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Berufliche Rehabilitation – Ihre Chance - HandicapSports

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Infos zur neuen Rahmenvereinbarung<br />

Die Fortschreibung der Rahmenvereinbarung<br />

über den <strong>Rehabilitation</strong>ssport und<br />

das Funktionstraining wird, wie bereits angekündigt<br />

, zum 01.01.2011 in Kraft treten.<br />

Die wesentlichen Ergänzungen/<br />

Änderungen sind hier aufgeführt.<br />

Es wurde nochmals extra aufgeführt, dass<br />

Rehsport in Gruppen ausgeführt wird.<br />

In der Rahmenvereinbarung stehen nur<br />

noch Richtwerte an Übungseinheiten,<br />

diese Richtwerte können nach unten und<br />

oben abweichen. Die Anzahl der nötigen<br />

Übungsstunden legt der Arzt fest.<br />

Für Herzsportgruppen wurde auf Anraten<br />

vom DVPR die Erstverschreibung<br />

(Richtwert) auf 90 Einheiten in 24<br />

Monaten festgeschrieben. Eine Folgeverordnung<br />

ist unter bestimmten Voraussetzungen<br />

möglich. „Eine längere<br />

Leistungsdauer ist nach Einzelprüfung<br />

möglich, wenn die Leistungen notwendig,<br />

geeignet und wirtschaftlich sind.“<br />

Diese Feststellung kann nur der Arzt<br />

treffen. Dazu ist eine Begründung des<br />

Arztes notwendig. Zur Überprüfung<br />

kann der MDK eingeschaltet werden,<br />

was bisher schon möglich war.<br />

Welche Maßnahmen müssen ergriffen<br />

werden um eine Folgeverordnung zu bekommen.<br />

Hierzu erstellt der DBS eine<br />

Broschüre, in der Hinweise für den ausstellenden<br />

Arzt gegeben sind. Sowie die<br />

Broschüre vorliegt, werden wir sie an unsere<br />

Mitgliedsvereine versenden.„Vom<br />

<strong>Rehabilitation</strong>ssport (…) ausgeschlos-<br />

sen sind Maßnahmen, … die Übungen<br />

an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau<br />

oder zur Ausdauersteigerung<br />

dienen (z.B. Sequenztrainingsgeräte,<br />

Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank,<br />

Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät,<br />

Crosstrainer), beinhalten. Eine Ausnahme<br />

stellt insoweit das Training auf Fahrradergometern<br />

in Herzgruppen dar.“<br />

Auf einen Punkt möchten wir nochmals<br />

eingehen, da er nach unserem ersten<br />

Rundschreiben zu vermehrten Anfragen<br />

geführt hat.<br />

In Ziff. 4.7 n.F. ist geregelt, dass Übungen<br />

an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau<br />

oder zur Ausdauersteigerung<br />

dienen (z.B. Sequenztrainingsgeräte,<br />

Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank,<br />

Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät,<br />

Crosstrainer), mit Ausnahme des<br />

Trainings auf Fahrradergometern in<br />

Herzgruppen vom <strong>Rehabilitation</strong>ssport<br />

ausgeschlossen sind. In der bisherigen<br />

Fassung bezog sich der Ausschluss vom<br />

<strong>Rehabilitation</strong>ssport nur auf solche Maßnahmen,<br />

die vorrangig oder ausschließlich<br />

Übungen an technische Geräten, z.B.<br />

Sequenztrainingsgeräten, beinhalten.<br />

Nach der neuen Regelung ist Gerätetraining<br />

kein Bestandteil des <strong>Rehabilitation</strong>ssportes<br />

mehr und kann somit nicht mehr<br />

im Rahmen dessen mit den KK abgerechnet<br />

werden.<br />

Als zusätzliche Leistung des Vereins<br />

kann Gerätetraining aber sehr wohl angeboten<br />

werden. Da diese Leistung jetzt<br />

WBRS BehindertenSport 2011 9

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