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"Widerständige Saat" (PDF) - Saatgutkampagne

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Mit neuem Kapitel zur Qualitätssicherungbei selbstgewonnenem Saatgutund aktuellen Informationenzur EU-Saatgutrechtsreform4. Auflage, Oktober 2014„Widerständige Saat“Über Saatgutindustrie, das EU-Saatgutrechtund das Engagement für Saatgut-Souveränität


„Widerständige Saat“ - der FilmDokumentarfilm von Ella von der Haide (2011), 30 min, OmUEin Film über die Kämpfe um Saatgut-Souveränität anlässlich der BrüsselerAktionstage am 17. und 18. April 2011.Konzerninteressen und Gesetze bedrohendas selbstverständliche Recht,Saatgut selbst herstellen und tauschenzu dürfen. Dahinter stehen transnationaleSaatgut- und Agrarkonzerne,die mit ihren Lobbyfirmen in Brüsselmassiv Einfluss auf die Gesetzgebungnehmen.Mit vielfältigem und buntem Programmprotestierte die europaweite„Kampagne für Saatgut-Souveränität”in Brüssel dagegen und veranstaltetSaatgut-Tauschbörsen, um bäuerliches,freies Saatgut wieder in Nutzung zubringen.Den Film gibt es auch auf Youtube mitUntertiteln in folgenden Sprachen:Deutsch, Englisch, Französisch,Griechisch, Niederländisch,Japanisch und Spanisch.Erhältlich über die Seitewww.saatgutkampagne.org/film.html.Aktionstheater zum Abschluss der Demonstrations- in Brüssel am 18.4.2011Impressum: Autor*innen: Anja Banzhaf, Anne Schweigler und Andreas Riekeberg (V.i.S.d.P.),Fotos: Anne Schweigler, Udo Schilling und Joh. Geiermann (<strong>Saatgutkampagne</strong>),Fotos S. 6/7: Arantxa Aldunzin (Umbruch Bildarchiv), Zeichnungen S. 3/18: titom.be (CC: BY-NC-ND_2.0-be). 4. aktualisiete, ergänzte und überarbeitete Auflagefür die Kampagne für Saatgut-Souveränität im Oktober 2014 veröffentlicht unter:


„Widerständige Saat“ - die Broschüre4. aktualisierte, ergänzte und überarbeitete Auflage – Oktober 2014Die Arbeit der <strong>Saatgutkampagne</strong> unterstützen:Kto.-Inhaber: BUKO-VzF e.V.,IBAN: DE 64 2106 0237 0000 2343 89BIC: GENODEF1EDGStichwort: „<strong>Saatgutkampagne</strong>“INHALT:1. Informieren und engagieren! 42. Organisiert Tauschbörsen! 63. Qualitätssicherung beiselbstgewonnenem Saatgut 84. Die Macht der SaatgutundAgrarchemie-Konzerne 125. Saatgutrecht -eine europäische Erfindung 146. Die umkämpfte Reform desEU-Saatgutrechts 177. Der Gesetzesvorschlag derEU-Kommission vom 6.5.2013 218. Kritik am Gesetzesvorschlag undForderungen zum Saatgutrecht 239. Der Jubelruf der ESA 2510. Sortenschutz und UPOV -die Züchterrechte 2611. Patente auf Pflanzen 2812. Who is who – im Film 30Dank 31


1. Informieren und engagieren!Saatgut ist eine unverzichtbare Basisfür den Anbau unserer Nahrungsmittelin Landwirtschaft und Gartenbau. FürSaatgut- und Agrarchemiekonzerne istes deswegen eine Ressource, mit dersie viel Geld verdienenund Kontrolle über dieNahrungsmittelproduktionbekommenkönnen. Seit Jahrzehntenzüchten sie Sorten,die ihnen diese Kontrolleermöglichen.Entweder sind diesHybridsorten, bei denen immer wiederneues Saatgut gekauft werdenmuss, weil nur die erste Generationguten Ertrag bringt. Oder die Sortensind patentiert und damit vollständigprivatisiert. Nicht zuletzt um sie patentierenzu können, werden sie auchgentechnisch verändert. Mittlerweilewerden auch Patente auf Eigenschaftenerteilt, die nicht per Gentechnikeingebaut wurden. Immer aber sind esSorten, die zum Wachsen energieintensiven„Input“ in Form von Kunstdünger,Pestiziden und Bewässerung brauchen.Saatgutkasten auf der Tauschbörse im „Maison des Cultureset de la cohésion sociale de Molenbeek-Saint-Jean“, BrüsselSeit der Mitte des letzten Jahrhundertsbestimmen Saatgut- und Agrarchemiekonzernein immer mehr Ländern, wasund wie in der Landwirtschaft angebautwird. Eine ihrer zentralen Strategien zurDurchsetzung ihrer Interessenist dabei ihremassive Einflussnahmeauf die Gesetzgebungund auf internationaleHandelsabkommen.Ein Beispiel hierfür istdie aktuelle Überarbeitungder EU-Saatgutverkehrsgesetze.Die Saatgut-Aktionstage vom 17. und18. April 2011 in Brüssel richteten sichgegen eine weitere Verschärfung dieserGesetze und gegen den Ausschlussnicht registrierter Sorten von derSaatgutvermarktung. Die „Kampagnefür Saatgutsouveränität“ (<strong>Saatgutkampagne</strong>)protestierte dabei zusammenmit Initiativen und Organisationen ausvielen europäischen Ländern gegen dieDominanz der Saatgut- und Agrarchemiekonzerne.Davon berichtet der Film„Widerständige Saat“.


1. Informieren und engagieren!Mit der ersten europäischen Saatgut-Tauschbörse in Brüssel und dezentralenSaatgut-Veranstaltungenan vielen verschiedenenOrten in Europa,besonders in Polen undin Portugal, zeigtenAktivist*innen und Samen-Liebhaber*innen,wie wichtig der Aufbauvon konkretenAlternativen ist.Es braucht mehr Menschen, die sichfür Saatgut interessieren und sichdarum kümmern, wie man es erhältund nutzt, und die praktisch aktivwerden. Bei Saatgut-Tauschbörsen tauschen(Hobby-)Gärtner*innen nicht nurSaatgut aus, sondern auch ihr Wissenüber den Anbau und die Nutzung derPflanzen sowie andere interessanteInformationen. Tauschbörsen sind guteOrte für Austausch und Vernetzung,die viele Menschen aus verschiedenenKulturen und unterschiedlichen Altersansprechen.Die „Kampagne für Saatgutsouveränität“ruft auf zu „Saatgut-Tauschbörsenüberall“. Mehr darüber und eine„Wie-organisiere-ich-eine-Tauschbörse“Checkliste ist auf dennächsten Seiten zufinden.Unser Ziel ist Saatgut-Souveränität: Menschensollen über Saatgutfür ihre Lebensmittelselber verfügen können.Dazu gehört eineentsprechende sozialePraxis mit regional angepassten, freienund samenfesten Sorten – sei es in derbäuerlichen Landwirtschaft oder in urbanenGemeinschaftsgärten, in Haus- undKleingärten oder auf dem Balkon. Gleichzeitigist eine Saatgut- und Agrarpolitiknötig, die diese Praxis und den Zugangzu Saatgut fördert und die Dominanz derSaatgutkonzerne bricht, indem die Privatisierungvon Saatgut und gentechnischverändertes Saatgut verboten werden.Dafür engagieren wir uns! Und auchIhr seid herzlich eingeladen, Teil derweltweiten wachsenden Bewegung fürSaatgut- und Ernährungssouveränitätzu werden!Protestzug durchs EU-Viertel in Brüssel am 18.4.2011


