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Bauhof - Marktgemeinde Timelkam

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<strong>Marktgemeinde</strong>amt <strong>Timelkam</strong>4850 <strong>Timelkam</strong>, Pollheimerstr. 5Bezirk VöcklabruckGZ: Fin30-2011Sachbearbeiter: Hr. ÖttlGegenstand: <strong>Bauhof</strong>, Entlehnung Fahrzeuge u. Geräte; UID.Nr. ATU 46282507Tel. 07672/95105-44Fax: 07672/95105/10Email: rechnungsabteilung@timelkam.at<strong>Timelkam</strong>, 01. April 2011TARIFORDNUNGdes Gemeinderates der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Timelkam</strong> vom 31. März 2011betreffend die Entlehnung von Fahrzeugen und Geräten des Gemeindebauhofes<strong>Bauhof</strong>§ 1 – StundensätzeStundensatzPERSONAL: 2011 Anmerkungen<strong>Bauhof</strong>-Personal 25,--Wasserwerk-Personal 35,--<strong>Bauhof</strong>-Personal im Wasserwerk 30,--FAHRZEUGE (generell nur mit Fahrer):Unimog U 1400 nur mit Mann 40,--Unimog mit Anhänger 45,--Montage u. Demontage Anbaugeräte (außer Anhänger) 30 min Arbeitszeit 12,50Unimog mit Schneepflug 50,--Unimog mit Vorbaubesen 50,--Unimog mit Streugerät 50,--Unimog U 400 nur mit Mann 35,-Unimog mit Anhänger 40,--Montage u. Demontage Anbaugeräte (außer Anhänger) 30 min Arbeitszeit 12,50Unimog mit Schneepflug 45,--Unimog mit Vorbaubesen 45,--Unimog mit Streugerät 45,--Kipper 20,--LKW nur mit Mann 25,--Kran 5,--Montage u. Demontage Anbaugeräte (außer Anhänger) 30 min Arbeitszeit 12,50LKW mit Kran 30,--LKW mit Korb oder Greifer 35,--LKW mit Schneepflug 40,--9094 nur mit Mann 25,--9094 mit Hecklader (fix montiert) 25,--Montage u. Demontage Anbaugeräte (außer Anhänger) 30 min Arbeitszeit 12,509094 mit Frontlader 30,--9094 mit Schneepflug 30,--9094 mit Anhänger 30,--Sonstige FahrzeugeNissan (<strong>Bauhof</strong>) 10,--Mazda-Bus (Altenheim) 12,--Renault (Müllbeseitigung) 12,--Citroen (Wasserwerk) 12,--


§ 2 – Anwendung auf Feuerwehrleistungen(1) Die oa. Stundensätze sind auf Leistungen der freiwilligen Feuerwehr <strong>Timelkam</strong> nichtanzuwenden.(2) Die entgeltlichen Einsatzleistungen bzw. die Bereitstellung von Geräten durch diefreiwillige Feuerwehr <strong>Timelkam</strong> erfolgen nach der jeweils geltenden Feuerwehrtarifordnung,welche vom Landes-Feuerwehrverband Oberösterreich ausgearbeitetwerden.(3) Die Anwendung dieser Tarifordnung wird vom Gemeinderat beschlossen.§ 3 – Holzverkauf(1) Der Holzverkauf erfolgt nur nach entsprechender Verfügbarkeit. Ein Rechtsanspruchauf einen Holzverkauf besteht nicht.(2) Holzpreis für 1 m³ Weichholz (1 m Länge vom Stamm) € 25,--Holzpreis für 1 m³ Hartholz (1 m Länge vom Stamm) € 35,--§ 4 – WertsicherungDie oa. Werte sind nach dem von der Statistik Austria kundgemachten Verbraucherpreisindex2005 (VPI 2005 – Vergleichsmonat Juni) oder einem an seine Stelle tretenden Index wert zusichern. Schwankungen des Index bis einschließlich 5 v. H. bleiben unberücksichtigt. DieIndex angepassten Werte sind auf € 0,10 aufzurunden.§ 5 – UmsatzsteuerDie Gemeinde ist im Hoheitsbereich nicht zur Umsatzsteuer veranlagt (Steuerfreier Umsatz).


§ 6 – WirksamkeitDie vorstehende Fassung der Tarifordnung betreffend die Entlehnung von Fahrzeugen undGeräten des Gemeindebauhofes tritt mit 01. April 2011 in Kraft.Gleichzeitig treten die geltenden Bestimmungen der Tarifordnung der <strong>Marktgemeinde</strong><strong>Timelkam</strong> vom 11. Juli 1978, Abschnitt 3 lit b) – Benützung von Geräten und Fahrzeugen –außer Kraft.Der Bürgermeister:(Riezinger)angeschlagen:abgenommen:

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