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Stadt Doberlug-Kirchhain Amtliche BEKANNTMACHUNG

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<strong>Stadt</strong> <strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong><br />

<strong>Amtliche</strong><br />

<strong>BEKANNTMACHUNG</strong><br />

Die von der <strong>Stadt</strong>verordnetenersammlung in ihrer Sitzung am 28.05.2008<br />

gefassten Beschlüsse bzw. deren wesentlicher Inhalt werden hiermit<br />

öffentlich bekannt gemacht:<br />

BS-SVV 21- 0048-2008<br />

Zustimmung zum Wasserversorgungskonzept des WAV Westniederlausitz<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung ermächtigt den Vertreter der <strong>Stadt</strong>, dem in der<br />

Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes Westniederlausitz zur<br />

Beschlussfassung vorgelegten Wasserversorgungskonzept zuzustimmen, wobei der<br />

Variante 1.2 der Vorzug zu geben ist.<br />

BS-SVV 22- 0031-2008<br />

Erlass einer ersten Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Doberlug</strong>-<br />

<strong>Kirchhain</strong><br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die erste Satzung zur Änderung der<br />

Hauptsatzung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong> in der vorliegenden Fassung.<br />

- Siehe gesonderte amtliche Bekanntmachung der Satzung. -<br />

BS-SVV 23- 0050-2008<br />

Erlass einer Richtlinie zur Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in<br />

freier Trägerschaft in der <strong>Stadt</strong> <strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong><br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die Richtlinie zur Finanzierung und<br />

Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong> (Kita- Finanzierungsrichtlinie - KitaFR).<br />

BS-SVV 24- 0033-2008<br />

Vorhabenbezogener B-Plan zur Errichtung eines Einfamilienhauses in der Gemarkung<br />

<strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong>, Flur 15 Flurstück 1247<br />

hier: Auslegungsbeschluss<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt den Entwurf zum vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan “Errichtung eines Einfamilienwohnhauses” in <strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong>,<br />

Tiergartenstraße 6 b, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und dem Umweltbericht<br />

in der vorliegenden Fassung vom April 2008. Die Begründung wird gebilligt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Entwurf und den Umweltbericht mit Begründung nach<br />

§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und diese Auslegung<br />

ortsüblich bekannt zu machen.<br />

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. Die berührten Behörden und die<br />

Nachbargemeinden sind zu benachrichtigen.<br />

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BS-SVV 25- 0034-2008<br />

B-Plan „Windpark Buchhain“ auf diversen Grundstücken in der Gemarkung Buchhain in den<br />

Fluren 2 und 3,<br />

hier: Abschluss städtebaulicher Vertrag<br />

1. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt den vorliegenden, nach den Auflagen<br />

der Kommunalaufsicht des Landkreises Elbe-Elster überarbeiteten städtebaulichen<br />

Vertrag in der Fassung vom April 2008 bestehend aus Teil 1 „Rahmenvertrag“,<br />

Teil 2 „Durchführungs- und Erschließungsvertrag “ und Teil 3 „ Gemeinsame<br />

Regelungen zum städtebaulichen Vertrag“ für den Bebauungsplan „Windpark<br />

Buchhain“.<br />

2. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt den städtebaulichen Vertrag zur<br />

Kompensationsmaßnahme „Kleine Elster“ zwischen der Flächenagentur<br />

Brandenburg GmbH, dem Vorhabenträger GETproject und der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong> in der Fassung vom April 2008.<br />

3. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt den Nutzungsvertrag über<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />

4. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt den städtebaulichen Vertrag über<br />

Maßnahmen zur Eingriffskompensation Fledermaus (Monitoring).<br />

5. Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt den städtebaulichen Vertrag über<br />

Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz.<br />

Die Verträge zu Punkt 3 – 5 werden zur <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung vorliegen.<br />

