Stadt Doberlug-Kirchhain Amtliche BEKANNTMACHUNG
Stadt Doberlug-Kirchhain Amtliche BEKANNTMACHUNG
Stadt Doberlug-Kirchhain Amtliche BEKANNTMACHUNG
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<strong>Stadt</strong> <strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong><br />
<strong>Amtliche</strong><br />
<strong>BEKANNTMACHUNG</strong><br />
Die von der <strong>Stadt</strong>verordnetenersammlung in ihrer Sitzung am 28.05.2008<br />
gefassten Beschlüsse bzw. deren wesentlicher Inhalt werden hiermit<br />
öffentlich bekannt gemacht:<br />
BS-SVV 21- 0048-2008<br />
Zustimmung zum Wasserversorgungskonzept des WAV Westniederlausitz<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung ermächtigt den Vertreter der <strong>Stadt</strong>, dem in der<br />
Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Westniederlausitz zur<br />
Beschlussfassung vorgelegten Wasserversorgungskonzept zuzustimmen, wobei der<br />
Variante 1.2 der Vorzug zu geben ist.<br />
BS-SVV 22- 0031-2008<br />
Erlass einer ersten Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Doberlug</strong>-<br />
<strong>Kirchhain</strong><br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die erste Satzung zur Änderung der<br />
Hauptsatzung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong> in der vorliegenden Fassung.<br />
- Siehe gesonderte amtliche Bekanntmachung der Satzung. -<br />
BS-SVV 23- 0050-2008<br />
Erlass einer Richtlinie zur Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in<br />
freier Trägerschaft in der <strong>Stadt</strong> <strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong><br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die Richtlinie zur Finanzierung und<br />
Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong> (Kita- Finanzierungsrichtlinie - KitaFR).<br />
BS-SVV 24- 0033-2008<br />
Vorhabenbezogener B-Plan zur Errichtung eines Einfamilienhauses in der Gemarkung<br />
<strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong>, Flur 15 Flurstück 1247<br />
hier: Auslegungsbeschluss<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt den Entwurf zum vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan “Errichtung eines Einfamilienwohnhauses” in <strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong>,<br />
Tiergartenstraße 6 b, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und dem Umweltbericht<br />
in der vorliegenden Fassung vom April 2008. Die Begründung wird gebilligt.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Entwurf und den Umweltbericht mit Begründung nach<br />
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und diese Auslegung<br />
ortsüblich bekannt zu machen.<br />
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. Die berührten Behörden und die<br />
Nachbargemeinden sind zu benachrichtigen.<br />
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BS-SVV 25- 0034-2008<br />
B-Plan „Windpark Buchhain“ auf diversen Grundstücken in der Gemarkung Buchhain in den<br />
Fluren 2 und 3,<br />
hier: Abschluss städtebaulicher Vertrag<br />
1. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt den vorliegenden, nach den Auflagen<br />
der Kommunalaufsicht des Landkreises Elbe-Elster überarbeiteten städtebaulichen<br />
Vertrag in der Fassung vom April 2008 bestehend aus Teil 1 „Rahmenvertrag“,<br />
Teil 2 „Durchführungs- und Erschließungsvertrag “ und Teil 3 „ Gemeinsame<br />
Regelungen zum städtebaulichen Vertrag“ für den Bebauungsplan „Windpark<br />
Buchhain“.<br />
2. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt den städtebaulichen Vertrag zur<br />
Kompensationsmaßnahme „Kleine Elster“ zwischen der Flächenagentur<br />
Brandenburg GmbH, dem Vorhabenträger GETproject und der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong> in der Fassung vom April 2008.<br />
3. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt den Nutzungsvertrag über<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />
4. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt den städtebaulichen Vertrag über<br />
Maßnahmen zur Eingriffskompensation Fledermaus (Monitoring).<br />
5. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt den städtebaulichen Vertrag über<br />
Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz.<br />
Die Verträge zu Punkt 3 – 5 werden zur <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung vorliegen.<br />
BS-SVV 26- 0035-2008<br />
B-Plan „Windpark Buchhain“ auf diversen Grundstücken in der Gemarkung Buchhain in den<br />
Fluren 2 und 3<br />
hier: Abwägung für den B-Plan<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt gemäß §§ 5 und 35 GO Brandenburg in der<br />
derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 1 (7), § 1 a, § 3 (2) sowie § 4 BauGB die<br />
Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange (TÖB) und die Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit zum<br />
Entwurf des Bebauungsplans „Windpark Buchhain“ in der Fassung vom September 2007.<br />
BS-SVV 27- 0036-2008<br />
B-Plan „Windpark Buchhain“ auf diversen Grundstücken in der Gemarkung Buchhain in den<br />
Fluren 2 und 3<br />
hier: Satzungsbeschluss<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt gemäß §§ 5 und 35 Gemeindeordnung (GO)<br />
Brandenburg in der derzeit gültigen Fassung sowie gemäß § 10 BauGB den Bebauungsplan<br />
„Windpark Buchhain“ mit textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 15. April 2008 als<br />
Satzung.<br />
Die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 15.04.2008 wird gebilligt.<br />
BS-SVV 28- 0042-2008<br />
Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergienutzung“ für das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Doberlug</strong>-<br />
<strong>Kirchhain</strong> und seiner Ortsteile<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong> beschließt, zur Steuerung der Flächen<br />
für Windenergienutzung im <strong>Stadt</strong>gebiet als gesamträumliches Planungskonzept gemäß § 5 (2b)<br />
BauGB einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergienutzung aufzustellen.<br />
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Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.<br />
BS-SVV 29- 0037-2008<br />
Beschluss zur Abwägung für den vorhabenbezogenen B-Plan „Einkaufszentrum<br />
Gerberviertel“auf diversen Grundstücken der Flur 5 und 6 in der Gemarkung<br />
<strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong>, Gerberstraße 16 - 23<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten<br />
Anregungen und Bedenken lt. Anlage (Abwägungsprotokoll).<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den<br />
Nachbargemeinden und Bürgern, die Anregungen und Bedenken vorgebracht haben, das<br />
Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.<br />
BS-SVV 30- 0038-2008<br />
Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan „Einkaufszentrum Gerberviertel“ auf<br />
diversen Grundstücken der Flur 5 und 6 in der Gemarkung <strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong>, Gerberstraße<br />
16 - 23<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
„Einkaufszentrum Gerberviertel“ in <strong>Doberlug</strong>-Kichhain, Gerberstraße 16-23, in der Fassung<br />
vom April 2008, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als<br />
Satzung.<br />
Die Begründung mit Umweltbericht wird durch Beschluss gebilligt.<br />
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Satzung auszufertigen, die Genehmigung der höheren<br />
Verwaltungsbehörde einzuholen und die Genehmigung der Satzung ortsüblich bekannt zu<br />
machen.<br />
In der Bekanntmachung ist auf die Stelle, wo der Plan von jedermann auf Dauer während der<br />
Dienstzeiten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird sowie sie<br />
Geltendmachung von Verletzungen von Vorschriften und auf Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2<br />
BauGB) hinzuweisen.<br />
BS-SVV 31- 0039-2008<br />
Beschluss zum Entwurf und zur öffentlichen Auslegung des B-Planes „Industriegebiet<br />
Hennersdorf“ auf diversen Grundstücken der Flur 3 in der Gemarkung Hennersdorf<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong> beschließt:<br />
1. Den Entwurf zum Bebauungsplan „Industriegebiet Hennersdorf“ mit geändertem<br />
