Berufliche Rehabilitation – Ihre Chance - HandicapSports
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Infos zur neuen Rahmenvereinbarung<br />
Die Fortschreibung der Rahmenvereinbarung<br />
über den <strong>Rehabilitation</strong>ssport und<br />
das Funktionstraining wird, wie bereits angekündigt<br />
, zum 01.01.2011 in Kraft treten.<br />
Die wesentlichen Ergänzungen/<br />
Änderungen sind hier aufgeführt.<br />
Es wurde nochmals extra aufgeführt, dass<br />
Rehsport in Gruppen ausgeführt wird.<br />
In der Rahmenvereinbarung stehen nur<br />
noch Richtwerte an Übungseinheiten,<br />
diese Richtwerte können nach unten und<br />
oben abweichen. Die Anzahl der nötigen<br />
Übungsstunden legt der Arzt fest.<br />
Für Herzsportgruppen wurde auf Anraten<br />
vom DVPR die Erstverschreibung<br />
(Richtwert) auf 90 Einheiten in 24<br />
Monaten festgeschrieben. Eine Folgeverordnung<br />
ist unter bestimmten Voraussetzungen<br />
möglich. „Eine längere<br />
Leistungsdauer ist nach Einzelprüfung<br />
möglich, wenn die Leistungen notwendig,<br />
geeignet und wirtschaftlich sind.“<br />
Diese Feststellung kann nur der Arzt<br />
treffen. Dazu ist eine Begründung des<br />
Arztes notwendig. Zur Überprüfung<br />
kann der MDK eingeschaltet werden,<br />
was bisher schon möglich war.<br />
Welche Maßnahmen müssen ergriffen<br />
werden um eine Folgeverordnung zu bekommen.<br />
Hierzu erstellt der DBS eine<br />
Broschüre, in der Hinweise für den ausstellenden<br />
Arzt gegeben sind. Sowie die<br />
Broschüre vorliegt, werden wir sie an unsere<br />
Mitgliedsvereine versenden.„Vom<br />
<strong>Rehabilitation</strong>ssport (…) ausgeschlos-<br />
sen sind Maßnahmen, … die Übungen<br />
an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau<br />
oder zur Ausdauersteigerung<br />
dienen (z.B. Sequenztrainingsgeräte,<br />
Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank,<br />
Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät,<br />
Crosstrainer), beinhalten. Eine Ausnahme<br />
stellt insoweit das Training auf Fahrradergometern<br />
in Herzgruppen dar.“<br />
Auf einen Punkt möchten wir nochmals<br />
eingehen, da er nach unserem ersten<br />
Rundschreiben zu vermehrten Anfragen<br />
geführt hat.<br />
In Ziff. 4.7 n.F. ist geregelt, dass Übungen<br />
an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau<br />
oder zur Ausdauersteigerung<br />
dienen (z.B. Sequenztrainingsgeräte,<br />
Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank,<br />
Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät,<br />
Crosstrainer), mit Ausnahme des<br />
Trainings auf Fahrradergometern in<br />
Herzgruppen vom <strong>Rehabilitation</strong>ssport<br />
ausgeschlossen sind. In der bisherigen<br />
Fassung bezog sich der Ausschluss vom<br />
<strong>Rehabilitation</strong>ssport nur auf solche Maßnahmen,<br />
die vorrangig oder ausschließlich<br />
Übungen an technische Geräten, z.B.<br />
Sequenztrainingsgeräten, beinhalten.<br />
Nach der neuen Regelung ist Gerätetraining<br />
kein Bestandteil des <strong>Rehabilitation</strong>ssportes<br />
mehr und kann somit nicht mehr<br />
im Rahmen dessen mit den KK abgerechnet<br />
werden.<br />
Als zusätzliche Leistung des Vereins<br />
kann Gerätetraining aber sehr wohl angeboten<br />
werden. Da diese Leistung jetzt<br />
WBRS BehindertenSport 2011 9