BS-SVV 26- 0035-2008<br />

B-Plan „Windpark Buchhain“ auf diversen Grundstücken in der Gemarkung Buchhain in den<br />

Fluren 2 und 3<br />

hier: Abwägung für den B-Plan<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt gemäß §§ 5 und 35 GO Brandenburg in der<br />

derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 1 (7), § 1 a, § 3 (2) sowie § 4 BauGB die<br />

Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange (TÖB) und die Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit zum<br />

Entwurf des Bebauungsplans „Windpark Buchhain“ in der Fassung vom September 2007.<br />

BS-SVV 27- 0036-2008<br />

B-Plan „Windpark Buchhain“ auf diversen Grundstücken in der Gemarkung Buchhain in den<br />

Fluren 2 und 3<br />

hier: Satzungsbeschluss<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt gemäß §§ 5 und 35 Gemeindeordnung (GO)<br />

Brandenburg in der derzeit gültigen Fassung sowie gemäß § 10 BauGB den Bebauungsplan<br />

„Windpark Buchhain“ mit textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 15. April 2008 als<br />

Satzung.<br />

Die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 15.04.2008 wird gebilligt.<br />

BS-SVV 28- 0042-2008<br />

Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergienutzung“ für das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Doberlug</strong>-<br />

<strong>Kirchhain</strong> und seiner Ortsteile<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong> beschließt, zur Steuerung der Flächen<br />

für Windenergienutzung im <strong>Stadt</strong>gebiet als gesamträumliches Planungskonzept gemäß § 5 (2b)<br />

BauGB einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergienutzung aufzustellen.<br />

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Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.<br />

BS-SVV 29- 0037-2008<br />

Beschluss zur Abwägung für den vorhabenbezogenen B-Plan „Einkaufszentrum<br />

Gerberviertel“auf diversen Grundstücken der Flur 5 und 6 in der Gemarkung<br />

<strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong>, Gerberstraße 16 - 23<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten<br />

Anregungen und Bedenken lt. Anlage (Abwägungsprotokoll).<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den<br />

Nachbargemeinden und Bürgern, die Anregungen und Bedenken vorgebracht haben, das<br />

Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.<br />

BS-SVV 30- 0038-2008<br />

Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan „Einkaufszentrum Gerberviertel“ auf<br />

diversen Grundstücken der Flur 5 und 6 in der Gemarkung <strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong>, Gerberstraße<br />

16 - 23<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

„Einkaufszentrum Gerberviertel“ in <strong>Doberlug</strong>-Kichhain, Gerberstraße 16-23, in der Fassung<br />

vom April 2008, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als<br />

Satzung.<br />

Die Begründung mit Umweltbericht wird durch Beschluss gebilligt.<br />

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Satzung auszufertigen, die Genehmigung der höheren<br />

Verwaltungsbehörde einzuholen und die Genehmigung der Satzung ortsüblich bekannt zu<br />

machen.<br />

In der Bekanntmachung ist auf die Stelle, wo der Plan von jedermann auf Dauer während der<br />

Dienstzeiten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird sowie sie<br />

Geltendmachung von Verletzungen von Vorschriften und auf Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2<br />

BauGB) hinzuweisen.<br />

BS-SVV 31- 0039-2008<br />

Beschluss zum Entwurf und zur öffentlichen Auslegung des B-Planes „Industriegebiet<br />

Hennersdorf“ auf diversen Grundstücken der Flur 3 in der Gemarkung Hennersdorf<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong> beschließt:<br />

1. Den Entwurf zum Bebauungsplan „Industriegebiet Hennersdorf“ mit geändertem<br />

Geltungsbereich und geänderter Bezeichnung in der vorliegenden Fassung vom März<br />

2008, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen.<br />

Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.<br />

2. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Entwurf und die Stellungsnahmen der Behörden,<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung und das Altlastengutachten nach § 3 Abs. 2 BauGB auf<br />

die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist öffentlich<br />

bekanntzumachen. Die beteiligten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und<br />

die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und zu benachrichtigen.<br />