2. Organisiert Saatgut-Tauschbörsen!Überall wächst das Interesse an Landwirtschaft,an Garten- und Selbstversorger-Projekten.Immer mehr Menschendenken darüber nach, wie sie ihre Lebensmittelversorgungauf die eine oderandere Weise wieder in die eigene Handnehmen können.Doch wo kommt das Saatgut für dieaufkeimenden Gärten und Projekte her?Oft genug leider in Form unfruchtbarerHybride (F1) aus dem Garten-Center. Damitverschenkt man die Chance, eigenesSaatgut fürs nächste Jahr zu gewinnen– ein Stück Unabhängigkeit. Aber nochgibt es Alternativen: freies und fruchtbaresSaatgut! Man findet es bei Erhaltungsinitiativen,bei dem Kleinbauernoder der alten Gärtnerin nebenan ...Wir lassen uns diese Alternativennicht verbieten, schließlich haben dieMenschen in der ganzen Welt immerschon Saatgut getauscht und so einereiche Vielfalt geschaffen. Freier Zugangzu Saatgut ist ein Menschenrecht.Organisiert Tauschbörsen und Samenfeste!Tauscht Saatgut und Setzlinge!Schaut welche Sorten in eurer Regiongut wachsen und macht euch unabhängigervon den Saatgut- und Chemie-Konzernen! Je mehr Saatgutbörsen wirveranstalten, umso weniger haben dieKonzerne uns in der Hand. Und außerdemschmeckt es aus dem eigenen Gartenbesser!Checkliste:Wer organisiert die Tauschbörse?Wenn ihr noch nicht genug Leute fürdie Organisierung seid, könnt ihr überAushänge (Kulturzentrum, Bioladen,Schrebergarten usw.) oder direktesAnsprechen von möglicherweiseinteressierten Leuten und GruppenMitmacherInnen finden. Z.B. interessierteFreund*innen, Gemeinschaftsgärten,Anti-Gentech-Gruppen, Bio-Verbände,lokale Greenpeacegruppe ...Woher kommt das Saatgut für dieTauschbörse?Lokale Gärtner*innen, Hobby- undBerufsgärtner*innen werden eingeladenfruchtbares Saatgut mitzubringen(keine Hybride = F1). Zur UnterstützungErhaltungsinitiativen einladen und beiihnen Rat holen! Gerade da die eigene


2. Organisiert Saatgut-Tauschbörsen!Saatgut-Gewinnung noch nicht wiederso üblich ist, kann die Zusammenarbeitmit einer Erhaltungsinitiative odereinem kleinen Biozüchter hilfreich sein.Eine weitereMöglichkeit das ganzein Gang zu bringenist, nicht nur Saatgutzu tauschen, sondernauch Setzlinge, die esvielleicht eher schonim eigenen Gartengibt.Wo und wann soll dieSaatgut-Tauschbörsestattfinden?Schön ist draußen, aber es brauchteine Schlechtwettervariante. Ansonstenist das abhängig davon, mit wem (mitLeuten aus einem Gemeinschaftsgartenoder von einem Biohof?) und wie groß(mit wieviel zusätzlichem Programm)der Tag organisiert wird. Am Bestenbevor die Gartensaison startet.Was kann es außer Saatgut undSetzlingen noch geben?• Kulinarisches (Freiwillige finden, dieTon-Steine-Gärten in Berlin am Via-Campesina-Tag 2011Essen und Getränke organisieren),• kulturell und politisch anreichern (z.B.„Spezialisten“ einladen für kleinenVortrag, Erklärungen, Film und /oderAusstellungen zeigen),• Wissensaustausch:praktische Workshopszu Saatgut-Gewinnung undanderen Themen,• Informationsständezum Thema:Büchertisch, Flyer,Unterschriftenlistenund anderes,• Kinderprogramm (z.B. Kartoffeldruck,Gesichter-Schminken),• Mitmach-Pflanzaktionen.Gezielte Einladungen und Werbung!Wichtiger Faktor: zusammen Spaßhaben! Letztlich geht es auch um denAufbau von sozialen-Netzwerken.Eine ausführlichere Checklistefür die Organisation einer Saatgut-Tauschbörse und nützliche Infos findetihr unter: www.seedysunday.org!


3. Qualitätssicherung bei selbstgewonnenem SaatgutViele motivierte Gärtner*innen habendas Saatgut-Selbstgewinnen wieder fürsich entdeckt. Mitunter fehlt jedochhierfür das Wissen, und Beobachtung,Selektion und Sortenreinheit kommenzu kurz. Selbstgewonnenes Saatgutwird voll Begeisterung untereinandergetauscht – aber das Ergebnis kann imLaufe der nächsten Jahre sehr frustrierendsein. Zwar gelten im Haus-, Gemeinschaftsgartenoder in manchenkleinbäuerlichen Strukturen sicherlichandere Qualitätsansprüche als in derindustriellen Landwirtschaft oder demmarktorientierten Gemüsebau: das Saatgutmuss nicht so perfekt sein, der eineoder andere „Ausreißer“ innerhalb einerSorte kann erfreulich sein. Nicht jedePflanze oder Frucht muss wie die anderesein. Vielfalt und lange Erntezeiträumemachen hier Freude, Einfalt gemäß derDUS-Kriterien kann sogar langweilig sein.Dennoch ist es auch in diesem Kontextschade und kann ärgerlich sein, wennnicht in der Packung ist, was man sichvorgestellt hat oder das Saatgut schlechtkeimt. Für die Qualitätssicherung hilftinsbesondere, das Wissen um den Samenbauzurückzuerobern und weiterzugeben!Ein zum Lernen und Stöbernhilfreiches Buch ist das „Handbuch derSamengärtnerei“ von Andrea Heistinger.Hier einige grundlegende Aspekte:Angepasstheit an Bedürfnisse: Die Eigenschaftender Sorten sollten geeignetsein für die jeweiligen Bedürfnisse! Diesesind im kleinstrukturierten Feld andersals im großen Anbau: wichtig könnenz.B. guter Geschmack, Farbe und Formder Früchte und ein breites Erntefenstersein.Stimmigkeit der Sorte/Population: InGärten und manchen kleinbäuerlichenStrukturen sind Populationen mit einigerVariabilität besser für den Anbau geeignetals eng gezüchtete, sehr einheitlicheSorten. Die Populationen sollten aber aufgemeinsame Eigenschaften schließen lassenund ein insgesamt stimmiges Bild abgeben.Daher sind das Beobachten, Dokumentierenund Selektieren wichtige Elementedes Samenbaus. Es sollte beispielsweiseeine bewusste Entscheidung sein,ob eine Population in ihren Merkmalenerhalten oder in eine bestimmte Richtungverändert werden soll; die Auswahl


3. Qualitätssicherung bei selbstgewonnenem Saatgutder Samenträger aus dem Bestand geschiehtbesser nicht zufällig. Wird nichtauf Sorteneigenschaften und -reinheitgeachtet, kann diesüber die Jahre hinzu Ertragseinbußenoder zum Verlustgeliebter Merkmaleführen.B e s t a n d s g r ö ß e :Fremdbefruchterlaufen in kleinen PopulationenGefahr,eine Inzuchtdepressionzu bekommen: Sie brauchen fürden Erhalt ihrer genetischen Variabilitätdie Befruchtung von vielen Pflanzen.Werden sie in zu kleinen Beständen angebaut,degenerieren sie, werden klein,krüpplig und bringen schlechten Ertrag.Gleichzeitig können sich Fremdbestäuberleicht verkreuzen und müssen entwederräumlich, zeitlich oder mechanisch isoliertwerden. Für Anfänger*innen ist esdaher einfacher, zunächst mit Selbstbefruchternzu beginnen.Beobachtung und Dokumentation sindim Samenbau sehr wichtig: Wie sieht derPflanzenbestand aus? Wann ist das Saatgutreif? Wenn beimAnbau etwas schiefging, die Möglichkeiteiner Auskreuzungbesteht, die Samenträgernass warenetc., kann das notiertwerden. Zudemsollten Pflanzen,trocknendes Saatgutund Samenträger,Tütchen etc. unbedingt beschriftet werden!Allzu schnell passiert es sonst, dassman bei der Saatgutarbeit durcheinanderkommt.Ein kleiner Ausschnitt der Mais-Vielfalt (Brüssel 17.4.2011)Reinigung: Das Saatgut sollte zumindestgrob gereinigt sein, unter anderem,um möglicherweise in Blättern oderFruchtfleisch vorhandene Krankheitenzu entfernen. Auch sollten die Körnernicht verklebt sein. Bei sehr feinen Sämereienwie Feldsalat oder Möhren wirddie Aussaat noch mühsamer, wenn dasSaatgut nicht gut gereinigt ist.


