– Anzeigen –Auf Beutezug in der dunklen Jahreszeit - sichern und versichernZahl der Einbrüche stark gestiegen: So können sich Hausbesitzer schützenMAINZ (djd/pt) - Die Tage sindkürzer - und damit steigen fürGanoven die Chancen, erfolgreichauf Beutezug zu gehen.Zwar haben Einbrecher ganzjährigSaison, doch die dunkleJahreszeit macht es ihnen nocheinfacher, unerkannt in HäuserMillionen Euro zahlten diedeutschen Versicherer in 2011aus - ein Plus von 23 Prozentgegenüber 2010. Ein Grund dafür:Wohnungen sind immerwertvoller ausgestattet. Vor allemteure Technik wie Flachbildschirme,Smartphones undLaptops schlagen dabei zu Buche.Der Tipp des Experten: „Verbrauchersollten regelmäßigüberprüfen lassen, ob die Deckungssummeder Hausratversicherungnoch ausreicht undgegebenenfalls die Versicherungssummeanpassen.“Weitere Informationen gibt esunter www.gdv.de.Bewegungsmelder im Außenbereich und weitere Sicherheitstechnikkönnen Ganoven wirksam abschrecken.Fotos: djd/Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.Einbrecher haben immer Saison. Die Zahl solcher Straftaten in Deutschlandist stark gestiegen.und Wohnungen einzudringen.Die Statistik ist alarmierend:Nachdem über mehrereJahre die Zahl der Einbrücherückläufig war, ist sie laut demGesamtverband der deutschenVersicherungswirtschaft(GDV) in 2011 auf 140 000 gestiegen- 20 000 Taten oder 15Prozent mehr als noch im Jahrzuvor. Dabei könnten vieleEinbrüche durch geeigneteSchutzmaßnahmen fürs Hausverhindert werden.Sicherheitstechnik nachrüstenDas Bayerische Landeskriminalamtberichtet, dass 2011 alleinim Freistaat mehr als 1 400Einbrüche durch die passendeSicherheitstechnik vereiteltwerden konnten. Mechanischeund elektronische Schutzmaßnahmenerschweren den Einbrecherndas Handwerk.„Die Erfahrung zeigt, dass dieTäter oftmals von ihren Plänenablassen, wenn sie nicht binnenweniger Minuten ins Gebäudegelangen“, berichtetGDV-Sprecher Stephan Schweda.Er empfiehlt Verbrauchern,sich von einem Fachmann beratenzu lassen - möglichst bevorLangfinger das erste Malzuschlagen.„Neben dem materiellen Schadenberichten viele Opfer auchvon einer erheblichen psychischenBelastung durch Einbrüchein die Privatsphäre“, soSchweda weiter.VersicherungsschutzüberprüfenWährend die mentalen Folgennoch lange nachwirken können,werden die entwendetenWertsachen von der Hausratversicherungersetzt. Rund 430FÜNF TIPPS FÜR MEHRSICHERHEIT(djd) - So kann man sich in deneigenen vier Wänden schützenMehr Informationen unterwww.klipp-und-klar.de:- Außenbereiche bei Dunkelheitbeleuchten, durch Lampenmit Bewegungsmeldern.- Rollläden tagsüber hochziehenund nachts schließen.- Türen immer abschließen.Schlüssel nie an Außenversteckendeponieren.- In Sicherungstechnik wiespezielle Schlösser für Fensterund Türen investieren.Alarmanlagen bieten zusätzlicheSicherheit.- Bei Abwesenheit vorsorgen:Den Briefkasten leeren lassen,Licht und Rollläden durchZeitschaltuhren steuern.Elektroheizung fast nie empfehlenswertEnergieberatung der Verbraucherzentrale warnt vor KostenexplosionMAINZ (red) - Neben niedrigenHeizkosten versprechen dieAnbieter von Elektroheizungenin ihren Werbeanzeigen hohenKomfort und sogar ein gutesGewissen dank CO2-Reduktion.Hans Weinreuter, Energiereferentder VerbraucherzentraleRheinland-Pfalz, warnt jedochvor bösen Überraschungen.