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Satzung - Förderverein RVWG - Richard-von-Weizsäcker-Gymnasium

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Ausgeschiedenen wählen. Eine Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. EineZusammenlegung <strong>von</strong> Vorstandsämtern ist nicht gestattet.(6) Sämtliche Ämter sind Ehrenämter.§ 10 <strong>Satzung</strong>sänderungDie Mitgliederversammlung beschließt über <strong>Satzung</strong>sänderungen mit einerZweidrittelmehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder.§ 11 Auflösung des Vereins(1) Die Auflösung des Vereins kann in einer eigens dazu einberufenenMitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitgliederbeschlossen werden. Der Tag, an dem die Auflösung eintreten soll, ist <strong>von</strong> derMitgliederversammlung festzulegen.(2) Die Mitgliederversammlung ernennt zur Abwicklung der Geschäfte zweiLiquidatoren.(3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt dasVermögen des Vereins an das <strong>Richard</strong>-<strong>von</strong>-Weizsäcker-<strong>Gymnasium</strong>, Baiersbronn, dases unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.§ 12 InkrafttretenDie <strong>Satzung</strong> wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. Juni 2006beschlossen und tritt mit Eintragung im Vereinsregister in Kraft.............................................................................(Heike Stoll-Dieterle, 1. Vorsitzende)4

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