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32 Pflegerische HilfenPflegerische Hilfen33PflegedienstIn Wiesbaden gibt es über 40 private und freigemeinnützige Pflegedienste.<strong>Die</strong>se ambulanten <strong>Die</strong>nste übernehmen Pflegeleistungen wie z. B. Hilfebe<strong>im</strong> Duschen oder Baden, be<strong>im</strong> An- oder Ausziehen, be<strong>im</strong> Lagern, be<strong>im</strong>Anreichen der Mahlzeit. Des Weiteren können sie unterstützen z. B. be<strong>im</strong>Richten von Medikamenten, bei der Insulingabe, bei Verbandswechsel(Maßnahmen der sog. Behandlungspflege).Vorgehensweise1. Verordnung durch den ArztMaßnahmen der Behandlungspflege müssen vom behandelnden Arztverordnet <strong>werden</strong>. <strong>Die</strong>se Verordnungen <strong>werden</strong> bei der Krankenkasseeingereicht und nach Prüfung genehmigt oder abgelehnt. Der Pflegedienstrechnet bei Bewilligung direkt mit der Krankenkasse ab.2. Finanzierung über die PflegekasseLiegt eine Pflegestufe vor, <strong>kann</strong> der Pflegedienst die Pflege leistungendirekt mit der Pflegekasse abrechnen. <strong>Die</strong> Leistungen der Pflegekasse<strong>werden</strong> dann in Form der sog. „Sachleistung“ gewährt.3. Selbstzahler4. Kostenübernahmen durch das Amt für Soziale ArbeitLiegen dann noch ungedeckte Pflegekosten vor <strong>kann</strong> bei geringemEinkommen und Vermögen ein Antrag be<strong>im</strong> Amt für Soziale Arbeitgestellt <strong>werden</strong>. Nachweise über die Einkommenssituation, dasGutachten des Medizinischen <strong>Die</strong>nstes sowie ein Kostenvoranschlagdes versorgenden Pflegedienstes sind mit dem Antrag einzureichen.Anmerkung<strong>Die</strong> Beratungsstellen für selbständiges Leben <strong>im</strong> Alter helfen bei derKlärung der Finanzierung.KurzzeitpflegeFalls pflegende Angehörige oder private Pflegepersonen die häuslicheVersorgung eines Patienten vorübergehend nicht sicherstellen können(z. B. wegen Urlaub), besteht ein An spruch auf Kurzzeitpflege. <strong>Die</strong> Kurzzeitpflegeermöglicht für einen befristeten Zeitraum Pflegebedürftigenden Aufenthalt in einem Pflegehe<strong>im</strong>.Voraussetzungen für die FinanzierungEs gibt verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung.Bezieher von Leistungen aus der Pflegeversicherung können jährlich fürmax<strong>im</strong>al 28 Tage Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. <strong>Die</strong> Pflegeversicherungkommt <strong>hier</strong>bei für die reinen Pflegekosten auf. „Hotelkosten“für Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen <strong>werden</strong>.Für Personen mit geringem Einkommen ist die Kosten übernahme durchdas Amt für Soziale Arbeit möglich.AntragsformularDas Antragsformular ist bei der zuständigen Krankenkasse anzufordern.Personen mit geringem Einkommen stellen zusätzlich einen Antrag be<strong>im</strong>Amt für Soziale ArbeitAbteilung Altenarbeit – Hilfe zur Pflege stationärKonradinerallee 11 | 65189 WiesbadenTelefon: 0611 31-4273Anmerkungen<strong>Die</strong> Beratungsstellen können bei der Klärung der Finanzierung behilflichsein. Finanzielle Zuschüsse gibt es nur für zugelassene Kurzzeitpflegeeinrichtungen.Der Anspruch auf Verhinderungspflege bleibt <strong>hier</strong>vonunberührt.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!

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