„Statt zu sparen, treibt eineStromheizung die Energiekostenoft in ungeahnte Höhen, besonders,wenn das Hausschlecht gedämmt ist“, erklärtder Fachmann. Immer wieder,so der Energiereferent, sitzen inseinen Beratungen Verbraucherinnenund Verbraucher, diesich ihre astronomische Stromrechnungnicht erklären können.Nachtstrom ist günstigerBesonders teuer sind Heizungen,die tagsüber Strom verbrauchen,wie beispielsweisedie massiv beworbenen Infrarot-Flächenheizungen.ImGegensatz zum etwas günstigerenNachtstrom, für ca. 18Cent pro kWh, kostet Stromtagsüber durchschnittlich 27Cent pro kWh. Zum Vergleich:Für Gas fallen für jedekWh rund sieben, für Heizölumgerechnet etwa neun undfür Holzpellets fünf Cent an.Damit sind die Energiekosteneiner Elektroheizung drei- bisviermal so hoch wie bei anderenEnergieträgern. „Einsparungen,die Anbieter aufgrundvergleichsweise niedrigerInvestitionskosten versprechen,sind damit in kurzerZeit wieder aufgezehrt“,erklärt der Experte. Und auchfür den Klimaschutz ist dieElektroheizung lediglichunter bestimmten Voraussetzungenein Gewinn: Emissionenkönnen nur gesenkt werden,wenn der Strom konsequentüber einen zertifiziertenÖkostromtarif bezogen wird.Den gibt es allerdings nichtals Nachtstromtarif. Bei denmeisten Angeboten verursachtHeizen mit Strom wegender Verluste bei der Stromerzeugungin den großenKraftwerken also deutlich höhereCO2-Emissionen als andereEnergieträger. Verbraucher,die eine größere Investitionplanen, sollten sich deshalbunbedingt anbieterunabhängigenRat einholen, empfiehltWeinreuter. „Bei einerneutralen Bewertung der individuellenSituation wirdmeist schnell klar, welchesHeizsystem für den jeweiligenVerbraucher das Beste ist.“Beratung derVerbraucherzentraleUnabhängige Hilfe bei allenFragen zum baulichen Wärmeschutzbieten die Energieberaterder Verbraucherzentralekostenlos und anbieterunabhängigin über 60 Ortenin Rheinland-Pfalz. Die Beratungsorteund –zeiten findenInteressierte im Internet unterwww.energieberatung-rlp.de.Telefonisch ist die Energieberatungder Verbraucherzentraleunter 01805 60 75 60 25 zuerreichen (0,14 Euro pro Minuteaus dem deutschen Festnetz,aus den Mobilfunknetzenmax. 0,42 Euro pro Minute).Telefonzeiten sind Montagund Donnerstag von 10 bis 13und 14 bis 17 Uhr sowieDienstag 9 bis 13 und 14 bis 18Uhr. Die Energieberatung derVerbraucherzentrale wird gefördertvom Bundesministeriumfür Wirtschaft und Technologiesowie vom rheinlandpfälzischenMinisterium fürWirtschaft, Klimaschutz,Energie und Landesplanung.
FEBRUAR 20137Wichtiger Bestandteil des kulturellen LebensJUBILÄUM – Weinkonvent <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong> feierte 25-jähriges JubiläumDie Ehrengäste stoßen gerne an auf 25 Jahre Weinkonvent <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong>.GAU-ALGESHEIM (red) - In besterFeierlaune verbrachten die Mitgliederund Gäste des Weinkonventsdas 25-jährige Jubiläumdes Vereins.Der Galaabend für Mitgliedererinnerte an die erste Veranstaltungvon „Menü + Wein“ in derRadsporthalle. Ganz in dieserTradition wurde ein vielfältigesund geschmacklich hervorragendeskaltes und warmes Buffetmit Dessertauswahl geboten,begleitet von je einem Weinder 14 Weinkonventswinzer.Ein Showtanz der C<strong>VG</strong>A-Gruppe „Skylights“, ein Liedvortragvon Eva-Maria Kramerund südamerikanische Tänzegemeinsam mit ihrem PartnerColin Schäfer brachten die Besucherbestens in Stimmung,die durch die Combo Da Caponoch verstärkt wurde.Auf Informationstafeln und ineiner Fotoschau wurden Bilderund Dokumente aus der Geschichtedes Weinkonvents gezeigt.Rückblick auf VeranstaltungenEXPERTENTIPP – Von Rechtsanwalt Andreas Ilse, <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong>Foto: Günter FreyIn der Akademischen Feier ließKlaus Hattemer als Präsidentdie vielfältigen Aktivitäten desVereins mit einem abwechslungsreichenMix aus