erkl ä rungenzurtraktandenli ste - Gemeinde Tentlingen
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Bericht der Finanzkommission<br />
Peter Neuhaus gibt namens der Finanzkommission den Bericht ab. Die verschiedenen<br />
Überschreitungen seien durch verschiedene Mehrarbeiten begründet. Aus diesem Grunde<br />
beantragt er der <strong>Gemeinde</strong>versammlung dem Nachtragskredit zuzustimmen. Für die Zukunft<br />
wünscht sich die Finanzkommission, dass sie vom <strong>Gemeinde</strong>rat frühzeitig über eventuelle<br />
Kreditüberschreitungen, wie im <strong>Gemeinde</strong>gesetz vorgesehen, orientiert werde.<br />
Antrag des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
a) den Nachtragskredit von Fr. 126'609.40 mit den j<strong>ä</strong>hrlichen Folgeko<strong>ste</strong>n von Fr. 8'860.- zu<br />
genehmigen.<br />
b) die Bauabrechnung Werkhof Giffers-<strong>Tentlingen</strong> zu genehmigen.<br />
Abstimmung<br />
Einstimmig genehmigt die Versammlung die Bauabrechnung und den Nachtragskredit von<br />
Fr. 126'609.40 mit den Folgeko<strong>ste</strong>n von Fr. 8'860.-<br />
Ernst Zbinden wünscht, dass die Öffnungszeiten beim Sammelhof ge<strong>ä</strong>ndert werden. GR<br />
Gerhard Liechti nimmt dies zur Kenntnis und wird es in der Umweltschutzkommission<br />
diskutieren.<br />
Traktanda 4: <strong>Gemeinde</strong>verband Pflegeheim und sozialmedizinische Dien<strong>ste</strong> im Sensebezirk -<br />
Statuten<strong>ä</strong>nderung<br />
Diese Vorlage wird von Vizepr<strong>ä</strong>sidentin Antje Burri-Escher unterbreitet.<br />
Sie <strong>erkl</strong><strong>ä</strong>rt, dass die Delegiertenversammlung der Statuten<strong>ä</strong>nderung am 11. Oktober 2007<br />
zugestimmt habe. Diese müsse nun noch von allen Verbandsgemeinden genehmigt<br />
werden. Die grunds<strong>ä</strong>tzlichen Änderungen der Statuten sind folgende Punkte:<br />
• <strong>Gemeinde</strong>verband Pflegeheim und sozialmedizinische Dien<strong>ste</strong> im Sensebezirk – Wegfall<br />
des Begriffs „Spital“<br />
• Umbenennung der Bezirkskommission spitalexterne Krankenpflege und Familienhilfe in<br />
Bezirkskommission Hilfe und Pflege zu Hause.<br />
• Der <strong>Gemeinde</strong>verband bleibt Eigentümer des Grundstücks auf dem das Spital <strong>ste</strong>ht (Art.<br />
3, Abs. 5 und 6).<br />
• Änderung der Stimmenzahl der Delegierten von 3 auf 5 (Art. 7, Abs. 2).<br />
• Keine Stellvertreter mehr für die Delegierten (Art. 8).<br />
• Die Delegiertenversammlung w<strong>ä</strong>hlt die Mitglieder des Vorstandes (Art. 9, b).<br />
• Keine Rechnungsrevisoren mehr, sondern nur noch eine Revisions<strong>ste</strong>lle (Art. 9, c).<br />
• Der Vorstand be<strong>ste</strong>ht aus neunzehn Mitgliedern (pro <strong>Gemeinde</strong> ein amtierendes Mitglied<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates) (Art. 13, Abs. 1).<br />
• Zus<strong>ä</strong>tzlich ist im Vorstand ein Vertreter der praktizierenden Ärzte des Bezirks mit beratender<br />
Stimme vertreten. (Art. 13, Abs. 2).<br />
• Der Vorstand konstituiert sich selbst (Art. 17).<br />
• Genehmigung der Jahresrechnung und des Gesch<strong>ä</strong>ftsberichtes innerhalb von fünf<br />
Monaten (Art. 30)<br />
• Abtretung der Vermögenswerte an das Freiburger Spitalnetz (Art. 35 und 36).<br />
Die verschiedenen Artikel, die eine Änderung erfahren wurden im Mitteilungsblatt Nr. 1/2008<br />
aufgeli<strong>ste</strong>t.<br />
Diskussion wird nicht benutzt.<br />
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