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Amtsblatt - Stadt Augsburg

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<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> Nummer 13/14, 3. April 2009, Seite 68Zu 2.Zu 1.Der <strong>Stadt</strong>rat von <strong>Augsburg</strong> hat am 26.04.2007 beschlossen:- Auf Antrag der Vorhabenträgerin, Familie Roman Held, vom 26.03.2007, wird für einen Teilbereich in Centerville Süd, zwischender Bgm.-Ackermann-Straße im Norden, der Hooverstraße im Süden, der Martin-Luther-King-Straße im Osten und derB17 im Westen, das Satzungsverfahren eingeleitet und der VEP Nr. 280 „Centerville Süd, nördlich der Hooverstraße“ aufgestellt.- Das Aufstellungsverfahren zum BP Nr. 283 II „Centerville Süd“ (Aufstellungsbeschluss des <strong>Stadt</strong>rates vom 23.10.1997 ursprünglichals BP Nr. 283 „Centerville Süd und Cramerton“) wird eingestellt.- Der VEP Nr. 280 ändert in seinem Geltungsbereich den seit dem 23.12.2005 rechtskräftigen BP Nr. 277 „Supply Center“ undhebt diesen insoweit auf.Zu 2.Seit dem Einleitungs-, Änderungs-, Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zum VEP Nr. 280 (siehe 1.) haben sich die tatsächlichenund rechtlichen Voraussetzungen wesentlich geändert. In Abstimmung mit der Vorhabenträgerin und nach einer Berichterstattungim Bauausschuss am 12.02.2009 soll nun zuerst der westliche Teilbereich als „normaler“ Bebauungsplan Nr. 280 Imit dem Titel „Centerville Süd, nördlich der Hooverstraße- Teilbereich West“ weitergeführt werden.Das BP-Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB beschleunigt durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfungnach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen, die frühzeitige Beteiligung gemäß den §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB soll jedoch durchgeführtwerden.Ziele der Planung:Durch die Überplanung des ehemals von den amerikanischen Streitkräften genutzten Areals soll eine städtebaulich geordneteund sinnvolle Nachnutzung sichergestellt werden. Geplant sind drei Teilbereiche mit unterschiedlichen Nutzungen wie allgemeinesWohngebiet, Mischgebiet und ein Sondergebiet „Pflege“. Dieser neue Standort für ein Pflegeheim trägt dem zunehmendenBedarf an solchen Einrichtungen Rechnung. Im Sinne einer nachhaltigen <strong>Stadt</strong>entwicklung soll mit der vorliegenden Planungdie Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung gefördert werden.Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können die Planunterlagenvom 06.04.2009 mit 30.04.2009im Flur des <strong>Stadt</strong>planungsamtes, Maximilianstraße 6, 3. Stock, Montag bis Mittwoch von 7.30 - 16.30 Uhr, Donnerstag von 7.30- 17.30 Uhr und Freitag von 7.30 - 12.00 Uhr eingesehen werden. Ferner können diese Unterlagen im Internet während derAuslegungsfrist unter www.stadtplanung.augsburg.de abgerufen werden. Dort steht auch ein Online-Formular für die Stellungnahmebereit. Ferner können Äußerungen während der o. g. Frist bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong>, <strong>Stadt</strong>planungsamt, Maximilianstraße,vorgebracht werden.Zur Erörterung der Planung und Entgegennahme von Äußerungen steht Herr Gnauert-Jende, Zimmer 240, Tackhaus, 2. Stock,Tel.: (0821) 324-6518 während der Servicezeiten: Dienstag von 8.30 - 12.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 -17.30 Uhr und Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr zur Verfügung.<strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> –Referat 6-<strong>Stadt</strong>planungsamtÖffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigunggemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO)Die <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> - Bauordnungsamt - hat am 20.03.2009 folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen:Aktenzeichen: 630-BA-2008-733-1Bauvorhaben: Anbau von BalkonenBaugrundstück: Freibergseestr. 1Flur Nr.:1259/74, Gemarkung: LechhausenDas o. g. Bauvorhaben wird nach Maßgabe dieses Bescheides und der beiliegenden geprüften Bauvorlagen genehmigt. Diebeigefügten Beiblätter sind Bestandteil dieses Bescheides.


