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Technische Angaben

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Verkaufsbedingungen<br />

ALLgEMEiNES – gELTUNgSbErEich<br />

1.1.<br />

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen<br />

zugrunde. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden<br />

auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Unsere<br />

Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis<br />

entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen<br />

abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an<br />

den­Besteller­vorbehaltlos­ausführen.­Ein­Vertrag­kommt­mitder­schriftlichen­Auftragsbestätigung­durch­uns­zustande.<br />

1.2.<br />

Mündliche­und­telegrafische­oder­sinngemäß­entsprechende­<br />

Abmachungen,­wie­auch­Verkäufe­und­Vereinbarungen­unserer­<br />

Vertreter,­ haben­ nur­ mit­ unserer­ Bestätigung­ in­Textform­im­Sinne­von­§­126­b­BGB­Gültigkeit.­<br />

1.3.<br />

Unsere Angebote sind freibleibend.<br />

1.4.<br />

Wir­behalten­uns­an­Mustern,­Kostenvoranschlägen,­Zeichnungen­und­ähnlichen­Informationen­körperlicher­und­unkörperlicher­<br />

Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte­vor;­sie­dürfen­Dritten­nicht­zugänglich­gemacht­werden.­<br />

PrEiSE UND koSTEN<br />

2.1.<br />

Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab<br />

Werk, einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich<br />

Verpackung, Entladung, Zollabfertigung, Abnahme,<br />

Werkstoffprüfungen­ und­ Zölle.­ Zu­ den­ Preisen­ kommt­ die­<br />

Umsatzsteuer am Tag der Rechnungsstellung in der jeweiligen<br />

gesetzlichen Höhe hinzu.<br />

2.2.<br />

Die­Preise­für­den­Liefergegenstand­steigen­bei­einer­Steigerung­der­Selbstkosten­des­Lieferers­für­den­Liefergegenstand­<br />

(Rohstoffkosten, Energiekosten, Frachtkosten, Löhne und<br />

Gehälter).­Die­Steigerung­setzt­voraus,­dass­die­Selbstkosten<br />

im Einzelfall alternativ oder kumulativ um mindestens 5%<br />

gestiegen sind. Der Umfang der Steigerung entspricht dem<br />

Betrag, um den die Selbstkosten gestiegen sind.<br />

2.3.<br />

Durch­ die­ Bezahlung­ von­ Kostenanteilen­ für­ Modelle­ und­<br />

Werkzeuge erwirbt der Besteller kein Anrecht. Sie bleiben<br />

stets unser Eigentum.<br />

ZAhLUNgSbEDiNgUNgEN<br />

3.1.<br />

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ab<br />

Rechnungsdatum­ abzüglich­ 2%­ Skonto­ oder­ innerhalb­ 30­<br />

Tagen netto.<br />

3.2.<br />

Modell- und Werkzeugkostenanteile sind stets sofort ohne<br />

Abzug bei Rechnungsempfang zu zahlen.<br />

3.3.<br />

Vorstehender Kassaskonto wird nur unter der Voraussetzung<br />

gewährt,­dass­sämtliche­Zahlungsverpflichtungen­aus­früheren­Zahlungsverpflichtungen­restlos­erfüllt­sind.<br />

3.4.<br />

Nach Ablauf des Nettozieles setzt die Berechnung von Verzugszinsen<br />

ein und zwar in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes­von­zuzüglich­8%­p.a.<br />

3.5.<br />

Wir­ sind­ außerdem­ berechtigt,­ bei­ Zahlungsrückstand­ die­<br />

Lieferungen einzustellen und bei Zahlungsverzug Verzugszinsen<br />

zu berechnen.<br />

3.6.<br />

Außerdem­sind­wir­bei­Zahlungsrückstand­berechtigt,­für­nochvorzunehmende<br />

Lieferungen Vorauszahlungen oder sonstige<br />

Sicherheiten­zu­verlangen­oder­vom­Vertrag­zurückzutreten.­<br />

3.7.<br />

Die­ Zurückhaltung­ von­ Zahlungen­ wegen­ oder­ durch­Aufrechnung­mit­Gegenansprüchen­des­Bestellers­ist­nur­zulässig,­wenndiese­von­uns­anerkannt­oder­rechtskräftig­festgestellt­sind.<br />

3.8<br />

Der­Käufer­kann­ein­Zurückbehaltungsrecht­nur­ausüben,­wennsein­Gegenanspruch­auf­demselben­Vertragsverhältnis­beruht.<br />

3.9.<br />

Als Datum des Eingangs der Zahlung – dies ist der Zeitpunkt,<br />

der­u.a.­für­die­Skontofrist,­das­Netto­Zahlungsziel­und­den­<br />

Verzugseintritt entscheidend ist – gilt der Tag, an welchem<br />

der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben­wird.­Das­Risiko­geht­zu­Lasten­des­Käufers.<br />

3.10.<br />

Bei Scheckzahlung ist die Skontofrist oder das Netto-Zahlungsziel<br />

dann gewahrt, wenn uns der Scheck vorgelegen<br />

hat­und­im­normalen­Geschäftsbetrieb­innerhalb­der­jeweiligen<br />

Frist eingelöst werden konnte.<br />

3.11<br />

Die uns entstandenen Kosten und Spesen belasten wir.<br />

3.12.<br />

Mindestbestellwert: € 50,00 netto.<br />

4. LiEfErZEiT, LiEfErVErZögErUNg<br />

4.1.<br />

Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien.<br />

Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus, dass<br />

alle­kaufmännischen­und­technischen­Fragen­zwischen­den­<br />

Vertragsparteien­geklärt­sind­und­der­Besteller­alle­ihm­obliegenden­Verpflichtungen­erfüllt­hat.­Ist­dies­nicht­der­Fall,­soverlängert­sich­die­Zeit­angemessen.­<br />

