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Kölner Konferenz Arbeitsrecht und Methode

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<strong>Kölner</strong> <strong>Konferenz</strong> „<strong>Arbeitsrecht</strong> <strong>und</strong> <strong>Methode</strong>“<br />

Freitag <strong>und</strong> Samstag, 1. <strong>und</strong> 2. Oktober 2010<br />

Universität zu Köln<br />

Recht ist die Kunst des Guten <strong>und</strong> Gerechten – so steht es in den Digesten des Celsus. Im<br />

demokratischen Rechtsstaat liegt die Definitionskompetenz hierfür freilich primär beim<br />

Gesetzgeber, dessen Vorgaben der Richter in denkendem Gehorsam umzusetzen hat.<br />

Doch wie hat er zu entscheiden, wenn ihm der Gesetzgeber keine Vorgaben macht, wo er<br />

welche machen müsste? Wie hat er mit inkohärenten Vorgaben <strong>und</strong> einer Rechtsordnung<br />

voller Widersprüche umzugehen?<br />

Das <strong>Arbeitsrecht</strong> zeigt die Dringlichkeit dieser Fragen besonders deutlich auf. Aufgr<strong>und</strong> der<br />

in viele Einzelgesetze zersplitterten Regelungen ist es kaum möglich, ein einheitliches<br />

Wertungssystem zu schaffen. Hinzu kommt, dass der parlamentarische Gesetzgeber in<br />

Fragen des kollektiven <strong>Arbeitsrecht</strong>s regelungsscheu, vielleicht sogar partiell<br />

regelungsunfähig ist. Die Gerichte werden dann zu Ersatzgesetzgebern, etwa im<br />

Arbeitskampfrecht, dessen Gr<strong>und</strong>prinzipien der Erste Senat des B<strong>und</strong>esarbeitsgerichts<br />

zurzeit gr<strong>und</strong>legend umgestaltet.<br />

Ein weiterer aktueller Brennpunkt ist die fortschreitende Rechtsvereinheitlichung in Europa.<br />

Gerade im <strong>Arbeitsrecht</strong>, das mit 20 Verordnungen <strong>und</strong> 100 Richtlinien in besonderem Maße<br />

betroffen ist, stellen sich zahlreiche methodische Fragen. Es geht vor allem um das<br />

Verhältnis des nationalen <strong>und</strong> des europäischen Gesetzgebers sowie um die<br />

Kompetenzverteilung zwischen dem Europäischen Gerichtshof <strong>und</strong> den nationalen<br />

Gerichten. Exemplarisch zu nennen sind die Vorgaben des EuGH zur Rechtmäßigkeit<br />

grenzüberschreitender Arbeitskämpfe trotz fehlender Gesetzgebungskompetenz der<br />

Europäischen Union, die dem deutschen Verständnis der Arbeitskampffreiheit diametral<br />

entgegenstehen. Unsicherheit herrscht zudem über die Reichweite der richtlinienkonformen<br />

Auslegung oder Rechtsfortbildung, die das Spannungsverhältnis zwischen dem Gebot<br />

effektiver Richtlinienumsetzung <strong>und</strong> der richterlichen Gesetzesbindung betrifft.<br />

Die aufgeworfenen methodischen Fragen haben zugleich eine verfassungs- <strong>und</strong><br />

staatsrechtliche Dimension. <strong>Methode</strong>nfragen sind Verfassungsfragen. Sie betreffen die<br />

reale Normsetzungsmacht im Staat. Die Wahl der Auslegungsmethode bestimmt nicht<br />

selten das Ergebnis des Rechtsstreits. Im Gegensatz dazu steht die Vernachlässigung der<br />

<strong>Methode</strong>nlehre in der juristischen Ausbildung.<br />

Die von der Fritz Thyssen Stiftung geförderte <strong>Kölner</strong> <strong>Konferenz</strong> „<strong>Arbeitsrecht</strong> <strong>und</strong> <strong>Methode</strong>“<br />

wird das methodische Vorgehen anhand wichtiger <strong>und</strong> praxisrelevanter arbeitsrechtlicher<br />

Brennpunkte hinterfragen. Sie richtet sich vornehmlich an die <strong>Arbeitsrecht</strong>swissenschaft<br />

<strong>und</strong> den fortgeschrittenen wissenschaftlichen Nachwuchs.<br />

Dr. Clemens Höpfner<br />

Dr. Felipe Temming<br />

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