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Stadt Doberlug-Kirchhain Amtliche BEKANNTMACHUNG

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BS-SVV 25- 0034-2008<br />

B-Plan „Windpark Buchhain“ auf diversen Grundstücken in der Gemarkung Buchhain in den<br />

Fluren 2 und 3,<br />

hier: Abschluss städtebaulicher Vertrag<br />

1. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt den vorliegenden, nach den Auflagen<br />

der Kommunalaufsicht des Landkreises Elbe-Elster überarbeiteten städtebaulichen<br />

Vertrag in der Fassung vom April 2008 bestehend aus Teil 1 „Rahmenvertrag“,<br />

Teil 2 „Durchführungs- und Erschließungsvertrag “ und Teil 3 „ Gemeinsame<br />

Regelungen zum städtebaulichen Vertrag“ für den Bebauungsplan „Windpark<br />

Buchhain“.<br />

2. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt den städtebaulichen Vertrag zur<br />

Kompensationsmaßnahme „Kleine Elster“ zwischen der Flächenagentur<br />

Brandenburg GmbH, dem Vorhabenträger GETproject und der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong> in der Fassung vom April 2008.<br />

3. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt den Nutzungsvertrag über<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />

4. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt den städtebaulichen Vertrag über<br />

Maßnahmen zur Eingriffskompensation Fledermaus (Monitoring).<br />

5. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt den städtebaulichen Vertrag über<br />

Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz.<br />

Die Verträge zu Punkt 3 – 5 werden zur <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung vorliegen.<br />

BS-SVV 26- 0035-2008<br />

B-Plan „Windpark Buchhain“ auf diversen Grundstücken in der Gemarkung Buchhain in den<br />

Fluren 2 und 3<br />

hier: Abwägung für den B-Plan<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt gemäß §§ 5 und 35 GO Brandenburg in der<br />

derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 1 (7), § 1 a, § 3 (2) sowie § 4 BauGB die<br />

Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange (TÖB) und die Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit zum<br />

Entwurf des Bebauungsplans „Windpark Buchhain“ in der Fassung vom September 2007.<br />

BS-SVV 27- 0036-2008<br />

B-Plan „Windpark Buchhain“ auf diversen Grundstücken in der Gemarkung Buchhain in den<br />

Fluren 2 und 3<br />

hier: Satzungsbeschluss<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt gemäß §§ 5 und 35 Gemeindeordnung (GO)<br />

Brandenburg in der derzeit gültigen Fassung sowie gemäß § 10 BauGB den Bebauungsplan<br />

„Windpark Buchhain“ mit textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 15. April 2008 als<br />

Satzung.<br />

Die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 15.04.2008 wird gebilligt.<br />

BS-SVV 28- 0042-2008<br />

Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergienutzung“ für das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Doberlug</strong>-<br />

<strong>Kirchhain</strong> und seiner Ortsteile<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong> beschließt, zur Steuerung der Flächen<br />

für Windenergienutzung im <strong>Stadt</strong>gebiet als gesamträumliches Planungskonzept gemäß § 5 (2b)<br />

BauGB einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergienutzung aufzustellen.<br />

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