4.2.<br />

Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt der<br />

richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung des Lieferers.<br />

4.3.<br />

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis<br />

zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft<br />

gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen<br />

hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – die<br />

Meldung der Abnahmebereitschaft ausschlaggebend.<br />

4.4.<br />

Wird der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes<br />

aus­Gründen­verzögert,­die­der­Besteller­zu­vertreten­hat,­sowerden<br />

ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand-<br />

bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung<br />

entstandenen Kosten berechnet.<br />

4.5.<br />

Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf<br />

Arbeitskämpfe­oder­sonstige­Ereignisse,­die­außerhalb­des­<br />

Einflussbereiches­ des­ Lieferers­ liegen,­ zurückzuführen,­ soverlängert­sich­die­Lieferzeit­angemessen.­Der­Lieferer­wirddem­Besteller­den­Beginn­und­das­Ende­derartiger­Umstände<br />

baldmöglichst mitteilen. Der Lieferer kann vom Vertrag<br />

zurücktreten,­ wenn­ die­ Leistung­ aufgrund­ höherer­ Gewalt,­<br />

Arbeitskämpfe­oder­sonstiger­Ereignisse,­die­außerhalb­seines­Einflussbereiches­liegen,­unmöglich­wird.<br />

4.6.<br />

Der­Besteller­kann­ohne­Fristsetzung­vom­Vertrag­zurücktreten,­wenn­uns­die­gesamte­Leistung­vor­Gefahrübergang­endgültig­unmöglich­wird.­Der­Besteller­kann­darüber­hinaus­von­<br />

dem­Vertrag­zurücktreten,­wenn­bei­einer­Bestellung­die­Ausführung­eines­Teiles­der­Lieferung­unmöglich­wird­und­er­einberechtigtes<br />

Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat.<br />

Ist dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teillieferung<br />

entfallenden Vertragspreis zu bezahlen. Dasselbe gilt bei<br />

unserem Unvermögen. Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen­während­des­Annahmeverzuges­ein­und­ist­der­Besteller­für­diese­Umstände­allein­oder­weitgehend­verantwortlich,bleibt­er­trotz­allem­zur­Gegenleistung­verpflichtet.<br />

5. VErSAND<br />

5.1.<br />

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.­Es­wird­nach­Vorschrift­ausgeführt­bzw.­nach­unserem­<br />

Ermessen,­ ohne­ Verantwortung­ für­ billigste­ Verfrachtung,wenn<br />

keine Vorschriften bestehen.<br />

5.2.<br />

Wird­eine­frachtfreie­Lieferung­vereinbart,­so­gilt­dies­nur­fürgewöhnliche<br />

Frachtgut- und Postsendungen.<br />

5.3.<br />

Erfolgt die Lieferung dennoch per Schnellpaket, Eilfracht oder<br />

Expressgut,­so­sind­wir­nicht­verpflichtet,­die­Mehrkosten­gegenüber­<br />

der­ einfachen­ Versandart­ zu­ vergüten,­ auch­ wenndiese­schnellere­Versandart­gewählt­werden­musste,­weil­esuns<br />

sonst nicht möglich war, die Lieferzeit einzuhalten.<br />

5.4.<br />

Auch bei frachtfreien Lieferungen geht die Gefahr auf den<br />

Besteller­über,­sobald­die­Ware­unser­Werk­verlassen­hat.­<br />

5.5.<br />

Versicherungen­gegen­Schäden­aller­Art­decken­wir­nur­nachbesonderer<br />

Vereinbarung.<br />

5.6.<br />

Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht<br />

zurückgenommen.­Beim­Versand­von­Gütern­mit­Glasteilen­berechnen­wir­für­die­Versicherung­1­%­vom­Warenendwert.<br />

6. gEfAhrübErgANg, AbNAhME<br />

6.1.<br />

Die­Gefahr­geht­auf­den­Besteller­über,­wenn­der­Liefergegenstand<br />

das Werk verlassen hat, und zwar auch dann,<br />

wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer andere Leistungen,<br />

z.B. die Versandkosten oder Anlieferung auf Bestellung,­<br />

übernommen­ hat.­ Soweit­ eine­ Abnahme­ zu­ erfolgenhat,­ist­diese­für­den­Gefahrübergang­maßgebend.­Sie­mussunverzüglich­zum­Abnahmetermin,­hilfsweise­nach­der­Meldung­des­Lieferers­über­die­Abnahmebereitschaft,­durchgeführt­werden.­Der­Besteller­darf­die­Abnahme­bei­Vorliegeneines<br />

nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.<br />

6.2.<br />

Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme­infolge­von­Umständen,­die­uns­nicht­zuzurechnen­sind,geht<br />

die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw.<br />

Abnahmebereitschaft­auf­den­Besteller­über.­Wir­verpflichtenuns,<br />

auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen,<br />

die dieser verlangt.<br />

6.3.<br />

Teillieferungen­sind­zulässig,­soweit­für­den­Besteller­zumutbar.<br />

7. EigENTUMSVorbEhALT<br />

7.1.<br />

Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis<br />

zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.<br />

7.2.<br />

Der­ Besteller­ darf­ den­ Liefergegenstand­ weder­ veräußern,verpfänden­noch­zur­Sicherung­übereignen.­Bei­Pfändungen­

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