3. Qualitätssicherung bei selbstgewonnenem SaatgutKeimfähigkeit: In der industriellenLandwirtschaft und in den meisten Erwerbsgärtnereiengilt eine hohe Keimfähigkeitals elementar. Auch gesetzlichist festgelegt, dass in Verkehr gebrachtesSaatgut eine bestimmte Mindestkeimfähigkeithaben muss.Natürlich soll das Saatgut auch imSelbstversorgergarten keimen. Wichtigist hier für die Saatgutgewinnung: vollausgereifte Samen keimen besser! Ist dieKeimfähigkeit jedoch einmal nicht sohoch, gibt es im eigenen Garten einigeMöglichkeiten, darauf einzugehen: eskann enger gesät und hinterher ausgelichtetwerden, oder man sät nach, wennnur wenig gekeimt ist. Man kann aucheinen Keimtest machen, um die Keimfähigkeitvor der Aussaat herauszufinden.Solange kommuniziert wird – etwa perMarkierung auf der Tüte – dass das Saatgutbeispielsweise nur zur Hälfte keimt,kann dieses auch getauscht werden.Pflanzenkrankheiten sind in Monokulturenwahrscheinlicher als imHausgarten, bei eng gezüchteten, sehreinheitlichen Sorten verheerender alsbei vielfältigen Populationen. Natürlichsollte aber auch im Hausgarten auf dieGewinnung von gesundem Saatgut geachtetwerden. Grundlage für gesundePflanzen mit gesunden Samen ist einlebendiger, humusreicher Boden. Vonkranken Pflanzen sollte grundsätzlichkein Saatgut genommen werden, undein gründliches Reinigen und Trocknendes Saatgutes ist wichtig. Sind Bohnenoder Erbsen von Käfern befallen, kanndas Saatgut für zwei Wochen eingefrorenwerden.Lagerung: Saatgut ist je nach Kultur z.Teinige Jahre haltbar. In jedem Fall solltees vor der Aufbewahrung gut durchgetrocknetwerden und dann kühl, trockenund am besten auch dunkel und mäusesichergelagert werden.Auch wenn das alles ein bisschen vielklingt – nicht abschrecken lassen! Mankann mit einfachen Kulturen anfangen,und wächst in das andere mit der Zeithinein. Das Wichtigste, was vielen heutzutagefehlt, ist das Wissen um die Saatgutarbeitund die Praxis darin. Dieses zurückzuerlangenwird nur langsam undmit ein bisschen Anstrengung gehen,aber es wird sich lohnen!!


3. Qualitätssicherung bei selbstgewonnenem SaatgutWie weiß ich nun, ob z.B. auf Saatguttauschbörsenein gewisses Qualitätsniveaugehalten wird?Momentan kann das z.T. etwas kompliziertsein, weil viele Leute am Ausprobierenund Wiedererlernen sind. Dakann man wohl einfach nur mitmachen,auch ausprobieren, spielen, selber lernenund sich immer wieder überraschen lassen.Oder nachfragen: wer sich mit denSamengärtner*innen unterhält kriegtvermutlich ein gutes Bild davon, auf wassie geachtet haben und auf was nicht.Toll ist natürlich, wenn die Menschenschon lange gärtern und das Saatgut,das sie zum Tausch anbieten, auch selberverwenden. Die meisten freuen sich,wenn sie nach ihren Erfahrungen in derSaatgutarbeit gefragt werden und wennein persönliches Gespräch darüber entsteht.Auf vielen Tauschbörsen wird Saatgutvon Erhaltungsorganisationen und anderenGruppen angeboten, die sich z.T.schon lange mit Saatgut beschäftigenund Strategien entwickelt haben, wiesie die Qualität einigermaßen sichernkönnen. Manche dieser Organisationenversuchen auch, durch Saatgut-Praxisseminareihre Sortenpat*innen und -erhalter*innen weiterzubilden und gutzu betreuen, hier lässt sich vieles lernen!Letztendlich ist es jedoch auch wichtig,dass nicht nur im Hausgarten undin den ganz kleinen Strukturen selbstgewonnenes Saatgut verwendet wird.Auch wer höhere Ansprüche an dasSaatgut hat, oder wer über den Gartenzaunin Richtung Erwerbsgärtnereiund Landwirtschaft schaut, solltenicht alles Saatgut von spezialisiertenUnternehmen beziehen müssen. Hiersind weitere Strategien notwendig undmöglich, um die Qualität des Saatguteszu sichern: z.B. Wissen gezielt aufbauenund austauschen, gute Beschreibungenund Dokumentationen anfertigen, klareAbsprachen treffen, Vertrauen schaffen,Netzwerke und solidarische Strukturenaufbauen, mit Züchter*innen undSaatgutvermehrer*innen zusammenarbeiten,gute Rückmeldungen geben undden persönlichen Kontakt fördern.


4. Die Macht der Saatgut- und Agrarchemie-Konzerne… in der Züchtungsarbeit(GVO) forciert die Zerstörung der VielfaltEin erhebliches Problem im Bereich der noch einmal.Pflanzenzüchtung ist der wachsende Einflussder Agrarchemiekonzerne und ih-auf die Profitmaximierung der Chemie-Die Ausrichtung der Pflanzenzüchtungrer Zuchtziele. In denIndustrie ist eine ge-letzten Jahrzehntenwurden viele mittelständischeZüchterfirmenvon transnationalenKonzernender Pestizid- undKunstdüngerproduktionaufgekauft.Diese haben keinInteresse an genügsamen und lokal angepasstenSorten. Ihr Züchtungsziel sindlandwirtschaftliche Sorten, die an denInput ihrer Agrarchemie angepasst sind.Denn diese Konzerne machen mehr Ge-finanzierten.winn mit dem Verkauf von Pestizidenund Kunstdünger als mit dem Verkaufvon Saatgut. Das Saatgut wird zu einemWurm am Haken des Anglers, der denFisch – hier: die Bauern – anbeißen lassensoll, damit sie dann die zum Gedeihender Saat nötige Agrarchemie kaufen.Besonders die Produktion von gentechnischveränderten PflanzenkonstruktenZwischenkundgebung vor der EU-Generaldirektion am 18.4.2011fährliche Sackgasse,denn sie geht einhermit einem fortschreitendenVerlust anlandwirtschaftlicherbiologischer Vielfalt.Um diesen Trend zubremsen, muss sichPflanzenzüchtung amWohl der Pflanzen und der Menschenorientieren, die sich von ihnen ernähren.Sie ist eine gesamtgesellschaftlicheAufgabe und aus öffentlichen Mitteln zu… immer weniger Konzerne habenimmer mehr KontrolleDie Marktkonzentration steigt ständig:Mittlerweile kontrollieren die drei Saatgut-und Agrarchemiekonzerne Monsanto,DuPont und Syngenta bereits 53 Prozentdes weltweit gehandelten Saatgutes.Zusammen mit den deutschen FirmenBayer, BASF, KWS und der französische


