Technische Angaben
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Verkaufsbedingungen<br />
ALLgEMEiNES – gELTUNgSbErEich<br />
1.1.<br />
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen<br />
zugrunde. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden<br />
auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Unsere<br />
Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis<br />
entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen<br />
abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an<br />
denBestellervorbehaltlosausführen.EinVertragkommtmitderschriftlichenAuftragsbestätigungdurchunszustande.<br />
1.2.<br />
Mündlicheundtelegrafischeodersinngemäßentsprechende<br />
Abmachungen,wieauchVerkäufeundVereinbarungenunserer<br />
Vertreter, haben nur mit unserer Bestätigung inTextformimSinnevon§126bBGBGültigkeit.<br />
1.3.<br />
Unsere Angebote sind freibleibend.<br />
1.4.<br />
WirbehaltenunsanMustern,Kostenvoranschlägen,ZeichnungenundähnlichenInformationenkörperlicherundunkörperlicher<br />
Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechtevor;siedürfenDrittennichtzugänglichgemachtwerden.<br />
PrEiSE UND koSTEN<br />
2.1.<br />
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab<br />
Werk, einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich<br />
Verpackung, Entladung, Zollabfertigung, Abnahme,<br />
Werkstoffprüfungen und Zölle. Zu den Preisen kommt die<br />
Umsatzsteuer am Tag der Rechnungsstellung in der jeweiligen<br />
gesetzlichen Höhe hinzu.<br />
2.2.<br />
DiePreisefürdenLiefergegenstandsteigenbeieinerSteigerungderSelbstkostendesLieferersfürdenLiefergegenstand<br />
(Rohstoffkosten, Energiekosten, Frachtkosten, Löhne und<br />
Gehälter).DieSteigerungsetztvoraus,dassdieSelbstkosten<br />
im Einzelfall alternativ oder kumulativ um mindestens 5%<br />
gestiegen sind. Der Umfang der Steigerung entspricht dem<br />
Betrag, um den die Selbstkosten gestiegen sind.<br />
2.3.<br />
Durch die Bezahlung von Kostenanteilen für Modelle und<br />
Werkzeuge erwirbt der Besteller kein Anrecht. Sie bleiben<br />
stets unser Eigentum.<br />
ZAhLUNgSbEDiNgUNgEN<br />
3.1.<br />
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ab<br />
Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder innerhalb 30<br />
Tagen netto.<br />
3.2.<br />
Modell- und Werkzeugkostenanteile sind stets sofort ohne<br />
Abzug bei Rechnungsempfang zu zahlen.<br />
3.3.<br />
Vorstehender Kassaskonto wird nur unter der Voraussetzung<br />
gewährt,dasssämtlicheZahlungsverpflichtungenausfrüherenZahlungsverpflichtungenrestloserfülltsind.<br />
3.4.<br />
Nach Ablauf des Nettozieles setzt die Berechnung von Verzugszinsen<br />
ein und zwar in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzesvonzuzüglich8%p.a.<br />
3.5.<br />
Wir sind außerdem berechtigt, bei Zahlungsrückstand die<br />
Lieferungen einzustellen und bei Zahlungsverzug Verzugszinsen<br />
zu berechnen.<br />
3.6.<br />
AußerdemsindwirbeiZahlungsrückstandberechtigt,fürnochvorzunehmende<br />
Lieferungen Vorauszahlungen oder sonstige<br />
SicherheitenzuverlangenodervomVertragzurückzutreten.<br />
3.7.<br />
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder durchAufrechnungmitGegenansprüchendesBestellersistnurzulässig,wenndiesevonunsanerkanntoderrechtskräftigfestgestelltsind.<br />
3.8<br />
DerKäuferkanneinZurückbehaltungsrechtnurausüben,wennseinGegenanspruchaufdemselbenVertragsverhältnisberuht.<br />
3.9.<br />
Als Datum des Eingangs der Zahlung – dies ist der Zeitpunkt,<br />
deru.a.fürdieSkontofrist,dasNettoZahlungszielundden<br />
Verzugseintritt entscheidend ist – gilt der Tag, an welchem<br />
der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Konto gutgeschriebenwird.DasRisikogehtzuLastendesKäufers.<br />
3.10.<br />
Bei Scheckzahlung ist die Skontofrist oder das Netto-Zahlungsziel<br />
dann gewahrt, wenn uns der Scheck vorgelegen<br />
hatundimnormalenGeschäftsbetriebinnerhalbderjeweiligen<br />
Frist eingelöst werden konnte.<br />
3.11<br />
Die uns entstandenen Kosten und Spesen belasten wir.<br />
3.12.<br />
Mindestbestellwert: € 50,00 netto.<br />
4. LiEfErZEiT, LiEfErVErZögErUNg<br />
4.1.<br />
Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien.<br />
Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus, dass<br />
allekaufmännischenundtechnischenFragenzwischenden<br />
VertragsparteiengeklärtsindundderBestelleralleihmobliegendenVerpflichtungenerfüllthat.IstdiesnichtderFall,soverlängertsichdieZeitangemessen.<br />
