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Stadt Doberlug-Kirchhain Amtliche BEKANNTMACHUNG

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Moorschutzes und der naturnahen Gewässerentwicklung im Einzugsgebiet „Oberlauf<br />

Bache“ im OT Lugau.<br />

Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel aus der Richtlinie vom 13. November 2007<br />

Teil F Fördermaßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung des natürlichen Erbes<br />

nach Teil I Nr. 2.6 (investive Maßnahmen).<br />

Der entsprechende Eigenanteil wird über den Naturschutzfond Brandenburg gesichert.<br />

BS-SVV 33- 0017-2008<br />

Auflassung (Schließung) des Bahnüberganges „Im Felde Ost“<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung spricht sich für die Ratifizierung des Vertrages über die<br />

Beseitigung des Bahnüberganges „Im Felde Ost“ ohne Erstellung von Kreuzungsbauwerken,<br />

vorbehaltlich des Zustandekommens des gleichzeitigen Seitenwegeausbaues, aus Mitteln des<br />

Eisenbahnbundesamtes aus.<br />

Der Seitenwegeausbau und die Kostenübernahmeerklärung durch die Deutsche Bahn sind<br />

zwingende Bestandteile und unbedingte Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages.<br />

BS-SVV 34- 0021-2008<br />

Auflassung (Schließung) des Bahnüberganges „Buchwald“<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung spricht sich für die Ratifizierung des Vertrages über die<br />

Beseitigung des Bahnüberganges „Buchwald“ ohne Erstellung von Kreuzungsbauwerken,<br />

vorbehaltlich des Zustandekommens des gleichzeitigen Seitenwegeausbaues, aus Mitteln des<br />

Eisenbahnbundesamtes aus.<br />

Der Seitenwegeausbau und die Kostenübernahmeerklärung durch die Deutsche Bahn sind<br />

zwingende Bestandteile und unbedingte Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages.<br />

BS-SVV 35- 0053-2008<br />

Wahl der Schöffinnen und Schöffen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die vorliegende Vorschlagsliste, auf der die<br />

Kandidatinnen und Kandidaten für die Schöffenwahl auf der Grundlage der AV v. 27.1.2007<br />

(3221-1.025; JMB1.2007, 184) in der vorliegenden Form bestimmt sind.<br />

BS-SVV 36—0049-2008<br />

Verkauf des Flurstückes 72 der Flur 2 in der Gemarkung <strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong><br />

Der Hauptausschuss beschließt aufgrund der Entbehrlichkeit den Verkauf des<br />

Flurstückes 72 der Flur 2 mit einer Größe von 27.820 m². Durch die Käuferin sind<br />

Dienstbarkeiten (dingliche Sicherung des Gehweges, Leitungsrecht für WAV) im<br />

Grundbuch zu übernehmen.<br />

Sofern auf dem vor bezeichnetem Grundstück Baurecht gem. der gültigen Bauordnung<br />

aufgrund von anderen Gesetzen und oder Verordnungen gegeben sein sollte zahlt der<br />

Käufer an die Verkäuferin einen Wertausgleich in Höhe der Differenz des zum<br />

Kaufvertrag vorliegenden Bodenrichtwertes zum Bodenrichtwert, der bei Vorliegen<br />

eines Baurechts gegeben ist.<br />

Zu diesem Zweck sichert sich die Verkäuferin ein Rückveräußerungsrecht im<br />

Grundbuch mit einem Kaufpreis, der bei Abschluss des Kaufvertrages vorgelegen hat.<br />

Bodo Broszinski<br />

Bürgermeister<br />

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