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Richtlinien für das Einheimischenmodell - Ampfing

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34. Berücksichtigungsfähige VorhabenBauvorhaben, die- innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach notarieller Beurkundung im Rohbauund- innerhalb einer weiteren Frist von 2 Jahren bezugsfertighergestellt werden.5. Beschränkung der ZuteilungJede anspruchsberechtigte Person kann nur ein Baugrundstück erwerben.6. Zahlungsabwicklung6.1 Der Kaufpreis für <strong>das</strong> Grundstück wird grundsätzlich innerhalb von 4 Wochennach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.Die Zahlungspflicht für die Kanal-, Wasser- und Erschließungsbeiträge richtetsich nach der satzungsmäßigen Fälligkeit. Beitragserstattungen (vgl. Nr.2.2) werden mit dem Kaufpreis bzw. dessen 1. Rate (vgl. 6.2) zur Zahlungfällig.6.2 Wenn <strong>das</strong> Bruttoeinkommen* im Jahr vor der Antragstellunglt. Steuerbescheid- bei Ehepaaren oder Personenin eheähnlicher Partnerschaft unter 43.000,-- €- bei Einzelpersonen unter 21.500,-- €lag, kann der Kaufpreis in folgenden Raten gezahlt werden:1. Rate 90,-- €/m²2. Rate 36,-- €/m²fünf Jahre nach Vertragsabschluss.Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird die maßgebliche Einkommensgrenzeum 4.500,-- € erhöht.Die genannten Einkommensgrenzen entsprechen dem Stand Dezember2006, Verbraucherpreisindex 111,1 (2000 = 100). Die genannten Beträgeverändern sich entsprechend dem Verbraucherpreisindex. Maßgebend istjeweils der Verbraucherpreisindex zum Stand Dezember des Jahres vor derAntragstellung.


47. Sonstige BedingungenFolgende weitere Bedingungen sind im notariellen Vertrag zu verankern:7.1 Der Käufer bewohnt <strong>das</strong> Gebäude selbst (1. Wohnsitz).7.2 Eine Weiterveräußerung oder Vermietung kann nur mit gemeindlicher Zustimmungerfolgen. Die Gemeinde ist berechtigt, in diesem Fall eine Kaufpreisnachzahlungin Höhe des Preisvorteils des <strong>Einheimischenmodell</strong>s zuerheben. Der Preisvorteil beträgt bei Abschluss des notariellen Vertrages30 % des Preises im freien Verkauf (s. Nr. 2) und verringert sich pro Jahrder bedingungsgemäßen Nutzung um 1/12. Bei angefangenen Jahren gilteine Nutzungsdauer von mehr als 6 Monaten als ein Jahr.Wird von einem Doppelhaus nur eine Hälfte weiterveräußert oder vermietet,ist nur für diesen Teil eine entsprechende Nachzahlung zu leisten.7.3 Der Kaufpreisrest nach Nr. 6.2 (2. Rate) ist an 1. Rangstelle dinglich zu sichern.Nachzahlungsansprüche nach Nr. 7.2 werden nachrangig gesichert.7.4 Die Bestimmungen der Punkte 7.1 und 7.2 gelten 12 Jahre.8. Rangfolge innerhalb des zu berücksichtigenden PersonenkreisesKommen mehrere Bewerber für ein Grundstück in Betracht, entscheidet ein Punktesystemnach folgender Maßgabe:8.1 Ansässigkeit der berechtigten Person(en) im Gemeindegebieta) seit Geburt 3 Punkteb) mindestens 20 Jahre 2 Punktec) mindestens 12Jahre 1 Punkt8.2 Berufstätigkeit im Gemeindegebiet(gilt nur für Bewerber, die nicht unter Punkt 8.1 fallen)a) ab 12 Jahre 1 Punktb) ab 20 Jahre 2 Punkte8.3 Familienverhältnissea) Kinder unter 15 Jahre- 1. Kind 2 Punkte- jedes weitere Kind 3 Punkte


5b) sonstige Angehörige, die nachweislichim Haushalt des Bewerbers lebenc) für Bewerber, die eine Erwerbsminderungvon 50 % und mehr nachweisen bzw. fürPersonen, die Erwerbsminderung von 50 %und mehr nachweisen und im Haushalt desBewerbers lebenje 1 Punktje 2 Punkte8.4 Einkommensverhältnisse(Jahres-Familien-Bruttoeinkommen; maßgebend ist der Steuerbescheid für<strong>das</strong> Jahr vor Antragstellung)a) bis 38.500,-- € 3 Punkteb) zwischen 38.500,-- € und 62.000,-- € 2 Punkte8.5 Ehrenamtliche Vereinstätigkeita) ab 5-jähriger Tätigkeit 1 Punktb) ab 10-jähriger Tätigkeit 3 Punktec) ab 15-jähriger Tätigkeit 6 Punkte8.6 Ehepaarejunge Ehepaare (beide unter 30 Jahre)andere Ehepaare5 Punkte3 Punkte8.7 Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Kinderzahl;bei gleicher Kinderzahl <strong>das</strong> geringere Einkommen.9. Schlussbestimmungen9.1 Der Gemeinderat behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen abweichendvon den vorstehenden <strong>Richtlinien</strong> zu entscheiden.9.2 Wenn der Rohbau 3 Jahre nach Vertragsabschluss noch nicht steht, ist <strong>das</strong>Grundstück zu den Kaufkonditionen an die Gemeinde zurückzugeben.Wenn sonstige Bedingungen der Grundstücksvergabe 5 Jahre nach Vertragsabschlussnicht erfüllt sind, ist der Ermäßigungsbetrag zuzüglich Zinsen(2 % über Basiszinssatz gemäß Diskontüberleitungsgesetz –DÜG*-)nachzuentrichten.* nun § 247 BGB

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