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16 Finanzielle HilfenFinanzielle Hilfen17Zuzahlungsbefreiung dergesetzlichen KrankenkassenFür Verordnungen, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte müssen gesetzlicheZuzahlungen geleistet <strong>werden</strong>. Erreicht die versicherte Persondie persönliche Belastungsgrenze, befreit die Krankenkasse auf Antragvon den weiteren Zuzahlungen. Wird die Belastungsgrenze überschritten,<strong>werden</strong> die zuviel geleisteten Zuzahlungen erstattet.<strong>Die</strong> persönliche Belastungsgrenze errechnet sich aus dem Jahres-Bruttoeinkommen.<strong>Die</strong> Zuzahlungen sollen 2% der Jahres-Bruttoeinnahmen nicht übersteigen.Für chronisch Kranke gilt eine Be lastungs grenze von 1%.Besondere RegelungenBei Empfängern von Leistungen nach dem SGB II und SGB XIIberechnet sich die Belastungsgrenze nach dem Regelsatz für denHaushaltsvorstand.Erforderliche Unterlagen Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheid) SGB II- oder SGB XII-Bescheid Antragsformular der Krankenkasse für die Bescheinigung derchronischen Erkrankung (vom Hausarzt auszufüllen) Alle Belege über die geleisteten gesetzlichen Zuzahlungen deslaufenden Jahres <strong>im</strong> OriginalDazu gehören unter anderem:• Apothekenquittungen für verordnete Arzne<strong>im</strong>ittel• Zuzahlungsnachweise für Reha- oder Krankenhausaufenthalte• Quittungen für Hilfsmittel und Heilmittel (z. B. Massagen)• Zuzahlungen für KrankenfahrtenAntragsformular<strong>Die</strong> erforderlichen Antragsformulare können bei der Krankenkasse angefordert<strong>werden</strong>.Anmerkung<strong>Die</strong> Krankenkassen bieten unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen an, dassder Betrag über die individuelle Belastungsgrenze zu Beginn eines Jahresvom Konto eingezogen wird.Dadurch entfällt das Sammeln der Belege.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!

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