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Zuchtbuchbestimmungen des EDH - EDH eV

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ZUCHTBUCHBESTIMMUNGEN<strong>des</strong> <strong>EDH</strong> Erster Deutscher Havaneserverein e.V.§ 1 ALLGEMEINES:Die ZBB dienen der Zuchtkontrolle, sowie der Förderung gesunder, rassereiner undwesensfester Hunde mit einer Schulterhöhe von bis zu 40 cm, die innerhalb <strong>des</strong> <strong>EDH</strong>Ersten Deutschen Havaneserverein e.V. ,im weiteren Text kurz <strong>EDH</strong> benannt,registriert und/oder gezüchtet werden.Unabdingbar dafür sind eine strenge Zuchtkontrolle, die Führung eines eigenenZuchtbuches sowie die fundierte Zuchtberatung durch befugte Vereinsorganeund/oder Zuchtwarte/Züchter <strong>des</strong> Vereins.Bei der Zucht von Rassehunden muss sichergestellt sein, dass eine Ausbeutung derZuchthunde verhindert wird und die rassespezifischen Gebrauchseigenschaften <strong>des</strong>Havanesers berücksichtigt werden.Eine Zucht und/oder Lieferung für Versuchsanstalten sowie alle anderen illegalenVerwendungen der Hunde, wie etwa Hundekämpfe; illegale Abrichtung etc., sindstrengstens untersagt. Ein Verstoß gegen die vorstehende Bedingung bewirkt densofortigen Vereinsausschluss sowie Einzug und Aberkennung aller Vereinspapiere<strong>des</strong> betreffenden Züchters und <strong>des</strong>sen Hunde. Mit der sofortigen Aberkennung allerZuchtergebnisse sowie evtl. anerkannter Titel aller Hunde <strong>des</strong> betreffenden Züchterssowie dem Züchter durch den Verein persönlich erteilten und anerkanntenAuszeichnungen, ist eine sofortige Löschung aller dem Verein erteiltenWerbeaufträge, Internet; Vereinszeitung; usw., <strong>des</strong> betreffenden Züchtersverbunden. Eine Kostenrückerstattung für gesperrte Werbeaufträge erfolgt nicht.Für die vorbildliche Zucht und Haltung von Rassehunden können über denDachverband IHV e.V. entsprechende Auszeichnungen und Urkunden an Züchtervergeben werden.§ 2 ZUCHTVORAUSSETZUNG:Zur Zucht dürfen nur gesunde und wesensfeste Havaneser verwendet werden. Diesemüssen eine vom <strong>EDH</strong> anerkannte Ahnentafel/bestätigte Registerkarte besitzen, dieauch von einem anderen anerkannten Verein (z.B.: VDH, FCI, UCI, DRC, DHU, BRV,KUD, EMV usw.) stammen kann.Zuchthunde müssen nachweislich gesund sein, nur dann werden sie zur Zuchtzugelassen. Wir verweisen hier auf § 5 der ZBB, der hier verbindlich gilt.Die Untersuchungsbefunde sind ausschließlich auf den durch den <strong>EDH</strong>vorgegebenen Formularen durch die beauftragten Tierärzte einzureichen.Zur Sicherstellung einer ehrlichen und transparenten Zucht wird, neben derTransponderpflicht der Elterntiere, mit Wirkung vom 01. Januar 2011 für jeden imVerband verwendeten Zuchthund; die Hinterlegung <strong>des</strong> genetischen DNA-AbdrucksPflicht.<strong>Zuchtbuchbestimmungen</strong> <strong>des</strong> Erster Deutscher Havaneserverein e.V. Stand 09.04.2013 Seite 1 von 7


