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20 Finanzielle HilfenFinanzielle Hilfen21BlindengeldBlindengeld ist eine monatlich gezahlte staatliche Leistung für blindeund wesentlich sehbehinderte Menschen zum Ausgleich blindheitsbedingterMehraufwendungen.VoraussetzungenBlindengeld erhalten: Blinde den Blinden gleichgestellte Personen, deren Sehschärfe auf dembesseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt wesentlich Sehbehinderte, deren Sehschärfe auf dem besserenAuge nicht mehr als 1/20 beträgtErforderliche Unterlagen Antrag auf Blindengeld vom Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen,erhältlich be<strong>im</strong> LWV Hessen Augenärztliche Bescheinigung, auszufüllen von einem AugenarztAltentelefonDurch Einrichten eines Telefonanschlusses sollen ältere Menschen dieMöglichkeit haben, <strong>im</strong> Notfall schnell Hilfe herbei zu holen und ihresozialen Kontakte zu pflegen. Außer einem Zuschuss zur monatlichenGrundgebühr können die Kosten für den Anschluss, sowie für dieAnschaffung eines Telefonapparates übernommen <strong>werden</strong>.Voraussetzungen für eine Kostenübernahme Vollendung des 60. Lebensjahres Antragsteller sollte alleinstehend sein Vorliegen medizinischer oder sozialer Gründe das Einkommen und Vermögen darf die vorgegebenen Grenzen desSGB XII nicht überschreitenAntragsformularAnträge können in den Beratungsstellen für selbständiges Leben <strong>im</strong> Altergestellt <strong>werden</strong>.Antrag senden anLWV HessenKölnische Straße 30 | 34117 KasselTelefon: 0561 10 04-0AnmerkungenEs ist sinnvoll vor Antragsstellung mit dem Augenarzt die Erfolgsaussichtenabzuklären, da das ärztliche Gutachten honorarpflichtig ist.Generell gibt es be<strong>im</strong> Landesblindengeld keine Einkommensgrenzen. Ausnahmensind be<strong>im</strong> Landeswohlfahrtsverband je nach Sachlage zu erfragen.Liegt eine Einstufung in der Pflegeversicherung vor, wird das Blindengeldangerechnet.Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!Weitere Fragen? Persönliche Beratung? Siehe Anhang!

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