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Ausgabe Ingelheim, VG-Heideheim, Gau-Algesheim, Ockenheim

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FEBRUAR 20137Wichtiger Bestandteil des kulturellen LebensJUBILÄUM – Weinkonvent <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong> feierte 25-jähriges JubiläumDie Ehrengäste stoßen gerne an auf 25 Jahre Weinkonvent <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong>.GAU-ALGESHEIM (red) - In besterFeierlaune verbrachten die Mitgliederund Gäste des Weinkonventsdas 25-jährige Jubiläumdes Vereins.Der Galaabend für Mitgliedererinnerte an die erste Veranstaltungvon „Menü + Wein“ in derRadsporthalle. Ganz in dieserTradition wurde ein vielfältigesund geschmacklich hervorragendeskaltes und warmes Buffetmit Dessertauswahl geboten,begleitet von je einem Weinder 14 Weinkonventswinzer.Ein Showtanz der C<strong>VG</strong>A-Gruppe „Skylights“, ein Liedvortragvon Eva-Maria Kramerund südamerikanische Tänzegemeinsam mit ihrem PartnerColin Schäfer brachten die Besucherbestens in Stimmung,die durch die Combo Da Caponoch verstärkt wurde.Auf Informationstafeln und ineiner Fotoschau wurden Bilderund Dokumente aus der Geschichtedes Weinkonvents gezeigt.Rückblick auf VeranstaltungenEXPERTENTIPP – Von Rechtsanwalt Andreas Ilse, <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong>Foto: Günter FreyIn der Akademischen Feier ließKlaus Hattemer als Präsidentdie vielfältigen Aktivitäten desVereins mit einem abwechslungsreichenMix aus Fahrtenund Weinproben Revue passieren,nicht ohne das Engagementdes Vereins bei der Sanierungder Sankt-Urbans-Statue,der Weinspende zugunsten desBaus des barrierefreien Zugangszur Kirche St. Cosmasund St. Damian sowie bei derPflege des Weinpanoramawegeszu erwähnen.Mit der Einrichtung der Vinothekim Edekamarkt habe maneine umfassende Präsentationder besonders ausgezeichnetenWeine geschaffen. Diese Aktivitätenwurden eingehend vonden zahlreichen Ehrengästenaus der Kommunalpolitik, denInteressenvertretungen derWinzer, befreundeten Vereinen,Klagefrist gegen Kündigung einhaltenWein- und Traubenmajestätenund des örtlichen Vereinsringsgewürdigt. Sie stellten fest, dassder Weinkonvent in einem relativkurzen Zeitraum zu einemwichtigen Bestandteil des gesellschaftlichenund kulturellenLebens geworden ist.Ehrung derGründungsmitgliederDies war ein würdiger Rahmenfür die anstehenden Ehrungender zahlreichen Gründungsmitglieder,die die von dem KonventsmitgliedMonika Klostergeschaffene Anstecknadel inSilber ausgehändigt bekamen.Die goldene Ausführung davonwurde Werner Hessel mit derErnennung zum Ehrenpräsidentenüberreicht.Neben einem humorvollenweingeschichtlichen Vortragvon Gregor Hellmeister standdie Weinkultur herausragenderPersönlichkeiten des öffentlichen<strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong>er Lebensfrüherer Zeiten im Mittelpunktder Rede des RheinhessischenWeinbaupräsidenten undSchirmherrn Ingo Steitz.Den musikalischen Rahmen gestaltetenElisabeth und VolkerDeister von der KatholischenKirchenmusik.Den genussvollen Abschnitt botenim Anschluss dann dieunter der Verantwortung vonAnja Hattemer kreierten kulinarischenHäppchen, begleitetvon den Weinkonventsweinen.Den noch verbleibenden Restbestandvon 50 Flaschen stellteder Weinkonvent dem AltenzentrumAlbertusstift zur Verfügung.Insgesamt konnten Präsidentund Vorstand auf einen gutenBesuch und auf ein gelungenesFest zurückblicken.Rechtsanwalt Andreas Ilse.Foto: privatGAU-ALGESHEIM - Wer sichgegen eine Kündigung gerichtlichwehren möchte, muss innerhalbvon drei Wochen Kündigungsschutzklagebeim zuständigenArbeitsgericht erheben.Diese Frist läuft auch dannweiter, wenn zwischen den Parteiennoch Gespräche z. B. bzgl.der Zahlung einer Abfindungoder der Formulierung desEndzeugnisses laufen.Wird die Frist versäumt, gilt dieausgesprochene Kündigung alsrechtswirksam. Dies hat natürlichAuswirkungen auf die jeweiligeVerhandlungspositionund sollte stets vermieden werden.Falls Fristablauf droht, sollevorsorglich Klage eingereichtwerden; diese kann dann -wenn die Verhandlungen mitdem Arbeitgeber erfolgreichwaren - zurückgenommen werden.Meist ist dies im Verhältniskostengünstiger.Vorsicht bei offensichtlichenVerzögerungsmanövern: DasLandesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied unlängst,dass durch eine Äußerungdes Arbeitgebers am letztenTag der Klagefrist, manwerde am nächsten Tag reden,der Arbeitnehmer nicht arglistigvon einer vorsorglichenKlagerhebung abgehalten wird.(Urteil vom 02.11.2012, Az.: 6 Sa1754/12)Die Möglichkeit, eine Klageauch noch nach drei Wocheneinzureichen, besteht aber nach§ 5 KSchG nur in wenigen Ausnahmefällenund nur dann,wenn der Arbeitnehmer ohneeigenes Verschulden an derKlageerhebung gehindert war,z. B. dann, wenn ihm die Kündigungdes Arbeitgebers währenddes mehrwöchigen Jahresurlaubeszugestellt wird. Willsich der Gekündigte in diesemFall gegen das Ende des Beschäftigungsverhältnisseswehren,sollte er umgehend dasArbeitsgericht eingeschalten.Der Autor ist Rechtsanwaltin <strong>Gau</strong>-<strong>Algesheim</strong>

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