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12 Finanzielle HilfenFinanzielle Hilfen13Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht/ Ermäßigung desRundfunkbeitrags (ehemals GEZ)Radio und Fernsehen sind in fast jedem Haushalt zu finden. Für Menschen,die alt und krank sind, stellen sie oft die einzige Möglichkeit dar, amgesellschaftlichen Leben teilzunehmen.Best<strong>im</strong>mte Personengruppen können von der Beitragspflicht befreit <strong>werden</strong>,andere können eine Ermäßigung beantragen. Pro Wohnung ist nurein Beitrag zu zahlen, egal wie viele Menschen dort wohnen und welcheGeräte sie haben.Erforderliche Unterlagen Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde über denBezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII oder demBundesversorgungsgesetz. Beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises.Antragsformular <strong>im</strong> Internet unter www.rundfunkbeitrag.de/service in den Beratungsstellen für selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter, denOrtsverwaltungen und der StadtverwaltungFolgende Personen können sich aus sozialen Gründenbefreien lassen: Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII(Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung <strong>im</strong>Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten. Personen, die Hilfe zur Pflege nach SGB XII (nicht Pflegegeld derPflegeversicherung). Personen, die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz(Kriegsopferfürsorge) erhalten.Folgende Personen können aus gesundheitlichen Gründeneine Ermäßigung (5.99 €) beantragen: Aner<strong>kann</strong>te Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „RF“ <strong>im</strong>Schwerbehindertenausweis.Antrag senden anARD ZDF DeutschlandradioBeitragsservice50656 KölnAnmerkungenMit dem Befreiungsbescheid bzw. dem Bescheid über die Ermäßigungdes Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio <strong>kann</strong> derSozialtarif für Verbindungen bei der Deutschen Telekom (siehe:Sozialtarif Telekom) beantragt <strong>werden</strong>.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!

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