In die Ahnentafeln der Welpen werden die Transpondernummern der Elterntiereeingetragen sowie ab sofort die Vorlage <strong>des</strong> genetischen DNA - Abdrucksgekennzeichnet. Die Welpenkäufer erhalten durch die Züchter eine Kopie der DNA-Abdrücke <strong>des</strong> Deckrüden und der Hündin. Damit bürgt der Züchter für seine Welpen.Zur DNA-Bestimmung zugelassene Labore werden durch das Zuchtbuchamt, imweiteren Text kurz ZBA genannt, bestimmt. Die Befundbögen sowie Blutentnahmensind nur durch den Tierarzt, der die Identität <strong>des</strong> Hun<strong>des</strong> mittels Auslesen derTranspondernummer bestätigen muss, zulässig.Rüden deren Zuchtzulassungen durch andere Vereine erfolgt und durch denVerband anerkannt werden, müssen den DNA-Abdruck nachweisen und beim ZBAhinterlegen.Für Zuchthunde und Welpen muss eine sehr gute Haltung und Aufzuchtgewährleistet sein. Diese wird vom <strong>EDH</strong> überprüft. Dazu ist dem Zuchtwart odereinem Beauftragten <strong>des</strong> <strong>EDH</strong> jederzeit freier Zutritt in die Zwinger oder sonstigenZuchtstätten zu gewähren.Die Hündin darf nicht älter als 8 Jahre sein, wobei eine Hündin so viele Welpenaufziehen kann, wie es Ihre Kondition zulässt. Auf keinen Fall dürfen Welpen ohnezwingenden Grund getötet werden. Bei starken Würfen ist eine Ammenzuchtdurchzuführen.Eine Zuchtzulassung kann bei Havanesern frühestens nach 12 Monaten erfolgen.Jede Zuchthündin darf in zwei Jahren nur dreimal gedeckt werden.Der Rüde darf nicht älter als 8 Jahre sein, wobei bei Rüden mit hohem Zuchtwert dasZuchtalter in Einvernehmen mit dem Züchter und dem Zuchtwart im Einzelfall erhöhtwerden kann.Die Verpaarung von Hunden mit Verwandtschaftsgrad 1 und 2 ist generell untersagt.Linienzuchten und Inzucht (Verpaarung höheren Gra<strong>des</strong>) sind zu vermeiden, bzw.nur mit Genehmigung <strong>des</strong> Zuchtwartes, Hauptzuchtwartes, Rassebetreuers und/oderVorstands zugelassen. Eine derartige Genehmigung ist schriftlich bei Beantragungder Ahnentafeln von Welpen aus solchen Verpaarungen beim ZBA zu hinterlegen.Hunde mit zuchtausschließenden Fehlern, insbesondere Wesensschwäche;angeborene Taubheit oder Blindheit; Hasenscharte; erhebliche Zahn- undKieferfehler; PRA; Epilepsie; Fehlfarben; Skelettdeformationen und anderenschweren Rassemängeln, sind von der Zucht ausgeschlossen.Im Zweifelsfall soll stets Rücksprache mit dem <strong>EDH</strong> gehalten werden.§ 3 ZWINGERNAME UND SCHUTZ:Der Zwingerschutz bürgt für eine rassenreine und kontrollierte Zucht durch denZüchter. Es handelt sich daher um ein ausgesuchtes Qualitätsmerkmal, welchesnicht einfach beantragt, sondern verdient werden muss. Der Schutz <strong>des</strong>Zwingernamens kann jederzeit beantragt werden.Der Zwingername ist vom Züchter beim <strong>EDH</strong> zu beantragen und wird im Rahmen<strong>des</strong> <strong>EDH</strong> geschützt, solange die Mitgliedschaft im <strong>EDH</strong> besteht.<strong>Zuchtbuchbestimmungen</strong> <strong>des</strong> Erster Deutscher Havaneserverein e.V. Stand 09.04.2013 Seite 2 von 7


Dementsprechend muss sich jeder Zwingername von anderen bereits vorhandenenZwingernamen deutlich unterscheiden.Der Züchter ist für die Prüfung der Nutzbarkeit <strong>des</strong> beantragten Zwingernamensselbst verantwortlich.Es wird angeraten, die Nutzbarkeit <strong>des</strong> Zwingernamens sorgfältig durch den Züchterzu prüfen! Der Züchter versichert mit Beantragung <strong>des</strong> Zwingernamens gegenüberdem <strong>EDH</strong> verbindlich, dass dieser Zwingername oder auch einzelne Bestandteile <strong>des</strong>Zwingernamens nicht gegen irgendwelche Urheber-/Copyright- oder sonstigeBesitzrechte verstößt und/oder Rechte Dritter verletzt. Er stellt den <strong>EDH</strong> von allendiesbezüglichen Forderungen von Dritten frei und erklärt volle Haftungsübernahme.Gleichzeitig wird der <strong>EDH</strong> von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung bei derVerfolgung evtl. in diesem Zusammenhang stehenden Rechtsverfolgungen vomBeantragenden befreit.Der Zwingerschutz erlischt durch Tod <strong>des</strong> Züchters, sofern die Erben <strong>des</strong> Züchtersnicht den Übergang <strong>des</strong> Zwingernamens auf sich beantragen oder durch dasAusscheiden <strong>des</strong> Vereinsmitglie<strong>des</strong> aus dem <strong>EDH</strong>.Der Schutz <strong>des</strong> Zwingernamens gilt für alle Hunde <strong>des</strong> Züchters. Aus Gründen derZuchtüberwachung und Kontrollmöglichkeit ist die Hundezucht, für den Züchter mitdiesem Zwingernamen, nur im <strong>EDH</strong> erlaubt.Auch Zwingergemeinschaften können einen Zwingernamen beantragen, haftenjedoch einzeln uneingeschränkt gegenüber dem Verband für die gesamte Tätigkeitder Zwingergemeinschaft. Bei Auflösung der Zwingergemeinschaft kann nur einPartner derselben den Zwingernamen weiterführen.§ 4 DECKAKT:Die Besitzer der zur Paarung vorgesehenen Havaneser haben sich vor dem Deckaktzu überzeugen, dass die Voraussetzungen zur Zucht erfüllt werden und beideRassehunde im Sinne dieser ZBB zuchttauglich sind.Für die gegenüber dem <strong>EDH</strong> gemachten Deck- und Wurfangaben sind die Besitzerallein verantwortlich. Falschangaben sind strafbar und werden auf Antrag <strong>des</strong>Vereines strafrechtlich verfolgt.Über die Höhe der Deckentschädigung ist vor dem Decken eine Einigung, einschriftlicher Vertrag wird empfohlen, zu erzielen, ebenso über das Vorgehen beimLeerbleiben der Hündin. Der Besitzer der Hündin ist verpflichtet, spätestens 10Wochen nach dem Decktag dem Deckrüdenbesitzer Mitteilung über Erfolg oderMisserfolg der Bedeckung zu machen.Der Deckrüdenbesitzer hat den Deckschein auszufüllen und die Deckangaben zuunterschreiben.Wird eine Hündin, in Ausnahmefällen, von zwei verschiedenen Rüden gedeckt, istvor Ausstellung der Ahnentafeln dem ZBA mittels DNA-Test aller Welpennachzuweisen, welche Vaterschaft in den Ahnentafeln der betroffenen Welpeneingetragen werden kann.<strong>Zuchtbuchbestimmungen</strong> <strong>des</strong> Erster Deutscher Havaneserverein e.V. Stand 09.04.2013 Seite 3 von 7


§ 5 ZUCHTTAUGLICHKEIT UNG KONTROLLE:Jeder Rüde und jede Hündin, die zur Zucht eingesetzt werden, müssen vor derVerwendung zur Zucht, entsprechend diesen ZBB zuchttauglich, sowie derZwingerschutz für die Zuchtstätte <strong>des</strong> Züchters beantragt, bzw. bereits genehmigtsein.Die Zuchttauglichkeit kann von einem Vereinszuchtwart oder auf einer Ausstellungbestätigt werden. Die Zuchtzulassung wird nur gewährt, wenn für den Zuchthundwenigstens eine, auf einer Zuchtschauausstellung erhaltene Zuchtschaurichterbewertung,die den Rassestandard bestätigt, vorgelegt werden kann.Ausnahmen entscheidet das ZBA auf Antrag.Untersuchungen auf Patella Luxation (PL), Progressive Retina Atrophie (PRA) undKatarakt sind, zur Zucht von Havanesern im <strong>EDH</strong>, Pflicht.Für eine beantragte Zuchttauglichkeit sind die entsprechenden Untersuchungsbefundeder Hunde durch den Züchter beizubringen.Bei der Beantragung von Zuchtnachweisen/Ahnentafeln/Ahnenpass sind dieentsprechenden Untersuchungsbefunde der am Wurf beteiligten Hunde durch denZüchter/Deckrüdenbesitzer beizubringen.Der Zuchtwart hat jeden Wurf zu kontrollieren und die Wurfkontrolle undWurfabnahme im Wurfmel<strong>des</strong>chein zu bestätigen.Sollte kein Zuchtwart, im Umkreis von 150 km zur Zuchtstätte, durch den <strong>EDH</strong>benannt werden können, kann die Wurfabnahme in Absprache mit dem ZBA imEinzelfall durch einen Tierarzt erfolgen. Mit Unterstützung <strong>des</strong> ZBA werden, aufAntrag <strong>des</strong> Züchters, auch Zuchtwarte von befreundeten Vereinen mit der Abnahmevon Würfen beauftragt/genehmigt.Wir empfehlen allerdings dringend die Inanspruchnahme eines Zuchtwarts <strong>des</strong> <strong>EDH</strong>,auch wenn dieser etwas weiter entfernt ist, um Nachfragen zu vermeiden. DerZüchter sollte sich unbedingt vor Inanspruchnahme eines Tierarztes mit demzuständigen Zuchtwart und/oder mit dem Vorstand in Verbindung setzen und klären,ob nicht doch eine Wurfabnahme durch einen weiter entfernt wohnenden und somitmehr Gebühren verursachenden Zuchtwart möglich ist.Im Einzelfall kann der Züchter, bei Entfernungen von über 150 km, auch mit demZuchtwart von den ZBB und der Gebührenordnung abweichende Pauschalleistungenvereinbaren, zu denen allerdings der Zuchtwart nicht verpflichtet ist.Erfahrungsgemäß werden die Bestätigungen durch Tierärzte von anderen Züchterneher kritisch gesehen, weil diese sehr wohl den Gesundheitszustand <strong>des</strong> Tieresattestieren können aber kaum fundiertes Wissen über die einzelnen Hunderassenund deren gefordertes Erscheinungsbild haben.Die Bestätigung zur rassereinen, kontrollierten Zucht kann daher nur durch einenZuchtwart erfolgen.Weitere Bestimmungen zu diesem Themenbereich erfolgen in § 8 dieser ZBB.<strong>Zuchtbuchbestimmungen</strong> <strong>des</strong> Erster Deutscher Havaneserverein e.V. Stand 09.04.2013 Seite 4 von 7


Der Züchter hat jeden Wurf unverzüglich dem <strong>EDH</strong> zu melden.Die Kontrolle <strong>des</strong> Wurfes, der Hündin und der Aufzucht ist uneingeschränkt zuermöglichen. Würfe einer im Verein geführten Hündin, die durch Kaiserschnitterfolgen mussten, sind unverzüglich durch den Züchter an das ZBA zu melden. Esbesteht generelle Meldepflicht für Kaiserschnitt aller Hündinnen der Vereinsmitglieder<strong>des</strong> <strong>EDH</strong>. Sofern eine Hündin ein zweites Mal gemeldet, also mit Kaiserschnittentbunden werden muss, erlischt mit dem Tag der Meldung dieZuchttauglichkeitsbestätigung für diese Hündin. Diese Hündin darf in keinem Fallweiter zur Zucht verwendet werden.Die Impfbescheinigungen der Schutzimpfungen der Welpen durch den Tierarzt undder Nachweis über Maßnahmen zur Entwurmung der Hündin und der Welpen sinddem Zuchtwart auf Verlangen vorzulegen und generell durch den Züchter zudokumentieren.