<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> Nummer 13/14, 3. April 2009, Seite 69Gründe:Die <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> ist zur Entscheidung über den Bauantrag gemäß Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfGsachlich und örtlich zuständig. Das o. g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtig.Die Genehmigung konnte nach Maßgabe der Prüfvermerke und der in den Beiblättern festgesetzten Nebenbestimmungenerteilt werden (Art. 68 BayBO).Hinweis:Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachungersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt.Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Maximilianstraße 6, 86150<strong>Augsburg</strong> in Zimmer 129 (I. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen,mit dem Sachbearbeiter, Herr Fäustlin, unter der Rufnummer 324-4608 hierfür einen Termin zu vereinbaren.Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in<strong>Augsburg</strong>, Postfachanschrift: Postfach 112343, 86048 <strong>Augsburg</strong>, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 <strong>Augsburg</strong>, schriftlichoder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger,den Beklagten (Beklagter, z.B. <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong>) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmtenAntrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheidsoll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigenBeteiligten beigefügt werden.Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBI2007, 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich der Bayerischen Bauordnung und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzesabgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.- Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.<strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> -Referat 6-BauordnungsamtÖffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigunggemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO)Die <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> - Bauordnungsamt - hat am 19.03.2009 folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen:Aktenzeichen: 630-BA-2008-734-1Bauvorhaben: Anbau von BalkonenBaugrundstück: Freibergseestr. 3Flur Nr.:1259/73, Gemarkung: LechhausenDas o. g. Bauvorhaben wird nach Maßgabe dieses Bescheides und der beiliegenden geprüften Bauvorlagen genehmigt. Diebeigefügten Beiblätter sind Bestandteil dieses Bescheides.Gründe:Die <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> ist zur Entscheidung über den Bauantrag gemäß Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfGsachlich und örtlich zuständig. Das o. g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtig.Die Genehmigung konnte nach Maßgabe der Prüfvermerke und der in den Beiblättern festgesetzten Nebenbestimmungenerteilt werden (Art. 68 BayBO).Hinweis:Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachungersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt.Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Maximilianstraße 6, 86150<strong>Augsburg</strong> in Zimmer 129 (I. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen,mit dem Sachbearbeiter, Herr Fäustlin, unter der Rufnummer 324-4608 hierfür einen Termin zu vereinbaren.Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in<strong>Augsburg</strong>, Postfachanschrift: Postfach 112343, 86048 <strong>Augsburg</strong>, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 <strong>Augsburg</strong>, schriftlichoder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger,den Beklagten (Beklagter, z.B. <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong>) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmtenAntrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheidsoll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigenBeteiligten beigefügt werden.Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBI2007, 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich der Bayerischen Bauordnung und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzesabgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.- Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.<strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> -Referat 6-Bauordnungsamt


<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> Nummer 13/14, 3. April 2009, Seite 70Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigunggemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO)Die <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> - Bauordnungsamt - hat am 19.03.2009 folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen:Aktenzeichen: 630-BA-2008-740-1Bauvorhaben: BalkonsanierungBaugrundstück: Freibergseestr. 5Flur Nr.:1259/72, Gemarkung: LechhausenDas o. g. Bauvorhaben wird nach Maßgabe dieses Bescheides und der beiliegenden geprüften Bauvorlagen genehmigt. Diebeigefügten Beiblätter sind Bestandteil dieses Bescheides.Gründe:Die <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> ist zur Entscheidung über den Bauantrag gemäß Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfGsachlich und örtlich zuständig. Das o. g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtig.Die Genehmigung konnte nach Maßgabe der Prüfvermerke und der in den Beiblättern festgesetzten Nebenbestimmungenerteilt werden (Art. 68 BayBO).Hinweis:Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachungersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt.Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Maximilianstraße 6, 86150<strong>Augsburg</strong> in Zimmer 129 (I. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen,mit dem Sachbearbeiter, Herr Fäustlin, unter der Rufnummer 324-4608 hierfür einen Termin zu vereinbaren.Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in<strong>Augsburg</strong>, Postfachanschrift: Postfach 112343, 86048 <strong>Augsburg</strong>, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 <strong>Augsburg</strong>, schriftlichoder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger,den Beklagten (Beklagter, z.B. <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong>) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmtenAntrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheidsoll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigenBeteiligten beigefügt werden.Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBI2007, 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich der Bayerischen Bauordnung und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzesabgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.- Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.<strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> -Referat 6-BauordnungsamtÖffentliche Ausschreibung nach VOB/ATeilausbau der Pöttmeser Straßea] <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong>, Referat 6, Vergabestelle, Maximilianstr. 6, Zi.-Nr. 547, 86150 <strong>Augsburg</strong>Tel. 0821-324-4605, Fax 0821-324-3084E-Mail vergabe.baureferat@augsburg.de, Internet www.augsburg.de, E-Vergabeplattform: www.ava-online.deb] Öffentliche Ausschreibung, VOB/A, Vergabenummer 660 09 S 05 01c] Ausführung von Bauleistungend] <strong>Augsburg</strong>, Lechhausen – Pöttmeser Straßee] Herstellung der Pöttmeser Straße zwischen Dasinger Straße und Beim GrenzgrabenStraßenbauFrostschutzkies 4500 m³Asphaltierungsarbeiten 6700 m²Stahlbetondurchlass DN 300 50 mBordstein, Rinnen, Dielen 3400 mEntwässerungsmulden 3000 m²h] Beginn der Ausführungsfrist 11.05.09, Ende der Ausführungsfrist 26.06.09i] Vergabestelle, siehe a] oder über www.ava-online.dej] Anforderung gegen Nachweis der Einzahlung von 30 € auf das Konto Nr. 040 006 bei der<strong>Stadt</strong>sparkasse <strong>Augsburg</strong> BLZ 720 500 00 mit dem Vermerk „Pöttmeser Straße“Bei Anforderung der Vergabeunterlagen über die elektronische Vergabeplattform wird kein Entgelt erhoben.o] Ort siehe a]Mittwoch, den 15.04.2009, 10.00 Uhrt] 08.05.2009v] Nachprüfstelle [§ 31 VOB/A] VOB-Stelle der Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86150 <strong>Augsburg</strong><strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> –Referat 6-


<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> Nummer 13/14, 3. April 2009, Seite 71Widmung von WegenDie nachstehend aufgeführten Wege werden mit Wirkung vom 04.04.2009 gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzeszu öffentlichen Wegen der angegebenen Straßenklasse und mit den aufgeführten Beschränkungen gewidmet.Straßenname Anfangspunkt Endpunkt Flurnummer/GemarkungStraßenklasseWidmungsbeschränkungEigentümerweg zwi- Lincolnstraße Geh- und Radweg von der Teilfl. aus 442, 442/4 Eigentümerweg nur Fußgängerschenden Anwesen Madisonstraße zum Geh- und Gem. Kriegshaber verkehrLincolnstraße 8 und 10Radweg entlang der B 17 neuEigentümerweg zwi- Polkstraße Geh- und Radweg von der Teilfl. aus 443/21 Eigentümerweg nur Fußgängerschenden Anwesen Hagenmähderstraße zur Gem. Kriegshaber verkehrPolkstraße 8 und 10MadisonstraßeGeh- und Radweg von Madisonstraße Geh- und Radweg entlang der Fl.Nr. 442/6 Gem. selbstständiger nur FußgängerderMadisonstraße zum B 17 neu Kriegshaber Geh- und Radweg und Radfahrer-Geh- und Radweg ent-verkehrlang der B 17 neuGeh- und Radweg von Hagenmähderstraße Madisonstraße Teilfl. aus 443/17 selbstständiger nur FußgängerderHagenmähderstraße Gem. Kriegshaber Geh- und Radweg und RadfahrerzurMadisonstraßeverkehrStichweg zum Gablinger Gablinger Weg/Teilstück 1 Südwestgrenze des Grund- Fl.Nr. 929/1, 927/1 öffentlicher Feld- gesperrt für FahrzeugeWeg stücks Fl.Nr. 922 Gemarkung Gem. Oberhausen weg aller Art;OberhausenlandwirtschaftlicherVerkehrund Anlieger frei<strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong>Tiefbauamt1 Anlage (Lageplan)StraßenbenennungMit <strong>Stadt</strong>ratsbeschluss vom 19.02.2009 (Drucksache-Nr. 09/00036) erfolgte eine Straßenbenennung im <strong>Stadt</strong>teil Oberhausensüdlich der Thomas-Breit-Straße.Die