus Titan- Zinkblech inkl. aller<br />
Befestigungen und Formteile montiert. Die Fallrohre werden ebenfalls in Zinkblech ausgeführt,<br />
erhalten jeweils ein Fallrohr mit einem Bogenableitungsstück ca. 10 cm über Oberkante Gelände.<br />
3
10.) DACHDECKERARBEITEN<br />
Die Dacheindeckung erfolgt aus Betondachsteinen von Nelskamp oder Braas in der jeweiligen<br />
Standardvariante des Herstellers, sowie den dazugehörigen Formsteinen. Die Verlegung der<br />
Dachsteine erfolgt auf Lattung und Konterlattung sowie Unterspannbahn inkl. aller erforderlichen<br />
Formteile.<br />
11.) FENSTER <strong>UND</strong> TÜREN<br />
Die Fensterelemente, Terrassentüren werden entsprechend der jeweiligen Zeichnung aus Kunststoff<br />
(Fünfkammerprofil), weiß, mit umlaufenden Gummilippendichtungen gemäß Vorgaben der EnEv<br />
eingebaut. Sämtliche Fenster und Fenstertüren werden in Dreh- Kipp bzw. Drehausführung eingebaut<br />
und lassen sich somit sämtlichst öffnen. Häuser in KfW E 55 Ausführung erhalten<br />
dreifachverglaste Fenster mit 88 mm Rahmen, mit einem Gesamt U- Wert von 0,8.<br />
Alle Brüstungsfenster erhalten Außenfensterbänke aus Aluminium in weiß. Die Innenfensterbänke<br />
bestehen aus Juramarmor.<br />
Bäder, WC´s und Küchenfenster erhalten keine Fensterbänke. Bei Bädern, WC`c werden die<br />
Laibungen und Brüstungen gefliest, falls beauftragt. Beim Küchenfenster gehen wir davon aus, dass<br />
die Arbeitsplatte bis unmittelbar unter das Fenster geführt wird und eine Fensterbank nicht notwendig<br />
ist.<br />
Die Haustür wird aus Kunststoff mit Isolierverglasung und Sicherheitsbeschlag (Türknopf und<br />
Profilzylinder-Schloss) eingebaut. Sie erhält eine sogenannte Mehrfach-Verriegelung.<br />
Die Innentüren werden gemäß Zeichnung als endbehandelte, Buchedekor beschichtete Türblätter<br />
eingebaut (PRÜM oder gleichwertig). Die Innentürbeschläge bestehen aus eloxierten<br />
Drückergarnituren mit Buntbartschlössern (HOPPE, Typ Verona).<br />
11.) ELEKTROINSTALLATION<br />
Die gesamte Elektroinstallation entspricht den VDE-Bestimmungen und umfasst alle Installationen<br />
komplett einschließlich Zählerschrank inkl. der erforderlichen Sicherungstafel, die mit ausreichenden<br />
Sicherungsautomaten versehen ist. Ferner wird der Potentialausgleich für die Badewannen- und<br />
Duschwannenerdung installiert und an den Fundamenterder angeschlossen. In den Wohngeschossen<br />
werden die Leitungen unter Putz, in den Kellerräumen auf Putz verlegt.<br />
EINZELAUFSTELLUNG DER JEWEILIGEN GESCHOSSE<br />
A. KELLERGESCHOSS (falls Vertragsbestandteil)<br />
Die Elt- Installation im Keller erfolgt generell Aufputz. Anzahl und Anordnung der Schalter, Dosen und<br />
Lampenauslässe werden individuell mit dem Elektromeister festgelegt, wenn der Kellerrohbau montiert<br />
wurde. Die Abrechnung erfolgt gesondert über die MSB Eigenheimbau GmbH. In Einzelfällen und nach<br />
Absprache kann die Bauherrschaft auch direkt mit dem Elektromeister abrechnen.<br />
B. ERDGESCHOSS - DACHGESCHOSS<br />
Es werden Wechselschaltungen vom Keller- zum Erdgeschoß sowie vom Erd- zum Dachgeschoß<br />
installiert. Im Bereich der Diele und Flur wird eine weitere Wechselschaltung vorgesehen. Im<br />
Erdgeschoß wird eine Hausklingel (Gong) mit einem Klingeldrücker neben der Haustür installiert.<br />
Ferner ist neben der Hauseingangstür ein Anschluß für eine Außenbrennstelle mit Schaltung von der<br />