BS-SVV 32- 0041-2008<br />

Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes, des Moorschutzes und der naturnahen<br />

Gewässerentwicklung im Einzugsgebiet „Oberlauf Bache“ im OT Lugau<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die Vorbereitung und Durchführung der<br />

geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes, des<br />

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Moorschutzes und der naturnahen Gewässerentwicklung im Einzugsgebiet „Oberlauf<br />

Bache“ im OT Lugau.<br />

Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel aus der Richtlinie vom 13. November 2007<br />

Teil F Fördermaßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung des natürlichen Erbes<br />

nach Teil I Nr. 2.6 (investive Maßnahmen).<br />

Der entsprechende Eigenanteil wird über den Naturschutzfond Brandenburg gesichert.<br />

BS-SVV 33- 0017-2008<br />

Auflassung (Schließung) des Bahnüberganges „Im Felde Ost“<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung spricht sich für die Ratifizierung des Vertrages über die<br />

Beseitigung des Bahnüberganges „Im Felde Ost“ ohne Erstellung von Kreuzungsbauwerken,<br />

vorbehaltlich des Zustandekommens des gleichzeitigen Seitenwegeausbaues, aus Mitteln des<br />

Eisenbahnbundesamtes aus.<br />

Der Seitenwegeausbau und die Kostenübernahmeerklärung durch die Deutsche Bahn sind<br />

zwingende Bestandteile und unbedingte Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages.<br />

BS-SVV 34- 0021-2008<br />

Auflassung (Schließung) des Bahnüberganges „Buchwald“<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung spricht sich für die Ratifizierung des Vertrages über die<br />

Beseitigung des Bahnüberganges „Buchwald“ ohne Erstellung von Kreuzungsbauwerken,<br />

vorbehaltlich des Zustandekommens des gleichzeitigen Seitenwegeausbaues, aus Mitteln des<br />

Eisenbahnbundesamtes aus.<br />

Der Seitenwegeausbau und die Kostenübernahmeerklärung durch die Deutsche Bahn sind<br />

zwingende Bestandteile und unbedingte Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages.<br />

BS-SVV 35- 0053-2008<br />

Wahl der Schöffinnen und Schöffen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt die vorliegende Vorschlagsliste, auf der die<br />

Kandidatinnen und Kandidaten für die Schöffenwahl auf der Grundlage der AV v. 27.1.2007<br />

(3221-1.025; JMB1.2007, 184) in der vorliegenden Form bestimmt sind.<br />

BS-SVV 36—0049-2008<br />

Verkauf des Flurstückes 72 der Flur 2 in der Gemarkung <strong>Doberlug</strong>-<strong>Kirchhain</strong><br />

Der Hauptausschuss beschließt aufgrund der Entbehrlichkeit den Verkauf des<br />

Flurstückes 72 der Flur 2 mit einer Größe von 27.820 m². Durch die Käuferin sind<br />

Dienstbarkeiten (dingliche Sicherung des Gehweges, Leitungsrecht für WAV) im<br />

Grundbuch zu übernehmen.<br />

Sofern auf dem vor bezeichnetem Grundstück Baurecht gem. der gültigen Bauordnung<br />

aufgrund von anderen Gesetzen und oder Verordnungen gegeben sein sollte zahlt der<br />

Käufer an die Verkäuferin einen Wertausgleich in Höhe der Differenz des zum<br />

Kaufvertrag vorliegenden Bodenrichtwertes zum Bodenrichtwert, der bei Vorliegen<br />

eines Baurechts gegeben ist.<br />

Zu diesem Zweck sichert sich die Verkäuferin ein Rückveräußerungsrecht im<br />

Grundbuch mit einem Kaufpreis, der bei Abschluss des Kaufvertrages vorgelegen hat.<br />

Bodo Broszinski<br />

Bürgermeister<br />

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