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Amtsblatt - Stadt Augsburg

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<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> Nummer 13/14, 3. April 2009, Seite 68Zu 2.Zu 1.Der <strong>Stadt</strong>rat von <strong>Augsburg</strong> hat am 26.04.2007 beschlossen:- Auf Antrag der Vorhabenträgerin, Familie Roman Held, vom 26.03.2007, wird für einen Teilbereich in Centerville Süd, zwischender Bgm.-Ackermann-Straße im Norden, der Hooverstraße im Süden, der Martin-Luther-King-Straße im Osten und derB17 im Westen, das Satzungsverfahren eingeleitet und der VEP Nr. 280 „Centerville Süd, nördlich der Hooverstraße“ aufgestellt.- Das Aufstellungsverfahren zum BP Nr. 283 II „Centerville Süd“ (Aufstellungsbeschluss des <strong>Stadt</strong>rates vom 23.10.1997 ursprünglichals BP Nr. 283 „Centerville Süd und Cramerton“) wird eingestellt.- Der VEP Nr. 280 ändert in seinem Geltungsbereich den seit dem 23.12.2005 rechtskräftigen BP Nr. 277 „Supply Center“ undhebt diesen insoweit auf.Zu 2.Seit dem Einleitungs-, Änderungs-, Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zum VEP Nr. 280 (siehe 1.) haben sich die tatsächlichenund rechtlichen Voraussetzungen wesentlich geändert. In Abstimmung mit der Vorhabenträgerin und nach einer Berichterstattungim Bauausschuss am 12.02.2009 soll nun zuerst der westliche Teilbereich als „normaler“ Bebauungsplan Nr. 280 Imit dem Titel „Centerville Süd, nördlich der Hooverstraße- Teilbereich West“ weitergeführt werden.Das BP-Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB beschleunigt durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfungnach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen, die frühzeitige Beteiligung gemäß den §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB soll jedoch durchgeführtwerden.Ziele der Planung:Durch die Überplanung des ehemals von den amerikanischen Streitkräften genutzten Areals soll eine städtebaulich geordneteund sinnvolle Nachnutzung sichergestellt werden. Geplant sind drei Teilbereiche mit unterschiedlichen Nutzungen wie allgemeinesWohngebiet, Mischgebiet und ein Sondergebiet „Pflege“. Dieser neue Standort für ein Pflegeheim trägt dem zunehmendenBedarf an solchen Einrichtungen Rechnung. Im Sinne einer nachhaltigen <strong>Stadt</strong>entwicklung soll mit der vorliegenden Planungdie Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung gefördert werden.Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können die Planunterlagenvom 06.04.2009 mit 30.04.2009im Flur des <strong>Stadt</strong>planungsamtes, Maximilianstraße 6, 3. Stock, Montag bis Mittwoch von 7.30 - 16.30 Uhr, Donnerstag von 7.30- 17.30 Uhr und Freitag von 7.30 - 12.00 Uhr eingesehen werden. Ferner können diese Unterlagen im Internet während derAuslegungsfrist unter www.stadtplanung.augsburg.de abgerufen werden. Dort steht auch ein Online-Formular für die Stellungnahmebereit. Ferner können Äußerungen während der o. g. Frist bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong>, <strong>Stadt</strong>planungsamt, Maximilianstraße,vorgebracht werden.Zur Erörterung der Planung und Entgegennahme von Äußerungen steht Herr Gnauert-Jende, Zimmer 240, Tackhaus, 2. Stock,Tel.: (0821) 324-6518 während der Servicezeiten: Dienstag von 8.30 - 12.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 -17.30 Uhr und Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr zur Verfügung.<strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> –Referat 6-<strong>Stadt</strong>planungsamtÖffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigunggemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO)Die <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> - Bauordnungsamt - hat am 20.03.2009 folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen:Aktenzeichen: 630-BA-2008-733-1Bauvorhaben: Anbau von BalkonenBaugrundstück: Freibergseestr. 1Flur Nr.:1259/74, Gemarkung: LechhausenDas o. g. Bauvorhaben wird nach Maßgabe dieses Bescheides und der beiliegenden geprüften Bauvorlagen genehmigt. Diebeigefügten Beiblätter sind Bestandteil dieses Bescheides.

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