4.2.<br />
Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt der<br />
richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung des Lieferers.<br />
4.3.<br />
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis<br />
zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft<br />
gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen<br />
hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – die<br />
Meldung der Abnahmebereitschaft ausschlaggebend.<br />
4.4.<br />
Wird der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes<br />
ausGründenverzögert,diederBestellerzuvertretenhat,sowerden<br />
ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand-<br />
bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung<br />
entstandenen Kosten berechnet.<br />
4.5.<br />
Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf<br />
ArbeitskämpfeodersonstigeEreignisse,dieaußerhalbdes<br />
Einflussbereiches des Lieferers liegen, zurückzuführen, soverlängertsichdieLieferzeitangemessen.DerLiefererwirddemBestellerdenBeginnunddasEndederartigerUmstände<br />
baldmöglichst mitteilen. Der Lieferer kann vom Vertrag<br />
zurücktreten, wenn die Leistung aufgrund höherer Gewalt,<br />
ArbeitskämpfeodersonstigerEreignisse,dieaußerhalbseinesEinflussbereichesliegen,unmöglichwird.<br />
4.6.<br />
DerBestellerkannohneFristsetzungvomVertragzurücktreten,wennunsdiegesamteLeistungvorGefahrübergangendgültigunmöglichwird.DerBestellerkanndarüberhinausvon<br />
demVertragzurücktreten,wennbeieinerBestellungdieAusführungeinesTeilesderLieferungunmöglichwirdundereinberechtigtes<br />
Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat.<br />
Ist dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teillieferung<br />
entfallenden Vertragspreis zu bezahlen. Dasselbe gilt bei<br />
unserem Unvermögen. Tritt die Unmöglichkeit oder das UnvermögenwährenddesAnnahmeverzugeseinundistderBestellerfürdieseUmständealleinoderweitgehendverantwortlich,bleibtertrotzallemzurGegenleistungverpflichtet.<br />
5. VErSAND<br />
5.1.<br />
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.EswirdnachVorschriftausgeführtbzw.nachunserem<br />
Ermessen, ohne Verantwortung für billigste Verfrachtung,wenn<br />
keine Vorschriften bestehen.<br />
5.2.<br />
WirdeinefrachtfreieLieferungvereinbart,sogiltdiesnurfürgewöhnliche<br />
Frachtgut- und Postsendungen.<br />
5.3.<br />
Erfolgt die Lieferung dennoch per Schnellpaket, Eilfracht oder<br />
Expressgut,sosindwirnichtverpflichtet,dieMehrkostengegenüber<br />
der einfachen Versandart zu vergüten, auch wenndieseschnellereVersandartgewähltwerdenmusste,weilesuns<br />
sonst nicht möglich war, die Lieferzeit einzuhalten.<br />
5.4.<br />
Auch bei frachtfreien Lieferungen geht die Gefahr auf den<br />
Bestellerüber,sobalddieWareunserWerkverlassenhat.<br />
5.5.<br />
VersicherungengegenSchädenallerArtdeckenwirnurnachbesonderer<br />
Vereinbarung.<br />
5.6.<br />
Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht<br />
zurückgenommen.BeimVersandvonGüternmitGlasteilenberechnenwirfürdieVersicherung1%vomWarenendwert.<br />
6. gEfAhrübErgANg, AbNAhME<br />
6.1.<br />
DieGefahrgehtaufdenBestellerüber,wennderLiefergegenstand<br />
das Werk verlassen hat, und zwar auch dann,<br />
wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer andere Leistungen,<br />
z.B. die Versandkosten oder Anlieferung auf Bestellung,<br />
übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgenhat,istdiesefürdenGefahrübergangmaßgebend.SiemussunverzüglichzumAbnahmetermin,hilfsweisenachderMeldungdesLieferersüberdieAbnahmebereitschaft,durchgeführtwerden.DerBestellerdarfdieAbnahmebeiVorliegeneines<br />
nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.<br />
6.2.<br />
Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die AbnahmeinfolgevonUmständen,dieunsnichtzuzurechnensind,geht<br />
die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw.<br />
AbnahmebereitschaftaufdenBestellerüber.Wirverpflichtenuns,<br />
auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen,<br />
die dieser verlangt.<br />
6.3.<br />
Teillieferungensindzulässig,soweitfürdenBestellerzumutbar.<br />
7. EigENTUMSVorbEhALT<br />
7.1.<br />
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis<br />
zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.<br />
7.2.<br />
Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern,verpfändennochzurSicherungübereignen.BeiPfändungen