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Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: Unterputz ... - Vola

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TÜV Rheinland LGA Products GmbHNach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes PrüflaboratoriumDAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11<strong>Allgemeines</strong> <strong>bauaufsichtliches</strong> PrüfzeugnisFür:<strong>Unterputz</strong>-Thermostat-Wannenfüll- und Brausearmatur der Firma <strong>Vola</strong> A/SSerie <strong>Vola</strong> 5000Varianten: 4-Loch-AusführungArt.-Nr. 5400FVArt.-Nr. 5400NVArt.-Nr. 5400RVArt.-Nr. 5400TV3-Loch-AusführungArt.-Nr. 5100Art.-Nr. 5100XArt.-Nr. 5300Art.-Nr. 5400VArt.-Nr. 56002-Loch-AusführungArt.-Nr. 5200wird hiermit aufgrund Art. 22 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) vom 14.08.2007 und derBauregelliste A, Teil 2 - Ausgabe 2009/1, Punkt 2.14 ein allgemeines <strong>bauaufsichtliches</strong> Prüfzeugniszum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt. * )Antragsteller:<strong>Vola</strong> A/SLunavej 28700 HorsensDENMARKGeltungsdauer bis: 31. Dezember 2016Prüfzeugnis-Nummer: P-IX 18259/IICB **)Der geräuschtechnischen Beurteilung der <strong>Unterputz</strong>-Thermostat-Wannenfüll- und Brausearmaturliegt der Prüfbericht Nr. EMATAS 84115234-AT3 der TRLP zugrunde.Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis umfaßt 5 Seiten.*) Es wird hier auf die Bauordnung des Landes Bezug genommen, in dem die Prüfstelle ihren Sitz hat; das allgemeine bauaufsichtlichePrüfzeugnis gilt jedoch in allen Bundesländern.**) Für den o.g. Gegenstand galt bis zum 31.12.2011 das Prüfzeichen P-IX 18259/IICB gemäß dem allgemeinen bauaufsichtlichenPrüfzeugnis der LGA vom 08.12.2006.Dieses Prüfzeugnis darf nur im vollen Wortlaut veröffentlicht werden. Jede Veröffentlichung in Kürzung oder Auszug bedarf der vorherigenGenehmigung durch die TRLP.Sitz und Registergericht Nürnberg HRB 26013TÜV Rheinland LGA Products GmbH • Tillystraße 2 • 90431 Nürnberg Geschäftsführer:Tel +49 (911) 655-5450 • Fax +49 (911) 655-5453Jörg Mähler Dr. Jörg SchlösserE-Mail: schallschutz@lga.de • www.lga.deUst-ID Nr. DE81183549084115234-AT3-18259v.doc Seite 1 von 5


TÜV Rheinland LGA Products GmbH<strong>Allgemeines</strong> <strong>bauaufsichtliches</strong> Prüfzeugnis Nr. P-IX 18259/IICBIAllgemeine Bestimmungen1 Mit diesem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis ist die Verwendbarkeit des alsGegenstand aufgeführten Produkts im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen*).2 Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ersetzt nicht die für Durchführung vonBauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen undBescheinigungen.3 Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird unbeschadet der Rechte Dritter,insbesondere privater Schutzrechte, erteilt.4 Hersteller und Vertreiber des Bauprodukts haben, unbeschadet weitergehenderRegelungen in den „Besonderen Bestimmungen“, dem Verwender des BauproduktsKopien des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zur Verfügung zu stellenund darauf hinzuweisen, daß das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis an derVerwendungsstelle vorliegen muß. Auf Anforderung sind den beteiligten BehördenKopien des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zur Verfügung zu stellen.5 Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis darf nur vollständig vervielfältigt werden.Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der erteilendenPrüfstelle. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen dem allgemeinen bauaufsichtlichenPrüfzeugnis nicht widersprechen. Übersetzungen des allgemeinenbauaufsichtlichen Prüfzeugnisses müssen den Hinweis „Von der erteilenden Prüfstellenicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung“ enthalten.6 Die erteilende Prüfstelle ist berechtigt, im Herstellerwerk, im Händlerlager oder aufder Baustelle oder am Einbauort zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob die Bestimmungendieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses eingehalten wordensind.7 Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungendes allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses können nachträglichergänzt oder geändert werden, insbesondere wenn neue technische Erkenntnissedies erfordern.8 Das als Gegenstand des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses aufgeführteBauprodukt bedarf des Nachweises der Übereinstimmung (Übereinstimmungsnachweis)und der Kennzeichnung mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nachden Übereinstimmungszeichen-Verordnungen der Länder.*) Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis gilt zugleich als Prüfzeichen im Sinne der Prüfzeichenverordnungder Länder, sofern für das als Gegenstand aufgeführte Bauprodukt ein solches vorgeschrieben ist.Seite 2 von 5


