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LANDESHAUPTSTADTBeratungsstellen fürselbständiges Leben<strong>im</strong> AlterRatgeberAmt für Soziale Arbeit – Abteilung AltenarbeitBeratungsstelle für selbständiges Leben <strong>im</strong> AlterKonradinerallee 1165189 WiesbadenAusgabe Juli 201330 JahreBeratungsstellen1983 – 2013www.wiesbaden.de


ImpressumHerausgeber: Magistrat der Landeshauptstadt WiesbadenAmt für Soziale Arbeit – Abteilung AltenarbeitBeratungsstelle für selbständiges Leben <strong>im</strong> AlterRedaktion:Fotos:Gestaltung:Auflage: 2.000Druck:Andreas Göbel, Christiane Pausch,Ursula Langer, Inge ZeislerAlex v. Schilling (Titelfoto), Amt für Soziale ArbeitWiesbaden Marketing GmbHClaus Fischer Agentur für Druck und ProduktionWiesbaden, Juli 2013


Vorwort1Liebe Leserin und Leser!älter <strong>werden</strong> und so lange wie möglich in deneigenen vier Wänden zu leben ist der Wunsch dermeisten Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger.<strong>Die</strong> Landeshauptstadt Wiesbaden n<strong>im</strong>mt diesenWunsch ernst und hat vor nunmehr 30 Jahren die erste der achtBeratungsstellen für selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter eröffnet. Damithat unsere Stadt schon damals ein deutliches Zeichen gesetzt, dieBedürfnisse ihrer älteren Bürgerinnen und Bürger <strong>im</strong> Blick zu haben.Ein weiterer Schritt auf diesem Weg ist der vorliegende Ratgeber, derbereits in der 7. Auflage erscheint. Er zielt darauf ab, Sie über die Vielfaltder Angebote für ältere Menschen zu informieren.Ich hoffe, dass die <strong>Broschüre</strong> dazu beitragen <strong>kann</strong>, Ihnen einen erstenhilfreichen Einblick in die breite Unterstützungspalette in unsererStadt zu geben.Neben hilfreichen Informationen finden Sie <strong>im</strong> Ratgeber auch denNamen Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihres persönlichenAnsprechpartners bei den Beratungsstellen für selbständiges Leben<strong>im</strong> Alter. Somit können Sie direkten Kontakt aufnehmen.<strong>Die</strong> Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen beratenund informieren Sie kompetent, wenn mit zunehmendem Alter Hilfestellungennotwendig <strong>werden</strong> sollten. Sie unterstützen Sie be<strong>im</strong>Beantragen, Organisieren und Koordinieren von Leistungen undAngeboten.Arno GoßmannBürgermeister


2 InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis3Vorwort........................................................................................................................1EinleitungZiel des Ratgebers............................................................................................ 5Geschichte der Beratungsstellenfür selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter......................................................... 6 - 7Finanzielle HilfenGrundsicherung........................................................................................ 8 - 9Wohngeld............................................................................................... 10 - 11Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (ehem. GEZ)...... 12 - 13Sozialtarif Telekom.............................................................................. 14 - 15Zuzahlungsbefreiung der gesetzlichen Krankenkassen............... 16 - 17Schwerbehindertenausweis............................................................... 18 - 19Blindengeld..................................................................................................... 20Altentelefon.................................................................................................... 21Befreiung/Erlass der Hundesteuer........................................................... 22Schulden.......................................................................................................... 23Stromzuschuss............................................................................................... 24NEUHilfsangebote in NotlagenVerpflegung..................................................................................................... 25Unterkunft....................................................................................................... 25Kleiderkammern............................................................................................. 26Hygiene und medizinische Versorgung.................................................. 27Häusliche HilfenHaushilfe.......................................................................................................... 27Essen auf Rädern........................................................................................... 28Hausnotruf...................................................................................................... 29Pflegerische HilfenPflegeversicherung............................................................................... 30 - 31Pflegedienst.................................................................................................... 32Kurzzeitpflege................................................................................................ 33Verhinderungspflege.................................................................................... 34Hilfsmittel........................................................................................................ 35Heilmittel......................................................................................................... 36Krankenfahrt.......................................................................................... 37 - 38Angebote für Demenzerkrankte.....................................................................39Selbständiges Wohnen <strong>im</strong> AlterWohnen <strong>im</strong> Alter........................................................................................... 40Wohnanlagen für ältere Menschen......................................................... 41Wohnen <strong>im</strong> Pflegehe<strong>im</strong>...................................................................... 42 - 43Wohnungsanpassung.......................................................................... 44 - 45Kontakt- und FreizeitangeboteMittagstisch für ältere Menschen.................................................. 46 - 47Städtische Seniorentreffs und Freizeitangebote.................................. 48Erholungsreisen............................................................................................. 49Behindertenfahrdienst........................................................................ 50 - 51Kommunale BeratungsangebotePflegestützpunkt Wiesbaden............................................................ 52 - 53Gesundheitsamt Sozialpsychatrischer <strong>Die</strong>nst.............................. 54 - 55BehinderungBeratungsstellen für Menschen mit Behinderungen.......................... 56Selbsthilfegruppen........................................................................................ 57Barrierefreies Wiesbaden................................................................... 58 - 59Betreuungs- und Wohnangebotefür Menschen mit Behinderungen.................................................. 60 - 61Reiseangebote für Menschen mit Behinderungen.............................. 62Rechtliche VorsorgeVollmacht........................................................................................................ 63Betreuungsverfügung................................................................................... 64Patientenverfügung...................................................................................... 65Sterben und TodAmbulante Palliativ-Versorgung.............................................................. 66Hospiz...................................................................................................... 67 - 68Sterbebegleitung........................................................................................... 69Trauerbegleitung........................................................................................... 70Anhang – Adressen der Beratungsstellenfür selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter................................... 71 - 79NEUWeitere Veröffentlichungen.......................................................................... 80


4Einleitung5Ziel des Ratgebers<strong>Die</strong> Beratungsstellen für selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter haben diesen Ratgebererstellt, um Wiesbadener Bürgerinnen und Bürgern einen Überblickzu geben, welche Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten sie unterbest<strong>im</strong>mten Voraussetzungen in Anspruch nehmen können, um ihreSelbstständigkeit <strong>im</strong> Alter zu erhalten.Um den Ratgeber überschaubar zu gestalten, wurden die wichtigstenThemen dargestellt, die in der täglichen Arbeit der Beratungsstellen fürselbständiges Leben <strong>im</strong> Alter auftreten.<strong>Die</strong>ses sind die Themenkomplexe: Finanzielle Hilfen Hilfsangebote in Notlagen Häusliche Hilfen Pflegerische Hilfen Angebote für an Demenzerkrankte Selbstständiges Wohnen <strong>im</strong> Alter Kontakt- und Freizeitangebote Kommunale Beratungsangebote Behinderung Rechtliche Vorsorge Sterben und TodFür weitere Fragen und Beratung zu den Unterstützungs angeboten stehendie Beratungsstellen für selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter gerne zurVerfügung. <strong>Die</strong> Adressen und Ansprechpersonen befinden sich am Endedieser <strong>Broschüre</strong>.Der Ratgeber zeigt ein breites Spektrum an Hilfsangeboten auf, erhebtaber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. <strong>Die</strong> Inhalte sind nach bestemWissen und Gewissen zusammengestellt. Für eventuelle Fehlinformationenwird keine Haftung übernommen.


6 EinleitungEinleitung7Geschichte der Beratungsstellenfür selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter<strong>Die</strong> Beratungsstellen für selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter in Wiesbaden bietenihre Leistungen für Menschen ab 60 Jahre und deren soziales Umfeldan. Organisatorisch gehören sie zur Abteilung Altenarbeit des Amtes fürSoziale Arbeit der Landeshauptstadt Wiesbaden.1983 wurde – zunächst als Modellversuch – in einem Stadtteil vor demHintergrund der sich schon damals abzeichnenden demografischenEntwicklung die erste Beratungs stelle eingerichtet. Mit der Eröffnungder achten Beratungsstelle <strong>im</strong> Jahr 2002 sind die Beratungsstellenfür selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter nun <strong>im</strong> gesamten Stadtgebiet tätig.Insgesamt wurden für diesen ausschließlich kommunal finanziertensozialen <strong>Die</strong>nst eine Leitungsstelle, sowie 16 Stellen Sozialarbeit/Sozialpädagogik geschaffen. <strong>Die</strong> Aufgaben der Beratungsstellen fürselbständiges Leben <strong>im</strong> Alter bestehen darin, ältere Menschen in derhäuslichen Umgebung bei körperlichen Beeinträchtigungen, psychischenVeränderungen, bei der Erschließung notwendiger materiellerRessourcen und bei Wohnungsangelegenheiten Unterstützung zu leisten.Ziel der Arbeit ist die Unterstützung selbstständiger und selbstbest<strong>im</strong>mterLebensführung, auch <strong>im</strong> Falle des Hilfe- und Pflegebedarfs.Seit 2000 wirken die Beratungsstellen für selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter<strong>im</strong> Wiesbadener Netzwerk für geriatrische Rehabilitation (GeReNet.Wi) mit. Das GeReNet.Wi ist eine Kooperationsplattform für alleOrganisationen, die sich für ältere Menschen engagieren. Wiesbadener<strong>Die</strong>nste, Einrich tungen, Institutionen und Praxen der Altenhilfe unddes Ge sundheitswesens arbeiten zusammen, um die Situation ältererMenschen, die zu Hause leben oder aus einem Krankenhaus entlassen<strong>werden</strong>, zu verbessern und vorhandene Chancen zur Rehabilitation zunutzen.Damit die gut entwickelten Kooperationen auch Menschen mit Demenzund deren Angehörigen zu Gute kommen, gründete sich <strong>im</strong> Jahr 2007das Forum Demenz Wiesbaden. Demenz ist eine Krankheitssymptomatikmit gravierenden Auswirkungen, die sowohl medizinische als auch sozialeBeratung und Unterstützung erfordert. Bedarfsgerechte Versorgung<strong>kann</strong> nur gelingen, wenn die Hilfen ineinander greifen und sich ergänzen.Darum engagieren sich die <strong>Die</strong>nste und Einrichtungen mit speziellenAngeboten für Menschen mit Demenz <strong>im</strong> Forum Demenz Wiesbaden.<strong>Die</strong> Beratungsstellen haben gemeinsam mit dem Forum Demenz eine<strong>Broschüre</strong> herausgegeben, die die bestehenden Angebote zusammenfasst.<strong>Die</strong>se <strong>Broschüre</strong> können Sie über die Beratungsstellen oder dasForum Demenz beziehen.Weitere Informationen zum GeReNet.Wi undForum Demenz Wiesbaden:Amt für Soziale ArbeitAbteilung AltenarbeitProjektbüro GeReNet.Wi und Forum Demenz WiesbadenKonradinerallee 11 | 65189 WiesbadenTelefon: 0611 31-4676E-Mail: forum.demenz@wiesbaden.deund überwww.wiesbaden.dewww.forum-demenz-wiesbaden.de


8 Finanzielle HilfenFinanzielle Hilfen9Grundsicherung<strong>Die</strong> Grundsicherung (Sozialgesetzbuch XII, Kapitel 4) dient der Sicherstellungdes Lebensunterhalts älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderterPersonen. <strong>Die</strong>se Personen müssen ihren tatsächlichenAufenthalt in Deutschland haben.Voraussetzungen1. Vollendung des 65. Lebensjahres oder2. dauerhaft voll erwerbsgemindert <strong>im</strong> Sinne der Rentenversicherung3. gewöhnlicher Aufenthalt <strong>im</strong> Inland4. der Lebensunterhalt <strong>kann</strong> mit den eigenen Einkünften und dem vorhandenenVermögen (oder den Einkünften des nicht getrennt lebendenEhegatten oder Lebenspartner) nicht ausreichend bestritten <strong>werden</strong>5. es gibt keine unterhaltspflichtigen Personen, die über100.000 € Jahreseinkommen haben6. die Bedürftigkeit wurde in den letzten 10 Jahren nichtvorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführtAntragsformularBenötigt wird der Antrag auf Leistungennach dem SGB XII, Kapitel 4.<strong>Die</strong>ser ist erhältlich <strong>im</strong>:Amt für Soziale ArbeitSachgebiet SozialhilfeKonradinerallee 1165189 Wiesbadenoder in einer der Außenstellen.Anmerkungen<strong>Die</strong> Gewährung der Leistung beginnt mit dem Monat der Antragstellung.Sie wird in der Regel für 12 Monate bewilligt;die Verlängerung muss unaufgefordert beantragt <strong>werden</strong>.Erforderliche UnterlagenAlle Unterlagen über Einkommen, Vermögen, Ausgaben und persönlicheBelastungen.<strong>Die</strong> genauen Informationen über die benötigten Unterlagen könnendirekt be<strong>im</strong> Sachgebiet Sozialhilfe oder den Beratungsstellen für selbständigesLeben <strong>im</strong> Alter <strong>im</strong> Amt für Soziale Arbeit abgefragt <strong>werden</strong>.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


10 Finanzielle HilfenFinanzielle Hilfen11WohngeldWohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.<strong>Die</strong>ser Zuschuss <strong>kann</strong> als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschussfür Eigentümer eines Eigenhe<strong>im</strong>s oder einer Eigentumswohnunggewährt <strong>werden</strong>. Es ist unerheblich, ob der Wohnraum ineinem Alt- oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigtoder frei finanziert ist.Voraussetzungen<strong>Die</strong> antragstellende Person muss den Wohnraum bewohnen und dieMiete oder Belastung dafür aufbringen.Der Anspruch auf Wohngeld ist abhängig von drei Faktoren: Anzahl der Haushaltsangehörigen Höhe des Einkommens Höhe der zuschussfähigen Miete oder BelastungErforderliche Unterlagen Wohngeldantrag Einkommensunterlagen Sonstige Einnahmen (Zinsen, Mieten …) Kontoauszug der letzten Mietzahlung Letzte Mieterhöhung Kopie des Mietvertrages (nur bei Neuantrag!) Kopie des Schwerbehindertenausweises (falls vorhanden). Beieiner Behinderung mit einem Grad unter 100 nur zusammenmit dem Nachweis der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) Nachweis der Pflegebedürftigkeit (falls vorhanden) bei Bedarf VollmachtAntragsformular– Landeshauptstadt WiesbadenAmt für Soziale Arbeit51.500540Konradinerallee 1165189 Wiesbaden– Ortsverwaltungen– www.wiesbaden.deAnmerkungenDas Wohngeld <strong>kann</strong> nur gewährt <strong>werden</strong>, wenn ein Antrag gestelltwurde. Das Wohngeld wird für ein Jahr bewilligt.Eine Verlängerung muss mit einem Antragsformular neu beantragt<strong>werden</strong>. Es erfolgt kein Erinnerungsschreiben.Bei Bezug von z. B. Grundsicherungsleistungen oder Hilfe zumLebensunterhalt <strong>kann</strong> kein Wohngeld beantragt <strong>werden</strong>.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


12 Finanzielle HilfenFinanzielle Hilfen13Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht/ Ermäßigung desRundfunkbeitrags (ehemals GEZ)Radio und Fernsehen sind in fast jedem Haushalt zu finden. Für Menschen,die alt und krank sind, stellen sie oft die einzige Möglichkeit dar, amgesellschaftlichen Leben teilzunehmen.Best<strong>im</strong>mte Personengruppen können von der Beitragspflicht befreit <strong>werden</strong>,andere können eine Ermäßigung beantragen. Pro Wohnung ist nurein Beitrag zu zahlen, egal wie viele Menschen dort wohnen und welcheGeräte sie haben.Erforderliche Unterlagen Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde über denBezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII oder demBundesversorgungsgesetz. Beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises.Antragsformular <strong>im</strong> Internet unter www.rundfunkbeitrag.de/service in den Beratungsstellen für selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter, denOrtsverwaltungen und der StadtverwaltungFolgende Personen können sich aus sozialen Gründenbefreien lassen: Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII(Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung <strong>im</strong>Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten. Personen, die Hilfe zur Pflege nach SGB XII (nicht Pflegegeld derPflegeversicherung). Personen, die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz(Kriegsopferfürsorge) erhalten.Folgende Personen können aus gesundheitlichen Gründeneine Ermäßigung (5.99 €) beantragen: Aner<strong>kann</strong>te Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „RF“ <strong>im</strong>Schwerbehindertenausweis.Antrag senden anARD ZDF DeutschlandradioBeitragsservice50656 KölnAnmerkungenMit dem Befreiungsbescheid bzw. dem Bescheid über die Ermäßigungdes Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio <strong>kann</strong> derSozialtarif für Verbindungen bei der Deutschen Telekom (siehe:Sozialtarif Telekom) beantragt <strong>werden</strong>.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


14 Finanzielle HilfenFinanzielle Hilfen15Sozialtarif Telekom<strong>Die</strong> Deutsche Telekom gewährt best<strong>im</strong>mten Personen auf Antrag einefinanzielle Vergünstigung auf best<strong>im</strong>mte Verbindungen der Telekom.Voraussetzungen1. für die soziale Vergünstigung von monatlich bis zu 6.94 €- Personen, die von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind oder denermäßigten Beitrag zahlen2. für die soziale Vergünstigung von monatlich bis zu 8.72 €- Personen mit den Schwerbehinderungen „blind“, „gehörlos“ oder„sprachbehindert“ mit einem Grad der Behinderung von mindestens90%Erforderliche Unterlagen Bescheinigung des Beitragservice von ARD, ZDF und Deutschlandradioüber die Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht bzw. der Ermäßigungoder Kopie des Schwerbehindertenausweises und des Bescheidesvom VersorgungsamtAntragsformularDer entsprechende Antrag ist erhältlich an folgenden Stellen: In allen Geschäftsstellen der Deutschen Telekom Im Internet In den Beratungsstellen für selbständiges Leben <strong>im</strong> AlterAntrag senden anTelekom Deutschland GmbHKundenservice53171 BonnAnmerkungenDer Sozialtarif <strong>kann</strong> nur für Anschlüsse gewährt <strong>werden</strong>, bei denendie Deutsche Telekom als Verbindungsnetzbetreiber tätig ist. DerSozialtarif besteht aus einer Gutschrift, die auf die Gebühren für selbstgewählte Standardverbindungen angerechnet <strong>werden</strong>. Liegen dieVerbindungsgebühren unter der Gutschrift verfällt der überschüssigeBetrag.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


16 Finanzielle HilfenFinanzielle Hilfen17Zuzahlungsbefreiung dergesetzlichen KrankenkassenFür Verordnungen, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte müssen gesetzlicheZuzahlungen geleistet <strong>werden</strong>. Erreicht die versicherte Persondie persönliche Belastungsgrenze, befreit die Krankenkasse auf Antragvon den weiteren Zuzahlungen. Wird die Belastungsgrenze überschritten,<strong>werden</strong> die zuviel geleisteten Zuzahlungen erstattet.<strong>Die</strong> persönliche Belastungsgrenze errechnet sich aus dem Jahres-Bruttoeinkommen.<strong>Die</strong> Zuzahlungen sollen 2% der Jahres-Bruttoeinnahmen nicht übersteigen.Für chronisch Kranke gilt eine Be lastungs grenze von 1%.Besondere RegelungenBei Empfängern von Leistungen nach dem SGB II und SGB XIIberechnet sich die Belastungsgrenze nach dem Regelsatz für denHaushaltsvorstand.Erforderliche Unterlagen Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheid) SGB II- oder SGB XII-Bescheid Antragsformular der Krankenkasse für die Bescheinigung derchronischen Erkrankung (vom Hausarzt auszufüllen) Alle Belege über die geleisteten gesetzlichen Zuzahlungen deslaufenden Jahres <strong>im</strong> OriginalDazu gehören unter anderem:• Apothekenquittungen für verordnete Arzne<strong>im</strong>ittel• Zuzahlungsnachweise für Reha- oder Krankenhausaufenthalte• Quittungen für Hilfsmittel und Heilmittel (z. B. Massagen)• Zuzahlungen für KrankenfahrtenAntragsformular<strong>Die</strong> erforderlichen Antragsformulare können bei der Krankenkasse angefordert<strong>werden</strong>.Anmerkung<strong>Die</strong> Krankenkassen bieten unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen an, dassder Betrag über die individuelle Belastungsgrenze zu Beginn eines Jahresvom Konto eingezogen wird.Dadurch entfällt das Sammeln der Belege.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


18 Finanzielle HilfenFinanzielle Hilfen19SchwerbehindertenausweisWenn Menschen von schwerer Behinderung betroffen sind, habensie Anspruch auf Nachteilsausgleich. Ihnen <strong>werden</strong> Schutzrechte undLeistungsansprüche in den folgenden Bereichen gewährt: Einkommens- und Lohnsteuer Auto / Öffentlicher Verkehr Wohnen Kommunikation / Medien Beruf SozialversicherungErforderliche Unterlagen Antragsformular Lichtbild Wenn vorhanden, eindeutige ärztliche Unterlagen.<strong>Die</strong>se können die Bearbeitungsdauer verkürzen.AntragsformularHessisches Amt für Versorgung und SozialesMainzer Straße 35 (Eingang Lessingstraße)65185 WiesbadenTelefon: 0611 7 15 70oderin den Beratungsstellen für selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter.AnmerkungenDas Versorgungsamt begutachtet und überprüft den Antrag und erteiltdanach einen Feststellungsbescheid. Wurde der Antrag abgelehnt, <strong>kann</strong>innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch eingelegt <strong>werden</strong>.Tritt eine Verschl<strong>im</strong>merung oder eine weitere Behinderung ein, <strong>kann</strong> einÄnderungsantrag zur Neufeststellung eingereicht <strong>werden</strong>.Bis zu zwei Jahre alte medizinische Unterlagen und Berichte könnenzum Antrag hinzu gefügt <strong>werden</strong>.<strong>Die</strong> neuen Schwerbehindertenausweise <strong>werden</strong> nur noch <strong>im</strong> Scheckkartenformatausgestellt. Ein Lichtbild ist dazu erforderlich.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


20 Finanzielle HilfenFinanzielle Hilfen21BlindengeldBlindengeld ist eine monatlich gezahlte staatliche Leistung für blindeund wesentlich sehbehinderte Menschen zum Ausgleich blindheitsbedingterMehraufwendungen.VoraussetzungenBlindengeld erhalten: Blinde den Blinden gleichgestellte Personen, deren Sehschärfe auf dembesseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt wesentlich Sehbehinderte, deren Sehschärfe auf dem besserenAuge nicht mehr als 1/20 beträgtErforderliche Unterlagen Antrag auf Blindengeld vom Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen,erhältlich be<strong>im</strong> LWV Hessen Augenärztliche Bescheinigung, auszufüllen von einem AugenarztAltentelefonDurch Einrichten eines Telefonanschlusses sollen ältere Menschen dieMöglichkeit haben, <strong>im</strong> Notfall schnell Hilfe herbei zu holen und ihresozialen Kontakte zu pflegen. Außer einem Zuschuss zur monatlichenGrundgebühr können die Kosten für den Anschluss, sowie für dieAnschaffung eines Telefonapparates übernommen <strong>werden</strong>.Voraussetzungen für eine Kostenübernahme Vollendung des 60. Lebensjahres Antragsteller sollte alleinstehend sein Vorliegen medizinischer oder sozialer Gründe das Einkommen und Vermögen darf die vorgegebenen Grenzen desSGB XII nicht überschreitenAntragsformularAnträge können in den Beratungsstellen für selbständiges Leben <strong>im</strong> Altergestellt <strong>werden</strong>.Antrag senden anLWV HessenKölnische Straße 30 | 34117 KasselTelefon: 0561 10 04-0AnmerkungenEs ist sinnvoll vor Antragsstellung mit dem Augenarzt die Erfolgsaussichtenabzuklären, da das ärztliche Gutachten honorarpflichtig ist.Generell gibt es be<strong>im</strong> Landesblindengeld keine Einkommensgrenzen. Ausnahmensind be<strong>im</strong> Landeswohlfahrtsverband je nach Sachlage zu erfragen.Liegt eine Einstufung in der Pflegeversicherung vor, wird das Blindengeldangerechnet.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


22 Finanzielle HilfenFinanzielle Hilfen23Befreiung/Erlass der HundesteuerGemäß der zurzeit gültigen Satzung der Landeshauptstadt Wiesbadenkönnen Hundehalter eine Befreiung von der Zahlung der Hundesteuerbeantragen, wenn die Hunde ausschließlich dem Schutz und der Hilfeblinder oder tauber Menschen dienen, sowie Personen dienen, die <strong>im</strong>Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B, Bl, aG oder H besitzen.SchuldenWenn man dauerhaft nicht in der Lage ist, seine Finanzen selbst zuverwalten und Schulden aufbaut, <strong>kann</strong> eine Unterstützung durcheine Schuldnerberatungsstelle in Anspruch genommen <strong>werden</strong>. <strong>Die</strong>Schuldnerberatung <strong>kann</strong> auch präventiv vor Aufbau von Schuldengenutzt <strong>werden</strong>.Erforderliche Unterlagen SchwerbehindertenausweisAntragsformularDer entsprechende Antrag ist erhältlich bei:Landeshauptstadt WiesbadenKassen- und Steueramt – Fachbereich SteuernHasengartenstraße 2165189 WiesbadenTelefon: 0611 31-2972Anmerkungen<strong>Die</strong> Steuerbefreiung wird ferner für 12 Monate gewährt, wenn die Tierezuvor in einem Wiesbadener Tierhe<strong>im</strong> untergebracht waren.Voraussetzungen Bereitschaft zur Mitarbeit Offenlegung aller Schulden und der wirtschaftlichen SituationFinanzierung<strong>Die</strong> Unterstützung durch die Schuldnerberatung ist kostenlos.Erforderliche Unterlagen alle Einkommensunterlagen alle Unterlagen über regelmäßige Ausgaben alle Unterlagen über vorhandene Schulden Schriftverkehr mit Gläubigern und GerichtenAnmerkungen<strong>Die</strong> Schuldnerberatungen und die Beratungsstellen für selbständigesLeben <strong>im</strong> Alter kooperieren miteinander.<strong>Die</strong> Beratungsstellen informieren über die regionale Zuständigkeit derSchuldnerberatung.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


24 Finanzielle HilfenHilfsangebote in Notlagen25Stromkostenzuschuss durch dieKrankenkasseLeistungsbeschreibungBei einigen von den Krankenkassen bewilligten Hilfsmitteln (E-Rollstuhl,Beatmungsgerät, Sauerstoffversorgung etc.) wird unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungenein Stromkostenzuschuss durch die Krankenkassen gewährt.LeistungenDer Zuschuss wird entweder als Pauschale bezahlt oder individuellerrechnet.Es gibt große Unterschiede bei den Kassen hinsichtlich der Leistung.Antragstellung Formloser Antrag bei der jeweiligen Kasse mit Angabe der/sKalenderjahre/s Auflistung der <strong>im</strong> Betrieb befindlichen Geräte mit den entsprechendenGerätebezeichnungen und Gerätenummern Angaben zur Wattzahl des Gerätes Angaben zum Umfang der täglichen Nutzung in Stunden (wenn möglichvom letzten Jahr und die aktuellen – daraus wird ein Mittelwertermittelt) Abrechnungsbelege des Stromanbieters für den beantragten Zeitraumaus der der Strompreis für die kW/h zu ersehen ist Wichtig: Angabe der BankverbindungEs ist möglich die Stromkosten bis zu vier Jahren rückwirkend zu beantragen.(Landestromurteil vom 6. Februar 1997)Nähere Informationen und Hilfen bei der Antragsstellung erhalten Sie inden Beratungsstellen für selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!VerpflegungBei Menschen mit niedrigen Einkünften kommt es <strong>im</strong>mer wieder vor,dass das Geld nicht ausreicht, um sich den ganzen Monat mit Lebensmittelnzu versorgen.In Wiesbaden bieten verschiedene Träger und Initiativen, wie z. B. dieTafel, bei diesem existentiellen Bedarf unbürokratisch Hilfe an.Menschen, die diese Unterstützung benötigen, können sich an dieAnbieter wenden, um kostengünstig Lebensmittel zu erhalten oder(warme) Mahlzeiten zu einem sehr günstigen Preis einzunehmen.Teilweise gibt es bei der Lebensmittelausgabe Wartelisten, da dieNachfrage größer ist als das Angebot oder bei dem Mahlzeitenangebotist sich verbindlich anzumelden.Erforderliche UnterlagenGgf. SGB II oder SGB XII-Bescheid, ggf. Nachweis über geringesEinkommen.UnterkunftWohnungslos zu sein bzw. vor einem unabwendbaren Verlust der eigenenWohnung zu stehen, bringt Menschen, die oftmals schon in besondersschwierigen sozialen Lebenssituationen stehen, in weitere Nöte.Verschiedene Träger und Initiativen sowie die Fachstelle für Wohnraumsicherungder Stadt Wiesbaden bieten Unterstützungsmöglichkeiten an:Aufenthaltsmöglichkeit, Beratung und Hilfestellung oder Vermittlungvon Notunterbringungen und Schlafgelegenheiten.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


26Hilfsangebote in NotlagenHäusliche Hilfen27Hilfe bei der BekleidungHaushilfeEinige soziale Einrichtungen halten Kleiderkammern vor, bei denenBedürftige gebrauchte Kleidung, Schuhe, Bettwäsche, Küchengeräte,Geschirr oder Spielzeug gegen Spende oder kostenlos erhalten.Weiterhin gibt es <strong>im</strong> Stadtgebiet Geschäfte, die Haushaltwaren u.a.aus Haushaltsauflösungen zu einem geringen Preis verkaufen.Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt alleine zu führenund <strong>hier</strong>bei Hilfe benötigen, können über einen hauswirtschaftlichen<strong>Die</strong>nst oder eine private Haushaltshilfe Unterstützung bekommen. <strong>Die</strong>seHilfe <strong>kann</strong> erbracht <strong>werden</strong> durch Putzen der Wohnung, Hilfe be<strong>im</strong>Einkaufen, Wäsche waschen oder andere häusliche Arbeiten und mussin der Regel selbst finanziert <strong>werden</strong>.<strong>Die</strong> sozialen Einrichtungen nehmen auch gerne gut erhaltene Kleidungoder andere Ware als Spende an.Voraussetzungen für eine Kostenübernahme Das Einkommen und Vermögen darf die vorgegebenen Grenzen desSGB XII nicht überschreiten Es besteht ein Hilfebedarf <strong>im</strong> häuslichen BereichHygiene und medizinischeVersorgungIn Wiesbaden besteht in best<strong>im</strong>mten sozialen Einrichtungen für Menschen,die von Wohnungslosigkeit bedroht oder schon wohnungslos sind, dasAngebot einmal wöchentlich einen Arzt kostenlos zu konsultieren. <strong>Die</strong>ses<strong>kann</strong> nach Voranmeldung genutzt <strong>werden</strong>.Auch gibt es für die Betroffenen in diesen Einrichtungen die Möglichkeitdie Wäsche zu waschen und zu duschen.AnmerkungenErforderliche UnterlagenBei Übernahme der Kosten: Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII Nachweis über Einkommen, Vermögen, Miete undbesondere Belastungen Einschätzung des Hilfebedarfs durch die Beratungsstelle fürselbständiges Leben <strong>im</strong> Alter.<strong>Die</strong> genauen Informationen über die benötigten Unterlagen können direktbe<strong>im</strong> Sachgebiet Sozialhilfe oder den Bera tungsstellen für selbständigesLeben <strong>im</strong> Alter <strong>im</strong> Amt für Soziale Arbeit abgefragt <strong>werden</strong>.<strong>Die</strong> Beratungsstellen für selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter informieren Sieüber die verschiedenen Angebote <strong>im</strong> Stadtgebiet und in Ihrer Nähe.Anmerkung<strong>Die</strong> Beratungsstellen für selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter können bei derAntragstellung behilflich sein, wenn es dem Antragsteller nicht möglichist, persönlich be<strong>im</strong> Amt für Soziale Arbeit vorzusprechen.Ebenso informieren die Beratungsstellen über die in der Region tätigen<strong>Die</strong>nste.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


28Häusliche HilfenHäusliche Hilfen29Essen auf RädernDas Angebot von Essen auf Rädern in Wiesbaden ist sehr vielfältig. Esgibt verschiedene Anbieter von warmen Mahlzeiten und Tiefkühlkostmenüs.Das Angebot <strong>kann</strong> von allen Wies badener Bürgerinnen undBürgern in Anspruch genommen <strong>werden</strong>. Personen die nicht mehr inder Lage sind, sich regelmäßig mit einer warmen Mahlzeit zu versorgenund über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, haben dieMöglichkeit einen Zuschuss zu erhalten.Voraussetzungen für den finanziellen Zuschuss Vollendung des 60. Lebensjahres <strong>Die</strong> antragstellende Person und eine eventuell andere <strong>im</strong> Haushaltlebende Person sind nicht in der Lage, ein Mittagessen selbst zuzubereiten Das Einkommen und Vermögen darf die vorgegebenen Grenzen desSGB XII um nicht mehr als 100 € überschreitenErforderliche Unterlagen Bescheid über laufenden Bezug von SGB XII- bzw.SGB II-Leistungen oder Nachweise über Einkommen, Vermögen, Miete undbesondere Belastungen PersonalausweisAntragsformular Der Antrag auf Zuschuss für Essen auf Rädern <strong>kann</strong> von der zuständigenBeratungsstelle gestellt <strong>werden</strong>. Nähere Auskünfte erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0611 31-9142HausnotrufDas Hausnotrufsystem bietet Sicherheit rund um die Uhr. In einemNotfall können Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen NotrufmelderVerbindung zur Hausnotrufzentrale aufnehmen. <strong>Die</strong>se sorgtsofort für die notwendige Hilfe.Voraussetzung Telefonanschluss (über Dt. Telekom) weitere Möglichkeiten sind be<strong>im</strong> Anbieter zu erfragenFinanzierungEs gibt verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung.Bezieher von Leistungen aus der Pflegeversicherung können einenAntrag auf Zuschuss bei der Pflegekasse stellen.Für Personen mit geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit, eineKostenübernahme be<strong>im</strong>Amt für Soziale ArbeitSachgebiet SozialhilfeKonradinerallee 11 | 65189 Wiesbadenoder in den Ihnen be<strong>kann</strong>ten Standorten zu beantragen.Voraussetzung <strong>hier</strong>für ist das Vorliegen medizinischer oder sozialer Gründe.AnmerkungenEin Hausnotrufsystem <strong>kann</strong> direkt bei einem Anbieter angefordert <strong>werden</strong>.<strong>Die</strong> Beratungsstellen können bei der Klärung der Finanzierung behilflichsein.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


30 Pflegerische HilfenPflegerische Hilfen31PflegeversicherungWer ist pflegeversichert?<strong>Die</strong> Pflegeversicherung betrifft mit kleinen Ausnahmen alle krankenversichertenBürgerinnen und Bürger. Als Pflichtmitglied einer gesetzlichenKrankenkasse ist man automatisch Mitglied der Pflegekasse der jeweiligenKrankenkasse.VoraussetzungVoraussetzung ist, dass eine Pflegebedürftigkeit entsprechend denVorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes besteht.AntragsformularIst bei der zuständigen Krankenkasse anzufordern.Was ist Pflegebedürftigkeit <strong>im</strong> Sinne derPflegeversicherung?Laut Gesetz ist derjenige <strong>im</strong> Sinne der Pflegeversicherung pflegebedürftig,der bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrendenVerrichtungen des täglichen Lebens dauerhaft, voraussichtlich für mindestenssechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße auf Hilfeangewiesen ist. <strong>Die</strong> Feststellung der Pflegebedürftigkeit erstrecktsich auf vier Bereiche: die Körperpflege, die Ernährung, die Mobilitätund die hauswirtschaftliche Versorgung. Ausgehend davon, teilt diePflegeversicherung den Grad der Pflegebedürftig keit in drei Pflegestufenein. <strong>Die</strong> Feststellung der jeweiligen Pflegestufe erfolgt <strong>im</strong> Rahmen einesPflegegutachtens durch den Medizinischen <strong>Die</strong>nst der Krankenkassen(MDK) in der häuslichen Umgebung.<strong>Die</strong> Leistungen der Pflegeversicherung <strong>werden</strong> unabhängig von Einkommenund Vermögen bewilligt. Jedoch ist die Pflegeversicherung keine„Vollkaskoversicherung“. Sie finanziert genau festgelegte ambulante,teilstationäre und vollstationäre Pflegeleistungen.AnmerkungenWichtig: Ohne einen Antrag bei der Pflegekasse können keine Leistungenfinanziert <strong>werden</strong>.<strong>Die</strong> Bewilligung der Leistung erfolgt rückwirkend ab Datum derAntragsstellung.Darüber hinaus erhalten Versichertemit eingeschränkter Alltagskompetenzseit dem 1. Januar 2013zusätzliche Leistungen. Sie haben dieMöglichkeit entweder Sach-, GeldoderKombileistungen in einembest<strong>im</strong>mten Rahmen in Anspruchzu nehmen.Nähere Informationen zu weiterenLeistungen können Sie der <strong>Broschüre</strong>„Leistungen der Pflegeversicherung“,erhältlich be<strong>im</strong> Pflegestützpunkt,dem Forum Demenz und denBeratungsstellen für selbständigesLeben <strong>im</strong> Alter entnehmen.LANDESHAUPTSTADTLeistungen derPflegeversicherungmit den wichtigstenInformationen zuden Leistungenbei DemenzPflegestützpunktWiesbadenwww.wiesbaden.deWeitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


32 Pflegerische HilfenPflegerische Hilfen33PflegedienstIn Wiesbaden gibt es über 40 private und freigemeinnützige Pflegedienste.<strong>Die</strong>se ambulanten <strong>Die</strong>nste übernehmen Pflegeleistungen wie z. B. Hilfebe<strong>im</strong> Duschen oder Baden, be<strong>im</strong> An- oder Ausziehen, be<strong>im</strong> Lagern, be<strong>im</strong>Anreichen der Mahlzeit. Des Weiteren können sie unterstützen z. B. be<strong>im</strong>Richten von Medikamenten, bei der Insulingabe, bei Verbandswechsel(Maßnahmen der sog. Behandlungspflege).Vorgehensweise1. Verordnung durch den ArztMaßnahmen der Behandlungspflege müssen vom behandelnden Arztverordnet <strong>werden</strong>. <strong>Die</strong>se Verordnungen <strong>werden</strong> bei der Krankenkasseeingereicht und nach Prüfung genehmigt oder abgelehnt. Der Pflegedienstrechnet bei Bewilligung direkt mit der Krankenkasse ab.2. Finanzierung über die PflegekasseLiegt eine Pflegestufe vor, <strong>kann</strong> der Pflegedienst die Pflege leistungendirekt mit der Pflegekasse abrechnen. <strong>Die</strong> Leistungen der Pflegekasse<strong>werden</strong> dann in Form der sog. „Sachleistung“ gewährt.3. Selbstzahler4. Kostenübernahmen durch das Amt für Soziale ArbeitLiegen dann noch ungedeckte Pflegekosten vor <strong>kann</strong> bei geringemEinkommen und Vermögen ein Antrag be<strong>im</strong> Amt für Soziale Arbeitgestellt <strong>werden</strong>. Nachweise über die Einkommenssituation, dasGutachten des Medizinischen <strong>Die</strong>nstes sowie ein Kostenvoranschlagdes versorgenden Pflegedienstes sind mit dem Antrag einzureichen.Anmerkung<strong>Die</strong> Beratungsstellen für selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter helfen bei derKlärung der Finanzierung.KurzzeitpflegeFalls pflegende Angehörige oder private Pflegepersonen die häuslicheVersorgung eines Patienten vorübergehend nicht sicherstellen können(z. B. wegen Urlaub), besteht ein An spruch auf Kurzzeitpflege. <strong>Die</strong> Kurzzeitpflegeermöglicht für einen befristeten Zeitraum Pflegebedürftigenden Aufenthalt in einem Pflegehe<strong>im</strong>.Voraussetzungen für die FinanzierungEs gibt verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung.Bezieher von Leistungen aus der Pflegeversicherung können jährlich fürmax<strong>im</strong>al 28 Tage Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. <strong>Die</strong> Pflegeversicherungkommt <strong>hier</strong>bei für die reinen Pflegekosten auf. „Hotelkosten“für Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen <strong>werden</strong>.Für Personen mit geringem Einkommen ist die Kosten übernahme durchdas Amt für Soziale Arbeit möglich.AntragsformularDas Antragsformular ist bei der zuständigen Krankenkasse anzufordern.Personen mit geringem Einkommen stellen zusätzlich einen Antrag be<strong>im</strong>Amt für Soziale ArbeitAbteilung Altenarbeit – Hilfe zur Pflege stationärKonradinerallee 11 | 65189 WiesbadenTelefon: 0611 31-4273Anmerkungen<strong>Die</strong> Beratungsstellen können bei der Klärung der Finanzierung behilflichsein. Finanzielle Zuschüsse gibt es nur für zugelassene Kurzzeitpflegeeinrichtungen.Der Anspruch auf Verhinderungspflege bleibt <strong>hier</strong>vonunberührt.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


34 Pflegerische HilfenPflegerische Hilfen35VerhinderungspflegeIst eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert, z. B. durch eigeneErkrankung, Urlaub o. ä., <strong>kann</strong> für die Zeit von max. 28 Tage proJahr eine Ersatzpflege durch eine andere private Pflegeperson, einenambulanten Pflegedienst oder in einer stationären Einrichtung von derPflegekasse finanziert <strong>werden</strong>.Voraussetzungen für die Finanzierung<strong>Die</strong> von der Pflegeversicherung festgestellte Pflegebedürftigkeit mussmindestens seit 1/2 Jahr bestehen. Es gibt verschiedene Möglichkeitender Finanzierung.Bezieher von Leistungen aus der Pflegeversicherung können jährlich fürmax<strong>im</strong>al 28 Tage Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. <strong>Die</strong> Pflegeversicherungkommt <strong>hier</strong>bei für die reinen Pflegekosten auf. „Hotelkosten“für Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen <strong>werden</strong>.Für Personen mit geringem Einkommen ist die Kostenübernahme durchdas Amt für Soziale Arbeit möglich.AntragsformularDas Antragsformular ist bei der zuständigen Krankenkasse anzufordern.Personen mit geringem Einkommen stellen zusätzlich einen Antrag be<strong>im</strong>Amt für Soziale ArbeitAbteilung Altenarbeit – Hilfe zur Pflege stationärKonradinerallee 11 | 65189 WiesbadenTelefon: 0611 31-4273AnmerkungDer Anspruch auf Kurzzeitpflege bleibt <strong>hier</strong>von unberührt.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!HilfsmittelPflegebedürftige und Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigunghaben Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln durch die KrankenoderPflegekasse. Sie sollen zur Erleichterung oder zur Linderung der Besch<strong>werden</strong>beitragen und eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.Pflegehilfsmittel (Verbrauchsprodukte) sind saugfähige Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch), Inkontinenzvorlagen Schutzbekleidung (Einmalhandschuhe, Einmalwasch lappen,Mundschutz, Desinfektionsmittel)Technische Hilfsmittel sindz. B. Gehwagen (Rollator, Deltarad, etc.), Rollstuhl, Gehbock, Unterarmgehhilfen,An- und Ausziehhilfen, Haltegriffe <strong>im</strong> Badez<strong>im</strong>mer, Toilettenstuhl,Toilettensitzerhöhung, Badewannenlifter, Duschstuhl, Badebrett,Greifhilfen, Pflegebett, mobile Rampe, …Erforderliche Unterlagen ärztliche VerordnungVorgehensweise<strong>Die</strong> Verordnung muss vom Haus- oder Facharzt ausgestellt und von derKranken- oder Pflegekasse genehmigt <strong>werden</strong>. Der Antrag <strong>kann</strong> vom Versichertenselbst oder durch Dritte gestellt <strong>werden</strong>. Liegt die Genehmigungvor, wird das Hilfsmittel von der Kranken- oder Pflegekasse zur Verfügunggestellt oder ein Sanitätshaus wird mit der Lieferung beauftragt.AnmerkungDer zu leistende Eigenanteil <strong>kann</strong> bei dem Antrag auf Befreiung vonZuzahlungen mit angerechnet <strong>werden</strong>.Liegt eine Befreiung von der Zuzahlung vor, siehe Punkt „Zuzahlungsbefreiungder gesetzlichen Krankenkassen“, entfällt die Zuzahlung.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


36 Pflegerische HilfenPflegerische Hilfen37HeilmittelUm Krankheitsbesch<strong>werden</strong> zu lindern oder eine Verschl<strong>im</strong>merung beibestehenden Erkrankungen zu verhüten, können Heilmittel vom behandelndenArzt verordnet <strong>werden</strong>.Heilmittel sind <strong>Die</strong>nstleistungen wie z. B. Krankengymnastik, Massagen,Bäder, Fußpflege (bei Diabetes), St<strong>im</strong>m-, Sprech-, Sprachtherapie oderErgotherapie.VoraussetzungIst der behandelnde Arzt der Auffassung, dass eine Versorgung mitHeilmitteln aus medizinischer Sicht erforderlich ist, <strong>kann</strong> er die notwendigenMaßnahmen verordnen.Erforderliche Unterlagen ärztliche VerordnungVorgehensweiseMit der Verordnung können Heilmittel bei jedem zugelassenenLeistungserbringer in Anspruch genommen <strong>werden</strong>.AnmerkungenFür Heilmittel ist ein Eigenanteil von 10% der Kosten zuzüglich 10 €je Verordnung (allerdings nicht mehr als die tatsächlich entstandenenKosten) an den Leistungserbringer zu zahlen. Liegt eine Befreiung vonder Zuzahlung vor, entfällt diese (siehe Punkt „Zuzahlungsbefreiung dergesetzlichen Krankenkassen“).KrankenfahrtKrankenfahrten sind Fahrten zum Arzt oder zu medizinischen Therapien,die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagenoder Taxen durchgeführt <strong>werden</strong>.Eine medizinisch-fachliche Betreuung des Patienten findet in diesenFällen nicht statt.<strong>Die</strong> Kosten <strong>werden</strong> von der Krankenkasse nur bei Vorliegen best<strong>im</strong>mterVoraussetzungen und einer ärztlichen Verordnung für eine Krankenbeförderungsleistungübernommen.Voraussetzungen für die Ausstellung einer Verordnung1) Der Patient besitzt einen Schwerbehindertenausweis mit einem derMerkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“,oder2) der Patient ist in die Pflegestufe II oder III eingestuft,oder3) bei Fahrten zu einer Dialysebehandlung, einer StrahlenoderChemotherapie.Erforderliche Unterlagen Schwerbehindertenausweis oder Bescheid über Pflegeeinstufung Verordnung vom ArztAntrag stellen beiDer jeweiligen Krankenkasse.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


38 Pflegerische HilfenAngebote für Demenzerkrankte39AnmerkungenFahrten zum Abst<strong>im</strong>men von Terminen, Erfragen von Befunden, Abholenvon Rezepten sind keine Krankenkassen leistungen.Für jede Fahrt ist der gesetzliche Eigenanteil zu entrichten, der 10% derKosten beträgt (mindestens 5 €, max<strong>im</strong>al 10 €). <strong>Die</strong>se Zuzahlung entfällt,wenn der Patient <strong>im</strong> Besitz eines gültigen Befreiungsausweises ist(siehe Punkt „Zuzahlungs befreiung der gesetzlichen Krankenkasse“).Bei sogenannten „Serienfahrten“ z. B. für Chemotherapie oder Dialyse istnur zur ersten und letzten Fahrt eine Zuzahlung zu leisten.Angebote für Demenzerkrankte<strong>Die</strong> Zahl älterer Menschen mit Symptomen einer Demenz wird aufgrundder demografischen Entwicklung weiter steigen und sich in Wiesbadenauf voraussichtlich 4.300 Personen <strong>im</strong> Jahr 2020 erhöhen.Erkrankt ein Familienmitglied an Demenz, hat dies große Auswirkungenauf den betroffenen Menschen und sein Umfeld. Der fortschreitendeProzess des Gedächtnisverlustes und die zunehmende Abhängigkeit vonHilfen führen dazu, dass Angehörige <strong>im</strong>mer stärker belastet sind. Langeund aufopferungsvolle Versorgung des Erkrankten können dazu führen,dass sich die Familie bis zur völligen Erschöpfung engagiert.Um dies zu vermeiden, ist es für pflegende Angehörige wichtig, auch fürsich selbst zu sorgen und frühzeitig Hilfen in Anspruch zu nehmen.Um die Vielzahl der Angebote zu erfassen, haben die Beratungsstellenfür selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter eine eigene <strong>Broschüre</strong> „Demenz -Angebote für Betroffene und deren Angehörige“ erstellt.Sie enthält neben Informationen zum Krankheitsbild und zu gesetzlichenRegelungen detailliertes Adressenmaterial. Vorgestellt <strong>werden</strong> Beratungsmöglichkeiten,niedrigschwellige Angebote wie z. B. Betreuungsgruppen,häusliche Hilfen, Tagespflege, Angebote für Angehörige, stationäreEinrichtungen sowie Diagnostik- und Behandlungseinrichtungen.<strong>Die</strong> <strong>Broschüre</strong> ist erhältlich bei den Beratungsstellen für selbständigesLeben <strong>im</strong> Alter, in den Ortsverwaltungen und dem Rathaus oder <strong>kann</strong>über das Forum Demenz bezogen <strong>werden</strong>.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


40 Selbständiges Wohnen <strong>im</strong> AlterSelbständiges Wohnen <strong>im</strong> Alter41Wohnen <strong>im</strong> Alter<strong>Die</strong> Frage nach alternativen Wohnformen haben sich in den vergangenenJahren <strong>im</strong>mer Menschen gestellt. Sie möchten ihr Leben auch bei nachlassenderLeistungsfähigkeit und zunehmenden Hilfebedarf weitestgehendselbständig führen können. Gleichzeitig besteht der Wunsch nachSicherheit und <strong>im</strong> Bedarfsfall auch persönliche Hilfen erhalten zu können.In der Regel erfolgt das Wohnen in einer Wohnanlage, die teilweise aucheinem Pflegehe<strong>im</strong> zugeordnet sein <strong>kann</strong>. Ein mit dem Anbieter geschlossenerVertrag beinhaltet <strong>im</strong> Wesentlichen drei Elemente: Mietverhältnis,Grundversorgung (z. B. Ansprechpartner <strong>im</strong> Haus) und Wahlleistungen(z. B. häusliche oder pflegerische Hilfen).<strong>Die</strong> Beratungsstellen für selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter haben nach bestemWissen und Gewissen ein Informationsblatt über die unterschiedlichenAnbieter von alternativen Wohnformen in Wiesbaden zusammengestellt.<strong>Die</strong>se <strong>kann</strong> in allen Beratungsstellen für selbständiges Leben <strong>im</strong> Alterbezogen <strong>werden</strong>.FinanzierungBei den Anbietern handelt es sich sowohl um öffentliche Träger alsauch private Organisationen. <strong>Die</strong>s bedeutet dass die Mietpreise jenach Anbieter stark variieren können.Wohnanlagen für ältere Menschen<strong>Die</strong> Stadt Wiesbaden vermittelt altengerechte und teilweise behindertenfreundlicheWohnungen, die in Altenwohnanlagen zusammengefasstsind. Insgesamt 14 solcher überwiegend preisgebundener Wohnanlagensind <strong>im</strong> gesamten Stadtgebiet vorhanden. Bei den Wohnungen handeltes sich um 1,5 - 2 Z<strong>im</strong>merwohnungen für Einzelpersonen und (Ehe-)Paare, jeweils mit Küche, Bad oder Dusche, Balkon oder Loggia.Voraussetzung<strong>Die</strong> Wohnungen <strong>werden</strong> in der Regel an Personen ab 60 Jahren vermietet.Erforderliche Unterlagen EinkommensnachweiseAntrag senden anLandeshauptstadt WiesbadenAmt für Soziale Arbeit – Abteilung AltenarbeitKonradinerallee 11 | 65189 WiesbadenTelefon: 0611 31-2656; 31-3445Erforderliche Unterlagen Individuelle Anmeldebögen der Anbieter Eventuell Wohnberechtigungsschein bei sozialem WohnungsbauAnmerkungenUnterschiede der einzelnen Anbieter ergeben sich vor allem <strong>im</strong> Umfangund der Art der angebotenen Serviceleistungen und Betreungskonzepte.Es ist daher empfehlenswert mehrere Angebote zu vergleichen und mitden eigenen Vorstellungen genau abzust<strong>im</strong>men.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!AnmerkungenIn den Wohnanlagen finden regelmäßig kulturelle Veranstaltungen wiez. B. Kaffeenachmittage, Gedächtnistraining und jahreszeitliche Feiern(z. B. Weihnachtsfeier) statt. Teilweise gibt es die Möglichkeit an einemMittagstisch teilzunehmen. <strong>Die</strong> Beratungsstellen für selbständiges Leben<strong>im</strong> Alter bieten in einigen Wohnanlagen regelmäßig Sprechstunden an.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


42 Selbständiges Wohnen <strong>im</strong> AlterSelbständiges Wohnen <strong>im</strong> Alter43Wohnen <strong>im</strong> Pflegehe<strong>im</strong>Ein Pflegehe<strong>im</strong> bietet umfassende Pflege, Betreuung und Versorgung fürältere Menschen, die nicht mehr zu Hause leben können.VoraussetzungIn der Regel muss eine Einstufung in die Pflegeversicherung vorliegen.Finanzierung<strong>Die</strong> He<strong>im</strong>kosten <strong>werden</strong> nur teilweise durch den Beitrag der Pflegeversicherunggedeckt. Darüber hinausgehende Kosten müssen durchden Einsatz von Einkommen, z. B. Renten und Vermögen selbst getragen<strong>werden</strong>.Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, <strong>kann</strong> be<strong>im</strong>:Amt für Soziale ArbeitAbteilung AltenarbeitHilfe zur Pflege stationärKonradinerallee 11 | 65189 WiesbadenTelefon: 0611 31-4273die Übernahme der anfallenden Restkosten beantragt <strong>werden</strong>. Dort wirdauch eine mögliche Unterhaltsverpflichtung von (Ehe)- Partnern undKindern geprüft.Erforderliche Unterlagen individueller Aufnahmeantrag des He<strong>im</strong>s Bescheid der Pflegekasse über die Notwendigkeit dervollstationären Versorgung Einkommens- und Vermögensunterlagen für dasAmt für Soziale ArbeitAntragsformularJedes Pflegehe<strong>im</strong> hat eigene Anmeldebögen, die direkt angefordert<strong>werden</strong> können.AnmerkungenEs ist sinnvoll, sich verschiedene He<strong>im</strong>e anzuschauen und ggf. mehrereAnmeldungen vorzunehmen, da nicht gewährleistet ist, dass <strong>im</strong> Bedarfsfallein He<strong>im</strong>platz in der favorisierten Einrichtung zur Verfügung steht.<strong>Die</strong> Beratungsstellen für selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter haben einenLeitfaden zum Umzug in ein Pflegehe<strong>im</strong> veröffentlicht, der neben wertvollenInformationen auch eine Liste mit den Adressen der WiesbadenerPflegehe<strong>im</strong>e enthält.Er ist über die zuständige Beratungsstelle für selbständiges Leben <strong>im</strong>Alter erhältlich.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


44 Selbständiges Wohnen <strong>im</strong> AlterSelbständiges Wohnen <strong>im</strong> Alter45WohnungsanpassungVielen älteren Bürgerinnen und Bürgern stehen in den eigenen vierWänden eine Vielzahl von baulichen Barrieren gegenüber. Damit der Verbleibund die Selbstständigkeit in der gewohnten Umgebung gewährleistetsind, gibt es verschiedene Möglichkeiten von Anpassungsmaßnahmen.Bei den Maßnahmen wird unterschieden zwischen Veränderungen in derAusstattung, Hilfsmittelversorgung und baulichen Veränderungen.Veränderung in der Ausstattung<strong>Die</strong>s <strong>kann</strong> unter anderem sein: das Umstellen von Möbeln, um ausreichende Bewegungsflächen zuschaffen die Erhöhung von Sesseln, Tischen, Stühlen der Einbau einer behindertengerechten Küche die Ausstattung der Küchenschränke mit Auszügen elektrische Rollladenheber rutschfester BodenbelagUnter Hilfsmittelversorgung versteht man unter anderem: mobile Rampen zur barrierefreien Erschließung das Anbringen von Haltegriffen Badewannenlifter Duschhocker Alltagshilfen, z. B. Greifzangen, Anziehhilfen Türklingelverstärker optische Signale, z. B. am TelefonBauliche Veränderungen greifen in die Bausubstanz ein oder sind dauerhaftinstalliert. Viele Umbaumaßnahmen betreffen vor allem dieErschließung der Wohnung und des Bade z<strong>im</strong>mers: Türverbreiterungen Entfernen von Schwellen Einbau von Schiebetüren fest installierte Rampen, Treppenlifte, Hebebühnen oder Plattformlifte Installation einer flachen oder bodengleichen Dusche Installation eines höheren WC’s Steckdosen und Schalter in GreifhöheFinanzierungNeben eigenen Mitteln und der eventuellen Beteiligung des Vermieters,z. B. durch Instandsetzung oder Modernisierung, gibt es verschiedeneKostenträger, wie z. B. die Pflege- oder Krankenkasse, Landes- undBundes-Förderprogramme, das Amt für Soziale Arbeit, Unfallversicherungen,Rentenversicherung, etc.Anmerkung<strong>Die</strong> Beratungsstellen für selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter kooperieren mitder „Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen“.AnsprechpartnerinAmt für Soziale Arbeit – Abteilung AltenarbeitBeratungsstelle für barrierefreies WohnenFrau BruchhäuserKonradinerallee 11 | 65189 WiesbadenTelefon: 0611 31-2885E-Mail: nicole.bruchhaeuser@wiesbaden.deWeitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


46 Kontakt- und FreizeitangeboteKontakt- und Freizeitangebote47Mittagstisch für ältere MenschenWer mittags nicht gerne alleine isst oder wem die Zubereitung desEssens schwer fällt, hat die Möglichkeit an einem gemeinsamen Mittagstischteilzunehmen. <strong>Die</strong> Mittagstische <strong>werden</strong> von der LandeshauptstadtWiesbaden und weiteren Einrichtungen in verschiedenen Stadtteilenangeboten. Personen mit geringem Einkommen haben die Möglichkeiteinen Zuschuss zu erhalten.Voraussetzungen für den finanziellen Zuschuss Vollendung des 60. Lebensjahres Das Einkommen und Vermögen darf die vorgegebenen Grenzen desSGB XII um nicht mehr als 100 E überschreitenErforderliche Unterlagen Bescheid über laufenden Bezug von SGB XII bzw. SGB II Leistungenoder Nachweise über Einkommen, Vermögen, Miete undbe sondere Belastungen PersonalausweisInformation /Anträgefür Mittagstisch Adlerstraße und BlücherstraßeTreffpunkt Aktiv AdlerstraßeFrau RichterAdlerstraße 1965183 WiesbadenTelefon: 0611 2 04 86 30für Mittagstische in den WohnanlagenAmt für Soziale ArbeitAbteilung AltenarbeitFrau Gebauer | Frau Hein | Frau TautKonradinerallee 1165189 WiesbadenTelefon: 0611 31-2656; 31-3445Anmerkung<strong>Die</strong> Beratungsstellen können bei der Antragstellung behilflich sein.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


48 Kontakt- und FreizeitangeboteKontakt- und Freizeitangebote49Städtische Seniorentreffs /Treffpunkte aktivSeniorentreffs<strong>Die</strong> städtischen Seniorentreffs wollen dazu beitragen, in Gemeinschaftmit anderen den Alltag schöner zu gestalten. Vom gemütlichen Plauschbei einer Tasse Kaffee bis hin zu anregenden Aktivitäten wie Tanzen,Festlichkeiten <strong>im</strong> Jahreskreis, Ausflüge, interessanten Vorträgen undanderem mehr, sind die unterschiedlichsten Angebote zu finden.Treffpunkte aktiv<strong>Die</strong> Treffpunkte aktiv der Landeshauptstadt Wiesbaden bieten eine Vielzahlan Veranstaltungen für Menschen ab 55 Jahren. Unsere Angebotesollen dabei unterstützen, in Gemeinschaft mit anderen ein aktives Lebenbis ins hohe Alter führen zu können. Unsere Treffs bieten die Möglichkeitzur kreativen Freizeitgestaltung. Es besteht die Möglichkeit an Angebotenteilnehmen sowie auch deren Inhalte mitzugestalten. Wir bieten denRaum, sich mit Ideen und eigenen Angeboten einzubringen.Alle Veranstaltungen und Angebote sind den Programmhinweisen dereinzelnen Einrichtungen zu entnehmen.InformationAmt für Soziale Arbeit – Abteilung AltenarbeitKonradinerallee 11 | 65189 WiesbadenChristoph Herpel, Telefon: 0611 31-3133Freizeit- und Kulturprogramm für ältere MenschenIn dem jährlich erscheinenden Freizeit- und Kulturprogramm für ältereMenschen ist eine bunte Palette unterschiedlicher Angebote zur Freizeitgestaltungfür alle älteren Wiesbadenerinnen und Wiesbadener zu finden.InformationAmt für Soziale Arbeit – Abteilung AltenarbeitKonradinerallee 11 | 65189 WiesbadenAnsprechpartner: Peter Kahlenberg, Telefon: 31-2694Christel Romig, Telefon: 0611 31-2615Antje Grenzebach, Telefon: 0611 31-4688Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!ErholungsreisenDas Sozialdezernat bietet 14-tägige Erholungsaufenthalte an. <strong>Die</strong> Reisenrichten sich an Reiselustige aus Wiesbaden, die die Gemeinschaft derGruppe genießen möchten. Das Angebot beinhaltet Hin- und Rückfahrt,Vollpension und ggf. Kurtaxe.Voraussetzungen die Teilnehmer müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben für Personen deren Einkommen unterhalb einer best<strong>im</strong>mten Einkommensgrenzeliegt bewilligen wir einen Zuschuss in Höhe von90% der entsprechenden Gesamtkosten (inkl. Fahrtanteil). DerDifferenzbetrag ist von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern alspersönlicher Kostenbeitrag zu übernehmen. Teilnehmer mit einemhöheren Einkommen können an den Fahrten auf Grundlage einerbest<strong>im</strong>mten finanziellen Selbstbeteiligung teilnehmen. es können bei den Erholungsreisen nur Personen berücksichtigt<strong>werden</strong>, die nicht pflege- bzw. betreuungsbedürftig sind.Nähere Informationen bei:Amt für Soziale Arbeit – Abteilung AltenarbeitKonradinerallee 11 | 65189 WiesbadenChristel Romig, Telefon: 0611 31-2615Antje Grenzebach, Telefon: 0611 31-4688Anmerkungen<strong>Die</strong> Reiseangebote sowie weitere kulturelle Angebote sind in der jährlicherscheinenden <strong>Broschüre</strong> „Freizeit- und Kulturprogramm für ältereMenschen“, herausgegeben vom Sozialdezernat der LandeshauptstadtWiesbaden, enthalten.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


50 Kontakt- und FreizeitangeboteKontakt- und Freizeitangebote51BehindertenfahrdienstDer Behindertenfahrdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und derLandeshauptstadt Wiesbaden ermöglicht den behinderten Menschen <strong>im</strong>Stadtbezirk Wiesbaden mobil zu sein und am gesellschaftlichen Lebenz. B. an kulturellen Angeboten, Besuchsfahrten teilzunehmen.Fahrten zum Arzt oder zu medizinischen Therapien (z. B. Krankengymnastik)können über diesen <strong>Die</strong>nst nicht erfolgen.Voraussetzungen1) Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG(Merkzeichen BI oder H <strong>werden</strong> nicht aner<strong>kann</strong>t).2) bei Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Gwird nach Umlaufkilometern abgerechnet.VorgehensweiseRechtzeitige telefonische Anmeldung ist dringend erforderlich(ca. 1 - 2 Wochen vorher) be<strong>im</strong>:Deutsches Rotes KreuzFlachstraße 665197 WiesbadenTelefon: 0611 46 87 - 2 55Der Fahrdienst <strong>kann</strong> zu folgenden Zeiten genutzt <strong>werden</strong>:Montag bis Freitag6:00 bis 23:00 UhrSamstag, Sonntag und Feiertag7:00 bis 23:00 UhrAnmerkungEine Begleitperson, die helfen <strong>kann</strong>, <strong>kann</strong> unentgeltlich mitfahren.Finanzierungzu 1) Kosten pro Fahrt zurzeit 4,45 € <strong>im</strong> Stadtbezirk Wiesbaden.Grundsicherungs- und Sozialhilfe empfänger bekommen <strong>im</strong> Monat10 Fahrten kostenloszu 2) Abrechnung nach UmlaufkilometernErforderliche Unterlagen Schwerbehindertenausweis ggf. Kopie SGB XII-BescheidWeitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


52Kommunale BeratungsangeboteKommunale Beratungsangebote53Pflegestützpunkt WiesbadenBesondere Schwerpunkte setzt der PflegestützpunktWiesbaden durch:Ergänzend zu dem bereits vorhandenen Angebot der Beratungsstellenfür selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter, das sich an Personen über 60 Jahrenwendet, handelt es sich bei dem Pflegestützpunkt Wiesbaden um einBeratungsangebot, mit dem Schwerpunkt auf jüngere Menschen, in demeine Kooperation zwischen den Pflege- und Krankenkassen und dem Amtfür Soziale Arbeit der Stadt Wiesbaden besteht. Beratung und Unterstützung aus einer Hand (Kompetenzen derKranken- und Pflegekassen und des Amtes für Soziale Arbeit könnengebündelt abgerufen <strong>werden</strong>) Hilfestellungen zu speziellen Fragen des Kranken- und Pflegeversicherungsrechtssowie des Verwaltungsverfahrensrechts (Beratungenbei Anhörungs- Ablehnungs- und Widerspruchsverfahren)Das Beratungsangebot richtet sich an: Pflegebedürftige Menschen Pflegende AngehörigeÖffnungszeitenMontag bis Mittwoch und FreitagDonnerstag10:00 bis 12:00 Uhr13:00 bis 15:00 Uhr Menschen mit Behinderung sowie Menschen, die von Behinderung bedroht sindTelefonische Erreichbarkeit<strong>Die</strong> Mitarbeiter des Pflegestützpunktes Wiesbaden beraten trägerneutral und kostenlos informieren unabhängig und verbraucherorientiert machen auf Wunsch HausbesucheMontag bis DonnerstagFreitag8:00 bis 16:00 Uhr8:00 bis 12:00 UhrIndividuelle Terminvereinbarungen zur Beratung sind selbstverständlichmöglich.Termine können auch als Hausbesuche erfolgen. stehen mit Rat und Tat zur Seite und kümmern sichnachhaltig um Ihre AnliegenPflege- und Sozialberatung – Ihre AnsprechpartnerDer Pflegestützpunkt arbeitet mit allen zugelassenen Einrichtungen und<strong>Die</strong>nsten zusammen, die mit Fragen der Prävention, Rehabilitation,Pflege und Hilfen zur Lebensgestaltung befasst sind.Jörg Bracke | Telefon: 0611 31-3648Ulrich Wunderlich | Telefon: 0611 31-3590Fax: 0611 31-6902E-Mail: pflegestuetzpunkt@wiesbaden.deAdresseKonradinerallee 11 (Eingang A; EG) | 65189 WiesbadenZ<strong>im</strong>mer 0.101 und 0.099Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


54 Kommunale BeratungsangeboteKommunale Beratungsangebote55Gesundheitsamt –Sozialpsychiatrischer <strong>Die</strong>nstDer Sozialpsychiatrische <strong>Die</strong>nst des Gesundheitsamtes versteht sich als Anlaufstellefür Menschen ab 18 Jahren, die von psychischen Erkrankungen,Suchtproblemen oder schweren seelischen Belastungen betroffen sindund Beratung, Hilfe und Begleitung suchen oder vielleicht benötigen.<strong>Die</strong> Fachärztin und der Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie undNeurologie und die nach Bezirken eingeteilten Sozialarbeiterinnen undSozialarbeiter <strong>werden</strong> über die Sekretariatskräfte erreicht.Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der ärztlichenSchweigepflicht.Auch Angehörige, Nachbarn, Freunde und sonstige Be<strong>kann</strong>te könnensich an diesen Fachdienst wenden.Aufgaben Kontaktaufnahme und Beratungsgespräche für Betroffene und Angehörige.Sie können in Ruhe Ihre Probleme schildern; Ihre Sorgen undÄngste <strong>werden</strong> ernst genommen. Vermittlung grundlegender HilfenSie erfahren Information und Beratung zu den für Sie wichtigenfinanziellen und sozialen Hilfemöglichkeiten. HilfeplanungGemeinsam mit Ihnen wird nach geeigneten Lösungen gesucht. KriseninterventionSie <strong>werden</strong> kurzfristig beraten und bekommen weiterführende Hilfen.AdresseKonradinerallee 11 | 65189 WiesbadenEingang A, 1. Etage, Z<strong>im</strong>mer 1.093Telefon: 0611 31-2819Telefon: 0611 31-2854E-Mail: sozialpsychiatrischer-dienst@wiesbaden.deSprechstundeMontag, Mittwoch, Freitagoder nach Vereinbarung, auch Hausbesuche8:30 bis 11:00 UhrWeitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


56 BehinderungBehinderung57Beratungsstellen für Menschenmit BehinderungenErwachsene Menschen mit Behinderungen haben vielerlei Herausforderungenzu bestehen und Belastungen zu tragen, die nicht <strong>im</strong>meralleine zu meistern sind. Beratungsstellen helfen dabei die Probleme zulösen.Barrierefreie Beratungsstelle <strong>im</strong> Sozialpädagogischen Zentrum der IfBInklusion durch Förderung und Betreuung e. V.Frau Lydia SchmidtStorchenallee 265201 WiesbadenTelefon: 0611 18 28 38 48Mobil: 0162 2 90 48 11Fax: 0611 1 82 83 70E-Mail: beratungsstelle@ifb-stiftung.deInternet: www.ifbev.deSelbsthilfegruppenIn Wiesbaden gibt es eine Reihe von Selbsthilfegruppen, die Beratungund Unterstützung für Menschen mit den unterschiedlichstenBehinderungen anbieten.Im Selbsthilfezentrum des Gesundheitsamtes <strong>werden</strong> von den einzelnenGruppen regelmäßig Beratungen, Kurse und Veranstaltungen angeboten.Eine Liste der Selbsthilfegruppen <strong>kann</strong> bei derKoordinationsstelle für Behindertenarbeit<strong>im</strong> Amt für Soziale ArbeitKonradinerallee 1165189 WiesbadenTelefon: 0611 31-3629E-Mail: koordinationsstelle-fuer-behindertenarbeit@wiesbaden.dekostenlos angefordert <strong>werden</strong>. Außerdem ist die Liste der WiesbadenerSelbsthilfegruppen auf der Internetseitewww.wiesbaden.de abrufbar.Weitere Informationen über Beratungsstellen bei den Trägernder Behindertenhilfe in Wiesbaden erteilt dieKoordinationsstelle für Behindertenarbeit<strong>im</strong> Amt für Soziale ArbeitKonradinerallee 1165189 WiesbadenTelefon: 0611 31-3629E-Mail: koordinationsstelle-fuer-behindertenarbeit@wiesbaden.deWeitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


58 BehinderungBehinderung59Barrierefreies WiesbadenEine barrierefreie gestaltete Umwelt ist nicht nur angesichts einer älter<strong>werden</strong>den Gesellschaft eine der zentralen Herausforderungen für dieZukunft.Sowohl <strong>im</strong> Baubereich als auch <strong>im</strong> Straßen- und Verkehrsraum, aber auchbei <strong>Die</strong>nstleistungen und in der Informations- und Kommunikationstechnologieist Barrierefreiheit Grundvoraussetzung für die uneingeschränktegesellschaftliche Teilhabe insbesondere von älteren undbehinderten Menschen.Informationen<strong>Die</strong> Koordinationsstelle für Behindertenarbeit <strong>im</strong> Amt für Soziale Arbeithat <strong>Broschüre</strong>n zum Thema veröffentlicht.Der Leitfaden „Barrierefreies Bauen“ – Informationen für Bauherreninformiert über Rahmenbedingungen für barrierefreies Bauen undBeratungsmöglichkeiten seitens der Stadtverwaltung.<strong>Die</strong> „Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen“ hilft bei derVorbereitung und Planung von Veranstaltungen.Stadtkarte „Wo ist Wiesbaden barrierefrei?“<strong>Die</strong> Stadtkarte informiert über barrierefreie Einrichtungen undAusstattungen für Menschen mit Behinderungen <strong>im</strong> Bereich derInnenstadt und den Vororten Biebrich/Sc<strong>hier</strong>stein.Mit entsprechenden Symbolen sind u. a. akustische Ampelanlagen, Bordsteinabsenkungen,öffentliche Toiletten und vieles mehr in der Kartemarkiert.Weitere <strong>Die</strong>nstleistungenSchriftstücke in Audioformat: Informationsblätter und Bescheide ausdem Sozialdezernat können auf Wunsch auch als Audiodatei in Formeiner CD kostenlos zur Verfügung gestellt <strong>werden</strong>. <strong>Die</strong> CD <strong>kann</strong> zuhausemit jedem gängigen CD-Wiedergabegerät abgespielt <strong>werden</strong>. Blindeund sehbehinderte Menschen können sich somit Informationen undBescheide vorlesen lassen.Mobile Rampe: Eine mobile Kofferrampe <strong>kann</strong> von privat z. B. für eineVeranstaltung oder Feier ausgeliehen <strong>werden</strong>. Mit Hilfe der Rampe lassensich auch mit einem E-Rolli ca. 2 Stufen überwinden.Mobile Höranlage: <strong>Die</strong> mobile Höranlage ist ein komfortables Kommunikationssystemfür gutes Verstehen <strong>im</strong> Einzelgespräch oder auf Veranstaltungenauch unter schwierigen akustischen Verhältnissen. Sie bestehtaus einem Sendemikrofon und acht separaten Empfängern. Entweder<strong>kann</strong> das Tonsignal per induktiver Übertragung (Teleschlinge) über dasHörgerät oder optional über einen Kopfhörer empfangen <strong>werden</strong>.<strong>Die</strong> <strong>Broschüre</strong>n, die Schriftstücke in Audioformat, die mobile Rampe, diemobile Höranlage als auch die gedruckte Version der Stadtkarte könnenbei derKoordinationsstelle für Behindertenarbeit<strong>im</strong> Amt für Soziale ArbeitKonradinerallee 1165189 WiesbadenTelefon: 0611 31-3629E-Mail: koordinationsstelle-fuer-behindertenarbeit@wiesbaden.dekostenlos angefordert <strong>werden</strong>.Außerdem lassen sich die Informationen auf der Internetseitewww.wiesbaden-barrierefrei.de unter Mobilität bzw. BarrierefreiesBauen und Wohnen abrufen.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


60BehinderungBehinderung61Betreuungs- und Wohnangebote fürMenschen mit BehinderungenIn Wiesbaden gibt es mehrere Träger, die <strong>im</strong> Rahmen der Behindertenhilfefür Menschen mit einer geistigen, körperlichen, seelischen Behinderung,sowie Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen unterschiedlicheBetreuungs- und Wohnmöglichkeiten anbieten.VorgehensweiseAnträge sind an den Landeswohlfahrtsverband Hessen zu richten.<strong>Die</strong> Antragstellerin/der Antragsteller erstellt gemeinsam mit demAnbieter einen Hilfeplan.Im Rahmen von Hilfeplankonferenzen für die einzelnen Personenkreisewird der Hilfebedarf jedes Einzelnen ermittelt und eine Empfehlungüber die passende Betreuungsform ausgesprochen. Aufgrund dieserEmpfehlung erteilt der LWV eine Kostenzusage.Betreutes WohnenIn der Regel leben die Menschen mit Behinderungen in der eigenenWohnung und <strong>werden</strong> dort stundenweise bei der Bewältigung desAlltags unterstützt. Bei Menschen mit einer körperlichen Behinderungwird die Pflege <strong>im</strong> Bedarfsfalle von ambulanten Pflegediensten übernommen.Stationäres WohnenWeitere Informationen über die zuständigen Sachbearbeiter be<strong>im</strong> LWVbzw. die Angebote bei den einzelnen Trägern der Behindertenhilfe könnenbei derKoordinationsstelle für Behindertenarbeit<strong>im</strong> Amt für Soziale ArbeitKonradinerallee 1165189 WiesbadenTelefon: 0611 31-3629E-Mail: koordinationsstelle-fuer-behindertenarbeit@wiesbaden.deEs gibt auch eine begrenzte Anzahl von Wohn- und Pflegehe<strong>im</strong>plätzen,in die Menschen mit Behinderungen, die trotz Unterstützung nicht inder Lage sind selbstständig zu leben, aufgenommen <strong>werden</strong> können.abgefragt <strong>werden</strong>.FinanzierungKostenträger der Maßnahmen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen(LWV).<strong>Die</strong> Finanzierung erfolgt auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches XII(SGB XII) <strong>im</strong> Rahmen der Eingliederungshilfe.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


62BehinderungRechtliche Vorsorge63Reiseangebote für Menschenmit BehinderungenDas Deutsche Rote Kreuz (DRK) bietet Reisen für Senioren und behinderteMenschen an. Auskünfte zu den Angeboten erhält man be<strong>im</strong>DRK Kreisverband WiesbadenFlachstraße 665197 WiesbadenTelefon: 0611 4 68 70E-Mail: info@drk-wiesbaden.deVollmachtKommt ein älterer Mensch in die Situation, nicht mehr selbständig seineAngelegenheiten regeln oder Entscheidungen treffen zu können (z. B. aufgrundeiner Behinderung oder einer Erkrankung wie Demenz), ist es häufignotwendig, dass durch das Amtsgericht eine gesetzliche Betreuungeingeleitet wird. <strong>Die</strong>s lässt sich vermeiden, indem man bereits in „gesundenTagen“ seine rechtliche Vorsorge regelt und best<strong>im</strong>mt, wer für einenentscheiden darf. <strong>Die</strong>s geschieht durch eine Vollmacht. Häufig <strong>werden</strong>Familienangehörige bevollmächtigt. In jedem Fall sollte es eine Persondes Vertrauens sein.Darüber hinaus gibt es mehrere Reiseveranstalter, die barrierefreie Reisennicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen interessanten Urlaubsländernin Europa und in Übersee anbieten. Es gibt sowohl begleiteteGruppenreisen mit dem Bus oder Flugzeug als auch Individualreisen.AnmerkungenAusführliche Informationen zur rechtlichen Vorsorge bietet die <strong>Broschüre</strong>„Rechtliche Vorsorge. Sie entscheiden, wer entscheidet“ derBetreuungsbehörde.Weitere Informationen sind erhältlich beiKoordinationsstelle für Behindertenarbeit<strong>im</strong> Amt für Soziale ArbeitKonradinerallee 1165189 WiesbadenTelefon: 0611 31-3629E-Mail: koordinationsstelle-fuer-behindertenarbeit@wiesbaden.de<strong>Die</strong> <strong>Broschüre</strong> ist für Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger kostenfreiund <strong>kann</strong> angefordert <strong>werden</strong> bei:Amt für Soziale Arbeit – BetreuungsbehördeKonradinerallee 1165189 WiesbadenTelefon: 0611 31-4038betreuungsbehoerde@wiesbaden.deDort erhalten Sie auch eine persönliche Beratung.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


64 Rechtliche VorsorgeRechtliche Vorsorge65BetreuungsverfügungBei der Betreuungsverfügung geht es – anders als bei der Vollmacht –nicht darum, eine Betreuung zu vermeiden.Sie dient vielmehr dazu eine Betreuung zu beeinflussen, insbesonderewas die Betreuerauswahl betrifft. Neben dem Betreuerwunsch könnenebenso die Aufgaben und Pflichten des Betreuers festgelegt <strong>werden</strong>.Eine Betreuungsverfügung sollte be<strong>im</strong> zuständigen Amtsgericht hinterlegt<strong>werden</strong>, damit das Amtsgericht diesen Wunsch <strong>im</strong> Rahmen einesBetreuungsverfahrens auch berücksichtigen <strong>kann</strong>.AnmerkungenAusführliche Informationen zur rechtlichen Vorsorge bietet die <strong>Broschüre</strong>„Rechtliche Vorsorge. Sie entscheiden, wer entscheidet“ derBetreuungsbehörde.<strong>Die</strong> <strong>Broschüre</strong> ist für Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger kostenfreiund <strong>kann</strong> angefordert <strong>werden</strong> bei:Amt für Soziale Arbeit – BetreuungsbehördeKonradinerallee 1165189 WiesbadenTelefon: 0611 31-4038betreuungsbehoerde@wiesbaden.deDort erhalten Sie auch eine persönliche Beratung.PatientenverfügungAlle ärztlichen Maßnahmen bedürfen der Einwilligung des Patienten. Isteine Person eines Tages nicht mehr in der Lage dies selbst zu entscheiden,ist eine Patientenverfügung wichtig. Damit best<strong>im</strong>mt die Person,ob und in welcher Weise alles medizinisch Mögliche getan <strong>werden</strong> soll,wenn sie sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befindet und nichtmehr einwilligungsfähig ist.Dazu gehören z. B. Regelungen, ob der Patient gegebenenfalls mit einerkünstlichen Ernährung einverstanden ist.Vor der Erstellung einer Patientenverfügung ist es ratsam, offene Fragenan den Hausarzt zu richten und sich von ihm beraten zu lassen.Sinnvoll ist es, ein Hinweiskärtchen über die Patientenverfügung mitsich zu tragen und eine Kopie be<strong>im</strong> Hausarzt und bei Angehörigen zuhinterlegen.<strong>Die</strong> Patientenverfügung sollte einmal jährlich neu unterschrieben unddamit die darin getroffenen Regelungen be stätigt <strong>werden</strong>.AnmerkungenAusführliche Informationen zur rechtlichen Vorsorge bietet die <strong>Broschüre</strong>„Rechtliche Vorsorge. Sie entscheiden, wer entscheidet“ derBetreuungsbehörde.<strong>Die</strong> <strong>Broschüre</strong> ist für Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger kostenfreiund <strong>kann</strong> angefordert <strong>werden</strong> bei:Amt für Soziale Arbeit – BetreuungsbehördeKonradinerallee 1165189 WiesbadenTelefon: 0611 31-4038betreuungsbehoerde@wiesbaden.deDort erhalten Sie auch eine persönliche Beratung.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