5. Saatgutrecht - eine europäische ErfindungDas Saatgutrecht mit dem Saatgutverkehrsgesetzund einigen zugehörigenVerordnungen regelt, welches Saatgutvermarktet werden darf und welcheKriterien es dafür erfüllenmuss. Wie beieiner Medikamentenzulassungoder bei einerVorzensur für Bücherdarf Saatgut nurmit einer staatlichenZulassung als Waregehandelt werden.Nun kann man fragen:Saatgut vermitteltdoch Leben und Vielfalt– warum muss überhaupt staatlichfestgelegt werden, was davon erlaubt istund was nicht? Saatgut – sofern es nichtgentechnisch verändert ist – müsste ansich überhaupt nicht mit einem Zulassungsverfahrenbelegt werden, denn dieEinrichtung von Zulassungsverfahren bedeutetja auch immer ein Handelsverbotfür das, was nicht zugelassen ist.Das Saatgutverkehrsrecht wurde in denletzten 100 Jahren in Europa erfundenund entwickelt, als Saatgut immer mehrvon einem Gegenstand des Tausches unterNachbarn zu einer handelbaren Warezwischen einander fremden Marktteilnehmernwurde. Mit der Begründung,nur gutes Saatgutzum Markt zulassenzu dürfen, umausreichende Erntenzu sichern, wurdenbestimmte Kriterienaufgestellt, dieSaatgut erfüllenmuss. Mindestanforderungensindz.B. Reinheit undKeimfähigkeit. Darüberhinaus muss eine Sorte, um „in denVerkehr gebracht“ werden zu dürfen,ein Zulassungsverfahren durchlaufen,um in die Sortenliste aufgenommen zuwerden. Die Zulassungskriterien dafürsind Unterscheidbarkeit (Distinctness),Homogenität (Uniformity) und Stabilität(Stability) – in Abkürzung der englischenBezeichnungen dieser Kriterien sprichtman auch von den „DUS“-Kriterien.Diese „DUS“-Kriterien orientieren sichan den Sortenvorstellungen und Neu-Getreide-Schaugarten auf dem Hof Ulenkrug


5. Saatgutrecht - eine europäische Erfindungzüchtungen der Industrie. Vielfaltssorten,traditionelle, regional angepasste, bäuerlicheSorten erfüllen diese Kriterien inder Regel nicht. Sie zeichnen sich geradedadurch aus, dass sie eine genetische Varianzinnerhalb der Sortenaufweisen und auchnicht stabil über die Generationenhin sind. DieseEigenschaften machendie Sorten anpassungsfähigan sich ändernde regionaleoder klimatischeBedingungen. Geradedamit sind sie eine zentraleAusgangsbasis fürzukünftige Züchtung.Die Kriterien für dieMarktzulassung von Sortenführen zusammenmit den Anforderungen an die Homogenitätvon Acker- und Gartenfrüchten, diedie Abnehmer und Verarbeitungsindustriehaben, zu einer massiven Verdrängungbäuerlicher Sorten von den Feldernund aus den Gärten. Traditionelle, regionaleund bäuerliche Sorten erfüllen die„DUS“-Kriterien nicht, deshalb wurden sienicht zum Handel zugelassen und kaumnoch genutzt. Die Einführung eines Sortenkatalogesim Jahr 1934 hat in Deutschlandbeispielsweise 72% der damals erhältlichenSorten zum Verschwindengebracht. Einige Sortenkonnten in Nischen undvon „Liebhabern“ (Erhaltungsinitiativen)erhaltenwerden, sie werdenheute Erhaltungssortengenannt.In einer rechtlichenGrauzone handelten Erhaltungsinitiativenwiedie Arche Noah in Österreich,Pro Specie Rarain der Schweiz oder dieVereine VERN, VEN undDreschflegel in Deutschland,wenn sie Saatgut von Erhaltungssortenan GärtnerInnen abgaben.Seit 1966 gilt in der EG bzw. der EU dasSaatgutverkehrsrecht. Bislang legen 12Richtlinien den rechtlichen Rahmen fürkommerzielles Saatgut verschiedenerPflanzensortengruppen vor, z.B. Ackerfrüchte,Gemüse, Ölsaaten, Rüben, Kar-Saatgut-Börse in Brüssel am 17.4.2011


5. Saatgutrecht - eine europäische Erfindungtoffeln oder Zierpflanzen. Diese Richtlinienmussten von den Mitgliedsstaatenin nationales Recht umgesetzt werden.In den Jahren 2008 bis 2010 wurdenaußerdem sogenannte „Erhaltungsrichtlinien“verabschiedet,mit denen diegesetzliche „Lücke“ beimInverkehrbringen vonSaatgut bäuerlicher Sortengeschlossen werden sollte.Die EU-Richtlinien 2008/62und 2009/145 sehen auchfür Erhaltungssorten denEintrag in eine Sortenlistevor.Die Kosten und der bürokratische Aufwandsollen im Vergleich zwar niedrigersein, gleichzeitig aber werden Beschränkungenfestgeschrieben: Saatgut vonErhaltungssorten darf nur in definierten„Ursprungsregionen“ erhalten werdenund der Marktanteil einer Sorte nichtmehr als 0,5% (je nach Art unterschiedlich)Marktanteil an ihrer Art überschreiten.Zusätzlich dürfen alle Erhaltungssortenzusammen insgesamt nicht mehr als10% einer Art ausmachen. Außerdem gibtes in der Richtlinie die Kategorie „Sortenfür besondere Bedingungen” (Amateursorten)mit Packungsobergrenzen.In Deutschland wurde die Richtlinieim Juli 2009 durch die„Erhaltungsverordnung“umgesetzt (dazu gibt eseine Erklärung der Kampagne).Die nationalenUmsetzungen lassen sichauf http://eur-lex.europa.eu finden, und zwar perSuche nach der Celex-Nummer „72008L0062“bzw. „72009L0145“ oder„72010L0060“.Die EU-Erhaltungsrichtlinien erfüllennicht ihren angeblichen Zweck:sie erleichteren weder die Arbeit vonErhalter*innen noch unterstützen siedie biologische Vielfalt – vielmehr garantierensie der Saatgutindustrie 90% desMarktes. Ihre vorgeschriebene Evaluierungist seit Ende 2013 überfällig.Die Gesetzgebung in der Schweiz istseit langem vielfaltsfreundlicher, dortdroht aber immer eine Anpassung an dieEU-Gesetzgebung.


6. Die umkämpfte Reform des EU-SaatgutrechtsEin Recht für alle?Seit 2007 arbeitet die GeneraldirektionSanCo (Gesundheit und Verbraucherschutz)der EU-Kommission an einerNeufassung des Saatgutrechtes. Ihr Zielist eine einheitliche EU-Verordnung, diein allen 28 Staaten der EU unmittelbargeltendes Recht werden soll – ohneUmsetzungsspielraum der einzelnenStaaten. Das nimmt kaum Rücksicht aufdie sehr verschiedene Landwirtschafts-Stuktur in den einzelnen Ländern, doches entspricht dem Interesse der transnationalenSaatgutkonzerne an einheitlichenRechtsräumen, in denen sieüberall die gleichen rechtlichen Absatz-Bedingungen vorfinden wollen.Bedrohung der VielfaltDer am 6. Mai 2013 vorgelegte Gesetzesvorschlag(Auszüge daraus inKapitel 7) barg erhebliche Nachteilefür bäuerliche Saatgutproduktion unddie Sortenvielfalt. Beispielweise sollenbäuerliche Saatgutproduzenten dergleichen Registrierungspflicht unterworfenwerden wie Saatgutkonzerne.Vielfaltssorten und alte Sorten würdengefährdet, wenn der freie Tausch vonSaatgut und anderem Vermehrungsmaterialuntersagt wird. Wenn Pflanzenerst als Sorte zugelassen werdenund umfangreiche Prüfungen bestehenmüssen, damit Saatgut von ihnen weitergegebenwerden darf, dann werdenhohe und mitunter unüberwindlicheHürden aufgebaut.Außerdem war der Gesetzesvorschlagan vielen Stellen unbestimmt – es warenetliche „delegated acts“ darin, durchdie sich die Kommission spätere Konkretisierungenvorbehält. Wichtige Detailsder Gesetzgebung wären von derparlamentarischen Öffentlichkeit in dieVerwaltungsbüros verlegt worden unddamit noch mehr dem Lobbyismus derSaatgut-Industrie ausgesetzt gewesen.Wie konnte es dahin kommen?Nach einer Evaluation des gegenwärtigenSaatgutrechts in den Jahren2007/2008 und der Aufstellung eines Aktionsplanesfür die Reform im Jahr 2009formulierte die DG SanCo im Jahr 2011einen Optionenvergleich und ließ eineStakeholderbefragung durchführen.Wegen des beim EuGH ausstehenden