Geltungsbereich und geänderter Bezeichnung in der vorliegenden Fassung vom März<br />
2008, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen.<br />
Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.<br />
2. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Entwurf und die Stellungsnahmen der Behörden,<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung und das Altlastengutachten nach § 3 Abs. 2 BauGB auf<br />
die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist öffentlich<br />
bekanntzumachen. Die beteiligten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und<br />
die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und zu benachrichtigen.<br />
BS-SVV 32- 0041-2008<br />
Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes, des Moorschutzes und der naturnahen<br />
Gewässerentwicklung im Einzugsgebiet „Oberlauf Bache“ im OT Lugau<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die Vorbereitung und Durchführung der<br />
geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes, des<br />
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Moorschutzes und der naturnahen Gewässerentwicklung im Einzugsgebiet „Oberlauf<br />
Bache“ im OT Lugau.<br />
Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel aus der Richtlinie vom 13. November 2007<br />
Teil F Fördermaßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung des natürlichen Erbes<br />
nach Teil I Nr. 2.6 (investive Maßnahmen).<br />
Der entsprechende Eigenanteil wird über den Naturschutzfond Brandenburg gesichert.<br />
BS-SVV 33- 0017-2008<br />
Auflassung (Schließung) des Bahnüberganges „Im Felde Ost“<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung spricht sich für die Ratifizierung des Vertrages über die<br />
Beseitigung des Bahnüberganges „Im Felde Ost“ ohne Erstellung von Kreuzungsbauwerken,<br />
vorbehaltlich des Zustandekommens des gleichzeitigen Seitenwegeausbaues, aus Mitteln des<br />
Eisenbahnbundesamtes aus.<br />
Der Seitenwegeausbau und die Kostenübernahmeerklärung durch die Deutsche Bahn sind<br />
zwingende Bestandteile und unbedingte Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages.<br />
BS-SVV 34- 0021-2008<br />
Auflassung (Schließung) des Bahnüberganges „Buchwald“<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung spricht sich für die Ratifizierung des Vertrages über die<br />
Beseitigung des Bahnüberganges „Buchwald“ ohne Erstellung von Kreuzungsbauwerken,<br />
vorbehaltlich des Zustandekommens des gleichzeitigen Seitenwegeausbaues, aus Mitteln des<br />
Eisenbahnbundesamtes aus.<br />
Der Seitenwegeausbau und die Kostenübernahmeerklärung durch die Deutsche Bahn sind<br />
zwingende Bestandteile und unbedingte Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages.<br />
BS-SVV 35- 0053-2008<br />
Wahl der Schöffinnen und Schöffen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die vorliegende Vorschlagsliste, auf der die<br />
Kandidatinnen und Kandidaten für die Schöffenwahl auf der Grundlage der AV v. 27.1.2007<br />
(3221-1.025; JMB1.2007, 184) in der vorliegenden Form bestimmt sind.<br />
BS-SVV 36—0049-2008<br />
Verkauf des Flurstückes 72 der Flur 2 in der Gemarkung <strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong><br />
Der Hauptausschuss beschließt aufgrund der Entbehrlichkeit den Verkauf des<br />
Flurstückes 72 der Flur 2 mit einer Größe von 27.820 m². Durch die Käuferin sind<br />
Dienstbarkeiten (dingliche Sicherung des Gehweges, Leitungsrecht für WAV) im<br />
Grundbuch zu übernehmen.<br />
Sofern auf dem vor bezeichnetem Grundstück Baurecht gem. der gültigen Bauordnung<br />
aufgrund von anderen Gesetzen und oder Verordnungen gegeben sein sollte zahlt der<br />
Käufer an die Verkäuferin einen Wertausgleich in Höhe der Differenz des zum<br />
Kaufvertrag vorliegenden Bodenrichtwertes zum Bodenrichtwert, der bei Vorliegen<br />
eines Baurechts gegeben ist.<br />
Zu diesem Zweck sichert sich die Verkäuferin ein Rückveräußerungsrecht im<br />
Grundbuch mit einem Kaufpreis, der bei Abschluss des Kaufvertrages vorgelegen hat.<br />
Bodo Broszinski<br />
Bürgermeister<br />
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