66 Sterben und TodSterben und Tod67Ambulante Palliativ-Versorgung<strong>Die</strong> meisten schwerstkranken Menschen haben den Wunsch, so langewie möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben undKrankenhausaufenthalte zu vermeiden. Zur besseren Versorgung in derLebensendphase haben sich verschiedene Anbieter aus dem ambulantenund stationären Bereich zu einem „HospizPalliativNetz Wiesbaden undUmgebung“ zusammengeschlossen.Es wird ergänzend und entlastend neben den bestehenden Hilfesystemenund der hausärztlichen Versorgung tätig.In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für ambulante Palliativversorgungwird eine umfassende Betreuung und Unterstützung angeboten.Das Ziel ist, durch die Koordination von kompetenter Fürsorge, Pflege undBetreuung, schwerstkranke Menschen und deren Angehörige bis zuletztin ihrer vertrauten Umgebung umfassend und individuell zu unterstützenund zu versorgen.VoraussetzungDer Patient leidet an einer schweren Grunderkrankung, ist erkennbar amLebensende und über die Prognose weitgehend aufgeklärt und hat denWunsch zu Hause zu sterben.Finanzierung<strong>Die</strong> Kosten für die Palliativ-Versorgung <strong>werden</strong> von der Krankenkasseübernommen.AnmerkungWeitere Informationen können unter folgender Adresse eingeholt <strong>werden</strong>:HospizPalliativNetz Wiesbaden und UmgebungLangenbeckplatz 2 | 65189 WiesbadenTelefon: 0611 44 75-44 75oder bei den Beratungsstellen für selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter.HospizKranke und alte Menschen erreichen irgendwann eine Lebens phase, dieeng mit Sterben und Tod verbunden ist. Dafür stehen in Wiesbaden undUmgebung verschiedene stationäre Hospize zur Verfügung. Sie ermöglichenein würdevolles Leben bis zum Tod.VoraussetzungenFür die Aufnahme in ein Hospiz ist Voraussetzung, dass die Patientinoder der Patient an einer Erkrankung leidet, die fortschreitend und unaufhaltsam verläuft und bereits weit fortgeschrittenist eine Heilung ausgeschlossen ist die eine Schmerzbehandlung erfordert eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen / Monatenerwarten lässt eine Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V nicht erforderlich istFinanzierungDer Hospizaufenthalt wird durch die Krankenkasse undPflegeversicherung finanziert.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


68 Sterben und TodSterben und Tod69Erforderliche UnterlagenBenötigt wird ein ausführliches ärztliches Attest mit: genauen Diagnosen, Beschreibung der Symptome, des Allgemeinzustandes, der Prognose, dem Pflegeaufwand, der vorgesehenen WeiterbehandlungVorgehensweiseMit dem Attest und einem formlosen Antrag wird ein Kostenzuschussdurch die Krankenkasse beantragt.<strong>Die</strong> Genehmigung der Pflegeversicherung für stationäre Pflege muss inder Regel vor der Hospizaufnahme beantragt sein.Privatversicherte müssen die Kostenübernahme vorab mit ihrer KrankenundPflegeversicherung klären.AnmerkungPersonen mit geringem Einkommen oder Nichtversicherte können eineÜbernahme des Eigenanteils bzw. die kompletten Kosten be<strong>im</strong>Amt für Soziale Arbeit – Abteilung AltenarbeitHilfe zur Pflege stationärKonradinerallee 1165189 WiesbadenTelefon: 0611 31-4273beantragen.SterbebegleitungViele ältere Menschen haben den Wunsch zu Hause zu sterben. Für dieAngehörigen <strong>kann</strong> dies sehr belastend sein. Oft genug sind auch keineAngehörigen vorhanden. In Wiesbaden gibt es ambulante Hospizgruppen,die Angehörige bei der Begleitung ihrer Sterbenden helfen oder dieseBegleiterrolle ganz übernehmen.Sterbende sind in ihrer letzten Lebensphase häufig von sehr vielenMenschen umgeben, die in unterschiedlichen Beziehungen zu dem/derSterbenden stehen. Und dennoch <strong>werden</strong> <strong>im</strong>mer wieder Sterbesituationenbeklagt, die nicht geprägt waren von Einfühlsamkeit, Nähe, Akzeptanzund Stille, sondern von hektischer Betriebsamkeit, Handeln und Tun, umden bevorstehenden Tod zu „bekämpfen“.Ehrenamtliche „Hospizhelfer“ wollen <strong>hier</strong> ein Gegengewicht setzen. Siewollen „einfach nur da sein“, z. B. für ein Gespräch, für gemeinsamesAnschauen des Fotoalbums, zum Vorlesen, zum Singen, zum Weinen,zum Lachen, zum Schweigen, für kleine Handreichungen, die das Lebenerleichtern. Eine größtmögliche Schmerzfreiheit wird angestrebt.AnmerkungEs entstehen keine Kosten.Informationen über Ansprechpartner halten die Beratungsstellen bereit.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


70 Sterben und TodAnhang71Trauerbegleitung<strong>Die</strong> Angebote in Wiesbaden richten sich an Menschen, die eine nahestehende Person durch Tod verloren haben und in ihrer Trauer Unterstützungsuchen. Trauernden wird die Möglichkeit gegeben, über Gefühle,die der Tod des nahe stehenden Menschen mit sich gebracht hat zusprechen.Verschiedene Gruppen und Einzelpersonen haben sich zu einem„Wiesbadener Netzwerk für Trauerbegleitung“ zusammengeschlossen.Dort wird ein regelmäßiges „Trauer-Café“ als offener Treffpunkt fürtrauernde Meschen angeboten.Es findet jeden 1. Donnerstag <strong>im</strong> Monat von 16:00 bis 18:00 Uhr statt.Adresse:Kirchenfenster Schwalbe6Schwalbacher Straße 665185 WiesbadenInformationen über Ansprechpartner halten die Beratungsstellen bereit.Adressen der Beratungsstellenfür selbständiges Leben <strong>im</strong> AlterSprechstundenSprechzeiten der Beratungsstellen auf Nachfrage.Hausbesuche sind nach Vereinbarung möglich.<strong>Die</strong> Beratung und Unterstützung ist kostenlos.www.wiesbaden.deSachgebietsleitungKonradinerallee 11 | 65189 WiesbadenZ<strong>im</strong>mer 2.199Telefax: 0611 31-3954PetraWaßmannE-Mail: petra.wassmann@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-3487Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!


72 AnhangAnhang73BeratungsstelleNordBeratungsstelleWestend, BleichstraßeTaunusstraße 46 - 48 | 65183 WiesbadenZ<strong>im</strong>mer 201, 203, 204Telefax: 0611 31-3913EvelynRöhrig-Winkler(Hilf, Bergkirchenviertel, Innenstadt)E-Mail: evelyn.roehrig-winkler@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-2830Wellritzstraße 38 | 65183 WiesbadenZ<strong>im</strong>mer 204Telefax: 0611 31-4935BarbaraFinke-Blum(Westend, Bleichstraße)E-Mail: barbara.finke-blum@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-3758Hannelore Krone(Sonnenberg, Rambach, Aukamm, Musikerviertel,Eigenhe<strong>im</strong>, Kurparkgebiet, City-Ost, Nordost)E-Mail: hannelore.krone@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-2829BettinaSteudner-Pfaff(Westend, Bleichstraße)E-Mail: bettina.steudner-pfaff@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-3759Hildegard Rostek(Neroberg, Nerotal, Dambachtal, Kapellenstraße,Platterstraße, Alter Friedhof, Walkmühle,Dürerplatz, nördliche Lahnstraße)E-Mail: hildegard.rostek@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-2831


74 AnhangAnhang75BeratungsstelleSüdliche InnenstadtBeratungsstelleKlarenthal - Hollerborn - WaldstraßeKonradinerallee 11 | 65189 WiesbadenZ<strong>im</strong>mer 0.173, 0.179Telefax: 0611 31-3914Dotzhe<strong>im</strong>er Straße 99 | 65197 WiesbadenEbene 7, Z<strong>im</strong>mer 700, 701Telefax: 0611 31-5913GiselaLedroit(südliche Innenstadt, RheingauundDichterviertel)E-Mail: gisela.ledroit@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-2675JonathanBucciero(Hollerborn, Künstlerviertel, SchlangenbaderStraße, Europaviertel, Waldstraße)E-Mail: jonathan.bucciero@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-4675AndreasGöbel(Mainzer Straße, Südfriedhof, Hainerberg,Altenwohnanlage Z<strong>im</strong>mermannstift)E-Mail: andreas.goebel@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-3698GregorNoll(Klarenthal, Wellritztal, Lahnstraße)E-Mail: gregor.noll@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-3516


76 AnhangAnhang77BeratungsstelleWestliche StadtteileBeratungsstelleBiebrich - Sc<strong>hier</strong>steinDotzhe<strong>im</strong>er Straße 99 | 65197 WiesbadenEbene 7, Z<strong>im</strong>mer 702, 703, 705Telefax: 0611 31-5913Glarusstraße 9 | 65203 WiesbadenZ<strong>im</strong>mer 8, 9, 10Telefax: 0611 31-6981Jaqueline Loupas(Dotzhe<strong>im</strong>, Belzbachtal, Sauerland,Freudenberg, Camp Pieri)E-Mail: jaqueline.loupas@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-3825Margarete Wilhelm(Biebrich)E-Mail: margarete.wilhelm@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-9180Elisabeth Schneider(Schelmengraben, Märchenland, Frauenstein)E-Mail: elisabeth.schneider@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-3816Irene Wißner(Gräselberg, Sc<strong>hier</strong>stein)E-Mail: irene.wissner@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-9173Iris Groß(Dotzhe<strong>im</strong>, Kohlheck)E-Mail: iris.gross@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-3813Inge Zeisler(Parkfeld, Adolfshöhe, Gibb)E-Mail: inge.zeisler@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-9172


78 AnhangAnhang79BeratungsstelleÖstliche VororteBeratungsstelleAmöneburg - Kastel - Kosthe<strong>im</strong>Konradinerallee 11 | 65189 WiesbadenZ<strong>im</strong>mer 0.169, 0.177Telefax: 0611 31-3914Glarusstraße 9 | 65203 WiesbadenZ<strong>im</strong>mer 8, 11, 12Telefax: 0611 31-6981Edelgard Heidrich(Erbenhe<strong>im</strong>, Igstadt, Bierstadt)E-Mail: edelgard.heidrich@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-4662Margarete Wilhelm(Amöneburg)E-Mail: margarete.wilhelm@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-9180Ursula Langer(Nordenstadt, Delkenhe<strong>im</strong>, Bierstadt-Wolfsfeld)E-Mail: ursula.langer@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-3852Christiane Pausch(Mainz-Kastel)E-Mail: christiane.pausch@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-5637Maren Dusch-Thomae(Heßloch, Kloppenhe<strong>im</strong>, Breckenhe<strong>im</strong>,Naurod, Auringen, Medenbach)E-Mail: maren.dusch-thomae@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-4661Sarah Schallenberg(Mainz-Kosthe<strong>im</strong>)E-Mail: sarah.schallenberg@wiesbaden.deTelefon: 0611 31-5636


80 Weitere VeröffentlichungenWeitere Veröffentlichungen der Beratungsstellen für selbständiges Leben<strong>im</strong> Alter Leitfaden – Umzug in ein Pflegehe<strong>im</strong> <strong>Broschüre</strong> Demenz Infoblätter und Adressen zu den Themen Essen auf Rädern, Kurzzeitpflege,Pflegedienste, Mittagstische, niedrigschwellige Angebote,Tagespflege, häusliche Hilfen, Hausnotruf, Wohnen <strong>im</strong> Alter,Pflegehe<strong>im</strong> Freizeitangebote in den Regionen Gesamtflyer mit den Adressen der Beratungsstellen für selbständigesLeben <strong>im</strong> Alter

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