6. Die umkämpfte Reform des EU-SaatgutrechtsUrteils im Kokopelli-Verfahren stocktedann der Gesetzgebungsprozess. Erstnach dem EuGH-Urteil im Juli 2012veröffentlichte die DG SanCo erste Entwurfsfassungen,am 6. Mai 2013 dann ihrenendgültigen Gesetzesvorschlag. Danachwaren das EU-Parlament und derMinisterrat am Zug über den Vorschlagzu beraten. Die Federführung des EU-Parlamentes kam zum Agrarausschuss,MEP Silvestris (EVP) aus Italien wurdezum Berichterstatter ernannt. Mitspracherechthatte der Umweltausschuss.Die Saatgutindustrie bejubelte erwartungsgemäßden Kommissionsvorschlag.Doch viele Organisationen und Verbände,die sich für bäuerliches Saatgut, fürVielfaltssorten und für Öko-Züchtungeneinsetzen, übten scharfe Kritik.Es wurden Petitionen zur Ablehnungdes Kommissionsvorschlages aufgesetzt,zunächst „Freiheit für die Vielfalt“der österreichischen Erhaltungsorganisation„Arche Noah“. Dann formuliertedie Kampagne für Saatgut-Souveränitätgemeinsam mit dem Dachverband Kulturpflanzen-und Nutztiervielfalt diePetition „Saatgutvielfalt in Gefahr – gegeneine EU-Saatgutverordnung zumNutzen der Saatgut-Industrie“.Dieses Schreiben an die drei beteiligtenOrgane der EU wurde binneneines halben Jahres von 95.000Unterstützer*innen in seiner deutschenFassung unterzeichnet, von weitere50.000 in 15 verschiedenen Übersetzungen.Die Veröffentlichung auf derPlattform „openpetition.de“ ermöglichtees uns, an die Unterzeichnendenregelmäßig Mails mit Informationenzum Fortgang der Verhandlungen zuversenden und sie zu eigenen Schrittenanzustiften.In breiten Koalitionen im deutschsprachigenRaum und in der europäischenVernetzung wurden gemeinsameErklärungen mit jeweils sechs Forderungenfür ein vielfaltsfreundlichesSaatgutrecht verfasst. „Konzernmachtüber Saatgut? - Nein danke!“ (www.eusaatgutrechtsreform.de)und „Protectour natural heritage, biodiversity andresulting food security!“ (www.eu-seedlaw.net). Der breite Widerspruch gegenden Kommissionsvorschlag schlug sichauch in etwa 1.500 Änderungsanträgen


6. Die umkämpfte Reform des EU-Saatgutrechtsnieder, die die Ausschussmitglieder derbeiden zuständigen Ausschüsse des EU-Parlamentes eingereichthatten.Die wichtigstenÄnderungsanträgewaren diejenigen aufvöllige Ablehnungdes Vorschlages.Nachdem schon dieAusschüsse für dieAblehnung waren,stimmte das Plenum des Parlamentesam 11. März 2014 schließlich mit 95%Mehrheit gegen den Kommissionvorschlag.Es nahm sogar mit 80% Mehrheiteinen gesetzgeberischen Entschließungsantragan, der der Ablehnung Gesetzeskraftverleihen sollte – damit sichKommission und Ministerrat nicht einfachüber die Ablehnung hinwegsetzen.Ein großer Erfolg für alle Bemühungen,dem politischen Durchmarsch der SaatgutindustrieEinhalt zu gebieten!Wegen der Wahlen zum EU-Parlamentim Mai 2014 ruhte das Verfahren dann.Doch schon im Sommer 2014 beganndie Generaldirektion DG SanCo, von denScreenshot der Petition „Saatgutvielfalt in Gefahr“ April-Oktober 2013sogenannten „stakeholdern“ im SaatgutmarktVorstellungen für die Neugestaltungder Reformeinzuholen.So wird es in denkommenden Monatenund vielleichtJahren noch vieleGelegenheiten geben,sich für einevernünftige Gesetzgebungim Interesseder Sortenvielfalt einzusetzen – zumal jaschon der gegenwärtige Rechtszustanddie Vielfaltssorten, bäuerliches Saatgutund Öko-Züchtungen benachteiligt.Das EU-Saatgutrecht hat mit dazu beigetragen,dass 90% der landwirtschaftlichenund gartenbaulichen Biodiversitätin Europa im vergangenen Jahrhundertverloren gegangen sind. Die hoheAnzahl im EU-Sortenkatalog eingetragenerSorten ist an sich noch kein Belegfür eine große biologische Vielfalt, denndie Sorten der Saatgutindustrie unterscheidensich nur minimal voneinanderund beruhen auf einer immer schmalerwerdenden genetischen Basis.


7. Der Gesetzesvorschlag der EU-KommissionDie von der EU-Kommission vorgeschlageneSaatgutverordnung vom 6. Mai 2013 hättesämliche Betriebe der Regulation unterworfen,die als Teil ihrer Profession Saatguterzeugen. Betroffen gewesen wären auchbäuerliche Betriebe, die das für den Eigenbedarfoder zum Tausch unter Kollegen tun.Außerdem wären nicht nur die land- undforstwirtschftlich genutzten, sondern allePflanzenarten dem Saatgutrecht unterworfenworden, etwa auch alle Zierpflanzen.Gegenüber der jetzigen Regulierung, die nurdas Inverkehrbringen von Saagtut betrifft,wäre beides eine erhebliche Ausweitunggewesen – und damit eine Einschränkungund weitere Kontrolle bäuerlicher Tätigkeiten.Augenommen werden sollte nur dergeldlose Tausch unter nicht-professionellenSaatgut-Erzeugern:Vorschlag für eine VERORDNUNG (…) überdie Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterialund dessen Bereitstellung aufdem MarktQuellen: Deutsche Version: http://w w w . s a a t g u t k a m p a g n e . o r g / P D F /S a a t g u t _ K O M _ E n t w u r f _ D E . p d fEnglische Version: http://www.saatgutkampagne.org/<strong>PDF</strong>/EU_COM_proposal_PRM_en.pdfArticle 2 - ExclusionsThis Regulation shall not apply to plantreproductive material: (…) (d) exchangedin kind between persons other than professionaloperators.Artikel 3 - BegriffsbestimmungenFür die Zwecke dieser Verordnung bezeichnetder Ausdruck (…) (6) „Unternehmer“eine natürliche oder juristische Person, diein Bezug auf Pflanzenvermehrungsmaterialberufsmäßig zumindest eine der folgendenTätigkeiten ausführt: (a) Erzeugung; (b)Züchtung; (c) Erhaltung; (d) Angebot vonDienstleistungen; (e) Bewahrung, einschließlichLagerung, und (f) Bereitstellungauf den Markt.Artikel 14 - Erfordernis der Zugehörigkeitzu einer registrierten Sorte1. Pflanzenvermehrungsmaterial darf nurdann erzeugt und auf dem Markt bereitgestelltwerden, wenn es zu einer Sorte gehört,die in einem nationalen Sortenregistergemäß Artikel 51 oder im Sortenregister derUnion gemäß Artikel 52 eingetragen ist.3. Der Kommission wird gemäß Artikel 140die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsaktezu erlassen, in denen abweichend vonAbsatz 1 dieses Artikels festgelegt ist, dassPflanzenvermehrungsmaterial erzeugt und


7. Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommissionauf dem Markt bereitgestellt werden darf,auch wenn es zu keiner Sorte im Sinne desArtikels 10 Absatz 1 gehört (nachstehend„heterogenes Material“), (...)Artikel 36 - Abweichungen von den Registrierungsanforderungenim Fall von fürNischenmärkte bestimmtem Pflanzenvermehrungsmaterial1. Artikel 14 Absatz 1 gilt nicht für Pflanzenvermehrungsmaterial,das die beidenfolgenden Bedingungen erfüllt:(a) es wird in kleinen Mengen von Personenauf dem Markt bereitgestellt, diekeine Unternehmer sind, oder von Unternehmern,die höchstens zehn Arbeitnehmerbeschäftigen und deren Jahresumsatz oderJahresbilanzsumme 2 Mio. EUR nicht überschreitet;(b) es ist mit dem Hinweis „für Nischenmärktebestimmtes Material“ versehen. (...)2. Die Personen, die für Nischenmärktebestimmtes Material erzeugen, führenAufzeichnungen über die Mengen des proGattung, Art und Typ erzeugten und aufdem Markt bereitgestellten Materials. AufAnfrage stellen sie diese Aufzeichnungenden zuständigen Behörden zur Verfügung.3. Der Kommission wird gemäß Artikel 140die Befugnis übertragen, delegierte Rechts-akte zu erlassen, in denen für die Erzeugungvon für Nischenmärkte bestimmtemMaterial bestimmter Gattungen oder Artenund dessen Bereitstellung auf dem Markteiner oder mehrere der folgenden Aspektefestgelegt sind:(a) die Höchstgröße von Verpackungen, Behälternoder Bündeln; (b) Anforderungen hinsichtlichder Rückverfolgbarkeit, der Partienund der Kennzeichnung des für Nischenmärktebestimmten Materials; (c) Bedingungenfür die Bereitstellung auf den Markt.Art. 57 - Registrierung von Sorten mit eineramtlich anerkannten Beschreibung1. Eine Sorte kann in ein nationales Sortenregisterauf der Grundlage einer amtlichanerkannten Beschreibung eingetragenwerden, wenn eine der folgenden Bedingungenerfüllt sind:(a) die Sorte wurde nicht zuvor in ein nationalesSortenregister oder in das Sortenregisterder Union eingetragen (...)(b) die Sorte wurde (...) mehr als fünf Jahrevor Einreichen des laufenden Antrags ausdiesen Registern gelöscht (...)2. (...) muss eine Sorte zusätzlich zu Absatz 1die folgenden Bedingungen erfüllen: (a) siewurde in der bzw. den Ursprungsregion(en)erzeugt;


8. Zum Gesetzesvorschlag der EU-KommissionIn verschiedenen Stellungnahmen habenwir unsere Kritik am vorgelegtenVorschlag und unsere Anforderungenan ein modernes, auf bäuerliche Landwirtschaftund Sortenvielfalt hin orientiertesSaatgutrecht formuliert.1. Unakzeptable Punkte des Saatgut-Verordnungsvorschlages:1. Die Verordnung würde einen erheblichenKontroll-, Zulassungs- undKostenaufwand mit sich bringen. Daskann nur von großen Saatgutfirmen gutgetragen werden.2. Im Verordnungstext sind mehr als30 „Delegierte Akte“ vorgesehen, mittelsderer die Kommission sich die spätereAusgestaltung der Verordnung im Nachhineinvorbehält. Das widerspricht denPrinzipien einer klaren Gesetzgebung.3. In Bezug auf bäuerliche Saatgutproduktionergeben sich aus Art 3.6 inVerbindung mit Art. 7 eine Vielzahl vonAufzeichnungspflichten auch für solchebäuerlichen Betriebe, die für sich oderfür Nachbarn Saatgut von freien Sorten(ohne Sortenschutz) produzieren.2. Sehr eingeschränkte Ausnahmen:1. Nicht erfasst von der Regulationwird nach Art. 2(d) nur solches Saatgut,das geldlos getauscht wird.2. Neben dem Zulassungskanal fürDUS-Sorten hätte es einen Zulassungskanalfür alte Sorten geben sollen, dievor dem Inkrafttreten der Verordnungauf dem Markt waren und beschriebenwurden. Doch dieser wäre zeitlich undgeographisch beschränkt gewesen (Erhaltungin Ursprungsregion).3. Bei den DUS-Sorten wäre neben dembisherigen VCU (Value for cultivationand/or use), der als „satisfactory VCU“(Art. 58) bezeichnet wird, eine neueMöglichkeit eröffnet worden: „sustainableVCU“ (Art. 59). Ein Angebot für Öko-Sorten? Doch diese hätten weiterhinden DUS-Test durchlaufen müssen.4. Nische: nach Art. 36 könnten Unternehmen,die nur bis zu 2 Mio. Euro undnur bis zu 10 Angestellte haben; Saatgutvon nichtregistrierten Sorten produzierenund anbieten. Doch auch diesemüssen sich selber registrieren z.T. perInternet verkaufe Saatgut Buch führen.


8. Zum Gesetzesvorschlag der EU-Kommission3. Unsere Forderungen zur Stärkungder bäuerlichen Landwirtschaftund der Sortenvielfalt:-> www.eu-saatgutrechtsreform.de1. Der Anwendungsbereich der Gesetzgebungmuss sich auf die Vermarktungvon Saat- und Pflanzgut allein für denkommerziellen Anbaus und oberhalbbestimmter Mengen beschränken!2. Der Austausch von Saat- und Pflanzgutunter Bauern und Gärtnern mussfrei bleiben. Er darf nicht von der Verordnunggeregelt werden.3. Der Verkauf von Vielfaltssortenmuss frei bleiben, er ist für deren Erhaltungund weitere Verbreitung nochwichtiger als der Tausch. Eine Registrierungaller Menschen und Organisationen,die Vielfaltssorten verkaufen, istnicht angemessen!4. Für die Vermarktung traditionellgezüchteter Sorten muss die amtlicheMarktzulassung freiwillig sein, soferndarauf keine geistigen Eigentumsrechtebeansprucht werden.5. Die Zulassungskriterien und Testverfahrenamtlicher Marktzulassungendürfen Sorten für den Ökolandbau nichtlänger benachteiligen.6. Bei amtlich zugelassenen Sortenund Pflanzenmaterial ist Transparenzsicher zu stellen: sowohl über die erteiltengeistigen Eigentumsrechte, alsauch über verwendete Techniken wieHybridzucht oder die neuen gentechnikähnlichenZüchtungsmethoden!4. Grundsätzlich gilt:1. Eine Vielzahl zugelassener „unterscheidbarer“Pflanzensorten bedeutetnicht zwangsläufig große Biodiversität.Die Industriesorten beruhen auf einerschmalen Basis genetischer Vielfalt;2. Die DUS-Kriterien Unterscheidbarkeit,Einheitlichkeit und Unveränderlichkeitsind kein Qualitätsmerkmal fürVerbraucherInnen – sie dienen nur denErfordernissen industrieller Pflanzenproduktion;3. Die Welternährung wird nicht durchindustrielles Saatgut aus Europa verbessert,sondern dadurch, dass in allerWelt die ländliche Bevölkerung Zugangzu Land, Wasser und lokal angepasstemSaatgut erhält.