Fahrtenund Weinproben Revue passieren,nicht ohne das Engagementdes Vereins bei der Sanierungder Sankt-Urbans-Statue,der Weinspende zugunsten desBaus des barrierefreien Zugangszur Kirche St. Cosmasund St. Damian sowie bei derPflege des Weinpanoramawegeszu erwähnen.Mit der Einrichtung der Vinothekim Edekamarkt habe maneine umfassende Präsentationder besonders ausgezeichnetenWeine geschaffen. Diese Aktivitätenwurden eingehend vonden zahlreichen Ehrengästenaus der Kommunalpolitik, denInteressenvertretungen derWinzer, befreundeten Vereinen,Klagefrist gegen Kündigung einhaltenWein- und Traubenmajestätenund des örtlichen Vereinsringsgewürdigt. Sie stellten fest, dassder Weinkonvent in einem relativkurzen Zeitraum zu einemwichtigen Bestandteil des gesellschaftlichenund kulturellenLebens geworden ist.Ehrung derGründungsmitgliederDies war ein würdiger Rahmenfür die anstehenden Ehrungender zahlreichen Gründungsmitglieder,die die von dem KonventsmitgliedMonika Klostergeschaffene Anstecknadel inSilber ausgehändigt bekamen.Die goldene Ausführung davonwurde Werner Hessel mit derErnennung zum Ehrenpräsidentenüberreicht.Neben einem humorvollenweingeschichtlichen Vortragvon Gregor Hellmeister standdie Weinkultur herausragenderPersönlichkeiten des öffentlichen<strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong>er Lebensfrüherer Zeiten im Mittelpunktder Rede des RheinhessischenWeinbaupräsidenten undSchirmherrn Ingo Steitz.Den musikalischen Rahmen gestaltetenElisabeth und VolkerDeister von der KatholischenKirchenmusik.Den genussvollen Abschnitt botenim Anschluss dann dieunter der Verantwortung vonAnja Hattemer kreierten kulinarischenHäppchen, begleitetvon den Weinkonventsweinen.Den noch verbleibenden Restbestandvon 50 Flaschen stellteder Weinkonvent dem AltenzentrumAlbertusstift zur Verfügung.Insgesamt konnten Präsidentund Vorstand auf einen gutenBesuch und auf ein gelungenesFest zurückblicken.Rechtsanwalt Andreas Ilse.Foto: privatGAU-ALGESHEIM - Wer sichgegen eine Kündigung gerichtlichwehren möchte, muss innerhalbvon drei Wochen Kündigungsschutzklagebeim zuständigenArbeitsgericht erheben.Diese Frist läuft auch dannweiter, wenn zwischen den Parteiennoch Gespräche z. B. bzgl.der Zahlung einer Abfindungoder der Formulierung desEndzeugnisses laufen.Wird die Frist versäumt, gilt dieausgesprochene Kündigung alsrechtswirksam. Dies hat natürlichAuswirkungen auf die jeweiligeVerhandlungspositionund sollte stets vermieden werden.Falls Fristablauf droht, sollevorsorglich Klage eingereichtwerden; diese kann dann -wenn die Verhandlungen mitdem Arbeitgeber erfolgreichwaren - zurückgenommen werden.Meist ist dies im Verhältniskostengünstiger.Vorsicht bei offensichtlichenVerzögerungsmanövern: DasLandesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied unlängst,dass durch eine Äußerungdes Arbeitgebers am letztenTag der Klagefrist, manwerde am nächsten Tag reden,der Arbeitnehmer nicht arglistigvon einer vorsorglichenKlagerhebung abgehalten wird.(Urteil vom 02.11.2012, Az.: 6 Sa1754/12)Die Möglichkeit, eine Klageauch noch nach drei Wocheneinzureichen, besteht aber nach§ 5 KSchG nur in wenigen Ausnahmefällenund nur dann,wenn der Arbeitnehmer ohneeigenes Verschulden an derKlageerhebung gehindert war,z. B. dann, wenn ihm die Kündigungdes Arbeitgebers währenddes mehrwöchigen Jahresurlaubeszugestellt wird. Willsich der Gekündigte in diesemFall gegen das Ende des Beschäftigungsverhältnisseswehren,sollte er umgehend dasArbeitsgericht eingeschalten.Der Autor ist Rechtsanwaltin <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong>