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Zuchtbuchbestimmungen des EDH - EDH eV

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§ 5 ZUCHTTAUGLICHKEIT UNG KONTROLLE:Jeder Rüde und jede Hündin, die zur Zucht eingesetzt werden, müssen vor derVerwendung zur Zucht, entsprechend diesen ZBB zuchttauglich, sowie derZwingerschutz für die Zuchtstätte <strong>des</strong> Züchters beantragt, bzw. bereits genehmigtsein.Die Zuchttauglichkeit kann von einem Vereinszuchtwart oder auf einer Ausstellungbestätigt werden. Die Zuchtzulassung wird nur gewährt, wenn für den Zuchthundwenigstens eine, auf einer Zuchtschauausstellung erhaltene Zuchtschaurichterbewertung,die den Rassestandard bestätigt, vorgelegt werden kann.Ausnahmen entscheidet das ZBA auf Antrag.Untersuchungen auf Patella Luxation (PL), Progressive Retina Atrophie (PRA) undKatarakt sind, zur Zucht von Havanesern im <strong>EDH</strong>, Pflicht.Für eine beantragte Zuchttauglichkeit sind die entsprechenden Untersuchungsbefundeder Hunde durch den Züchter beizubringen.Bei der Beantragung von Zuchtnachweisen/Ahnentafeln/Ahnenpass sind dieentsprechenden Untersuchungsbefunde der am Wurf beteiligten Hunde durch denZüchter/Deckrüdenbesitzer beizubringen.Der Zuchtwart hat jeden Wurf zu kontrollieren und die Wurfkontrolle undWurfabnahme im Wurfmel<strong>des</strong>chein zu bestätigen.Sollte kein Zuchtwart, im Umkreis von 150 km zur Zuchtstätte, durch den <strong>EDH</strong>benannt werden können, kann die Wurfabnahme in Absprache mit dem ZBA imEinzelfall durch einen Tierarzt erfolgen. Mit Unterstützung <strong>des</strong> ZBA werden, aufAntrag <strong>des</strong> Züchters, auch Zuchtwarte von befreundeten Vereinen mit der Abnahmevon Würfen beauftragt/genehmigt.Wir empfehlen allerdings dringend die Inanspruchnahme eines Zuchtwarts <strong>des</strong> <strong>EDH</strong>,auch wenn dieser etwas weiter entfernt ist, um Nachfragen zu vermeiden. DerZüchter sollte sich unbedingt vor Inanspruchnahme eines Tierarztes mit demzuständigen Zuchtwart und/oder mit dem Vorstand in Verbindung setzen und klären,ob nicht doch eine Wurfabnahme durch einen weiter entfernt wohnenden und somitmehr Gebühren verursachenden Zuchtwart möglich ist.Im Einzelfall kann der Züchter, bei Entfernungen von über 150 km, auch mit demZuchtwart von den ZBB und der Gebührenordnung abweichende Pauschalleistungenvereinbaren, zu denen allerdings der Zuchtwart nicht verpflichtet ist.Erfahrungsgemäß werden die Bestätigungen durch Tierärzte von anderen Züchterneher kritisch gesehen, weil diese sehr wohl den Gesundheitszustand <strong>des</strong> Tieresattestieren können aber kaum fundiertes Wissen über die einzelnen Hunderassenund deren gefordertes Erscheinungsbild haben.Die Bestätigung zur rassereinen, kontrollierten Zucht kann daher nur durch einenZuchtwart erfolgen.Weitere Bestimmungen zu diesem Themenbereich erfolgen in § 8 dieser ZBB.<strong>Zuchtbuchbestimmungen</strong> <strong>des</strong> Erster Deutscher Havaneserverein e.V. Stand 09.04.2013 Seite 4 von 7

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