Diele vorgesehen. In der Küche wird ein Herdanschluß installiert. Es werden nach Angabe des<br />
Bauherrn jeweils ein Kabel (unter Putz) für Telefon und TV verlegt.<br />
Ferner werden folgende Anschlüsse installiert:<br />
a) Wohn-/Eßzimmer<br />
2 Deckenbrennstellen, 2 Ausschaltungen, 4 Steckdosen<br />
b) Elternschlafzimmer<br />
1 Deckenbrennstelle, 1 Ausschaltung, 3 Steckdosen<br />
c) Je Kinder-/Arbeitszimmer<br />
4
1 Deckenbrennstelle, 1 Ausschaltung, 3 Steckdosen<br />
d) Küche<br />
1 Deckenbrennstelle, 1 Ausschaltung, 3 Doppelsteckdosen unter den wandhängenden<br />
Küchenschränken, ein Anschluß für eine Dunstabzugseinrichtung, ein Anschluß für einen E-Herd,<br />
eine Steckdose für einen Kühlschrank, ein Anschluss für einen Geschirrspüler.<br />
e) Flur/Diele EG<br />
1 Deckenbrennstelle in Verbindung mit zwei Wechselschaltern sowie 1 Steckdose<br />
f) Flur DG/ OG<br />
1 Deckenbrennstelle, eine Ausschaltung.<br />
g) Bad<br />
1 Deckenbrennstelle, 1 Ausschaltung, 2 Steckdosen, 1 Wandbrennstelle<br />
h) WC<br />
1 Deckenbrennstelle, 1 Ausschaltung, 1 Steckdose<br />
h) Terrasse<br />
1Steckdose (wassergeschützt)<br />
Die Steckdosen und Flächenschalter werden in der Farbe Cremeweiß oder weiß installiert (BUSCH<br />
JAEGER oder JUNG).<br />
12.)HEIZUNGS<strong>BAU</strong><br />
Die Beheizung des Hauses erfolgt durch eine Luft- Wasser- Wärmepumpe des Herstellers DAIKIN Typ<br />
Alltherma. Die Heizleistung entspricht der wärmetechnischen Berechnung. Ferner wird ein 300 Liter<br />
Warmwasserspeicher inkl. Legionellenschaltung installiert.<br />
Es wird im Erdgeschoss und Obergeschoss eine Fußbodenheizung (PEDOTHERM) mit<br />
Einzelraumsteuerungen installiert.<br />
KfW E 70 Häuser erhalten zusätzlich eine Kontrollierte Wohnungslüftungsanlage mit<br />
Wärmerückgewinnung.<br />
Die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) kann individuell mit der Bauherrschaft festgelegt werden.<br />
13.)SANITÄRINSTALLATION <strong>UND</strong> OBJEKTE<br />
Die Frischwasserleitung wird in Kunststoffrohr ab Wasserzähler zu den einzelnen Sanitärobjekten<br />
und zu der Warmwasserbereitung geführt. Alle Rohrleitungen werden in den erforderlichen<br />
Querschnitten, entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers, verlegt. Die Abflußrohre sowie alle<br />
Versorgungsleitungen werden in vorgeschriebener Ausführung von den jeweiligen Objekten auf dem<br />
kürzesten Wege zur Kelleraußenwand oder des Fundamentes geführt. Wanddurchführungen und<br />
Abdichtungen durch Ver- und Entsorgungsunternehmen oder -gegen Berechnung- durch<br />
zugelassenen örtliche Unternehmen. Die Abwasserleitungen werden über das Dach entlüftet<br />
(Dunstrohr).<br />
Die Eckventile für den Wasseranschluß der Waschbeckenarmaturen werden standardgemäß<br />
installiert, ebenso die Trägerkonstruktionen mit Spülkästen für die wandhängenden WC-<br />
Becken. Die Sanitärobjekte bestehen aus weißem Porzellan, Hersteller Villeroy & Boch, Serie<br />
Omnia Classic.<br />
SANITÄROBJEKTE<br />
ANITÄROBJEKTE <strong>UND</strong> ARMATUREN ARMATUREN<br />
Folgende Sanitärinstallationen sind im Vertragspreis enthalten:<br />
BADEZIMMER<br />
1 wandhängendes WC-Becken<br />
5
1 Waschtisch (Breite ca. 60 cm)<br />
1 Badewanne (ca. 1,70m x 0, 75m)<br />
1 Dusche (ca. 0, 90m x 0,90m)<br />
GÄSTE-WC<br />
1 wandhängendes WC-Becken:<br />
