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Checkliste für Anträge - bei Leader im Aller-Leine-Tal

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weitere Hinweise:- die Leistungsphase 9 nach HOAI (Honorarordnung der Architekten und Ingenieure)kann nicht gefördert werden und ist daher in den Kostenberechnungen außen vorzulassen- eine gewisse Zeit zur Abst<strong>im</strong>mung mit der Bewilligungsbehörde ist einzuplanen dadiese prüfen muss, ob mit der -in dieser Form- beantragten Maßnahme der Zuwendungszweckerreicht werden wird. Dies betrifft die administrative Abwicklung abervor allem auch Dinge wie z. B. Materialwahl, Anplanzungen, Gestaltung allgemein- Der 10%ige Förderaufschlag (bzw. der 5%ige <strong>bei</strong> privaten Antragstellern) kann nurgewährt werden, wenn eine anerkannte Planung vorliegt. Die anerkannte Planung <strong>für</strong><strong>Leader</strong> ist das REK, jedoch nur dann, wenn das beantragte Projekt entweder explizitgenannt ist oder unter einem Handlungsfeld des REK subsumiert werden kann. Dieseswäre nachzuweisen (Kopie aus REK, eventuell mit zusätzlichen Erläuterungen) undvorher mit der Bewilligungsbehörde abzust<strong>im</strong>men- Wenn ein Verein einen Förderantrag stellt ist darauf achten, dass der Antrag von denlaut Vereinssatzung vorgesehenen Personen unterschrieben wird (meist sindUnterschriften von zwei vertretungsberechtigten Personen gefordert).- Sobald Drittmittel <strong>im</strong> Spiel sind (z. B. andere Zuwendungen, Zuschüsse, Spenden) sosind wir grundsätzlich gehalten diese vor Berechnung der Zuwendung von den zuwendungsfähigenKosten abzuziehen (das heißt weniger Zuwendung vom GLL). Das GLLmuss in einem Vermerk erläutern, wenn „aus Bedürftigkeit“ kein Abzug erfolgen sollbzw. muss darstellen, dass <strong>bei</strong> einem Abzug die Gefahr besteht, dass das Projektdann nicht durchgeführt werden kann. Hierzu braucht dass GLL „Futter“ vomAntragsteller (finanzielle Situation, Finanzierung des Projektes, Nichtdurchführbarkeitetc.) wenn kein Abzug erfolgen soll.- Alles was dazu dient „abzuklopfen“ ob –und wenn ja, in welcher Form – ein Projektdurchgeführt werden kann, kann –auch selbst vor Antragstellung- in Auftrag gegebenwerden und auch schon bezahlt werden (z.B. Kosten <strong>für</strong> die Einholung einer Baugenehmigung,Objektplanungskosten). Diese Kosten können dann <strong>im</strong> Antrag geltend gemachtwerden und werden zusammen mit dem Projekt gefördert.Aber Vorsicht: Der Abschluss von Verträgen <strong>für</strong> die Bautätigkeiten oder Kauf vonBaumaterialien oder der Beginn von Bautätigkeiten stellt zuwendungsrechtlich den Projektbeginndar, in diesem Fall wird keine Zuwendung mehr gewährt.

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