9. Der Jubelruf der Industrielobby ESADer Jubelruf der Industrielobby ESAüber den GesetzesvorschlagDer Saatgutindustrie-LobbyverbandESA (European Seed Association) hatteam 29. Mai 2013 einen Brief an die Mitgliederdes EU-Parlamentes gerichtet:„The proposals of the European Commission( ...) pave the way for establishinga modern, dynamic, harmonised andsimplified legal framework for seed. (...)the most modern regulatory frameworkthat will continue to drive breedinginnovation and bring the best plant varietiesto Europe’s farmers, growers andconsumers.“Was verbirgt sich hinter „modern“,„dynamisch“ und „harmonisiert“?„Modern“ bedeutet: das Gesetzkommt den Wünschen der Saatgutindustriefür die Erzeugung ihrer Hochleistungssortenentgegen, die auf denEinsatz von Düngemitteln, Pestiziden,Saatgutbeize etc. abgestimmt sind.Dabei werden zunehmend „moderne“biotechnologische Züchtungsmethodeneingesetzt, die nicht als gentechnischeManipulation behandelt werden.„Dynamisch“ weist darauf hin: im Gesetzesvorschlagbefinden sich mehr als30 sogenannte „delegated acts“: durchdiese behält sich die Kommission diespätere Ausgestaltung des Gesetzes vor.„Harmonisiert“ bedeutet: in allenStaaten der EU soll das gleiche Rechtgelten: zum Vorteil der transnationalagierenden Konzerne, die in einemeinheitlichen Rechtsraum agierenwollen. Wir fordern demgegenüber:die EU-Staaten müssen Möglichkeitenhaben, das Saatgutrecht den jeweiligenlandwirtschaftlichen und sonstigenGegebenheiten anzupassen.Die ESA begrüßte den angeblichen„Zugang der Bauern zu den bestenPflanzensorten“, aber sie schwiegüber die Kosten. Diese sind nicht nurpekuniär, sondern bestehen im Verlustder Fähigkeit zu eigenständiger bäuerlicher,lokal angepasster Saatgutproduktion.Und in den Folgewirkungendes Einsatzes von Agrarchemie aufBoden und Grundwasser, Pflanzen- undTierwelt sowie den Menschen. Wir bezweifeln,dass die Saatgutindustrie die„besten Pflanzensorten“ bereitstellt.


10. Sortenschutz und UPOV: die ZüchterrechteDer Sortenschutz schützt das sogenanntegeistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen.Der Züchter einer neuen Sortekann solchen Sortenschutz mit Wirkungfür Deutschland auf Grundlage des Sortenschutzgesetzesbeim Bundessortenamtbeantragen. Ein eigenständiger Sortenschutzwurde in der BundesrepublikDeutschland erstmals 1953 eingeführt.In der EU ist der gemeinschaftlicheSortenschutz mittlerweile wichtiger. Erwird vom Gemeinschaftlichen Sortenamtder EU (CPVO) in Angers (Frankreich) erteilt.Ende 2009 waren 16.783 EU-Sortenschutzrechtein Kraft. Nach deutschemSortenschutz bestanden am 1. März 2007insgesamt 2.391 Schutzrechte.Internationale Union zum Schutz vonPflanzenzüchtungen (UPOV)International ist der Sortenschutz überdie Organisation UPOV (Union internationalepour la Protection des ObtentionsVégétales / Internationale Vereinigungzum Schutz von Pflanzenzüchtungen)geregelt, die 1961 errichtet wurde. Daszugundeliegende UPOV-Übereinkommenwurde 1978 und 1991 überarbeitet undverschärft.Waren in den 1960er Jahren nur wenigeStaaten Mitglied der UPOV, stieg ihreZahl in den letzten Jahren stark an. Vielesogenannte Schwellenländer traten derKonvention von 1991 bei (die parallel gültige1978er-Fassung kann offiziell nichtmehr unterzeichnet werden), weil siedurch bilaterale Verträge mit den USAoder der EU dazu gedrängt werden.Die UPOV zielt beim Sortenschutz darauf,Züchtern Eigentumsrechte zuzusprechen.Die Mitgliedsstaaten müssenMindeststandards für Pflanzenzüchterrechtegarantieren. So verlangt UPOV dieZustimmung des Züchters bei der Erzeugungoder Vermehrung, dem Aufbereiten,Lagern, Anbieten und Vertreiben sowiebeim Import und Export von Vermehrungsmaterialseiner Sorte. Allerdingslässt (bzw. besser: ließ) das Sortenschutzrechtin Bezug auf das Saatgut zwei Ausnahmenzu:Zum einen das ursprünglich geltendebäuerliche Recht, heute „Landwirteprivileg“genannt: Damit wird Landwirt*innendas Recht zugestanden, aus der Ernte von


10. Sortenschutz und UPOV: die Züchterrechtegeschützten Sorten selber Saatgut zu gewinnenund wieder auszusäen.Zum anderen war das Züchterrecht,heute als „Züchtervorbehalt“ bezeichnet,Teil der bäuerlichen Rechte: Es erlaubtden Züchtern, geschützte Sorten alsGrundlage für neue Sortenzüchtungenzu verwenden, ohne Lizenzgebühren zuzahlen und ohne die ursprünglichen Sortenschutzinhaberum Erlaubnis bitten zumüssen.In der UPOV-Konvention von 1991 wirdim Vergleich zu der von 1978 die generelleMöglichkeit des kostenlosen Nachbauseingeschränkt, die Züchter müssen nunangemessen entschädigt werden.Die Bestimmungen hinsichtlich derStärke der Schutzrechte sind mittlerweilesehr stark dem Patentrecht angenähert:Der Schutzzeitraum umfasst ebenfallsmindestens 20 Jahre (früher 15), parallelist auch Patentschutz erlaubt (früherVerbot des Doppelschutzes), der Umfangdes Sortenschutzes wurde wesentlichausgeweitet und das eingeschränkteLandwirteprivileg ins Belieben nationalerGesetzgebung gestellt.Sortenschutz, Lizenzgebühren für geschütztesSaatgut und Nachbaugebührenwerden mit der Notwendigkeit begründet,die Züchtungsarbeit zu vergüten.Doch das mitunter verbreitete Bild vonkleinen und mittleren Betrieben in diesemBereich trügt. Viele davon sindFilialen einer Handvoll transnationalerChemiekonzerne, die den Saatgut-Marktweltweit beherrschen. Diese lassen neueSorten – wie bereits dargelegt – nicht sosehr wegen besserer Standort-Anpassungoder Krankheits-Resistenzen züchten,sondern für den Absatz ihrer Agrarchemie.Die UPOV privilegiert die Saatgut- undChemie-Industrie, deren irregeleiteteSortenentwicklung auf sehr einheitliche(also vielfaltsfeindliche) und stabile (alsounflexible) Sorten mit einem großen Bedarfan Agrarchemie setzt.Die UPOV-Verträge binden auch durchdie Kriterien für die SortenanerkennungMitgliedsstaaten an diese fehlgeleiteteSortenentwicklung der Industrie. Sie verhindertgeradezu Züchtungen zum Wohlvon Pflanzen und Menschen.


