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Handbuch der QSL Vermittlung V1.08.pdf - ADL701

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Ö V S VÖ S T E R R E I C H I S C H E R V E R S U C H S S E N D E R V E R B A N DLANDESVERBAND TIROL des ÖVSV ZVR-Zahl:073215766 LANDESLEITUNG GUSTAV BENESCHA-6020 INNSBRUCK GÄRBERBACH 34 TEL. +43 (0)512 574915 E-Mail: lv7@oevsv.atnehmen, trotzdem ist <strong>der</strong> <strong>QSL</strong>-Manager aber üblicherweise <strong>der</strong> erste Angriffspunkt beimutmaßlichen Unregelmäßigkeiten.In diesen Fällen wird eine rasche Aufklärung eventueller Probleme sowie Informationdes Landesleiters zum Sachverhalt zu einer Deeskalation entscheidend beitragen.Der <strong>QSL</strong>-Manager des LV kann sich selbstverständlich auf die Unterstützung durchden Landesleiter und die Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes verlassen. In Problemfällen wirdstets versucht werden, die Schwierigkeiten mit vereinten Kräften rasch zu lösen.Selbstverständlich steht ihm auch die Möglichkeit <strong>der</strong> direkten Mitglie<strong>der</strong>informationüber eine Aussendung an die Ortsstellenleiter o<strong>der</strong> einen Beitrag in <strong>der</strong>Vereinszeitschrift „qsp“ je<strong>der</strong>zeit offen.Der Schriftführer steht für <strong>der</strong>artige Aktivitäten je<strong>der</strong>zeit helfend zur Seite.Ein persönlicher Bericht im Rahmen <strong>der</strong> Hauptversammlung des ÖVSV LV Tirol(immer 1. Freitag im Mai in Innsbruck) ist üblich, und sehr willkommen.Eine Weitergabe <strong>der</strong> übernommenen <strong>QSL</strong>-Karten an an<strong>der</strong>e Personen, als die imAblauf festgelegten ist nicht gestattet.Karten, <strong>der</strong>en Gestaltung und/o<strong>der</strong> Inhalt gegen Anstand und gute Sitten verstoßen,sowie <strong>QSL</strong>-Karten, die den Interessen des ÖVSV zuwi<strong>der</strong>laufen, sind von <strong>der</strong><strong>Vermittlung</strong> ausgeschlossen.Es können nur <strong>QSL</strong>-Karten von Verbindungen auf den Amateurfunkbän<strong>der</strong>n anAmateurfunkstationen vermittelt werden. <strong>QSL</strong>-Karten an internationale Radio-Sen<strong>der</strong>können wir nicht vermitteln.<strong>QSL</strong>-Karten an Club-/automatisch arbeitende Stationen (Relais, Baken) können nurvermittelt werden, wenn <strong>der</strong> Verantwortliche für diese Station Mitglied im ÖVSV ist unddas Rufzeichen in <strong>der</strong> Relaisliste ersichtlich ist.Von einigen Funkamateuren die ihre QSOs mit dem Computer verwalten, werden nacheiniger Zeit sogenannte „Mahn <strong>QSL</strong>-Karten“ verschickt. Man kann niemanden dazuzwingen ein QSO mit einer <strong>QSL</strong>-Karte zu bestätigen. Einige dieser Mahn <strong>QSL</strong>-Kartensind von QSOs die schon etliche Jahre zurück liegen. Es macht wenig Sinn solche<strong>QSL</strong>-Karten noch einmal zum Versand zu bringen, sie belasten nur das <strong>QSL</strong>-Büro.Entwe<strong>der</strong> sie bleiben wie<strong>der</strong> unbeantwortet o<strong>der</strong> sie kommen zurück mit dem Vermerk"Kein Mitglied" o<strong>der</strong> "Verstorben". Rufzeichen können sich im Laufe <strong>der</strong> Zeit auchgeän<strong>der</strong>t haben und das angemahnte Rufzeichen kann einem neuen Besitzer zugeteiltworden sein, <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> <strong>QSL</strong>-Karte nichts anfangen kann.<strong>Handbuch</strong> <strong>der</strong> <strong>QSL</strong> <strong>Vermittlung</strong> ÖVSV LV Tirol – Version 1.08 Seite 4 von 17

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