1 Waschbecken (ca. 50 cm Breite)<br />
Die Vorwandinstallationen werden mit Gipskartonplatten verkleidet und gefliest.<br />
Küche<br />
Es wird je ein Anschluß für Warm- und Kaltwasser sowie ein Abfluß installiert. Die Anordnung der Zuund<br />
Ableitungen erfolgt gemäß der vom Bauherrn vor Baugbeginn zu liefernden Küchenpläne.<br />
Waschmaschinenanschluss<br />
Ein Waschmaschinenanschluss wird wahlweise in der Küche, Bad oder HAR installiert.<br />
14.) ESTRICHARBEITEN<br />
Alle Kellerräume (wenn Unterkellerung des Hauses im Vertrag vereinbart) erhalten einen<br />
wärmegedämmten Estrich auf Beton- oder Anhydritbasis.<br />
Die Wohnräume des Erdgeschosses bei nichtunterkellerten Häusern erhalten einen schwimmenden<br />
Estrich (Dämmung entspr. den gültigen Wärmedämmvorschriften aus dem Wärmeschutznachweis).<br />
Die Wohnräume im Dachgeschoß oder Obergeschoß erhalten einen schwimmenden Estrich auf<br />
Trittschalldämmung.<br />
15.) TEPPICHBÖDEN (OPTIONAL, GEGEN MEHRPREIS)<br />
Die Verlegung von Teppichboden (Auslegeware) in den Wohnräumen ohne Fußbodenfliesenbelag ist<br />
gegen gesonderte Mehrberechnung möglich. Desgleichen können Sie Parkett-, Laminat oder andere<br />
Fußbodenoberflächen wählen. Sind Bodenbelagsarbeiten Bestandteil eines Angebotes, wird als<br />
Berechnungsgrundlage ein Laminatbelag mit einem Preis/ m² von € 17, 50 zugrundegelegt.<br />
16.)FLIESENVERLEGUNG (WÄNDE <strong>UND</strong> BÖDEN)<br />
Grundsätzlich werden folgende Fußböden gefliest: im EG die Diele, die Küche, das Gäste WC; im<br />
OG/ DG das Bad. Geflieste Fußböden erhalten Sockelfliesen als Abschluß. Folgende Wände werden<br />
gefliest: Gäste WC und Bad (außer Dachschrägen, falls vorhanden), türhoch.<br />
Der Bauherr hat auch die Möglichkeit, sich im Fachhandel Fliesen nach seinem Geschmack<br />
auszusuchen. Wir verlegen diese fachgerecht in den Räumen seiner Wahl. Der Fliesenpreis pro<br />
qm in Höhe von €17,00 wird in diesem Fall dem Bauherren gutgeschrieben. Der Preis für die jeweilige<br />
Fliesenverlegung (Lohn und Verbrauchsmaterial wie Jollyschienen, Kleber, Grundierungen,<br />
Abdichtungen, Bewehrungen, Silikon, Fugenmörtel, Estrichanschliff bei Anhydritestrich) sind im<br />
Vertragspreis weiterhin enthalten.<br />
Die Verfugung erfolgt mit Fugenmörtel im Fußbodenbereich in der Farbe Grau und in den<br />
Wandbereichen in der Farbe Weiß. Andere Fugenfarben können mit unserem Fliesenleger gerne<br />
abgesprochen und vereinbart werden.<br />
17.) ROLLLÄDEN<br />
Die Terrassentüren und Brüstungsfenster im EG und erhalten Rollläden. Die Rollladenkästen<br />
sind von außen nicht sichtbar. Die Rollläden bestehen aus Kunststoff.<br />
6
18.) TREPPEN<br />
Die Treppenanlage EG – DG/ OG wird als elegante, formvollendete, endbehandelte offene<br />
Buchenholztreppe ausgeführt. Die Gesamttreppenbreite beträgt max. ca. 100 cm.<br />
Stufen, Wangen und Geländer bestehen aus massivem Holz. Die Treppenform entnehmen Sie bitte<br />
den jeweiligen Zeichnungen (Gewendelt oder Podesttreppe)<br />
19.) MALER- <strong>UND</strong> TAPEZIERARBEITEN (OPTIONAL, GEGEN MEHRPREIS)<br />
Der Anstrich der äußeren sichtbaren Hölzer der Dachkonstruktion (Dachkasten oder sichtbare<br />
Pfettenköpfe) ist im Preis bereits enthalten. Der Anstrich erfolgt mittels mittels Holzton- Holzton-<br />
Lasurfarbgebung Ihrer Wahl. Weiße oder andere RAL Farbgebung gegen Mehrpreis<br />