TÜV Rheinland LGA Products GmbH<strong>Allgemeines</strong> <strong>bauaufsichtliches</strong> Prüfzeugnis Nr. P-IX 18259/IICBIIBesondere Bestimmungen1 Gegenstand und Anwendungsbereich1.1 <strong>Unterputz</strong>-Thermostat-Wannenfüll- und Brausearmatur (4-Loch)Serie <strong>Vola</strong> 5000MessinggehäuseAnschlußgewinde 3/4"On/off Kartusche für MengenregulierungThermostat-Kartusche für TeperaturregulierungUmschalter Wannen-/BrauseabgangVarianten:4-Loch-AusführungArt.-Nr. 5400FVArt.-Nr. 5400NVArt.-Nr. 5400RVArt.-Nr. 5400TV3-Loch-AusführungArt.-Nr. 5100Art.-Nr. 5100XArt.-Nr. 5300Art.-Nr. 5400VArt.-Nr. 56002-Loch-AusführungArt.-Nr. 52001.2 Der Nachweis der Brauchbarkeit erstreckt sich nur auf das Geräuschverhalten1.3 VerwendungsauflagenHinter den Armaturen müssen am Wannenabgang ein Auslauf mit einem Strahlreglerder Armaturengruppe I oder II und höchstens der Durchflußklasse C (maximalerDurchfluß 0,50 l/s bei einem Fließdruck von 0,3 MPa) und am Brauseabgang eineBrause der Armaturengruppe I oder II und höchstens der Durchflußklasse B (maximalerDurchfluß 0,42 l/s bei einem Fließdruck von 0,3 MPa) eingebaut werden. DerStrahlregler und die Brause müssen jeweils ein allgemeines <strong>bauaufsichtliches</strong> Prüfzeugnishaben und entsprechend gekennzeichnet sein.Strahlregler dürfen nur durch Strahlregler der Armaturengruppe I oder II und höchstensder Durchflußklasse C, Brausen dürfen nur durch Brausen der ArmaturengruppeI odr II und höchstens der Durchflußklasse B ersetzt werden.2 Bestimmungen für das Bauprodukt2.1 Anforderungen an die Eigenschaften2.1.1 Die Armaturen sind nach DIN 4109, Ausgabe November 1989, Abschnitt 4.3.1 in dieArmaturengruppe II, Durchflußklasse C/B eingestuft.2.1.2 Diese Einstufung gilt nur bei Einhaltung der unter 1.3 festgelegten Verwendungsauflagen.Seite 3 von 5


TÜV Rheinland LGA Products GmbH<strong>Allgemeines</strong> <strong>bauaufsichtliches</strong> Prüfzeugnis Nr. P-IX 18259/IICB2.2 KennzeichnungDie Armaturen sind nach DIN 4109, Ausgabe November 1989, Abschnitt 4.3.3 mitdem Herstellerkennzeichen, einem Prüfzeichen, der Armaturengruppe und gegebenenfallsder Durchflußklasse zu kennzeichnen. Dazu ist neben dem Herstellerkennzeichendie Kennzeichnung P-IX 18259/IICB zu verwenden.2.3 Übereinstimmungsnachweis2.3.1 ÜbereinstimmungserklärungDie Bestätigung der Übereinstimmung des unter II 1.1 genannten Bauproduktes mitden Bestimmungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses muß mit einerÜbereinstimmungserklärung des Herstellers gemäß Artikel 26 der BayBO erfolgen.2.3.2 Werkseigene ProduktionskontrolleIn jedem Herstellerwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten unddurchzuführen.2.3.3 Erstprüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte PrüfstelleIm Rahmen der Erstprüfung sind an drei Mustern der <strong>Unterputz</strong>-Thermostat-Wannenfüll- und Brausearmatur, Art.-Nr. 5400FV die Prüfungen nach DIN EN ISO3822 - Prüfung des Geräuschverhaltens von Armaturen und Geräten der Wasserinstallation- durchgeführt worden. Die Ergebnisse enthält der Prüfbericht Nr.QEMATAS 8465246-AT1 der LGA.2.3.4 Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen)Die Verpackung und/oder der Beipackzettel des unter II 1.1 genannten Bauproduktesist mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen-Verordnungender Länder zu kennzeichnen.Seite 4 von 5


TÜV Rheinland LGA Products GmbH<strong>Allgemeines</strong> <strong>bauaufsichtliches</strong> Prüfzeugnis Nr. P-IX 18259/IICBRechtsbehelfsbelehrungDie Erteilung dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses ist ein Verwaltungsakt,gegen den Widerspruch zulässig ist. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabedieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses schriftlich oder zur Niederschriftbei der TÜV Rheinland LGA Products GmbH, Tillystraße 2, 90431 Nürnberg einzulegen.Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumtwerden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.Nürnberg, den 31.01.2012EMATAS/SiTÜV Rheinland LGA Products GmbHLabor Akustik und SchallschutzDipl.-Ing.(FH) SchimkusPrüfstellenleiterMuster des Übereinstimmungszeichens:Der Buchstabe "Ü" muss in seiner Formder nebenstehenden Abbildungentsprechen. Seine Breite muss zurHöhe im Verhältnis von 1:1,33 stehen.Der Buchstabe "Ü" und die darinenthaltenen Angaben müssen deutlichlesbar sein. Wird das Ü-Zeichen aufeinem Beipackzettel, der Verpackung,dem Lieferschein oder einer Anlage zumLieferschein angebracht, so darf derBuchstabe "Ü" ohne oder mit einemTeil der Angaben auf dem Bauproduktangebracht werden.<strong>Vola</strong> A/SDIN 4109P-IX 18259/IICBSeite 5 von 5

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