11. Patente auf PflanzenPatente werden auf Erfindungen erteilt,die neu sind, einen erfinderischen Schrittbeinhalten und gewerblich genutzt werdenkönnen. DieErfindung mussbeschrieben unddamit offengelegtwerden. Wird einPatent erteilt, hatder Inhaber desPatentes für einebestimmte Zeitspanne(meist 20Jahre) das alleinigeRecht, dieErfindung zu nutzen,kann also andere davon ausschließen.Patente werden normalerweise vonnationalen Patentämtern für das Gebietihres Staates erteilt und gelten nur dort.Für die Erteilung und Geltung eine Patentesmüssen die Inhaber von PatentenGebühren bezahlen, aus denen sich diePatentämter finanzieren.Patentansprüche bei Pflanzen könnensich viel weiter erstrecken als derSortenschutz: Sie gelten nicht nur fürdas Saatgut, sondern auch für Pflanzen,Pflanzenteile, für die Ernte und daraushergestellte Produkte.Biologisches Material, wie Pflanzen,Demonstrationszug durch Brüssel am 18.4.2011ihre Bestandteileund Eigenschaftenwarenin Europa langeZeit - anders alsin den USA - nichtpatentierbar. Mitdem Artikel 27des TRIPS-Vertrages der WTOvon 1995 ändertesich das. AlleMitgliedsstaatenwurden verpflichtet, ein Patentsystemeinzuführen. Pflanzen und Tiere (außerMikroorganismen) und im Wesentlichenbiologische Verfahren (mit Ausnahmevon nicht-biologischen und mikrobiologischenVerfahren) für die Züchtung vonPflanzen oder Tieren können zwar vonder Patentierbarkeit ausgenommen werden(vgl. „Grüne Beute“. Biopiraterie undWiderstand, 2005, S. 60f). Doch eben dieAusnahmen von diesen Ausnahmemöglichkeitenwaren das Einfallstor für die


11. Patente auf PflanzenPatentierung von Pflanzen. Als solcheswaren sie ja geschaffen worden. Nochbevor die europäischen und nationalenGesetze angepasst worden waren, beganndas Europäische Patentamt (EPA)mit Sitz in München mit der Patentierungvon Eigenschaften, die in Pflanzendurch gentechnische Manipulationenerzeugt worden waren, die eben als„nicht-biologische“ Züchtungsverfahreneingestuft wurden.Die Verabschiedung einer EU-Richtliniezur Umsetzung dieses TRIPS-Artikelsscheiterte 1995 im EU-Parlament. Nachmassiver Lobbyarbeit der interessiertenIndustrie wurde 1998 im zweiten Anlaufeine EU-Biopatentrichtlinie beschlossen,die Richtlinie 98/44/EG. Diese wurde vonDeutschland und anderen europäischenStaaten wegen erheblicher Mängel erstEnde 2004 umgesetzt. Allerdings wurdedas deutsche Recht so gestaltet, dass eskeinerlei Einfluss auf Patententscheidungendes EPA hat, das EPA arbeitetweithin nach eigenem Gutdünken.Mittlerweile erteilt das Europäische Patentamtnicht mehr nur Patente auf gentechnischeingebaute Eigenschaften vonPflanzen, sondern auch auf konventionellgezüchtete Pflanzeneigenschaften,bei denen gentechnische Methoden nuram Rande eine Rolle spielen, etwa bei derBeschreibung oder Auswahl der Sorten.Gegen Patente können zwischen Anmeldungund Erteilung kostenfreie Einwendungenerhoben werden. Nach derPatenterteilung können neun Monatelang kostenpflichtige Einsprüche eingelegtwerden, die vom EPA bearbeitetwerden. In der Zeit danach sind dannnationale Behörden und Gerichte für diePatente zuständig - und dann wird dasAnfechten von Patenten sehr teuer.Alle Organismen, egal ob Pflanzen, Tiereoder Menschen und ihre Eigenschaftensind keine Erfindungen sondern Hervorbringungender Natur. Schon alleinaus diesem Grund ist das Patentierenvon Lebendigem absurd. „Kein Patentauf Leben“ lautet unsere Forderung wiedie des gleichnamigen Netzwerks (www.keinpatent.de).Privatisierung von Leben kommt einemRaub am Gemeingut Natur gleich!


12. Who is who – im Film kommen zu Wort:<strong>Saatgutkampagne</strong>Die Kampagne für Saatgut-Souveränität(www.saatgutkampagne.org) wurde2009 initiiert und getragen von demNetzwerk Longo Mai (s.u.) und derBUKO-Kampagne gege Biopiraterie.Dem Aufruf zu Protesten gegen die EU-Saatgutgesetzgebung folgten Menschenaus vielen europäischen Ländern. Mitder Unterstützung vieler Engagierterwaren die Protesttage im April 2011 inBrüssel möglich.Europäische Kooperative Longo MaïDieses Netzwerk besteht aus zehnKooperativen in mehreren europäischenLändern. Sie betreiben seit 40Jahren Landwirtschaft (hauptsächlich)für die Selbstversorgung undsind politisch aktiv, u.a. zulandwirtschaftlichen Themen. DerHof Ulenkrug besteht seit 1995. Erliegt in Mecklenburg-Vorpommernin Deutschland, betreibt einenSchaugarten für alte Weizen- undGetreidesorten und spielte einemaßgebliche Rolle in der Entwicklungder <strong>Saatgutkampagne</strong>.BUKO-Kampagne gegen BiopiraterieSie arbeitet seit 2002 gegen dieAneignung genetischer Ressourcendurch Saatgut-, Pharma-undLebensmittelkonzerne (www.biopiraterie.de). Seit 2007 liegt derArbeitsschwerpunkt auf der „Befreiungder genetischen Ressource“ Saatgut.Corporate Europe Observatory (CEO)CEO (www.corporateeurope.org) ist eine Forschungs- undKampagnengruppe mit dem Ziel des„Exposing the Power of CorporateLobbying in the EU“. Sie verfolgenin verschiedenen Bereichen (Agrar-,Wirtschafts-, Internationale-, EnergieundWasserpolitik) die Verflechtungenzwischen Wirtschaft und Politik inBrüssel.IFOAMDie „International Federation ofOrganic Agriculture Movements“(www.ifoam.org) unterstützt dieökologische Bewegung mit dem Ziel,ökologische Landwirtschaft weltweitdurchzusetzen.


12. Who is who – im Film kommen zu Wort:Assoziation KokopelliDiese französische Erhaltungsinitiative(www.kokopelli.asso.fr) wurde von derSaatgutfirma Graines Baumaux verklagtund wegen „unlauterern Wettbewerbs“verurteilt, ging aber in Berufung. Der Fallbeschäftigte auch den EuGH, s. Abschn. 6.Seedy Sunday Brighton ...... in England organisiert seit dem Jahr2002 Saatguttauschbörsen mit TausendenBesucher*innen (www.seedysunday.org).Internationale Gärten e.V.In diesen Gärten (www.internationalegaerten.de)bauen Flüchtlings-, Migrantenunddeutsche Familien Beziehungenauf und geben durch interkulturellesGestalten und Zusammenarbeit Beispielefür Völkerverständigung und Integration.Stiftung InterkulturDie Stiftung Interkultur (www.stiftunginterkultur.de)berät bei Einrichtung undEntwicklung von interkulturellen Gärten.Çiftçi-SenÇiftçi-Sen ist ein Zusammenschluß vonBauerngewerkschaften in der Türkei,Mitglied im weltweiten bäuerlichenNetzwerk Via Campesina.Green Foundation, IndienDie Organisation Green Foundation(www.greenconserve.com) arbeitet mitkleinen und marginalisierten Bauern undBäuerinnen in den Trockengebieten imSüden von Indien zusammen, um einenachhaltige Landwirtschaft zu fördern.Shalini Bhutani, IndienDie Juristin Shalini arbeitete u.a. fürGRAIN, gegenwärtig beobachtet sie fürPAN-AP (www.panap.net) insbesonderedas CGIAR Reisforschungszentrum IRRI(„Eye on IRRI“) und arbeitet für dieindische Biodiversity Campaign.Wir danken den vielen einzelnenEngagierten und folgendenOrganisationen für die Verwirklichungder Aktionstage am 17./18. April 2011:• Le Début des Haricots• CEO (Corporate European Observatory)• Le collectif du 123• Rencontre des Continents• Agenda 21• FUGEA• Kokopelli• Österreichische Bergbauern- und BäuerinnenVereinigung (ÖBV), Via Campesina Austria


Isabelle Durant, Vizepräsidentin des EU-Parlaments,Marc Tarabella und Kriton Arsenis (MdEP ) mit denUnterschriften auf dem Weg zum EU-ParlamentÜbergabe der Umterschriften für „Zukunft säen -Vielfalt ernten“ an drei EU-Parlamentarier*innenKampagne für Saatgut-Souveränität - www.saatgutkampagne.org / www.seed-sovereignty.orgDemonstration und Übergabe von Unterschriften am 18.4.2011 in Brüssel

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