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SICHERHEITSDATENBLATT - VWR International

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<strong>SICHERHEITSDATENBLATT</strong> Stand vom: 25/06/021. Stoff- / Zubereitungs- und FirmenbezeichnungAngaben zum ProduktArtikelnummer: P20849 Ident Nr.: 2834500Artikelbezeichnung: 2-EthylhexanolVerwendung des Stoffes/der Zubereitung: ChemischereagenzAngaben zum Hersteller / LieferantenFirma:<strong>VWR</strong> <strong>International</strong> GmbH* Graumanngasse 7* A - 1150 Wien*ÖsterreichTel: +43 1 97 002-0 Fax: +43 1 97 002 600E-mail: product.support@uk.vwr.comNotrufnummer: +43 (0)1 406 43 432. Mögliche GefahrenReizt die Augen und die Haut.3. Zusammensetzung / Angaben zu BestandteilenChemische CharakterisierungAlkoholArtikelbezeichnung: 2-Ethyl-1-hexanolSynonyme: Isooctanol, IsooctylalkoholCAS-Nummer: 104-76-7 EWG-Nummer: 203-234-3Molekularformel: C 8H 18O4. Erste Hilfe Maßnahmen- Augenkontakt: Spülen Sie gründlich mit Wasser und für mindestens 10 Minuten. HOLEN SIE ÄRZTLICHE HILFE.- Inhalation: Entfernen Sie sich aus dem Gefahrenbereich; rasten Sie, und halten Sie sich warm. In gravierenden Fällen HolenSie ärtzliche Hilfe.- Hautkontakt: Waschen Sie die betroffenen Hautstellen gründlich mit Wasser ab. Entfernen Sie die betroffene Kleidung, undwaschen Sie sie vor neuerlichem Gebrauch. In gravierenden Fällen HOLEN SIE ÄRZTLICHE HILFE.- Einnahme: Waschen Sie den Mund gründlich mit Wasser aus, und verabreichen Sie reichlich Wasser. HOLEN SIEÄRZTLICHE HILFE.5. Maßnahmen zur BrandbekämpfungBesondere Gefahren:


Allgemeine Hinweise:Form:Farbe:Geruch:flüssigfarbloscharakteristischGesundheit, Sicherheit und Umwelt Hinweise:Schmelztemperatur-76°CSiedetemperatur 185°CDichte(g/ml) 0.83Dampfdruck0.13 hPa, (20°C), 1.2 hPa, (50°C)Relative Dampfdichte: 4.49Löslichkeit in Wasser1.1 g/l (20°C)pH-Wert7 (Wässerige Lösung, 1 g/l,20°C)Flammpunkt 81°CExplosionsgrenzen: untere: 1.1 %v/vobere:12.7 %v/vZündtemperatur270-330°CViskosität:10 mPas (20°C)Log P(o/w): 2.3 - 3.110. Stabilität und ReaktivitätStabil.Zu vermeidende Stoffe: starke Oxidationsmittel.Die Möglichkeit einer Reaktion mit anderen Substanzen kann nicht ausgeschlossen werden11. Angaben zur Toxikologie- Nach Einatmen von Dämpfen: Reizerscheinungen an den Atemwegen. Gefahr der Resorption.- Nach Hautkontakt: Reizungen. Gefahr der Hautresorption. Entfettende Wirkung an der Haut mit eventueller sekundärerEntzündung. Bei Einwirkung der Chemikalie über längere Zeit: Dermatitis- Nach Augenkontakt: Reizungen.Nach Verschlucken: Schleimhautirritationen im Mund, Rachen, Speiseröhre und Magen-Darmtrakt., šbelkeit undErbrechen.Nach Aufnahme großer Mengen: Mögliche Wirkungen: Benommenheit, Schwindel, Euphorie, Krämpfe, Narkose.Weitere AngabenLD50 (oral, Ratte): 3730 mg/kgLD50 (dermal, Kaninchen): 1970 mg/kgLC50 (Inhalation, Ratte): >20 mg/l/4hTest auf Hautreizung (Kaninchen): reizend.Test auf Augenreizung (Kaninchen): reizend.Wir haben keine Beweise für krebsfördernde Eigenschaften. Beweise für teratogene Auswirkungen.12. Angaben zur ÖkologieBiologische Abbaubarkeit: gut. Gefahr der Bildung explosiver Dämpfe über der Wasseroberfläche.


Weitere Angaben zur Ökologie:Fischtoxizität: LC50 (P.promelas): 29.7 mg/l/96hDaphnientoxizität: EC50 (Daphnia magna): 39mg/l/48hAlgentoxizität: IC50 (Scenedesmus subspicatus): 11.5 mg/lBemerkungen:Nicht in Kanalisation gelangen lassen.13. Hinweise zur EntsorgungChemische Rückstände werden im allgemeinen als Sondermüll klassifiziert und fallen als solcher unter Bestimmungen, die denörtlichen Behörden unterliegen. Setzen Sie sich mit der örtlichen Entsorgungsbehörde zwecks Beratung in Verbindung.Verpackung:Die restentleerte verpackung ist nach Maßgabe der verapckungsverordnung zu entsorgen.Wenn Rückgewinnung und Recycling nicht möglich sind, sollte die Entsorgung vorzugsweise durch Verbrennung erfolgen.14. Angaben zum TransportNur für Lufttransport reguliert.Spezielle Bestimmungen fuer den Lufttransport:9/3334 AVIATION REGULATED LIQUID, N.O.S.(2-ETHYL-1-HEXANOL)15. VorschriftenKennzeichnung nach EG-RichtlinienSymbol: XiReizend.R-Sätze: R36/38Reizt die Augen und die Haut.S-Sätze:EWG-Nummer: 203-234-3Lokale RegelungenIm UK muss der Einsatz dieser Substanz gemäss der " Verordnung zur Kontrolle gesundheitsgefährdender Stoffe" (Control ofSubstances Hazardous to Health) bewertet werden.16. Sonstige AngabenÜberarbeitung.Ersetzt Ausgabe vom: 14/03/02Änderungsgrund: Änderung im Kapitel : 14Stand vom: 25/06/02Ausgabedatum: 22/10/07

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