§ 6 AHNENTAFELN:Die Ahnentafeln sind Abstammungsnachweise und beurkunden die Rasse und alleanderen Angaben der Welpen. Der Inhalt der Ahnentafel muss mit den Eintragungenim Zuchtbuch <strong>des</strong> <strong>EDH</strong> übereinstimmen.Die Ahnentafeln für die Welpen haben nur im Original Gültigkeit und müssen dieUnterschrift <strong>des</strong> <strong>EDH</strong>-Zuchtbuchamtes im Original, sowie Seitensiegel zwischen denSeiten 8 und 9 dieser Ahnentafel tragen.Die Ahnentafeln bleiben Eigentum <strong>des</strong> <strong>EDH</strong>. Besitzrecht an der Ahnentafel hat derjeweilige Besitzer <strong>des</strong> Hun<strong>des</strong>, solange der Hund lebt.Eine Umschreibung der Ahnentafeln <strong>des</strong> <strong>EDH</strong> auf einen anderen Verein, Verbandoder Club ist ausdrücklich untersagt.Ein Eigentumswechsel ist in die Ahnentafel auf der entsprechenden Seite derAhnentafel einzutragen und vom Vorbesitzer/ Züchter zu bestätigen.Nach dem Tod <strong>des</strong> Hun<strong>des</strong>, ist die Ahnentafel an den <strong>EDH</strong> zurückzusenden.Dem Antrag auf Ausstellung von Ahnentafeln sind nachstehende Unterlagenbeizufügen:- Ahnentafel der Zuchthündin im Original, zum Eintragen <strong>des</strong> Wurfes,- Ahnentafel <strong>des</strong> Deckrüden in Kopie,- DNA-Befunde/Nachweise <strong>des</strong> Deckrüden und der Hündin in Kopie- PL-, PRA- und Katarakt Befunde <strong>des</strong> Rüden und der Hündin in Kopie,- Zuchttauglichkeitsbestätigung <strong>des</strong> Rüden und der Hündin in Kopie,- Wurfmel<strong>des</strong>chein, vom Züchter unterzeichnet, im Original- Deckschein, vom Züchter und Deckrüdenbesitzer unterzeichnet, im Original,Bewertungen, Titel und Siege werden nur in die Ahnentafel eingetragen, wenn dieseim Wurfmel<strong>des</strong>chein angeführt oder Kopien der Urkunden beigelegt sind.Die Zuchthunde dürfen auch Ahnentafeln anderer anerkannter Vereine besitzen.<strong>Zuchtbuchbestimmungen</strong> <strong>des</strong> Erster Deutscher Havaneserverein e.V. Stand 09.04.2013 Seite 5 von 7


§ 7 ZUCHTBUCH:Das Zuchtbuch, im weiteren Text kurz ZB benannt, wird verbandsintern geführt. Eswird elektronisch und in Printform nachweisbar hinterlegt. Auskünfte aus dem ZBerhalten nur die beteiligten Züchter. Eine Weitergabe von Daten an Dritte, auchWelpenkäufer, erfolgt nur, wenn der Züchter, im Einzelfall, auf Nachfrage zustimmt.Bei Verdacht auf strafbare Handlungen befreit der Züchter bereits jetzt das ZBA vonder Verschwiegenheitspflicht.Für die Eintragungen in das ZB, <strong>des</strong> <strong>EDH</strong> müssen vom Züchter min<strong>des</strong>tens dreiGenerationen der Vorfahren mittels vom <strong>EDH</strong> anerkannten Ahnentafeln odervollständigen Registerkarten nachgewiesen werden.Soweit dieser Nachweis der Vorfahren nicht erbracht werden kann, wird für denjeweiligen Wurf eine Registerkarte ausgestellt. Hunde mit einer Registerkarte könnenab der vierten Generation wieder in das ZB eingetragen werden.Das Anrecht auf Eintragung in das ZB <strong>des</strong> <strong>EDH</strong> haben nur Mitglieder <strong>des</strong> <strong>EDH</strong>. FürRegisterkarten wurden entsprechende Durchführungsbestimmungen erlassen.In der Regel soll die Einreichung <strong>des</strong> Wurfmel<strong>des</strong>cheins für die Ahnentafeln derWelpen zwischen der 6. und 8. Woche erfolgen.Eine Kennzeichnung der Welpen mit Transpondern und Eintragung in EU-Heimtierausweise ist, entsprechend dem neuen Tierschutzgesetz, Pflicht.Die Transpondernummern sind dem ZBA mit dem Wurfmel<strong>des</strong>chein mitzuteilen undwerden in das ZB und in die Ahnentafel eingetragen. Ebenso kann die vom Tierarztausgehändigte Banderole mit der Transpondernummer in die Ahnentafel geklebtwerden.Tätowierungen werden weder anerkannt noch toleriert.Ab 01.01.2011 müssen dem ZBA durch den Züchter die Kopien der DNATestbefunde eingereicht werden.Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen dürfen die Welpen frühestens nachVollendung der achten Lebenswoche abgegeben werden.Die Gebühren für die Eintragung in das Zuchtbuch, das Ausfertigen der Ahnentafelnsowie Wurf- und Zwingerbesichtigungen und alle damit in Zusammenhang stehendenKosten, trägt der Züchter.Diese Kosten werden vom Vorstand jeweils für ein Jahr in der Gebührenordnung <strong>des</strong>Verban<strong>des</strong> festgelegt.<strong>Zuchtbuchbestimmungen</strong> <strong>des</strong> Erster Deutscher Havaneserverein e.V. Stand 09.04.2013 Seite 6 von 7


§ 8 VERFAHREN:Diese ZBB kann bei Bedarf vom Verbandsvorstand ergänzt oder geändert werden.Jede Änderung wird den Züchtern kostenfrei zugeschickt.Verstöße gegen die ZBB, insbesondere Verstöße gegen den Tierschutz, schlechteHaltung und Behandlung der Rassehunde, Behinderung oder gar Verweigerung derKontrollen der Hundezucht und/oder <strong>des</strong> Zwingers durch Verbandsfunktionäre oderZuchtwarte, können von der Verbandsleitung <strong>des</strong> <strong>EDH</strong> mit einer Verwarnung, einerGeldstrafe, dem befristeten oder dem totalen Zuchtverbot und dem Ausschluss ausdem <strong>EDH</strong> geahndet werden. Eine eventuelle Verbandsstrafe richtet sich nach der Art<strong>des</strong> Vergehens.Die Zahlung aller Rechnungen und Leistungen zur Hundezucht erfolgt in der Regelauf Beschluss der Mitgliederversammlung nur per Nachnahme oder Vorabüberweisung.Wird die Zahlung per Vorabüberweisung vereinbart und eine verspätete Zahlunggeleistet, werden Zinsen mit 2 % per Monat ab Fälligkeit berechnet.Für die 1. Mahnung werden 5,00 Euro, für die 2. Mahnung zuzüglich 15,00 EuroMahngebühren berechnet. (unabhängig von der Rechnungshöhe).Alle Angaben in den entsprechenden Papieren und Kopien haben wahrheitsgemäßzu erfolgen.Falschangaben und unerlaubte Korrekturen sind strafbar und werden durch den <strong>EDH</strong>zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.Bei erwiesenen Falschangaben werden entsprechende Papiere ersatzloseingezogen. Das Eigentumsrecht und damit auch das Einzugsrecht, ohne jedeweitere gerichtliche Feststellung bei Verstößen gegen die Vereinssatzung, die ZBBund deren Durchführungsbestimmungen, bleiben beim <strong>EDH</strong>. Entsprechende Kostenfür erforderliche Beitreibung sind vom verantwortlichen Züchter zu übernehmen.Diese ZBB tritt mit Wirkung vom 11.05.2010 in Kraft.Die Veröffentlichung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, eine Haftung wirdausgeschlossen.Druckfehler bitten wir zu entschuldigen.Die aktuelle Satzung erhalten Sie auf Anforderung.Gezeichnet:Vorstand <strong>des</strong> <strong>EDH</strong> Erster Deutscher Havaneserverein e.V.<strong>Zuchtbuchbestimmungen</strong> <strong>des</strong> Erster Deutscher Havaneserverein e.V. Stand 09.04.2013 Seite 7 von 7

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