künftige Straßenbezeichnung lautet:Weg der Barmherzigen SchwesternStraßenschlüssel: 09877Flurkarte: N.W. 12.23.5Postleitzahl: 86154<strong>Stadt</strong>bezirk: 21Planquadrat: H 7Begründung:Vorschlag von Wilhelm-Georg Burkert vom 24.12.2007, u.a.unterstützt durch ein Schreiben des Herrn WeihbischofDr. Dr. Anton LosingerDie Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul haben sich seit dem Jahre 1859 um die Krankenpflege in<strong>Augsburg</strong> verdient gemacht, also seit 150 Jahren.Die stationäre Pflege wurde im städtischen Hauptkrankenhaus begonnen und wird mittlerweile im Vincentinum fortgeführt.Bedeutend für die <strong>Stadt</strong> war aber auch das Wirken der Vinzentinerinnen in den <strong>Stadt</strong>teilen, besonders in Oberhausen. Dorthatte man bereits im Jahre 1877 einen ambulanten Pflegedienst geschaffen und drei Jahre später die wohl älteste KinderkrippeDeutschlands in der Billerstraße übernommen.gez.i. V.W e s e r<strong>Stadt</strong>vermessungsamt


<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> Nummer 13/14, 3. April 2009, Seite 72Verlust des Parkausweises für einen SchwerbehindertenDer blaue Parkausweis Nr. 1210/1189 für einen Schwerbehinderten, ausgestellt von der Straßenverkehrsbehörde der <strong>Stadt</strong><strong>Augsburg</strong>, ist verloren gegangen und wird hiermit für ungültig erklärt.Ansprechpartner: Tiefbauamt, Abt. StraßenverkehrSachbearbeiter: Herr SirchTel.: 324 - 92 24<strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> –Tiefbauamt-Abt. StraßenverkehrStudium zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH)zum Diplom-Verwaltungswirt (FH)Zum 01. Oktober 2010 beabsichtigen wir13 Nachwuchskräftefür den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst als Inspektoranwärter-innen/Inspektoranwärter einzustellen.Die Anwärterinnen/Anwärter absolvieren ein dreijähriges Fachhochschulstudium, das bei erfolgreicher Beendigung mit demakademischen Grad Diplom-Verwaltungswirtin (FH) / Diplom-Verwaltungwirt (FH) abschließt. Während des Studiums werdenAnwärterbezüge (derzeit 892,23 € brutto) bezahlt. Die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes beginntmit der Amtsbezeichnung „Verwaltungsinspektorin“ / „Verwaltungsinspektor“. Im Rahmen der gegebenen Beförderungsmöglichkeitenkann das Amt einer „Verwaltungsoberamtsrätin“ / eines „Verwaltungsoberamtsrates“ erreicht werden. Ein späterer Aufstiegin den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst ist bei entsprechender Eignung ebenfalls möglich.Wir bieten eine interessante Ausbildung, in der gründliche Kenntnisse über die vielseitigen Aufgaben einer Großstadtverwaltungvermittelt werden.Die Einstellung setzt die Teilnahme an einem Auswahlverfahren voraus. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens haben dieBewerber eine Auswahlprüfung abzulegen, die von der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses voraussichtlich am 12.Oktober 2009 durchgeführt wird. Der endgültige Termin der Auswahlprüfung und der Prüfungsort werden den Bewerbern ineinem Zulassungsbescheid des Landespersonalausschusses etwa 14 Tage vor der Prüfung bekannt gegeben. Ein Anspruchauf Einstellung wird durch die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren nicht begründet.


<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> Nummer 13/14, 3. April 2009, Seite 73Zulassungsbedingungen:Zum Auswahlverfahren werden alle Bewerberinnen/Bewerber zugelassen, diea) Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EuropäischenUnion oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungsterminerwerben undb) die in Bayern anerkannte unbeschränkte Fachhochschulreife oder Hochschulreife nachweisen können oder diese bis zumEinstellungstermin erwerben werden.Wir weisen darauf hin, dass nach Art. 23 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz nicht in das Beamtenverhältnis berufen werdendarf, wer bereits das 45. Lebensjahr vollendet hat.Diese Altersgrenze gilt auch für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und danach auf Lebenszeit.Anträge auf Zulassung zum Auswahlverfahren können ab sofort im Personalamt der <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong>, An der Blauen Kappe 18,3. Stock, Zimmer 352 oder in den Bürgerbüros Haunstetten, Tattenbachstr. 15 und Lechhausen, Neuburger Str. 20, abgeholtwerden und müssen bis spätestens 03.07.2009 ausgefüllt im Personalamt wieder abgegeben werden.Wir bitten, dem Antrag keine Bewerbungsunterlagen beizufügen.Lediglich bei Vorliegen einer Behinderung oder ausländischem Bildungsabschluss sind entsprechende Nachweise in Kopiebeizufügen (Bescheid vom Versorgungsamt über Schwerbehinderung oder Gleichstellung durch Arbeitsagentur, Bescheid derZeugnisanerkennungsstelle, Zeugnis mit beglaubigter Übersetzung).Werden Bewerbungsunterlagen dennoch eingereicht, so bitten wir aus Kostengründen um Verständnis, dass diese nicht zurückgesandtwerden können. Wir sichern jedoch zuverlässig zu, diese datengeschützt zu vernichten.Die <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> hat sich verpflichtet ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungenin besonderem Maße zu erfüllen.Auskünfte werden auch unter der Rufnummer 324 22 36 gerne erteilt.<strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong>PersonalamtAusbildung bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong>ab September 2009Altenpflegerinnen und AltenpflegerZum 01.09.2009 stellen wir in unseren Altenhilfeeinrichtungen Schülerinnen und Schüler ein, die den Beruf Altenpflegerin/Altenpflegererlernen möchten.Die dreijährige Ausbildung umfasst 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht an einer Berufsfachschule für Altenpflege,sowie 2.500 Stunden praktische Ausbildung, die überwiegend in einer unserer Altenhilfeeinrichtungen geleistet wird.Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist neben der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes• der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossenezehnjährige Schulbildung, die den Hauptschul abschluss erweitert• oder der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und eine erfolgreich abgeschlosseneBerufsausbildung• oder der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und die nachgewiesene Erlaubnisals Altenpflegehelfer/-in oder Krankenpflegehelfer/-inWir möchten Ihnen als kompetenter Dienstleister im Bereich der Altenarbeit die Möglichkeit bieten, sich in einem zukunftssicherenBeruf zu engagieren, der zwar hohe Anforderungen im persönlichen und sozialen Bereich stellt, Ihnen aber auch vielgeben kann. Überzeugen Sie sich vor Ort im Gespräch mit unseren Fachkräften. Gerne vermitteln wir Ihnen diese Möglichkeit.Zudem bieten wir in der Zentralverwaltung des Eigenbetriebs Altenhilfe <strong>Augsburg</strong> zum 01.09.2009 einen Ausbildungsplatz alsBürokauffrau / Bürokaufmann.Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist hier neben der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes derRealschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährigeSchulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert.Weitere Auskünfte erteilen Frau Sandmeir (Tel. 0821/324-6170) oder Herr Schuster (Tel. 0821/324-6171).Senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 30.04.2009 an den Eigenbetrieb Altenhilfe der<strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong>, Maximilianstr. 9, 86150 <strong>Augsburg</strong>.Die <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungenin besonderem Maße zu erfüllen.Wir bitten um Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können. Daher empfehlenwir dringend, keine Originalzeugnisse, Originalurkunden, etc. der Bewerbung beizufügen. Wir sichern jedoch die Aufbewahrungvon Bewerbungsunterlagen für drei Monate zu. Falls sie von Ihnen in diesem Zeitraum nicht abgeholt werden, werdendie Unterlagen anschließend zuverlässig datengeschützt vernichtet.<strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong>Personalamt


<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Augsburg</strong> Nummer 13/14, 3. April 2009, Seite 74Bekanntmachungen anderer BehördenHaushaltssatzungdes Planungsverbandes Güterverkehrszentrum Raum <strong>Augsburg</strong>für das Haushaltsjahr 2009vom 9. Februar 2009I.Auf Grund der Art. 26 Abs. 1 und Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff GO erlässt der Planungsverband GüterverkehrszentrumRaum <strong>Augsburg</strong> folgende Haushaltssatzung:Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt§ 1im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mitund im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben408.600 Euro9.664.443 Euroab.§ 2Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.638.133 Euro festgesetzt.Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.Verbandsumlagen werden nicht erhoben.§ 3§ 4§ 5Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000Euro festgesetzt.Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009 in Kraft.§ 6entfällt§ 7II.Die Regierung von Schwaben hat mit Schreiben vom 9. März 2009 Gz.: RvS-SG-12-1444-38/2/2 die festgesetzten Höchstbeträgeder Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen genehmigt.III.Der Haushaltsplan liegt vom Tage nach dieser Bekanntmachung an eine Woche lang bei der Geschäftsstelle des Planungsverbandesin <strong>Augsburg</strong>, Maximilianstraße 4, Zi.Nr. 230, während der Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf.<strong>Augsburg</strong>, 16. März 2009Dr. Kurt GriblOberbürgermeister undVerbandsvorsitzenderBekanntmachungen der <strong>Stadt</strong>sparkasse <strong>Augsburg</strong>Für die zu Verlust gegangenen, nachbezeichneten Sparkassenbücher der <strong>Stadt</strong>sparkasse <strong>Augsburg</strong> ist das Aufgebot im Schalterraumder <strong>Stadt</strong>sparkasse <strong>Augsburg</strong> veröffentlicht.Nr. 3415422462Nr. 3415000250<strong>Stadt</strong>sparkasse <strong>Augsburg</strong>

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