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Hinweise zum Praktikum in Klasse 11 (FOG) - Alice-Salomon-Schule

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<strong>Alice</strong>-<strong>Salomon</strong>-<strong>Schule</strong>: Ergänzende E<strong>in</strong>schulungsbroschüre <strong>FOG</strong> <strong>11</strong> + 12 Seite 6FehlzeitenFehlzeiten im <strong>Praktikum</strong> s<strong>in</strong>d, soweit sie über 7 mit Arbeitsunfähigkeitsbesche<strong>in</strong>igung belegteFehltage h<strong>in</strong>ausgehen, nachzuarbeiten, damit die M<strong>in</strong>deststundenanzahl von 960 zu erreichenist; d. h., dass besagte bis zu 7 Fehltage von der E<strong>in</strong>richtung auf die <strong>Praktikum</strong>szeit(960 Stunden) angerechnet werden können. Die Fehlzeiten s<strong>in</strong>d im ► Anwesenheitsjournalauszuweisen und mit Arbeits-/Schulunfähigkeitsbesche<strong>in</strong>igung zu belegen. Bei Krankheitmeldet sich die Schüler<strong>in</strong>/der Schüler zeitnah bei der Praxisstelle. Genauere Regelungen<strong>zum</strong> Umgang mit der Krankmeldung s<strong>in</strong>d jeweils <strong>in</strong>dividuell mit der Praxisstelle abzusprechen.Auch bei Krankheitstagen <strong>in</strong> der Praxis erhält die <strong>Schule</strong> (z. H. die <strong>Klasse</strong>nleitung) <strong>in</strong>nerhalbvon drei Tagen e<strong>in</strong>e (anschließend im Entschuldigungsheft zu archivierende) Kopieder Arbeitsunfähigkeitsbesche<strong>in</strong>igung. Insgesamt werden im Schulzeugnis der <strong>Klasse</strong> <strong>11</strong> sowohldie Fehlzeiten an den Schultagen als auch die Fehlzeiten im <strong>Praktikum</strong> erfasst.Wenn aus Gründen, die die Schüler<strong>in</strong>/der Schüler nicht zu vertreten hat (z. B. längere Krankheit),die 960 Stunden nicht rechtzeitig <strong>zum</strong> Ende des Schuljahres (Zeugnisausgabe am Endedes Schuljahres) nachgewiesen werden können, so kann die fehlende <strong>Praktikum</strong>szeit <strong>in</strong>den darauf folgenden Sommerferien nachgeholt werden; das Versetzungszeugnis wird dannerst nach den Sommerferien ausgegeben.E<strong>in</strong> nicht ordnungsgemäß abgeleistetes <strong>Praktikum</strong> führt laut BbS-VO zur Nichtanrechnungund schließt die Versetzung <strong>in</strong> die <strong>Klasse</strong> 12 aus.UnfallschutzAn den <strong>Praktikum</strong>stagen s<strong>in</strong>d die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler nicht über die <strong>Schule</strong> (GUV) unfallversichert.Dies gilt auch für den H<strong>in</strong>- und Rückweg <strong>in</strong> Bezug auf die <strong>Praktikum</strong>sstelle. DiePraxisstellen müssen daher selbst für den Versicherungsschutz über ihre eigene Versicherungsorgen.Zusammenarbeit zwischen der Praxisstelle und der <strong>Schule</strong>Die <strong>Schule</strong> steht der Praxisstelle beratend zur Seite. Die Lehrkraft des Fachs Gesundheit-Pflege <strong>in</strong>formiert sich telefonisch jeweils e<strong>in</strong>mal im Halbjahr bei den Praxisstellen über denVerlauf des <strong>Praktikum</strong>s und nutzt dazu den erstellten <strong>Praktikum</strong>splan. Für die Betreuung derSchüler<strong>in</strong>nen und Schüler ist seitens der <strong>Schule</strong> grundsätzlich ke<strong>in</strong> <strong>Praktikum</strong>sbesuch <strong>in</strong> denE<strong>in</strong>richtungen vorgesehen. Bei Konflikten <strong>in</strong> den Praxisstellen kann die zuständige Gesundheit-Pflege-LehrkraftKonfliktlösungsgespräche mit der E<strong>in</strong>richtung und der Schüler<strong>in</strong>/demSchüler führen. Des Weiteren wird gegen Ende des Schuljahres von der Schüler<strong>in</strong>/demSchüler e<strong>in</strong> <strong>Praktikum</strong>sreflexionsbericht verfasst.E<strong>in</strong>ige häufig gestellte Fragen:Welche <strong>Praktikum</strong>se<strong>in</strong>richtungen werden von der <strong>Schule</strong> als geeignet anerkannt?Für das <strong>Praktikum</strong> eignen sich: Krankenhäuser, Altenheime, größere mediz<strong>in</strong>ische Versorgungszentren(Praxiszusammenschlüsse mehrerer Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungenmit vielschichtigem mediz<strong>in</strong>ischen Angebot) oder solche Physio- oder Ergotherapieabteilungen,die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er größeren stationären E<strong>in</strong>richtung angesiedelt und mit dieser organisatorischverzahnt s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e <strong>Praktikum</strong>stätigkeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er normalen Arzt- oder Physiotherapiepraxiswird nur dann anerkannt, wenn sie nicht mehr als e<strong>in</strong> halbes Jahr umfasst und sie planmäßigmit e<strong>in</strong>em ebenfalls halbjährigen E<strong>in</strong>satz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Krankenhaus/Altenheim gekoppelt wird.Was ist <strong>zum</strong> Thema Impfungen und Gesundheitsschutz allgeme<strong>in</strong> zu sagen?Die Praktikant<strong>in</strong>/der Praktikant wendet sich rechtzeitig vor Aufnahme der <strong>Praktikum</strong>stätigkeit,d. h. <strong>in</strong> der Regel im Zusammenhang mit der Stellenzusage, an die E<strong>in</strong>richtung, damit sämtli-Das <strong>Praktikum</strong>

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