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30 Pflegerische HilfenPflegerische Hilfen31PflegeversicherungWer ist pflegeversichert?<strong>Die</strong> Pflegeversicherung betrifft mit kleinen Ausnahmen alle krankenversichertenBürgerinnen und Bürger. Als Pflichtmitglied einer gesetzlichenKrankenkasse ist man automatisch Mitglied der Pflegekasse der jeweiligenKrankenkasse.VoraussetzungVoraussetzung ist, dass eine Pflegebedürftigkeit entsprechend denVorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes besteht.AntragsformularIst bei der zuständigen Krankenkasse anzufordern.Was ist Pflegebedürftigkeit <strong>im</strong> Sinne derPflegeversicherung?Laut Gesetz ist derjenige <strong>im</strong> Sinne der Pflegeversicherung pflegebedürftig,der bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrendenVerrichtungen des täglichen Lebens dauerhaft, voraussichtlich für mindestenssechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße auf Hilfeangewiesen ist. <strong>Die</strong> Feststellung der Pflegebedürftigkeit erstrecktsich auf vier Bereiche: die Körperpflege, die Ernährung, die Mobilitätund die hauswirtschaftliche Versorgung. Ausgehend davon, teilt diePflegeversicherung den Grad der Pflegebedürftig keit in drei Pflegestufenein. <strong>Die</strong> Feststellung der jeweiligen Pflegestufe erfolgt <strong>im</strong> Rahmen einesPflegegutachtens durch den Medizinischen <strong>Die</strong>nst der Krankenkassen(MDK) in der häuslichen Umgebung.<strong>Die</strong> Leistungen der Pflegeversicherung <strong>werden</strong> unabhängig von Einkommenund Vermögen bewilligt. Jedoch ist die Pflegeversicherung keine„Vollkaskoversicherung“. Sie finanziert genau festgelegte ambulante,teilstationäre und vollstationäre Pflegeleistungen.AnmerkungenWichtig: Ohne einen Antrag bei der Pflegekasse können keine Leistungenfinanziert <strong>werden</strong>.<strong>Die</strong> Bewilligung der Leistung erfolgt rückwirkend ab Datum derAntragsstellung.Darüber hinaus erhalten Versichertemit eingeschränkter Alltagskompetenzseit dem 1. Januar 2013zusätzliche Leistungen. Sie haben dieMöglichkeit entweder Sach-, GeldoderKombileistungen in einembest<strong>im</strong>mten Rahmen in Anspruchzu nehmen.Nähere Informationen zu weiterenLeistungen können Sie der <strong>Broschüre</strong>„Leistungen der Pflegeversicherung“,erhältlich be<strong>im</strong> Pflegestützpunkt,dem Forum Demenz und denBeratungsstellen für selbständigesLeben <strong>im</strong> Alter entnehmen.LANDESHAUPTSTADTLeistungen derPflegeversicherungmit den wichtigstenInformationen zuden Leistungenbei DemenzPflegestützpunktWiesbadenwww.wiesbaden.deWeitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!

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