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Musterkaufvertrag Grundstück - heimatgrund.de

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Seite 6 von 13(2) Die Beteiligten vereinbaren die Bebaubarkeit <strong>de</strong>s Grundbesitzes mit einemEinfamilienhaus als Beschaffenheit im Sinne <strong>de</strong>s § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB, ohnedass <strong>de</strong>r Verkäufer hierfür eine Garantie übernimmt.Art und Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzbarkeit <strong>de</strong>s Kaufgegenstan<strong>de</strong>s ergeben sich aus<strong>de</strong>m Bebauungsplan B 7 "Am Mühlenberg".(3) Der Verkäufer haftet dafür, dass <strong>de</strong>r Kaufgegenstand frei von im Grundbuch inAbt. II und III eingetragenen Belastungen und Beschränkungen ist, soweit solchenicht in diesem Vertrag übernommen wor<strong>de</strong>n sind, sowie frei von Zinsen, Steuernund Abgaben übergeht mit Ausnahme <strong>de</strong>r in dieser Urkun<strong>de</strong> bestellten o<strong>de</strong>rübernommenen Rechte sowie solcher Rechte, die zur Finanzierung <strong>de</strong>sKaufpreises im Einvernehmen mit <strong>de</strong>n Erwerbern noch eingetragen wer<strong>de</strong>n.(4) Der Verkäufer versichert, dass ihm versteckte Mängel von Be<strong>de</strong>utung nichtbekannt sind. Er versichert, dass ihm das Bestehen von Baulasten, im Grundbuchnicht eingetragener Dienstbarkeiten o<strong>de</strong>r nachbarrechtliche Beschränkungen bisauf die in § 1 benannten nicht bekannt sind.Miet- und Pachtverhältnisse bestehen nicht.§ 6 ErschließungskostenErschließungskosten und Anliegerbeiträge tragen die Käufer ab Vertragsabschlusssoweit im Teil B dieser Urkun<strong>de</strong> nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist.§ 7 Übergabe(1) Die Übergabe erfolgt am Werktag nach Hinterlegung <strong>de</strong>s Kaufpreises, <strong>de</strong>rKosten <strong>de</strong>s Sorglospaketes und <strong>de</strong>r Erschließungskosten auf dieNotaran<strong>de</strong>rkonten. Besitz, Rechte, Nutzung und Lasten sowie die Gefahr <strong>de</strong>rVerschlechterung und <strong>de</strong>s zufälligen Untergangs <strong>de</strong>r Vertragssache und dieVerkehrssicherungspflichten gehen mit Ablauf dieses Tages auf die Käufer über.Was trotz<strong>de</strong>m über diesen Tag hinaus beim Verkäufer erhoben wird anöffentlichen Abgaben, z. B. die Grundsteuer, wer<strong>de</strong>n die Erwerber ersetzen.

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