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Lernzielkatalog Truppmann Teil 1 - Freiwillige Feuerwehr Eimeldingen

Lernzielkatalog Truppmann Teil 1 - Freiwillige Feuerwehr Eimeldingen

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_________________________________________________________________________LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERG<strong>Lernzielkatalog</strong> <strong>Feuerwehr</strong>-Grundausbildung(<strong>Truppmann</strong>ausbildung <strong>Teil</strong> 1)InhaltsverzeichnisSeiteLehrgangsziel und Lehrgangsübersicht 2Rechtsgrundlagen- Lehrgangsorganisation- Rechtsgrundlagen- Unfallversicherung- Besondere Ausbildung im Rahmen der Erweiterung desKatastrophenschutzes3Brennen und Löschen 9Löscheinsatz- Löscheinsatz- Fahrzeugkunde- Gerätekunde: Persönliche AusrüstungLöschgeräte Schläuche, ArmaturenRettungsgeräteSonstige Geräte- Verhalten bei GefahrTechnische Hilfeleistung- Technische Hilfeleistung- Fahrzeugkunde- Gerätekunde: Persönliche AusrüstungGeräte für einfache technische HilfeleistungSonstige Geräte- Verhalten bei GefahrRettung- Rettung- Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe)111518Fahrzeugkunde 22Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Stand 04/2004 TrM1 - 1 von 24


LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERG__________________________________________________________________________Lehrgangsübersicht <strong>Feuerwehr</strong>-Grundausbildung(<strong>Truppmann</strong>ausbildung <strong>Teil</strong> 1)Lehrgangsziel: Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten imLösch- und Hilfeleistungseinsatz in <strong>Truppmann</strong>funktion unter Anleitung.Rechtsgrundlagenincl. Lehrgangsorganisation (2)und Unfallversicherung (1)6xVorschlag fürStundenzahlBrennen und Löschen2Fahrzeugkunde1Löscheinsatz (16)incl. <strong>Teil</strong>bereichen aus- Fahrzeugkunde (1)- Gerätekunde (5)- Verhalten bei Gefahr (2)24Technische Hilfeleistung (5)incl. <strong>Teil</strong>bereichen aus- Gerätekunde Fahrzeugkunde (8)(1)- Verhalten Gerätekunde bei (8) Gefahr (2)- Verhalten Rettung (1) bei Gefahr (2)Rettung (4)incl. LebensrettendeSofortmaßnahmen (16)161620Leistungsnachweis1(Zahlen in Klammerngeben den Anteil derUnterrichtsstunden an)TrM1 - 2 von 24 Stand 04/2004 Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg


_________________________________________________________________________LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERGAusbildungseinheit Rechtsgrundlagen TrM 1Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer müssen über den Ablauf und die Zielsetzung desLehrgangs informiert werden und am Lehrgangsende Gelegenheit zur Kritik erhalten.Sie müssen die grundlegenden gesetzlichen Regelungen des Brandschutzes soweit diese für ihre Funktionals <strong>Truppmann</strong> auf Gemeindeebene erforderlich sind und die wichtigsten Bestimmungen des Straßenverkehrsrechtswiedergeben oder erklären können.Sie müssen den Umfang des Unfallversicherungsschutzes für <strong>Feuerwehr</strong>angehörige und die Voraussetzungenhierfür wiedergeben können und erklären können, wie sie sich bei Schadenseintritt verhalten müssen.InhalteDie Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmermüssenHinweise- Begriff der <strong>Feuerwehr</strong> - wissen, dass die <strong>Feuerwehr</strong> eine gemeinnützige,der Nächstenhilfe dienende Einrichtungder Gemeinde ist.- Aufgaben der Gemeinde - wissen, dass jede Gemeinde-> auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissenentsprechende leistungsfähige<strong>Feuerwehr</strong> mit einem geordneten LöschundRettungswesen aufzustellen, auszurüstenund zu unterhalten hat.* § 1 (1) FwG* § 3 (1) und (2) FwG- Organisation der Gemeindefeuerwehr-> auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissenentsprechende leistungsfähige<strong>Feuerwehr</strong> mit einem geordneten LöschundRettungswesen aufzustellen, auszurüstenund zu unterhalten hat.-> Die Kosten für die Aus- und Fortbildungund der Einsätze trägt und die Angehörigender Gemeindefeuerwehr einheitlichzu bekleiden sind.- wissen, dass die Gemeindefeuerwehr ausAbteilungen der freiwilligen <strong>Feuerwehr</strong> undgegebenenfalls einer Abteilung Berufsfeuerwehrbesteht.- wissen, dass eine Gemeindefeuerwehr, dienur aus Abteilungen der freiwilligen <strong>Feuerwehr</strong>besteht, die Bezeichnung „<strong>Freiwillige</strong><strong>Feuerwehr</strong>“ führt.- wissen, dass eine Satzung die Gliederungund Verwaltung der Gemeindefeuerwehr regelt.* § 6 (1) FwG* § 6 (3) FwG* Gliederung der eigenenGemeindefeuerwehrvorstellenLandesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Stand 04/2004 TrM1 - 3 von 24


LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERG__________________________________________________________________________Ausbildungseinheit Rechtsgrundlagen TrM 1InhalteDie Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmermüssenHinweise- Angehörige der Gemeindefeuerwehr- Leitung der Gemeindefeuerwehr- Wahl des <strong>Feuerwehr</strong>kommandanten- Wahl der Abteilungskommandanten- wissen, dass die Angehörigen der Gemeindefeuerwehrbei der Ausübung ihres Dienstesstets im Auftrag der Gemeinde tätig sind,deren <strong>Feuerwehr</strong> sie angehören.- wissen, dass die Angehörigen der Abteilungender freiwilligen <strong>Feuerwehr</strong> ihren Dienstehrenamtlich verrichten.- wissen, dass die Gemeindefeuerwehr voneinem <strong>Feuerwehr</strong>kommandanten und die aktivenAbteilungen der freiwilligen <strong>Feuerwehr</strong>von Abteilungskommandanten geleitet werden.- wissen, dass der ehrenamtlich tätige <strong>Feuerwehr</strong>kommandantund sein Stellvertreterdurch die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehrfür 5 Jahre in geheimer Wahlgewählt werden und nach Zustimmung durchden Gemeinderat bestellt werden.- wissen, dass die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandantender aktiven Abteilungender freiwilligen <strong>Feuerwehr</strong> und ihre Stellvertretervon den aktiven Angehörigen der Abteilungenin geheimer Wahl für 5 Jahre gewähltwerden.- Bestellung der Unterführer - wissen, dass die Unterführer (Zug- undGruppenführer) bei den aktiven Abteilungender freiwilligen <strong>Feuerwehr</strong> durch den Abteilungskommandantenim Einvernehmen mitdem <strong>Feuerwehr</strong>kommandanten bestellt werden.- <strong>Feuerwehr</strong>ausschuss,Abteilungsausschüsse- wissen, dass die aktiven Angehörigen derfreiwilligen Abteilungen der Gemeindefeuerwehraus ihrer Mitte einen <strong>Feuerwehr</strong>ausschussauf die Dauer von fünf Jahren wählenund der Vorsitzende dieses Ausschusses der<strong>Feuerwehr</strong>kommandant ist- wissen, dass für die aktiven Abteilungen derfreiwilligen <strong>Feuerwehr</strong> Abteilungsausschüssevon den aktiven Angehörigen der Abteilungenauf die Dauer von fünf Jahren gewähltwerden können.* § 7 (1) und (2) FwG* § 8 (1) FwG* § 8 (2) FwG* § 8 (4) FwG* § 8 (5) FwG* § 18 (1) FwG* § 18 (2) FwGTrM1 - 4 von 24 Stand 04/2004 Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg


_________________________________________________________________________LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERGAusbildungseinheit Rechtsgrundlagen TrM 1InhalteDie Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmermüssenHinweise- Aufnahme der ehrenamtlichTätigen in der Gemeindefeuerwehr- Entlassung und Ausschluss- wissen, dass in die Gemeindefeuerwehr aufgrundfreiwilliger Meldung ehrenamtlich tätigePersonen aufgenommen werden, die-> das 18. Lebensjahr vollendet haben;-> den gesundheitlichen Anforderungen des<strong>Feuerwehr</strong>dienstes gewachsen sind;-> einen guten Ruf besitzen und-> sich zu einer längeren Dienstzeit verpflichten.- wissen, dass ehrenamtlich tätige <strong>Feuerwehr</strong>angehörigeauf eigenen Antrag aus dem aktivenDienst zu entlassen sind, wenn derDienst in der <strong>Feuerwehr</strong> für diese Angehörigenaus persönlichen oder beruflichen Gründeneine besondere Härte bedeutet.- wissen, dass, wenn ehrenamtlich tätige <strong>Feuerwehr</strong>angehörigeihre Wohnung in eine andereGemeinde verlegen, sie auf Antrag ausdem aktiven Dienst zu entlassen sind.- wissen, dass ehrenamtlich tätige <strong>Feuerwehr</strong>angehörigebei fortgesetzter Nachlässigkeitim Dienst oder bei schweren Verstößen gegendie Dienstpflichten aus der Gemeindefeuerwehrausgeschlossen werden kann- Dienstpflichten - wissen, dass die ehrenamtlich tätigenAngehörigen der Gemeindefeuerwehrverpflichtet sind-> am Dienst einschließlich der Aus- undFortbildung regelmäßig pünktlich teilzunehmen;-> bei Alarm sich unverzüglich zum Dienstam Alarmplatz einzufinden;-> den dienstlichen Weisungen der Vorgesetztennachzukommen;-> im Dienst ein vorbildliches Verhalten zuzeigen und sich den anderen Angehörigender <strong>Feuerwehr</strong> kameradschaftlich zuverhalten;-> Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriftensowie gerätespezifische Hinweisefür den Dienst zu beachten;-> die ihnen anvertrauten Ausrüstungstücke,Geräte und Einrichtungen gewissenhaftzu pflegen und sie nur zu dienstlichenZwecken zu benutzen.* § 10 (1) FwG* Verpflichtung nachdem Verpflichtungsgesetz* § 12 (1) FwG(z.B. Pflege schwerstkrankeroder behindertePersonen)* § 12 (2) FwG* § 12 (4) FwG* § 14 (1) FwGLandesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Stand 04/2004 TrM1 - 5 von 24


LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERG__________________________________________________________________________Ausbildungseinheit Rechtsgrundlagen TrM 1InhalteDie Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmermüssenHinweise- Dienstplichten (Fortsetzung)- wissen, das <strong>Feuerwehr</strong>dienstvorschriften dieTätigkeiten der <strong>Feuerwehr</strong> regeln.- wissen, dass den Angehörigen der Gemeindefeuerwehrbei Verletzung ihrer Dienstpflichtenein Verweis durch den <strong>Feuerwehr</strong>kommandantenerteilt oder sie vorläufig desDienstes enthoben werden können. GrobeVerstöße kann der Bürgermeister auf Antragdes <strong>Feuerwehr</strong>kommandanten mit einerGeldbuße bis 50,- Euro ahnden.- Verpflichtungserklärung - wissen, dass sie bei Eintritt in den aktivenDienst der <strong>Feuerwehr</strong> besonderen Verpflichtungenin Bezug auf-> Verletzung der Vertraulichkeit desWortes;-> Verletzung von Privatgeheimnissen;-> Vorteilsnahme;-> Bestechlichkeit;-> Verletzung des Dienstgeheimnisses und-> Nebenfolgenunterliegen und eine diesbezügliche Verpflichtungserklärungabgeben müssen.- Straßenverkehrsordnung - wissen, dass der <strong>Feuerwehr</strong>angehörige aufder Anfahrt zum <strong>Feuerwehr</strong>haus die allgemeinenRegeln der Straßenverkehrsordnungeinzuhalten hat.- die Bedingungen der Inanspruchnahme vonSonderrechten und Wegerechten wiedergebenkönnen.- Dienstbetrieb - wissen, dass ein Dienstplan für die Ausbildungund den Übungsdienst aufgestellt wird,der den Umfang und die Inhalte verbindlichfestlegt.- wissen, dass für die Aus- und Fortbildungund für Einsätze ein Anwesenheitsnachweisgeführt wird.* Überblick über Feuer-wehr-Dienstvorschriften* § 14 (2) FwG* § 201 StGB* § 203 StGB* § 331 StGB* § 332 StGG* § 353b StGB* § 358 StGB* § 35 u. 38 StVO* VwV Innenministeriumvom 11. Juni 1981,GABL 1981, S. 747* Auf der Fahrt zum<strong>Feuerwehr</strong>haus nachder Alarmierung sollenkeine Sonderrechte inAnspruch genommenwerden!TrM1 - 6 von 24 Stand 04/2004 Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg


_________________________________________________________________________LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERGAusbildungseinheit Rechtsgrundlagen TrM 1InhalteDie Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmermüssenHinweise- Ersatz von Sachschäden - wissen, dass die Gemeinde ehrenamtlichtätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr,die in Ausübung oder infolge desDienstes einschließlich Aus- und Fortbildungeinen Sachschaden erleiden, diesen Sachschadenauf Antrag zu ersetzen hat, wennder Schaden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig verursacht wurde.- Unfallversicherung - den Umfang des Unfallversicherungsschutzesfür <strong>Feuerwehr</strong>angehörige und die Voraussetzungenhierfür wiedergeben können.- Freistellung, Lohnfortzahlung- wissen, dass ehrenamtlich tätige Angehörigeder Gemeindefeuerwehr, die während derArbeits- oder Dienstzeit an Einsätzen oderder Aus- und Fortbildung teilnehmen, für dieDauer der <strong>Teil</strong>nahme von der Arbeits- oderDienstleistungen freigestellt sind.- wissen, dass die <strong>Teil</strong>nahme an Aus- undFortbildungslehrgängen dem Arbeitgeber o-der Dienstherren rechtzeitig mitzuteilen ist.- wissen, dass eine Kündigung oder Entlassungaus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis,eine Versetzung an einen anderen Beschäftigungsortund jede sonstige beruflicheBenachteiligung aus diesem Grunde unzulässigsind.* § 16 (1) FwG* Grundlagen des Unfallversicherungsschutzes(SGB)* Voraussetzungen undUmfang des Unfallversicherungsschutz* Verhalten imSchadenfall* § 17 (1) FwG* Diskussion über möglicheProblematikLandesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Stand 04/2004 TrM1 - 7 von 24


LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERG__________________________________________________________________________AusbildungseinheitRechtsgrundlagen– Besondere Ausbildung im Rahmen der Erweiterungdes Katastrophenschutzes –TrM 1Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer müssen die grundlegenden Regelungen desBrand- undZivilschutzes soweit diese für die Funktion als <strong>Truppmann</strong> auf Gemeindeebene erforderlich sind,wiedergeben können.Inhalte- Regelungen des ZivilschutzesDie Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmermüssen- die Aufgaben, die Organisation und die Einrichtungendes Zivilschutzes beschreibenkönnen.Hinweise* GG Art. 73, Abs. (1)* Zivilschutzneuordnungsgesetz(ZSNeu-OG), Zivilschutzgesetz(ZSG), Landeskatastrophenschutzgesetz(LKatSG)- Rechte und Pflichten - wissen, dass die Rechte und Pflichten derHelferinnen und Helfer im erweiterten Katastrophenschutzidentisch sind mit den entsprechendenVorschriften des <strong>Feuerwehr</strong>gesetzes.- Freistellung - wissen, dass Helfer sich gegenüber der <strong>Feuerwehr</strong>für eine bestimmte oder unbestimmteZeit zum Katastrophenschutz verpflichten.* Vgl. AE Rechtsgrundlagenund Organisation* § 11 - 17 LKatSG* § 11 - 17 LKatSG- Zusammenarbeit mit anderenEinheiten- wissen, dass der Helfer nach einer förmlichenVerpflichtung zum Dienst im Katastrophenschutzvom Grundwehrdienst befreit ist.- die Möglichkeiten des Zusammenwirkensvon KatS-Einheiten mit Einheiten der alltäglichenGefahrenabwehr kennen.* Einbindung der Fahrzeugedes Katastrophenschutzesin dieörtlichen <strong>Feuerwehr</strong>en,Gefahrgut- und Strahlenschutzeinheiten.TrM1 - 8 von 24 Stand 04/2004 Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg


_________________________________________________________________________LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERGAusbildungseinheit Brennen und Löschen TrM 1Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer müssen die Zusammenhänge zwischen denVerbrennungsvoraussetzungen und den Löschwirkungen der Löschmittel in Grundzügen erklären können.InhalteBrennbarer Stoff- Arten- Einteilung und Zuordnungin Brandklassen- Zusammenhang zwischenAggregatzustand undVerbrennungsverlaufSauerstoff- Zusammensetzung derLuft- Eigenschaften des Sauerstoffs- Brandverhalten von Stoffenin erhöhter Sauerstoffkonzentration,Abschätzender Gefahren an EinsatzstellenZündenergie- Formen der ZündenergieMischungsverhältnis- Verhältnis von Oberflächezur Masse bei brennbarenStoffenDie Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmermüssen- die Arten brennbarer Stoffe sowie ihre Einteilungund Zuordnung in Brandklassen erklärenkönnen.- den Zusammenhang zwischen Aggregatzustandund Verbrennungsverlauf erklärenkönnen.- die Zusammensetzung der Luft und die Eigenschaftendes Sauerstoffs wiedergebenkönnen.- das Brandverhalten von Stoffen in Abhängigkeitvon der Sauerstoffkonzentration und diesich daraus ableitenden Gefahren wiedergebenkönnen.- anhand konkreter Beispiele die verschiedenenFormen der Zündenergie wiedergebenkönnen.- wissen, wie sich das Brandverhalten verschiedenerStoffe verändert, wenn die wirksameOberfläche vergrößert wird.- die Gefahren, die sich aufgrund großer Oberflächenbrennbarer Stoffe ergeben, wiedergebenkönnen.Hinweise* Holz, Kohle, Benzin,Erdgas, Metalle, Öle,Fette* Ausdampfen von Flüssigkeiten(es brennennur die Dämpfe!)* Die Luft ist ein Gasgemisch* Nicht brennbar, unterhältdie Verbrennung* Anzutreffen in Krankenhäusern,Werkstätten,Sanitätsgeräte imRTW* Ausblasen von Arbeitskleidung* Entzündungsgefahrbei gefetteten Gewinden(Sauerstoffflasche)* Mechanische, elektrische,chemische Wärmeenergie(offeneFlamme, heiße Oberflächen)* Holzklotz, Holzwolle,HolzstaubLandesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Stand 04/2004 TrM1 - 9 von 24


LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERG__________________________________________________________________________Ausbildungseinheit Brennen und Löschen TrM 1InhalteDie Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmermüssenHinweise- Der Verbrennungsvorgang - erklären können, dass die Verbrennung eineReaktion zwischen einem brennbaren Stoffund Sauerstoff unter Licht- und Wärmeabgabeist.- Explosionsgrenzen beiGasen und Dämpfen- wissen, dass unterschiedliche brennbareGase und Dämpfe unterschiedliche Explosionsbereichebesitzen.- Flash-Over, Backdraft - die Voraussetzungen und die Vorgänge einesFlash-Over und ein Backdraft erklärenkönnen.- Definition Löschmittel - erklären können, dass Löschmittel Stoffesind, die störend auf den Verbrennungsvorgangeinwirken, indem sie eine oder mehrereVoraussetzungen für die Verbrennung unterbinden.- Löschmittel - die wichtigsten Löschmittel wiedergebenkönnen.- Gefahren durch Löschmittel- wissen, dass bei der Anwendung vonLöschmitteln bestimmte Vorsichtsmaßnahmenzu beachten sind:-> Wasser -> Verbrühungsgefahr durch Wasserdampf-> Überlastung von Bauteilen durch saugundquellfähige Stoffe und Bauschutt-> Materialschäden durch Kontakt mit Löschwasser-> Zersetzung des Löschwassers bei sehrhohen Brandtemperaturen-> Elektrisch leitfähig-> Kohlenstoffdioxid -> Atemgift, deshalb im <strong>Feuerwehr</strong>einsatzimmer Atemschutz tragen-> Zersetzung des Kohlenstoffdioxids beisehr hohen Brandtemperaturen-> Löschschaum -> Verdeckte Hindernisse, Löchern, Einläufenusw.-> Elektrisch leitfähig-> Löschpulver -> Große Löschmittelschäden durch fein verteiltesPulver* Kein Atommodell* Nur Wortgleichung(Kohlenstoff + Sauerstoff= Kohlenstoffdioxid)* Untere / obere Explosionsgrenze* Anhand konkreterBeispiele* Typische Erkennungszeichen* Keine Erklärung derLöscheffekte* Wasser, Löschschaum,Löschpulver,Kohlenstoffdioxid undweitere zum Löschenvon Metallbrändenverwendbare Materialien* Aus 1 l Wasser ->1700 l Wasserdampf* Atemgift nur im Zusammenhangmit stationärenLöschanlagen* Metall- und KohlebrändeTrM1 - 10 von 24 Stand 04/2004 Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg


LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERG__________________________________________________________________________Ausbildungseinheit Löscheinsatz TrM 1InhalteDie Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmermüssenHinweise- Aufgaben der Mannschaft - die Aufgaben der Mannschaft beim Löscheinsatzin einer Gruppe, einer Staffel oder einesTrupps erklären können.- Einsatz mit und ohne Bereitstellung- die unterschiedliche Vorgehensweise beieinem Einsatz mit oder ohne Bereitstellungerklären können.- Antreteordnung - die Antreteordnung nach den Kommandos„Absitzen!“, „Gefahr – alles sofort zurück!“und „Zum Abmarsch fertig!“ beschreibenkönnen.- Sitzordnung - die Sitzordnung beim Ausrücken oder nachdem Kommando „Aufsitzen!“ beschreibenkönnen.- Einsatzbefehl - aufgrund eines Befehls ihre Aufgaben innerhalbeiner Gruppe oder Staffel bei einemLöscheinsatz erklären können.- Fahrzeugkunde - die Geräte für den Löscheinsatz auf demFahrzeug selbstständig finden, entnehmenund verlasten können.- Wasserentnahme ausUnterflurhydranten- Wasserentnahme ausÜberflurhydranten- Wasserentnahme ausoffenen Gewässern undSaugstellen- Einsatzablauf bei Fahrzeugenmit Löschwasserbehälter- Wasserfortleitung undWasserabgabe- einen Unterflurhydranten anhand der Hydrantenschilderselbstständig auffinden können.- die Wasserentnahme aus einem Unterflurhydrantenmit den entsprechenden Schläuchenund Armaturen selbstständig auf- undabbauen können.- die Wasserentnahme aus Überflurhydranten(mit und ohne Fallmantel) mit den entsprechendenSchläuchen selbstständig auf- undabbauen können.- eine Saugleitung selbstständig auf- und abbauenkönnen.- den unterschiedlichen Einsatzablauf beiFahrzeugen mit oder ohne eingebautenLöschwasserbehälter beschreiben können.- einen Löschangriff von der Pumpe bis zurWasserabgabe mit den entsprechendenSchläuchen und Armaturen selbstständigauf- und abbauen können.* C-Strahlrohr, B-Strahlrohr, Schaumangriff,SchnellangriffseinrichtungTrM1 - 12 von 24 Stand 04/2004 Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg


_________________________________________________________________________LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERGAusbildungseinheit Löscheinsatz TrM 1InhalteDie Lehrgangsteilnehmerinnen und LehrgangsteilnehmermüssenHinweise- Rücknahme oder Stellungswechselvon Rohren- Sicheres Verhalten inTreppenräumen- Sicheres Verhalten inBrandräumen- Sicheres Verhalten beiAnwesenheit von ABC-Gefahrstoffen- Arbeiten mit dem Be- undEntlüftungsgerät- die Vorgehensweise aufgrund des Befehls„... –Trupp; Rohr zurück!“ beschreiben undselbstständig durchführen können.- die Vorgehensweise beim Löschangriff überden Treppenraum beschreiben und selbstständigdurchführen können:-> Schlauchreserve-> Schlauchsicherung-> Möglichkeiten für Rauchabzug- aufgrund möglicher Gefahren durch-> Atemgifte,-> Rauch- und Brandausbreitung,-> chemische Stoffe,-> Stichflamme, Flash-over, Backdraft,-> elektrischen Strom,-> explosionsfähige Gas-/Dampf-Luftgemische,-> einstürzende Bauteile, instabileMöblierung,-> instabile Decken und Böden, Luken,Gruben,das sichere Verhalten beim Öffnen von Türenund Vorgehen in Brandräumen beschreibenund in entsprechenden Übungen die gelerntenVerhaltensregeln selbstständig durchführenkönnen.- Gefahrhinweise, die durch-> Gefahrsymbole,-> Gefahrzettel,-> Gefahrnummer und-> farbliche Kennzeichnung von Druckgasflaschengegeben sind, erkennen und mit Worten eindeutigbeschreiben und sich der Situationangepasst verhalten können.- das Be- und Entlüftungsgerät selbstständighandhaben können.* Gefahrenhinweis erkennen,sofort Lagemeldungmit eindeutigerund unmissverständlicherBeschreibungder Kennzeichnung,in Deckung abwartenbis Rückmeldungerfolgt* Keine Interpretationder Gefahrenhinweise!Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Stand 04/2004 TrM1 - 13 von 24


LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERG__________________________________________________________________________Ausbildungseinheit Löscheinsatz TrM 1InhalteDie Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmermüssenHinweise- Arbeiten mit tragbarenLeitern- Selbstretten mit der <strong>Feuerwehr</strong>leine- Arbeiten mit Sprungrettungsgeräten- Einsatz von Kleinlöschgeräten- tragbare Leitern selbstständig entnehmen,transportieren, aufstellen und besteigenkönnen.- Personen über tragbare Leitern selbstständigretten können.- alle Maßnahmen zum Selbstretten mit der<strong>Feuerwehr</strong>leine selbstständig durchführenkönnen.- das Sprungpolster, Sprungtuch und sonstigeörtlich vorhandene Sprungrettungsgeräteselbstständig handhaben können .- Kleinlöschgeräte selbstständig handhabenkönnen.- Begehen von Drehleitern - eine Drehleiter selbstständig begehenkönnen.- Beendigung des Einsatzes - die Vorgehensweise aufgrund des Befehls„Zum Abmarsch fertig!“ beschreiben undselbstständig durchführen können.* mind. Steck- undSchiebleiter* Unterschiedliche Vorgehensweisenbei zurettenden Personenmit oder ohne Bewusstsein* Anschlagen* Einbinden* Gehen* Keine Sprungversuchemit Personen!* Kübelspritze, Feuerlöscher,Löschdecke* Auf- und Abstieg, Einu.AusstiegTrM1 - 14 von 24 Stand 04/2004 Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg


_________________________________________________________________________LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERGAusbildungseinheit Technische Hilfeleistung TrM 1Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer müssen die Aufgabenteilung innerhalb einer Gruppe/Staffelbeim Technischen Hilfeleistungseinsatz erklären und alle Grundtätigkeiten der Trupps und desMelders auf Befehl/Kommando selbstständig ausführen können. Sie müssen wiedergeben können, welche<strong>Teil</strong>e der persönlichen Ausrüstung für Grundtätigkeiten im Bereich der Technischen Hilfeleistung erforderlichsind, welche Schutzwirkungen dies Ausrüstungsteile haben und erklären können, worauf beim Anlegen undTragen besonders zu achten ist. Sie müssen die auf Löschfahrzeugen für die Technische Hilfeleistungmitgeführten Geräte inklusive Verkehrssicherungsgerät und den Gerätesatz Absturzsicherung richtigbenennen, deren Verwendungszwecke wiedergeben und diese selbstständig handhaben können. Sie müssendie Gefahren der Einsatzstellen wiedergeben und sich an Einsatzstellen unter Beachtung der bestehendenoder vermuteten Gefahren richtig verhalten können. Sie müssen sich entsprechend den geltendenEinsatzgrundsätzen und den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften richtig verhalten können.InhalteDie Lehrgangsteilnehmerinnen und LehrgangsteilnehmermüssenHinweise- Persönliche Ausrüstung - die für ihre Tätigkeit innerhalb eines technischenHilfeleistungseinsatzes erforderlichepersönliche Ausrüstung selbstständig undfachlich richtig anwenden können.- Warnkleidung - wissen, dass bei Aufenthalt auf öffentlichenVerkehrsflächen, Warnkleidung zu tragen ist.- Gefahren durch den fließendenVerkehr- wissen, dass trotz abgesicherter Einsatzstellemit Gefahren durch den fließenden Verkehrzu rechnen ist.- Aufgaben der Mannschaft - die Aufgaben der Mannschaft beim technischenHilfeleistungseinsatz in einer Gruppe,einer Staffel oder eines Trupps erklärenkönnen.- Antreteordnung - die Antreteordnung nach den Kommandos„Absitzen!“, „Gefahr – alles sofort zurück!“und „Zum Abmarsch fertig!“ beschreibenkönnen.- Sitzordnung - die Sitzordnung beim Ausrücken oder nachdem Kommando „Aufsitzen!“ beschreibenkönnen.- Taktische Einheiten - die Gliederung von Gruppe, Staffel undselbstständigen Trupp und die Möglichkeit-> der Aufteilung der Gruppe in Staffel undTruppoder-> des fließenden Übergangs zwischenGruppe, Staffel oder Trupperklären können.- Einsatzbefehl - aufgrund eines Befehls ihre Aufgaben innerhalbeiner Gruppe oder Staffel bei einemtechnischen Hilfeleistungseinsatz erklärenkönnen.Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Stand 04/2004 TrM1 - 15 von 24


LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERG__________________________________________________________________________Ausbildungseinheit Technische Hilfeleistung TrM 1InhalteDie Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmermüssenHinweise- Sicheres Verhalten imtechnischen Hilfeleistungseinsatz- aufgrund möglicher Gefahren durch-> Splitter,-> Druck-u. Zugspannungen,-> chemische Stoffe,-> scharfe Kanten,-> elektrischen Strom,-> unkontrolliertes Bewegen von Lasten,-> einklemmen,-> reißen von Anschlagmitteln und Seilen,-> auslaufende brennbare Flüssigkeiten,-> einstürzende Bauteile,das sichere Verhalten in technischen Hilfeleistungseinsätzenerklären und in entsprechendenÜbungen die gelernten Verhaltensregelnselbstständig durchführen können.- Rettungsgrundsatz - die grundsätzliche Vorgehensweise im technischenHilfeleistungseinsatz auf der Grundlagedes Rettungsgrundsatzes beschreibenkönnen:-> Sichern-> Zugang schaffen-> Lebensrettende Sofortmaßnahmen-> Befreien-> Übergabe an den Rettungdienst- Fahrzeugkunde - die Geräte zur technischen Hilfeleistung aufden Fahrzeugen selbstständig finden, entnehmenund verlasten können.- Absichern einer Einsatzstelle- Ausleuchten einer Einsatzstelle- Arbeiten mit einfachenGeräten der technischeHilfeleistung- die Geräte zum Absichern einer Einsatzstelleselbstständig handhaben können.- die Geräte zum Ausleuchten der Einsatzstelleselbstständig handhaben können.- die Geräte zur einfachen technischen Hilfeleistungselbstständig handhaben können.- Sichern gegen Absturz - die Geräte zur Sicherung gegen Absturzselbstständig handhaben können.* Arbeitsbereiche imtechnischen Hilfeleistungseinsatz-> Rettungsbereich-> Geräte-Bereistellungsbereich* Lagemeldungen* Z.B. Brechstange,Werkzeugkasten Bolzenschneider,Blechaufreißer,Kappmesser* Gerätesatz AbsturzsicherungTrM1 - 16 von 24 Stand 04/2004 Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg


_________________________________________________________________________LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERGAusbildungseinheit Technische Hilfeleistung TrM 1InhalteDie Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmermüssenHinweise- Arbeiten mit hydraulischenRettungsgeräten- Arbeiten mit hydraulischeHebegeräten- die hydraulischen Rettungsgeräte:-> Spreizer,-> Schneidgerät und-> Rettungszylinderselbstständig handhaben können.- den hydraulischen Hebesatz, die hydraulischeWinde und die erforderlichen Unterbaumaterialienselbstständig handhabenkönnen.- Arbeiten mit Luftheber - Luftheber und die erforderlichenUnterbaumaterialien selbstständighandhaben können.- Arbeiten mit dem Mehrzweckzug- Arbeiten mit dem Trennschleifer- Arbeiten mit derMotorkettensäge- Arbeiten mit Geräten zurKanalabdichtung- Arbeiten mit einfachenPumpen- den Mehrzweckzug einschließlich der benötigtenAnschlagmittel und Rollen selbstständighandhaben können.- den Trennschleifer selbstständig handhabenkönnen.- die Motorkettensäge einschließlich dererforderlichen Schnittschutzkleidungselbstständig handhaben können.- Schachabdeckungen und Kanaldichtkissenselbstständig handhaben können.- Tauchpumpen und Wassersauger selbstständighandhaben können.* Eventuell Unterstüt1 zung durchForstfachleute* Eventuell Turbinentauchpumpe1 Vgl. Gemeinsamer Hinweis des Innenministeriums, der Unfallkasse und der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg vom 21.03.2005: GUV-I 8624 Ausbildung – Arbeiten mit der Motorsäge und die Konsequenzen für die<strong>Feuerwehr</strong>ausbildungLandesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Stand Stand 04/2004 03.2005TrM1 - 17 von 24


LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERG__________________________________________________________________________Ausbildungseinheit Rettung TrM 1Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer müssen lebensrettende Sofortmaßnahmen imRahmen der Ersten Hilfe selbstständig leisten können.Diese Ausbildung soll unter Berücksichtigung feuerwehrspezifischer Belange auch von Rettungsdienstorganisationendurchgeführt werden!Sie müssen Grundtätigkeiten zur Befreiung von Personen aus lebensbedrohenden Zwangslagen und beimIn-Sicherheit-Bringen von Personen – auch im Zivilschutz – selbstständig durchführen können.InhalteDie Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmermüssenHinweise- Ich kann/will/muss helfen - erkennen, dass Erste Hilfe einfach undselbstverständlich ist und sich der rechtlichenVerpflichtung bewusst sein.- Ängste und innereKonflikte- in die Lage versetzt werden, trotz Ängste undinneren Konflikten, sachgerechte Erste Hilfezu leisten.- Der hilfsbedürftige Mensch - die allgemeinen Verhaltensweisen beim Antreffeneines Betroffenen selbstständigdurchführen können.- Situationsbedingte Spurenund Hinweise- wissen, dass beim Antreffen einer hilflosenPerson auf situationsbedingte Spuren undHinweise vor Ort zu achten ist.- Ablauf einer Hilfeleistung - die systematische und sichere Vorgehensweisebei Notfällen selbstständig und fachlichrichtig durchführen können.- Notruf - einen qualifizierten Notruf selbstständig absetzenkönnen.- Rettungsfahrzeuge - Die Unterschiede zwischen-> Krankentransportwagen,-> Rettungswagen,-> Notarztwagen,-> Notarzteinsatzfahrzeug,-> Rettungshubschrauberwiedergeben können.- Retten aus dem Gefahrenbereich- eine Person aus dem Gefahrenbereichselbstständig in Sicherheit bringen können.- Vitalfunktionen - wissen, dass Atmung, Blutkreislauf und Bewusstseindie Vitalfunktionen des Menschendarstellen und zur Erhaltung des menschlichenLebens unbedingt notwendig sind.* Anschauen, ansprechen,anfassen, trösten,beruhigen* Z.B. Medikamente,leere Tablettenröhrchen,Werkzeuge, Geruch,Elektromaterialusw.* Erkennen,überlegen,handeln* Sachliche Informationsübermittlung,Notrufnummern* Besuch auf einer Rettungswache* Rettungsgriff, z.B.Person aus Fahrzeug(Fahrersitz, Rücksitz,LKW-Kabine)TrM1 - 18 von 24 Stand 04/2004 Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg


_________________________________________________________________________LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERGAusbildungseinheit Rettung TrM 1InhalteDie Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmermüssenHinweise- Notfall - wissen, dass eine Störung der Vitalfunktionen einNotfall ist und Beispiele für die Ursache von Störungender Vitalfunktionen und der anderen Einflussgrößenwiedergeben können.- Überprüfung der Vitalfunktionen- bei Auffinden einer hilflosen Person deren Vitalfunktionenselbstständig überprüfen können.- Freilegen der Atemwege - Maßnahmen zur Freilegung der Atemwege:-> Mundraum kontrollieren, ggf. ausräumen und-> Kopf überstreckenselbstständig durchführen können.- Atemstillstand - einen Atemstillstand selbstständig erkennen könnenund-> Mund-zu-Mund und Mund-zu-Nase (Atemspende),-> mit Beatmungsbeutelselbstständig durchführen können.- Herz-Lungen-Wiederbelebung - die Herz-Lungen-Wiederbelebung allein und zuzweit an erwachsenen Personen mit und ohneBeatmungshilfen selbstständig durchführen können.- Gewalteinwirkung auf denKopf- Bewusstseinsstörung durchHitze- die Folgen einer Gewalteinwirkung auf den Kopfeinschätzen, sowie Erstmaßnahmen und die unterden gegebenen Umständen günstigste Lagerungselbstständig durchführen können.- die Sofortmaßnahmen bei einer Hitzeerschöpfungbeschreiben und selbstständig durchführen können.- Stabile Seitenlage - eine bewusstlose Person bei vorhandener Atmungund Kreislauf selbstständig in die stabile Seitenlagebringen können.- Bewusstloser Kradfahrer - das Abnehmen des Motorradhelmes selbstständigdurchführen können.- Stromunfälle - die Gefahren bei Stromunfällen beschreiben undSofortmaßnahmen selbstständig durchführen können.- Sanitätskasten /Verbandskasten- wissen, welches Gerät und Material zur Versorgungvon Verletzten in Sanitäts- und Verbandkästenauf den <strong>Feuerwehr</strong>fahrzeugen vorhanden ist.* Z.B. Unfall, akute Erkrankung,Vergiftung* Auf Unterschiede zwischenerwachsenen Personenund Kindern hinweisen* Übungen an einemÜbungsmodell* Auf Unterschiede derHLW zw. erwachsenenPersonen und Kindernhinweisen* Z.B. Gehirnerschütterung,Schädel-Hirn-Verletzung* Übungen an mehrerenPersonen unterschiedlicherStatur und Lage;auch Lagerung auf Krankentrage* Durch zwei und durcheinen Helfer* UnterrichtsbegleitendeVorstellung und Verwendungvon Materialien ausSanitäts- und VerbandskastenLandesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Stand 04/2004 TrM1 - 19 von 24


LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERG__________________________________________________________________________Ausbildungseinheit Rettung TrM 1InhalteDie Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmermüssenHinweise- Wunden versorgen - die Grundsätze der Wundversorgung berücksichtigenund mit den Materialien dervorhandenen Verbandskästen Wundenselbstständig versorgen können.- Starke Blutungen - die bei starken Blutungen erforderlichenMaßnahmen wie-> Hochhalten,-> Abdrücken,-> Druckverband anlegenselbstständig durchführen können.* U.a. Maßnahmen beiFremdkörpern in Wunden- Merkmale des Schockzustandes- die Merkmale des Schockzustandes beschreibenund entsprechende Gegenmaßnahmenselbstständig durchführen können.- Verbrennungen - Sofortmaßnahmen bei Verbrennungen beschreibenund selbstständig durchführenkönnen.- Verätzungen - Sofortmaßnahmen bei Verätzungen beschreibenund selbstständig durchführenkönnen.- Knochenbrüche und Gelenkverletzungen- Möglichkeiten zum Erkennen von Knochenbrüchenund Gelenkverletzungen selbstständigerkennen und Maßnahmen zur Ruhigstellungselbstständig durchführen können.- Wirbelsäulenverletzungen - Maßnahmen bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen:-> Lagerung-> Umlagernmit Hilfe von Schaufeltrage, Vakuummatratzeund HWS-Fixiermanschette auf Anweisungdes Fachpersonals unterstützen können.- Beckenverletzungen - die Erstmaßnahmen und die unter den gegebenenUmständen günstigste Lagerungselbstständig durchführen können.- Vergiftungen - Sofortmaßnahmen bei Vergiftungen beschreibenund selbstständig durchführenkönnen.- Schädigungen durch Kälte - Sofortmaßnahmen bei Unterkühlung und Erfrierungenbeschreiben und wirksame Maßnahmenzur Wärmeerhaltung selbstständigdurchführen können.* Schocklagerung* Beruhigend auf Personeinwirken* Mit WolldeckeTrM1 - 20 von 24 Stand 04/2004 Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg


_________________________________________________________________________LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERGAusbildungseinheit Rettung TrM 1Inhalte- Sichern und transportierenvon verletzten PersonenDie Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmermüssen- verletzte Personen auf dem Rettungstuchund/oder der Krankentrage selbstständig lagernund transportieren können.- die zusätzliche Sicherung eines Verletztenauf der Krankentrage durch <strong>Feuerwehr</strong>leinenselbstständig durchführen können.Hinweise* Seitenlage auf derTrageLandesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Stand 04/2004 TrM1 - 21 von 24


LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERG__________________________________________________________________________Ausbildungseinheit Fahrzeugkunde TrM 1Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer müssen wissen, wie und nach welchen Kriterien<strong>Feuerwehr</strong>fahrzeuge eingeteilt werden und die wichtigsten Löschfahrzeugarten sowie die Hauptbestandteileder Beladung wiedergeben können.Inhalte- Systematik der <strong>Feuerwehr</strong>fahrzeuge- Besatzung und Beladungder <strong>Feuerwehr</strong>fahrzeugeDie Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmermüssen- die Systematik der Normbezeichnungen von-> Löschfahrzeugen,-> Hubrettungsfahrzeugen,-> Rüst- und Gerätewagen-> Schlauchwagen-> sonstigen örtlich vorhandenen <strong>Feuerwehr</strong>fahrzeugenerklären können.- die Besatzung und die Hauptbestandteile derBeladung der wichtigsten <strong>Feuerwehr</strong>fahrzeugewiedergeben können.Hinweise* Z.B. „LF 16/12“:Löschgruppenfahrzeug,Besatzung 1/8,Feuerlöschkreiselpumpemit einer Leistungvon 1600 l proMinute, eigebauterLöschwasserbehältermit 1200 l Fassungsvermögen„RW 1“:Rüstwagen Größe 1,Besatzung 1/2* Typische ErkennungsmerkmaleTrM1 - 22 von 24 Stand 04/2004 Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg


_________________________________________________________________________LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERGLandesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Stand 04/2004 TrM1 - 23 von 24


LANDESFEUERWEHRSCHULEBADEN-WÜRTTEMBERG__________________________________________________________________________TrM1 - 24 von 24 Stand 04/2004 Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg

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