Tapezier- und Malerarbeiten im Inneren des Gebäudes können gegen Mehrberechnung ausgeführt<br />
werden und sind nicht im Basispreis enthalten. Grundsätzlich kommen dann zunächst folgende<br />
Leistungen zum Einsatz : Verschluß der Deckenfugen, Grundierung, Wand- und Deckenbeläge aus<br />
Rauhfasertapete, gestrichen mit weißer wischfester Dispersionsfarbe. Selbstverständlich können Sie<br />
Ihre individuellen Wünsche hinsichtlich der Wand- und Deckengestaltung gegen die Berechnung<br />
eines entspr. Mehrpreises ausführen lassen, wir beraten Sie gern ausführlich.<br />
20. ) BALKON (OPTIONAL, GEGEN MEHRPREIS, VARIANTE 1. TRIFFT AUF HAUS „SABINA“ ZU)<br />
Je nach Hausplanung können ein oder mehrere Balkons ausgeführt werden. Folgende<br />
Ausführungsvarianten stehen Ihnen im Standard zur Verfügung:<br />
1. Betonkragplatte mit ISO- Korb, umlaufender Kastenrinne und Wasserspeier.<br />
Brüstungsgeländer aus verzinktem Stahl mit Ober- und Untergurt sowie vertikalen Streben im<br />
Abstand von ca. 12 cm. Horizontale vollflächige Abdichtung mit entspr. Wandanschluß. Belag<br />
aus frostsicherem Steinzeugmaterial. (Materialpreis bis € 20.-/ m²)<br />
2. Vorgesetzte Holzkonstruktion mit entspr. Wandverankerung. Konstruktion auf Holzstützen.<br />
Material Kiefer/ Fichte. Holzbrüstungsgeländer bestehend aus Ober-und Untergurt, sowie<br />
vertikalen Staketen. Balkonfußboden bestehend aus Holzdielen. Kastenrinne umlaufend mit<br />
Wasserspeier.<br />
Weitere Balkonkonstruktionen, z.B. aus Stahl sind möglich und können entspr. Ihrer individuellen<br />
Hausplanung ausgeführt werden.<br />
21.) EIGENLEISTUNGEN<br />
Eigenleistungen sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch bei Vertragsunterzeichnung als Ergänzung<br />
zum Werkvertrag vereinbart werden. Für in Eigenleistung erbrachte Gewerke kann seitens des<br />
Auftragnehmers keine Gewährleistung übernommen werden. Die Erbringung der Eigenleistungen darf<br />
den festgelegten Bauablauf nicht behindern. Eventuelle Bauverzögerungen durch Eigenleistungen<br />
gehen zu Lasten des Bauherren. Die Erbringung von Eigenleistungen durch die Bauherrschaft kann<br />
nur Gewerkeweise erfolgen. Grundsätzlich sind, falls nichts anderes vereinbart wird, die Tapezier- und<br />
Anstricharbeiten im Inneren des Gebäudes sowie die Bodenbelagsarbeiten Eigenleistungen der<br />
Bauherrschaft und nicht im Basispreis enthalten.<br />
22.) ÄNDERUNGEN DER <strong>BAU</strong>- U. <strong>LEISTUNGSBESCHREIBUNG</strong>, UNTERSCHRIFTEN<br />
Im Verlauf der technischen und ökonomischen Bearbeitung behalten wir uns vor, diese<br />
Baubeschreibung zu ändern, sofern neue technische Vorschriften und / oder wirtschaftliche<br />
Erkenntnisse dieses erforderlich werden lassen und sie den Gebrauchswertwert Ihres Hauses nicht<br />
beeinträchtigen. Änderungen der Bau- u. Leistungsbeschreibung können nur vor<br />
Vertragsabschluß vorgenommen werden.<br />
Die Bauherrschaft bestätigt hiermit den Empfang eines Exemplars der VOB Teil B in der gültigen<br />
Fassung. Ferner bestätigt die Bauherrschaft, den Inhalt der Bau- u. Leistungsbeschreibung und der<br />
VOB Teil B gelesen und verstanden zu haben.<br />
7
Ort, Datum..............................................Bauherrschaft:.............................................<br />
AN:....................................................<br />
8